Ursprungsauskunft, verbindlich

Die Zollbehörden geben ähnlich der verbindlichen Zolltarifauskunft, kurz VZTA, verbindliche Auskünfte zum präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung. Die Regelungen hierzu finden sich in den Artikeln 33 ff. des Zollkodex der Union (UZK).



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