Gemeinsamer Zolltarif

Der Gemeinsame Zolltarif (GZT) spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Zollschuldengemäß Artikel 56 Absatz 1 des Zollkodex der Union (UZK). Er besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter:

  1. Kombinierte Nomenklatur: Die Kombinierte Nomenklatur ist ein harmonisiertes Warenverzeichnis, das alle Waren in spezifische Kategorien einteilt. Jede Kategorie hat eine eindeutige Codenummer, die als Grundlage für die Zolltarifierung dient.
  2. Zollsätze: Der Gemeinsame Zolltarif enthält verschiedene Zollsätze, die für jede Codenummer der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind. Diese Zollsätze geben an, in welcher Höhe Zölle auf den Importbestimmter Waren erhoben werden.
  3. Zollpräferenzen: Der Gemeinsame Zolltarif umfasst auch Bestimmungen über Zollpräferenzen, die es bestimmten Ländern oder Ländergruppen ermöglichen, ihre Waren unter günstigeren oder sogar zollfreien Bedingungen in die EU einzuführen. Diese Präferenzen können durch Freihandelsabkommen oder andere bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen gewährt werden.
  4. Autonome Aussetzungsregelungen: Der Gemeinsame Zolltarif enthält auch Bestimmungen für autonome Aussetzungen von Zöllen. Dies bedeutet, dass die EU die Möglichkeit hat, die Zollsätze für bestimmte Waren temporär zu senken oder auszusetzen, um beispielsweise den Bedürfnissen der Wirtschaft, der Umwelt oder anderen politischen Zielen gerecht zu werden.
Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Union hat das Ziel, den Handel zu erleichtern, einheitliche Regelungen für den Warenverkehr zu schaffen und einen geregelten Rahmen für die Erhebung von Zöllenzu bieten.



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