Aktuelles aus der Zoll- und Außenwirtschaft

Unsere Kurse im Überblick

A.TR

Eine A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die im Rahmen des Handels zwischen den Mitgliedstaatender Zollunion und der Türkei verwendet wird. Diese Bescheinigung dient als Präferenznachweis und bestätigt, dass die gehandelten Waren sich im freien Verkehr der Europäischen Union oder der Türkei befinden, was als Freiverkehrsnachweis dient. Durch Vorlage der A.TR-Bescheinigung können die Unternehmen ermäßigte Abgabensätze in Anspruch nehmen. Um eine A.TR-Bescheinigung zu erhalten, muss der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt bei den Zollstellen einreichen, welches alle relevanten Informationen über die Waren und den Handel enthält. Nach sorgfältiger Prüfung und Bestätigung der Ursprungsregeln durch die Zollbehörden wird die A.TR-Bescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller übergeben. Die A.TR-Bescheinigung erleichtert den Handel und fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion und der Türkei. Sie ermöglicht den Unternehmen, von den Vorteilen des Freihandelsabkommens zu profitieren und trägt somit zur Stärkung des Handels zwischen den Partnern bei.
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ABC-Waffen

ABC-Waffen sind eine besondere Kategorie von Waffen, die aufgrund ihrer potenziellen gravierenden Auswirkungen als Massenvernichtungswaffen betrachtet werden. Der Begriff ABC-Waffen setzt sich aus den Anfangsbuchstaben Atomar, biologisch und chemisch zusammen, da diese Waffen jeweils auf unterschiedlichen Technologien und Prinzipien basieren. Atomare Waffen beziehen sich auf nukleare Sprengköpfe und Sprengvorrichtungen, die die Freisetzung von enormen Mengen an Energie und radioaktiver Strahlung verursachen können. Diese Art von Waffen kann in Form von Kernwaffen oder nuklearen Sprengköpfen auf ballistischen Raketen eingesetzt werden und verursacht bei einer Detonation verheerende Zerstörungen sowie langfristige gesundheitliche und ökologische Folgen. Biologische Waffen hingegen nutzen Krankheitserreger, Toxine oder genetische Materialien, um gezielt Krankheiten und Seuchen auszulösen. Der Einsatz biologischer Waffen kann zu verheerenden Epidemien führen und eine enorme Anzahl von Menschenleben gefährden. Chemische Waffen wiederum setzen chemische Substanzen ein, um gezielt Schaden zu verursachen. Diese Substanzen können Gifte, Reizstoffe oder sogar Giftgase sein, die in Form von Sprengkörpern, Granaten oder als Aerosole verbreitet werden können. Chemische Waffen verursachen schwere Verletzungen, Schädigungen der Gesundheit und können langfristige Umweltschäden verursachen. Um den Begriff zu aktualisieren und das Spektrum der Waffen zu erweitern, wurde der Begriff "ABC-Waffen" durch die Bezeichnung "CBRN-Waffen" ersetzt. CBRN steht für Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear. Diese neue Bezeichnung berücksichtigt auch radiologische Waffen, die auf radioaktiven Materialien basieren und radioaktive Strahlung freisetzen können. Die internationale Gemeinschaft hat strenge Kontrollmaßnahmen und Verbote für den Einsatz, die Herstellung, Lagerung und den Handel mit CBRN-Waffen erlassen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Risiko der Verbreitung und des Missbrauchs dieser gefährlichen Waffen zu minimieren und den Frieden und die Sicherheit in der Welt zu erhalten. Die Kontrolle und Überwachung von CBRN-Waffen ist ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Bemühungen um Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.
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ABD

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein Formular, das bei der Ausfuhr von Waren aus einem Land in ein anderes verwendet wird. Es dient als Nachweis für die rechtmäßige Ausfuhr und enthält Informationen über die exportierten Waren, den Absender, den Empfänger, den Transportweg und andere relevante Angaben. Das ABD wird in der Regel vom Exporteur oder seinem Vertreter ausgefüllt und von den zuständigen Behörden, wie zum Beispiel dem Zoll, abgestempelt. Es muss während des Transports der Waren mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Das Ausfuhrbegleitdokument hat verschiedene Zwecke. Es dient unter anderem dazu, die Einhaltung der Zollvorschriften zu überprüfen, die Ausfuhrstatistiken zu erstellen, die Umsatzsteuerbefreiung zu dokumentieren und den Ursprung der Waren nachzuweisen. Je nach Land und Art der exportierten Waren können unterschiedliche Formulare für das Ausfuhrbegleitdokument verwendet werden. Es ist wichtig, dass das ABD ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten ergänzt wird, um einen reibungslosen Exportvorgang zu gewährleisten.
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ABD (ATLAS)

Das Ausgangsbestätigungs-Dokument, kurz ABD ist ein wichtiges Dokument, das im Rahmen der Nutzung von ATLAS Ausfuhr erstellt wird und die auszuführenden Waren begleitet. ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das IT-Verfahren, das in Deutschland für die elektronische Zollabwicklung eingesetzt wird. Die Ausfuhranmeldung ist ein zentraler Schritt bei der Abwicklung von Exporten. Mit Hilfe von ATLASAusfuhr werden die relevanten Daten zur Ausfuhranmeldung elektronisch erfasst und an die zuständigen Zollbehörden übermittelt. Sobald die Ausfuhranmeldung durch die Zollbehörden geprüft und freigegeben wurde, wird das ABD erstellt. Das ABD enthält wichtige Informationen zu den auszuführenden Waren, wie z.B. die genaue Beschreibung der Waren, die Menge, den Wert und das Bestimmungsland. Es dient als Bestätigung, dass die Ausfuhranmeldung korrekt und erfolgreich abgeschlossen wurde und die Waren das Zollgebiet der Union  verlassen dürfen. Das ABD begleitet die Waren auf ihrem Weg aus der EU und wird den Verantwortlichen für die Ausfuhr der Waren zur Verfügung gestellt. Es kann sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform vorliegen, je nach den Anforderungen der beteiligten Parteien und der Zollbehörden. Das ABD ist ein wichtiges Dokument, da es den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausfuhrprozesse gewährleistet und die Rechtmäßigkeit der Exporte bestätigt. Es trägt dazu bei, dass die Ausfuhr von Waren effizient und rechtskonform abgewickelt wird und gleichzeitig die erforderlichen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmeneingehalten werden.
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Abgaben gleicher Wirkung

Abgaben gleicher Wirkung sind in der Regel staatlich auferlegte Abgaben, die an den Grenzübergang einer Ware anknüpfen und dadurch speziell die eingeführten oder ausgeführten Waren verteuern, ohne gleichartige Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu belasten. Sie wirken ähnlich wie (Schutz-)Zölle, ohne jedoch formell als Zölle klassifiziert zu sein. Das Erheben solcher Abgaben zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist gemäß den Artikeln 28 und 30 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten. Einige Beispiele für Abgaben gleicher Wirkung sind Einfuhrgenehmigungsgebühren, Durchfahrgebühren oder Gebühren für die Erstellung von Gesundheitszeugnissen. Solche Abgaben können von einem Mitgliedstaat an der Grenze erhoben werden, um bestimmte Waren aus anderen EU-Ländern zu verteuern und somit den heimischen Markt zu schützen. Dies kann dazu führen, dass der Import von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten weniger wettbewerbsfähig wird und die inländische Produktion begünstigt wird. Das Verbot von Abgaben gleicher Wirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Binnenmarktregeln und soll sicherstellen, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaatenfrei und ungehindert ablaufen kann. Es fördert den fairen Wettbewerb und die Integration der europäischen Wirtschaft. Durch die Abschaffung von Abgaben gleicher Wirkung werden Handelshemmnisse beseitigt und eine reibungslose grenzüberschreitende Handelsaktivität innerhalb der EU ermöglicht.
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Abgaben, präferenziell

Präferenzielle Abgaben beziehen sich auf reduzierte oder ganz entfallende Zollsätze, die bestimmten Waren gewährt werden, die aus bestimmten Ländern oder Gebieten stammen. Diese Abgaben werden im Rahmen von Handelsabkommen oder anderen regionalen Integrationsvereinbarungen festgelegt, um den Handel zwischen den beteiligten Parteien zu fördern. Die präferenziellen Abgaben gelten normalerweise für Produkte, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Diese Regelungen legen fest, welche Bedingungen ein Produkt erfüllen muss, um als Ursprungsware eines bestimmten Landes zu gelten und somit für die präferenziellen Abgaben in Frage zu kommen. Die präferenziellen Abgaben können unterschiedliche Formen annehmen, wie zum Beispiel: Tarifpräferenzen: Dies bedeutet, dass der Zollsatz für bestimmte Waren aus einem begünstigten Land niedriger ist als der allgemeine Zollsatz oder sogar ganz entfällt. Dadurch werden die Importkosten für diese Waren reduziert und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt gestärkt. Quotenpräferenzen: In einigen Fällen können importierte Waren aus bestimmten Ländern Quotenpräferenzen erhalten. Dies bedeutet, dass die Menge oder der Wert der importierten Waren begrenzt ist, aber innerhalb dieser Grenze die präferenziellen Abgaben gelten. Sonstige Maßnahmen: Neben den präferenziellen Zollsätzen können Handelsabkommen auch andere Maßnahmen enthalten, die bestimmten Waren aus begünstigten Ländern wirtschaftliche Vorteile verschaffen, wie zum Beispiel erleichterter Zugang zu Beschaffungsmärkten oder Erleichterungen bei der Zollabwicklung.
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Abgabenordnung

Die Abgabenordnung, kurz AO ist das zentrale Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Verwaltung und regelt umfassend alle wesentlichen Aspekte des Steuerverfahrens. In der Abgabenordnung sind die Verfahrensregeln festgelegt, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung und Erhebung von Steuern sowie die Vollstreckung von Steuerforderungen gelten. Zudem werden darin auch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe und deren Verfahrensabläufe behandelt. Die Abgabenordnung ist ein wichtiges Instrument, um eine geregelte und transparente Durchführung der Steuerverfahren sicherzustellen. Sie dient sowohl den Steuerpflichtigen als auch den Finanzbehörden als Leitfaden für die steuerlichen Abläufe und Verfahren. Die AO schafft klare Regelungen und Zuständigkeiten für die Verwaltung und ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Steuervorschriften. Zu den wesentlichen Inhalten der Abgabenordnung gehören unter anderem: Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen: Die Abgabenordnung regelt die Verpflichtungen der Steuerpflichtigen zur Mitwirkung und zur Abgabe von Steuererklärungen. Die Steuerfestsetzung: Die Abgabenordnung enthält Bestimmungen zur Festsetzung der Steuerbeträge durch die Finanzbehörden, einschließlich der Festsetzungsfristen und -verjährung. Die Steuererhebung: Die Abgabenordnung regelt die Möglichkeiten der Finanzbehörden, die geschuldeten Steuern einzuziehen, einschließlich der Vollstreckung von Steuerforderungen. Die außergerichtlichen Rechtsbehelfe: Die Abgabenordnung sieht Verfahren für Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Rechtsbehelfe vor, die den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, gegen fehlerhafte Steuerfestsetzungen vorzugehen. Die Abgabenordnung ist somit ein essenzielles Gesetz, das die Grundlage für die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der steuerlichen Verfahren in Deutschland bildet.
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Abgangszollstelle

Die Abgangszollstelle ist eine wichtige Stelle innerhalb des Unionsversandverfahrens. Sie ist die zuständige Stelle der deutschen Zollbehörde, an die der Wirtschaftsbeteiligte seine Versandanmeldungelektronisch übermittelt und an der die für das Versandverfahren bestimmten Waren gestellt werden. Das Unionsversandverfahren ermöglicht den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) unter erleichterten Bedingungen. Wenn ein Wirtschaftsbeteiligter Waren aus einem EU-Land in ein anderes versenden möchte, kann er das Unionsversandverfahren nutzen. Dabei werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung von der Abgangszollstelle im Ausfuhrland bis zur Bestimmungszollstelle im Einfuhrland befördert. Der Wirtschaftsbeteiligte, der die Waren versenden möchte, muss eine Versandanmeldung erstellen und elektronisch an die Abgangszollstelle übermitteln. In dieser Anmeldung werden alle relevanten Informationen über die Waren und den Versandvorgang angegeben. Die Abgangszollstelle überprüft die Angaben und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für das Unionsversandverfahren erfüllt sind. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Versandvorgang gestartet, und die Waren können auf den Weg zur Bestimmungszollstelle im Einfuhrland gebracht werden. Dort wird der Versandvorgang beendet, und die Waren können in den freien Verkehr der EU übergehen. Die Abgangszollstelle spielt somit eine entscheidende Rolle im Unionsversandverfahren, da sie den ersten Schritt des Versandvorgangs initiiert und die ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellt.
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Ablader

Abladen bezeichnet im Bereich der See- oder Binnenschifffahrt die Tätigkeit einer Person oder eines beauftragten Spediteurs, die Verantwortung für die Anlieferung der Waren an das Schiff trägt und die Organisation der Heranschaffung durchführt. Diese Aufgabe umfasst verschiedene logistische Schritte, um die Waren sicher und termingerecht auf das Schiff zu bringen. Der Ablader kann entweder der Ausführer selbst sein, der die Verantwortung für den Versand der Waren trägt, oder ein von ihm beauftragter Spediteur, der die logistischen Abläufe und den Transport zur Verschiffung übernimmt. Die Abladung ist ein kritischer Schritt im Versandprozess, da sie sicherstellen soll, dass die Waren ordnungsgemäß zum Schiff gebracht werden und für den weiteren Transport vorbereitet sind. Hierzu gehören unter anderem die Zusammenstellung und Verpackung der Waren, die Organisation des Transports zum Hafen und die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente und Unterlagen für den Versand. Der Ablader ist dafür verantwortlich, dass die Waren fristgerecht und in gutem Zustand am Schiff ankommen, um einen reibungslosen Versandprozess zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass alle Zoll- und Versandvorschriften eingehalten werden, um Verzögerungen oder Probleme beim Export zu vermeiden. Insgesamt spielt der Ablader eine wesentliche Rolle im Logistikprozess der Verschiffung und trägt dazu bei, dass die Waren sicher und effizient ihren Bestimmungshafen erreichen.
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Abnehmer

Abnehmer ist eine Person, die Waren, die aus einem anderen Land eingeführt werden, erwerben oder empfangen möchte. Der Abnehmer ist derjenige, der die eingeführten Waren entweder für den Eigenverbrauch oder für den weiteren Verkauf innerhalb des Landes bestimmt. Der Abnehmer kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein. Im Falle eines Unternehmens kann der Abnehmer ein Händler, Einzelhändler, Großhändler, Hersteller oder Endverbraucher sein, der die Waren für den Weiterverkauf, zur Verarbeitung oder für den eigenen Gebrauch erwerben möchte. Im Zollverfahren spielt der Abnehmer eine wichtige Rolle, da er häufig für die Zahlung der Einfuhrzölle und anderer damit verbundener Abgaben und Steuern verantwortlich ist. Je nach den zollrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes kann der Abnehmer verpflichtet sein, eine Zollanmeldung abzugeben, eine Sicherheitsleistung zu erbringen oder andere Dokumente und Unterlagen vorzulegen, um die ordnungsgemäße Einfuhr der Waren sicherzustellen. Der Abnehmer ist auch für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften verantwortlich und kann bei Verstößen gegen diese Regeln zur Rechenschaft gezogen werden.
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