Authorized Economic Operator

AEO steht für Authorized Economic Operator oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB). Ein AEO ist ein Unternehmen in der internationalen Handelskette, das von den Zollbehörden als vertrauenswürdiger und sicherer Akteur anerkannt wird. Durch die Anerkennung als AEO erlangt das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen im Umgang mit Zollverfahren und -kontrollen. Dies kann eine schnellere und vereinfachte Zollabfertigung, ein reduziertes Risiko von Zollkontrollen, Priorität bei der Behandlung von Zollverfahren und verbesserte Handelsbeziehungen mit anderen AEOs beinhalten.   Vertiefung gefällig? Wer sich grundlegend mit Zollabwicklung und den zugrunde liegenden Verfahren vertraut machen möchte, findet den passenden Einstieg in unserem Kurs Level 1.00: Einführung in die Welt der Zollabwicklung. Da der AEO-Status besonders für Logistiker und Speditionen relevant ist, lohnt sich außerdem ein Blick in Level 3.06: Bewilligungen für Logistiker, wo die konkreten Voraussetzungen und Antragswege behandelt werden. Wer wissen möchte, wie sich AEO-Erleichterungen je nach Verkehrsträger und Lieferbedingung unterscheiden, findet die Antworten in Level 3.09: Besonderheiten der jeweiligen Verkehrszweige & Lieferbedingungen. Und wer direkt in die Tiefe einsteigen will, dem legen wir unseren Sonderkurs: AEO ans Herz, der den Status von der Antragstellung bis zur laufenden Compliance im Detail abbildet.



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