Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.

Endverbleibserklärung

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates. Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter. Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist. Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt. Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Weiterlesen

EPA

Das Economic Partnership Agreement (EPA) ist ein Abkommen über Freihandelszonen, das von der Europäischen Union (EU) in Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) gefördert wird. Das EPA hat das Ziel, den Handel zwischen der EU und den AKP-Staaten zu erleichtern und zu stärken. Durch das EPA sollen Handelshemmnisse abgebaut werden, um den AKP-Staaten einen verbesserten Marktzugang zur EU zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten gefördert werden. Das EPA wurde entwickelt, um das frühere System einseitiger Handelspräferenzen zu ersetzen, das im Rahmen des Lomé-Abkommens gewährt wurde. Ziel ist es, ein ausgewogenes und beidseitig vorteilhaftes Handelssystem zu schaffen, das im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Das EPA umfasst verschiedene Bereiche, darunter den Abbau von Zöllen, die Erleichterung des Handels,Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum und öffentliche Auftragsvergabe. Es strebt an, den Handelzu liberalisieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Diversifizierung und nachhaltige Entwicklung in den AKP-Staaten zu fördern. Die EPAs sind in der Regel regionale Abkommen, die zwischen der EU und spezifischen AKP-Regionen oder Ländergruppen verhandelt werden. Sie bieten den AKP-Staaten die Möglichkeit, ihre Wirtschaften zu diversifizieren, Investitionen anzuziehen und von einem verbesserten Marktzugang zur EU zu profitieren.
Weiterlesen

Ermächtigter Ausführer

Ein ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurde, eigenverantwortlich den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen selbständig Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten wie Rechnungen anbringen kann, ohne dass die Zollbehörden eine separate Prüfung des Ursprungs vornehmen. Der Status als ermächtigter Ausführer kann verschiedene Vorteile bieten, darunter schnellere Zollabfertigung, vereinfachte Handelsprozesse und Kosteneinsparungen. Um als ermächtigter Ausführer anerkannt zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehört in der Regel das Erfüllen von Ursprungsregeln und Nachweisverpflichtungen, eine gute Buchführung und enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen den Status als ermächtigter Ausführer mit Sorgfalt nutzen und alle Anforderungen und Bestimmungen der Zollbehörden erfüllen. Missbrauch oder Nicht-Einhaltung der Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Weiterlesen

EVE

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates. Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter. Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist. Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt. Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Weiterlesen

Freiverkehrspräferenz

Waren, die sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr befinden, können im Rahmen von Präferenzmaßnahmen zollbegünstigt aus Partnerstaaten in das Zollgebiet der Union oder umgekehrt aus dem Zollgebiet der Union in Partnerstaaten eingeführt werden. Dabei spielt der Ursprung der Waren eine Rolle, da bestimmte Präferenzabkommen und Handelsvereinbarungen zwischen der EU und den Partnerstaaten existieren. Diese Präferenzmaßnahmen ermöglichen es, dass bestimmte Waren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Union oder den Partnerstaat von Zöllen oder Einfuhrabgaben befreit oder begünstigt werden. Um von diesen zollbegünstigten Maßnahmen profitieren zu können, müssen die Waren bestimmte Ursprungsregelnerfüllen und gegebenenfalls ein entsprechendes Ursprungszeugnis, wie beispielsweise das Formblatt A, vorlegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Modalitäten der Präferenzmaßnahmen von den spezifischen Handelsabkommen und Vereinbarungen zwischen der EU und den Partnerstaaten abhängen. Daher ist es ratsam, die jeweiligen Regelungen und Bestimmungen zu konsultieren, um die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Präferenzen zu verstehen.
Weiterlesen

Freizone

Eine Freizone bezeichnet einen abgegrenzten Bereich innerhalb des Zollgebiets der Union, der durch Zäune oder andere physische Barrieren vom restlichen Zollgebiet getrennt ist. Neben dem Zolllagerverfahren stellt das Verbringen von Waren in eine Freizone eine mögliche Option für die Lagerung dar. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren gemäß Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe b des Unionszollkodex (UZK). Das Freizonenverfahren ermöglicht die zeitlich unbegrenzte Lagerung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union, ohne dass dafür Einfuhrabgaben oder handelspolitische Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Innerhalb der Freizone wird eine Situation wie in einem Drittland simuliert, sodass die dort gelagerten Nicht-Unionswaren als außerhalb der EU befindlich angesehen werden. Eine gesonderte Anmeldung für das Freizonenverfahren gemäß Artikel 158 Absatz 1 des UZK ist in Ausnahmefällen nicht erforderlich. Die Festlegung von Freizonen und die Bestimmung ihrer geografischen Grenzen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. In Deutschland zählen beispielsweise die Freihäfen zu den Freizonen, die für bestimmte wirtschaftliche und logistische Zwecke genutzt werden können.
Weiterlesen

GATT

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, engl. General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), das am 30. Oktober 1947 unterzeichnet wurde, war eine internationale Vereinbarung mit dem Ziel des schrittweisen Abbaus von Handelshemmnissen. Es legte den Grundstein für die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995, in die es heute integriert ist. Das GATT diente als Rahmenwerk für den internationalen Handel und legte Regeln und Prinzipien fest, um den freien Handel zu fördern und diskriminierende Handelspraktiken zu bekämpfen. Es verpflichtete die Mitgliedsländer zur Senkung von Zöllen, zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Behandlung aller Mitglieder auf einer nicht-diskriminierenden Basis. Das GATT führte zu mehreren Verhandlungsrunden, in denen die Mitgliedstaaten Tarifverhandlungen führten und sich auf bestimmte Handelsregelungen einigten. Das GATT war ein wichtiger Meilenstein für die Förderung des internationalen Handels und die Schaffung eines offenen und regelbasierten Handelssystems. Durch seine Integration in die WTO hat es seine Bedeutung als Regelwerk für den internationalen Handel beibehalten und dient als Grundlage für die Durchführung von Handelsverhandlungen und die Lösung von Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern.
Weiterlesen

Gegenseitige Präferenzen

Gegenseitige Präferenzen beziehen sich auf Zollmaßnahmen, die aufgrund von Abkommen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Ländern oder Ländergruppen umgesetzt werden. Diese Abkommen sehen eine Zollpräferenzbehandlung vor, bei der begünstigte Handelsbedingungen zwischen den Parteien gelten. Im Rahmen dieser gegenseitigen Präferenzen werden Zölle und andere handelsbezogene Maßnahmenreduziert oder ganz aufgehoben, um den Handel zwischen den beteiligten Parteien zu erleichtern und zu fördern. Diese Maßnahmen können auf verschiedene Bereiche des Handels wie Waren, Dienstleistungen, Investitionen und geistiges Eigentum angewendet werden. Beispiele für solche Abkommen sind das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zwischen der EU und den EWR-Mitgliedstaaten sowie Freihandelsabkommen wie das Abkommen zwischen der EU und Südkorea. Durch diese Abkommen erhalten die beteiligten Länder Vorteile beim Zugang zu den jeweiligen Märkten und können Handelshemmnisse abbauen. Gegenseitige Präferenzen tragen zur Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien bei und können positive Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung haben. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, von verbesserten Marktzugangsbedingungen zu profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Weiterlesen

Gemeinsamer Zolltarif

Der Gemeinsame Zolltarif (GZT) spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Zollschuldengemäß Artikel 56 Absatz 1 des Zollkodex der Union (UZK). Er besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter: Kombinierte Nomenklatur: Die Kombinierte Nomenklatur ist ein harmonisiertes Warenverzeichnis, das alle Waren in spezifische Kategorien einteilt. Jede Kategorie hat eine eindeutige Codenummer, die als Grundlage für die Zolltarifierung dient. Zollsätze: Der Gemeinsame Zolltarif enthält verschiedene Zollsätze, die für jede Codenummer der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind. Diese Zollsätze geben an, in welcher Höhe Zölle auf den Importbestimmter Waren erhoben werden. Zollpräferenzen: Der Gemeinsame Zolltarif umfasst auch Bestimmungen über Zollpräferenzen, die es bestimmten Ländern oder Ländergruppen ermöglichen, ihre Waren unter günstigeren oder sogar zollfreien Bedingungen in die EU einzuführen. Diese Präferenzen können durch Freihandelsabkommen oder andere bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen gewährt werden. Autonome Aussetzungsregelungen: Der Gemeinsame Zolltarif enthält auch Bestimmungen für autonome Aussetzungen von Zöllen. Dies bedeutet, dass die EU die Möglichkeit hat, die Zollsätze für bestimmte Waren temporär zu senken oder auszusetzen, um beispielsweise den Bedürfnissen der Wirtschaft, der Umwelt oder anderen politischen Zielen gerecht zu werden. Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Union hat das Ziel, den Handel zu erleichtern, einheitliche Regelungen für den Warenverkehr zu schaffen und einen geregelten Rahmen für die Erhebung von Zöllenzu bieten.
Weiterlesen

Genehmigter Ausführer

Ein genehmigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden genehmigt wurde, Ursprungserklärungen abzugeben und damit den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Im Gegensatz zu einem ermächtigten Ausführer werden die Ursprungserklärungen des genehmigten Ausführers von den Zollbehörden überprüft und genehmigt, bevor die Waren exportiert werden. Der Status als genehmigter Ausführer kann Unternehmen Vorteile bieten, wie eine schnellere Zollabfertigung und vereinfachte Handelsprozesse. Unternehmen, die als genehmigter Ausführer anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Ursprungsregeln, eine gute Buchführung und die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die den Status als genehmigter Ausführer erhalten haben, die Bestimmungen und Anforderungen der Zollbehörden weiterhin einhalten und den Ursprung der Waren korrekt deklarieren. Eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Weiterlesen