Endverbleibserklärung

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates.

Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter.

Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist.

Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt.

Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.



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