Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Ausgangszollstelle
Die Ausgangszollstelle stellt einen zentralen Punkt im Zollverfahren dar, an dem die Ausfuhrwaren vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union gestellt werden müssen. In den meisten Fällen entspricht die Ausgangszollstelle der Grenzzollstelle, da sie den letzten physischen Kontrollpunkt vor der tatsächlichen Ausfuhr darstellt.
Die Ausfuhrwaren müssen vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union bei der Ausgangszollstelleregistriert und vorgelegt werden. Hierbei ist die Angabe der Registriernummer der Ausfuhranmeldung(Master Reference Number-MRN) von wesentlicher Bedeutung, um eine reibungslose Abwicklung des Ausfuhrvorgangs zu gewährleisten. Gegebenenfalls kann auch das Ausfuhrbegleitdokument erforderlich sein, um zusätzliche Informationen über die Ausfuhrwaren zu liefern.
Die Ausgangszollstelle hat die Aufgabe, die vorgelegten Unterlagen zu überprüfen, die Waren auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sämtliche Zollrechtlichen Vorschriften und Verfahrensvorgaben eingehalten werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Ausgangszollstelle können die Ausfuhrwaren das Zollgebiet der Union verlassen und ihren Bestimmungsort erreichen.
Die Ausgangszollstelle spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der rechtmäßigen Ausfuhrvon Waren aus dem Zollgebiet der Union und gewährleistet eine effiziente Abwicklung der Ausfuhrvorgänge an den Grenzen. Ihre Tätigkeiten tragen dazu bei, den internationalen Warenverkehr zu regulieren und einen geordneten und gesetzeskonformen Ablauf der Ausfuhrprozesse sicherzustellen.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Auskunft zur Güterliste
Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein Verfahren, das im Rahmen des deutschen ExportkontrollrechtsAnwendung findet. Sie dient dazu, Klarheit darüber zu erhalten, ob bestimmte Waren unter die Bestimmungen der EG-Dual-use-Verordnung und/oder der Ausfuhrliste fallen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der AzGliegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die AzG wird in Fällen beantragt, in denen der Ausführer oder die anmeldende Person an der Ausfuhrzollstelle oder Ausgangszollstelle verpflichtet ist, Nachweise zur Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Ausfuhr vorzulegen, insbesondere gemäß § 14 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Es ist wichtig zu betonen, dass die Auskunft zur Güterliste keine Genehmigung im eigentlichen Sinne ist. Sie bezieht sich nicht auf ein spezifisches Ausfuhrvorhaben und berücksichtigt keine embargo- oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten. Vielmehr zielt die AzG darauf ab, festzustellen, ob die betreffenden Waren von den Exportkontrollvorschriften erfasst werden oder nicht. Dies bietet den Beteiligten eine rechtliche Einschätzung im Vorfeld einer geplanten Ausfuhr und unterstützt die Einhaltung der geltenden Regelungen.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Auslandswerte
Als Auslandswerte gelten Immobilien und Grundstücke, die sich im Ausland befinden und zum Vermögen gehören. Ebenfalls dazu zählen Forderungen, die in Euro ausgewiesen sind und von Personen oder Personengesellschaften gehalten werden, die nicht im Inland ansässig sind.
Des Weiteren fallen hierunter jegliche Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere, die in Währungen anders als dem Euro ausgestellt sind. Auslandswerte umfassen somit eine Vielfalt an Vermögensgegenständen und finanziellen Ansprüchen, die außerhalb des eigenen Landes angesiedelt sind.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Ausschließliche Wirtschaftszone
Die Ausschließliche Wirtschaftszone, kurz AWZ ist ein rechtlicher Begriff, der im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, kurz SRÜ Verwendung findet. Gemäß Artikel 55 des SRÜ erstreckt sich die Ausschließliche Wirtschaftszone über das Meeresgebiet, das sich jenseits des Küstenmeeres eines Staates befindet. Die AWZ kann eine Ausdehnung von bis zu 200 Seemeilen ab der Basislinie des Küstenmeeres umfassen, was oft als 200-Meilen-Zone bezeichnet wird.
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat bestimmte Hoheitsrechte zur wirtschaftlichen Nutzung der Meeresressourcen. Diese Rechte erstrecken sich auf die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Fischerei, Energiegewinnung und Bergbau. Der Küstenstaat hat auch das Recht, künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke zu errichten, um diese Ressourcen zu nutzen.
Die Einrichtung und Verwaltung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des SRÜ sowie den internationalen Rechtsprinzipien. Die Schaffung einer AWZ ermöglicht den Küstenstaaten eine nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und trägt zur Erhaltung und zum Schutz der marinen Umwelt bei. Die genauen Regelungen und Verfahren zur Einrichtung und Verwaltung der AWZkönnen je nach den spezifischen nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen variieren.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Australische Gruppe
Die Australische Gruppe wird auch als "Australische Nukleartechnologievereinigung" bezeichnet. Es handelt sich um eine informelle Vereinigung von Ländern, die sich für die nukleare Nichtverbreitung und die Kontrolle des Exports von Materialien mit doppeltem Verwendungszweck einsetzen. Die Gruppe besteht aus verschiedenen Staaten, darunter Australien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Japan, Großbritannien und den Vereinigten Staaten, und wurde ursprünglich 1985 gegründet. Die Australische Gruppe hat Richtlinien und Kontrollmaßnahmen entwickelt, um den Export von Materialien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, zu regulieren und so zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beizutragen. Die Gruppe spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Sicherheit und des nuklearen Non-Proliferationsregimes.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Australische Nukleartechnologievereinigung
Die australische Gruppe wird auch als „Australische Nukleartechnologievereinigung“ bezeichnet. Es handelt sich um eine informelle Vereinigung von Ländern, die sich für die nukleare Nichtverbreitung und die Kontrolle des Exports von Materialien mit doppeltem Verwendungszweck einsetzen. Die Gruppe besteht aus verschiedenen Staaten, darunter Australien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Japan, Großbritannien und den Vereinigten Staaten, und wurde ursprünglich 1985 gegründet. Die australische Gruppe hat Richtlinien und Kontrollmaßnahmen entwickelt, um den Export von Materialien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, zu regulieren und so zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beizutragen. Die Gruppe spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Sicherheit und des nuklearen Non-Proliferationsregimes.
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1. Oktober 2023 ·
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Authorized Economic Operator
AEO steht für Authorized Economic Operator oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB). Ein AEO ist ein Unternehmen in der internationalen Handelskette, das von den Zollbehörden als vertrauenswürdiger und sicherer Akteur anerkannt wird. Durch die Anerkennung als AEO erlangt das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen im Umgang mit Zollverfahren und -kontrollen. Dies kann eine schnellere und vereinfachte Zollabfertigung, ein reduziertes Risiko von Zollkontrollen, Priorität bei der Behandlung von Zollverfahren und verbesserte Handelsbeziehungen mit anderen AEOs beinhalten.
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1. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Authorized Economic Operator – Custom Simplifications
AEO-C steht für Authorized Economic Operator - Custom Simplifications (Zollvereinfachungen): Bei der AEO-C-Zertifizierung handelt es sich um eine spezifische Kategorie der AEO-Anerkennung. Unternehmen, die den AEO-C-Status erreichen, haben besondere Vereinfachungen und Erleichterungen im Bereich der zollrechtlichen Vorschriften. Dazu gehören die Reduzierung von Sicherheitsanforderungen, vereinfachte Dokumentationsanforderungen und gegebenenfalls die Möglichkeit, von bestimmten Zollverfahren befreit oder von Sicherheitskontrollen ausgenommen zu werden.
Siehe auch: AEO
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Authorized Economic Operator – Full
AEO-F steht für Authorized Economic Operator - Full (Vollständig): kombinierte Bewilligung von AEO-C und AEO-S – „zollrechtliche Vereinfachung und Sicherheit“. Dieses Zertifikat wird an Unternehmen vergeben, die sowohl im Bereich der Zoll- und Steuerkonformität als auch im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen hohe Standards erfüllen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen sowohl die Kriterien für die Finanzstabilität und Einhaltung der Zollvorschriften als auch die Sicherheitsstandards erfüllt.
Siehe auch: AEO
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1. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Authorized Economic Operator – Security
AEO-S steht für Authorized Economic Operator - Security (Sicherheit): Dieses Zertifikat wird an Unternehmen vergeben, die die Anforderungen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dies beinhaltet physische Sicherheitsmaßnahmen, Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen.
Siehe auch: AEO
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