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TARIC

Der TARIC (Tarif intégré communautaire) ist der integrierte gemeinschaftliche Zolltarif. Er erweitert das achtstellige Warenverzeichnis der Kombinierten Nomenklatur um zusätzliche neunte und zehnte Stellen. Diese zusätzlichen Stellen enthalten Informationen über spezifische Maßnahmen wie beispielsweise Antidumping-Regelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente. Durch die Verschlüsselung dieser Informationen wird der TARIC zu einem umfassenden Instrument für den Zollabfertigungsprozess.
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Tarif intégré communautaire

Der TARIC (Tarif intégré communautaire) ist der integrierte gemeinschaftliche Zolltarif. Er erweitert das achtstellige Warenverzeichnis der Kombinierten Nomenklatur um zusätzliche neunte und zehnte Stellen. Diese zusätzlichen Stellen enthalten Informationen über spezifische Maßnahmen wie beispielsweise Antidumping-Regelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente. Durch die Verschlüsselung dieser Informationen wird der TARIC zu einem umfassenden Instrument für den Zollabfertigungsprozess.
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Territorialitätsprinzip

Das Territorialitätsprinzip ist im Artikel 154 des Unionszollkodex (UZK) verankert. Gemäß diesem Prinzip werden Unionswaren zu Nicht-Unionswaren, wenn sie aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden (es sei denn, die Vorschriften über den internen Versand finden Anwendung). Dies gilt auch, wenn die Waren in ein externes Versandverfahren, Lagerung oder Aktive Veredelung überführt werden oder nach Überführung in die Endverwendung entweder zugunsten der Staatskasse aufgegeben oder zerstört werden und dabei Abfall entsteht. Ebenso wird die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr nach Überlassung der Waren für ungültig erklärt.
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Ursprung, präferenziell

Eine Ursprungsregelung ist darauf ausgerichtet, den Ursprung einer Ware festzulegen, um eine Zolltarifliche Vorzugsbehandlung zu bestimmen. Dabei wird der Ursprung einer Ware, der den Anforderungen der Ursprungsregelung entspricht, als präferenzieller Ursprung bezeichnet. Die Ursprungsregelung legt fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Ware als Ursprungsgut eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Region gilt. Diese Kriterien können verschiedene Aspekte der Produktion oder Verarbeitung der Ware umfassen, wie beispielsweise den Anteil an lokalem Material oder die Durchführung bestimmter Fertigungs- oder Verarbeitungsschritte im Ursprungsland. Die Festlegung des präferenziellen Ursprungs einer Ware ist von großer Bedeutung, da sie darüber entscheidet, ob die Ware in den Genuss von Präferenzmaßnahmen kommt, wie niedrigeren oder sogar null Zollsätzen bei der Einfuhr in bestimmte Länder oder Regionen. Die Einhaltung der Ursprungsregelungenund die Nachweisführung des präferenziellen Ursprungs einer Ware sind entscheidend, um die Zolltariflichen Vorteile nutzen zu können.
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Ursprungsauskunft, verbindlich

Die Zollbehörden geben ähnlich der verbindlichen Zolltarifauskunft, kurz VZTA, verbindliche Auskünfte zum präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung. Die Regelungen hierzu finden sich in den Artikeln 33 ff. des Zollkodex der Union (UZK).
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Ursprungserklärung

Eine Ursprungserklärung ist ein informeller Nachweis, der den präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware dokumentiert. Die Ursprungserklärung gibt Auskunft darüber, aus welchem Land eine Ware stammt oder wo sie hergestellt wurde. Sie ist wichtig, um festzustellen, ob eine Ware bestimmten Ursprungsregeln entspricht und somit möglicherweise in den Genuss von präferenziellen Handelsabkommen oder Zollvorteilen kommen kann. Präferenzieller Ursprung bezieht sich auf den Ursprung einer Ware aus einem Land, das mit dem Bestimmungsland bestimmte Handelsabkommen oder Präferenzregelungen unterhält. In diesem Fall können niedrigere oder keine Zölle auf die Ware erhoben werden. Nichtpräferenzieller Ursprung hingegen bezieht sich auf den allgemeinen Ursprung einer Ware, der unabhängig von Handelsabkommen oder Präferenzregelungen gilt. Hierbei geht es darum, festzustellen, in welchem Land die Ware tatsächlich hergestellt wurde. Die Ursprungserklärung kann in unterschiedlichen Formen vorliegen, zum Beispiel als schriftliche Erklärung des Exporteurs oder Herstellers auf der Handelsrechnung, dem Lieferschein oder einem separaten Ursprungszeugnis. In der Erklärung werden Angaben zum Ursprungsland oder den Ursprungsregelngemacht. Die Ursprungserklärung dient den Zollbehörden und anderen beteiligten Parteien als Nachweis für den Ursprung einer Ware und ermöglicht die Anwendung der entsprechenden Zollvorteile oder die Erfüllung vonHandelsverpflichtungen.
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Ursprungsland

Das Ursprungsland bezieht sich auf das Land, in dem eine Ware vollständig hergestellt oder hergestellt wurde. Es gibt verschiedene Methoden und Kriterien zur Bestimmung des Ursprungs eines Produkts, wie die sogenannte "Wholly Obtained Rule" (vollständig erlangte Regel) oder bestimmte Produktionsverfahren, die in einem bestimmten Land stattfinden müssen. Der Ursprung eines Produkts ist wichtig, da er für die Festlegung von Zollsätzen, Handelspräferenzen und anderer handelspolitischer Maßnahmen verwendet wird. Abhängig von den Handelsabkommen und -vereinbarungen, die zwischen Ländern bestehen, können Waren unterschiedlichen Behandlungen unterliegen, je nachdem, ob sie aus dem Ursprungsland oder einem anderen Land stammen.
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Ursprungsnachweis

Der Ursprungsnachweis ist ein Dokument, das den präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware bestätigt. Um den nichtpräferenziellen Ursprung nach Art. 61 Abs. 3 des Zollkodex (UZK) nachzuweisen, können Ursprungszeugnisse bei der Ausfuhr ausgestellt werden. Präferenzielle Nachweise wie beispielsweise das EUR.1 oder das Formblatt A hingegen dienen dazu, ermäßigte Zollsätze in Anspruch zu nehmen, und werden normalerweise von Behörden im Ursprungsland ausgestellt. In Deutschland erfolgt die Ausstellung dieser Nachweise durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Landwirtschaftskammern. Gemäß Art. 61 Abs. 1 des UZK können die Zollbehörden von der Person, die die Zollanmeldung abgibt, einen Ursprungsnachweis verlangen, wenn in der Zollanmeldung aufgrund Zollrechtlicher Vorschriftenein Ursprung angegeben wird.
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Ursprungsort

Der Ursprungsort bezieht sich auf den geografischen Ort, an dem ein Produkt hergestellt, produziert oder verarbeitet wurde. Er ist ein wichtiger Aspekt bei der Bestimmung des Ursprungs eines Produkts und kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Handel und die Handelspolitik haben. Der Ursprungsort wird oft verwendet, um festzustellen, aus welchem Land oder welcher Region ein Produkt stammt. Die genaue Definition und Interpretation des Ursprungsorts kann in verschiedenen nationalen und internationalen Handelsregelungen und Vereinbarungen festgelegt sein. Bei der Bestimmung des Ursprungsorts können verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel: wo die Materialien, Zutaten oder Komponenten des Produkts hergestellt oder aus welchem Land sie importiert wurden, wo die wesentlichen Produktions- oder Verarbeitungsschritte stattfinden, und wo der letzte Produktionsschritt durchgeführt wird. Der Ursprungsort kann auch Auswirkungen auf den Zugang zu Handelspräferenzen haben, da bestimmte Abkommen und Vereinbarungen möglicherweise an spezifische Ursprungsanforderungen gebunden sind. Unternehmen müssen möglicherweise Ursprungszeugnisse oder andere Nachweise vorlegen, um den Ursprungsort ihrer Produkte zu bestätigen und von den damit verbundenen handelspolitischen Vorteilen zu profitieren.
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Ursprungspräferenzen

Ursprungspräferenzen bezeichnen die bevorzugte Behandlung von Waren, die ihren Ursprung in einem bestimmten Land oder Gebiet haben. Im Gegensatz zu den Freiverkehrspräferenzen, bei denen der Ursprung keine Rolle spielt, erfordern Ursprungspräferenzen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Bestimmung des präferenziellen Ursprungs basiert ausschließlich auf den Ursprungsregeln, die in autonomen EU-Präferenzregelungen oder Präferenzabkommen festgelegt sind.
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