Abgangszollstelle

Die Abgangszollstelle ist eine wichtige Stelle innerhalb des Unionsversandverfahrens. Sie ist die zuständige Stelle der deutschen Zollbehörde, an die der Wirtschaftsbeteiligte seine Versandanmeldungelektronisch übermittelt und an der die für das Versandverfahren bestimmten Waren gestellt werden.

Das Unionsversandverfahren ermöglicht den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) unter erleichterten Bedingungen. Wenn ein Wirtschaftsbeteiligter Waren aus einem EU-Land in ein anderes versenden möchte, kann er das Unionsversandverfahren nutzen. Dabei werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung von der Abgangszollstelle im Ausfuhrland bis zur Bestimmungszollstelle im Einfuhrland befördert.

Der Wirtschaftsbeteiligte, der die Waren versenden möchte, muss eine Versandanmeldung erstellen und elektronisch an die Abgangszollstelle übermitteln. In dieser Anmeldung werden alle relevanten Informationen über die Waren und den Versandvorgang angegeben. Die Abgangszollstelle überprüft die Angaben und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für das Unionsversandverfahren erfüllt sind.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Versandvorgang gestartet, und die Waren können auf den Weg zur Bestimmungszollstelle im Einfuhrland gebracht werden. Dort wird der Versandvorgang beendet, und die Waren können in den freien Verkehr der EU übergehen.

Die Abgangszollstelle spielt somit eine entscheidende Rolle im Unionsversandverfahren, da sie den ersten Schritt des Versandvorgangs initiiert und die ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellt.



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