Ursprungspräferenzen bezeichnen die bevorzugte Behandlung von Waren, die ihren Ursprung in einem bestimmten Land oder Gebiet haben. Im Gegensatz zu den Freiverkehrspräferenzen, bei denen der Ursprung keine Rolle spielt, erfordern Ursprungspräferenzen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Bestimmung des präferenziellen Ursprungs basiert ausschließlich auf den Ursprungsregeln, die in autonomen EU-Präferenzregelungen oder Präferenzabkommen festgelegt sind.