Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Ausfuhrzollschuldner

Der primäre Ausfuhrzollschuldner ist üblicherweise derjenige, der die Zollanmeldung einreicht. Allerdings kann der Status des Ausfuhrzollschuldners aufgrund der zugrundeliegenden Angaben in der Zollanmeldung variieren. Wenn die Angaben in der Zollanmeldung dazu führen, dass die Ausfuhrabgabenentweder nicht oder nur teilweise erhoben werden, dann kann auch die Person, die diese Angaben gemacht hat, als Ausfuhrzollschuldner betrachtet werden. Dies gilt, wenn diese Person wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Angaben unrichtig waren. In Fällen von indirekter Vertretung kann auch diejenige Person als Ausfuhrzollschuldner gelten, die die Zollanmeldung im Auftrag eingereicht hat.   ➡️ Mehr über die Pflichten und rechtlichen Grundlagen des Ausfuhrzollschuldners erfahren Sie in unseren Kursen - jetzt testen.
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Ausfuhrzollstelle

Die Ausfuhrzollstelle stellt eine zentrale Einrichtung der Zollverwaltung dar, die eine bedeutende Rolle im Rahmen des internationalen Warenverkehrs spielt. Sie fungiert als Anlaufstelle und Abwicklungsstelle für die Abgabe und Bearbeitung von Ausfuhranmeldungen sowie Wiederausfuhranmeldungen. Im Kontext des Zollgeschehens kommt der Ausfuhrzollstelle eine entscheidende Funktion zu, insbesondere wenn Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Hierbei erfolgen die Meldung und Abwicklung der beabsichtigten Ausfuhr in enger Kooperation mit dem Ausführer oder demjenigen, der die Verantwortung für die Wiederausfuhr trägt. Die Ausfuhrzollstelle verarbeitet die eingereichten Ausfuhranmeldungen, überprüft die eingereichten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit und nimmt gegebenenfalls weitere erforderliche Schritte zur Verifizierung vor. Sie stellt sicher, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen und Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit der Ausfuhr ordnungsgemäß erfüllt werden. Zudem spielt die Ausfuhrzollstelle eine wichtige Rolle bei der Kommunikation mit anderen involvierten Behörden und internationalen Zollstellen, um einen reibungslosen Ablauf der Ausfuhrvorgänge zu gewährleisten. Sie koordiniert und kontrolliert den physischen Abgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union und dokumentiert den gesamten Prozess für die zollrechtlichen Aufzeichnungen. Die Arbeit der Ausfuhrzollstelle trägt dazu bei, die Einhaltung der Zollrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen, den internationalen Warenverkehr zu erleichtern und die rechtmäßige Abwicklung der Ausfuhrvorgänge zu gewährleisten.   ➡️ Mehr über Aufgaben, Abläufe und Zuständigkeiten der Ausfuhrzollstelle erfahren Sie in unseren Kursen - jetzt kostenfrei testen.
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Ausgangsbestätigungs-Dokument

Das Ausgangsbestätigungs-Dokument, kurz ABD ist ein wichtiges Dokument, das im Rahmen der Nutzung von ATLAS Ausfuhr erstellt wird und die auszuführenden Waren begleitet. ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das IT-Verfahren, das in Deutschland für die elektronische Zollabwicklung eingesetzt wird. Die Ausfuhranmeldung ist ein zentraler Schritt bei der Abwicklung von Exporten. Mit Hilfe von ATLAS Ausfuhr werden die relevanten Daten zur Ausfuhranmeldung elektronisch erfasst und an die zuständigen Zollbehörden übermittelt. Sobald die Ausfuhranmeldung durch die Zollbehörden geprüft und freigegeben wurde, wird das ABD erstellt. Das ABD enthält wichtige Informationen zu den auszuführenden Waren, wie z.B. die genaue Beschreibung der Waren, die Menge, den Wert und das Bestimmungsland. Es dient als Bestätigung, dass die Ausfuhranmeldung korrekt und erfolgreich abgeschlossen wurde und die Waren das Zollgebiet der Union  verlassen dürfen. Das ABD begleitet die Waren auf ihrem Weg aus der EU und wird den Verantwortlichen für die Ausfuhr der Waren zur Verfügung gestellt. Es kann sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform vorliegen, je nach den Anforderungen der beteiligten Parteien und der Zollbehörden. Das ABD ist ein wichtiges Dokument, da es den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausfuhrprozesse gewährleistet und die Rechtmäßigkeit der Exporte bestätigt. Es trägt dazu bei, dass die Ausfuhr von Waren effizient und rechtskonform abgewickelt wird und gleichzeitig die erforderlichen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmeneingehalten werden. ➡️ Mehr über die Erstellung und Bedeutung des ABD im Rahmen von ATLAS Ausfuhr erfahren Sie in unseren Kursen - jetzt kostenfrei testen.
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Ausgangszollstelle

Die Ausgangszollstelle stellt einen zentralen Punkt im Zollverfahren dar, an dem die Ausfuhrwaren vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union gestellt werden müssen. In den meisten Fällen entspricht die Ausgangszollstelle der Grenzzollstelle, da sie den letzten physischen Kontrollpunkt vor der tatsächlichen Ausfuhr darstellt. Die Ausfuhrwaren müssen vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union bei der Ausgangszollstelleregistriert und vorgelegt werden. Hierbei ist die Angabe der Registriernummer der Ausfuhranmeldung(Master Reference Number-MRN) von wesentlicher Bedeutung, um eine reibungslose Abwicklung des Ausfuhrvorgangs zu gewährleisten. Gegebenenfalls kann auch das Ausfuhrbegleitdokument erforderlich sein, um zusätzliche Informationen über die Ausfuhrwaren zu liefern. Die Ausgangszollstelle hat die Aufgabe, die vorgelegten Unterlagen zu überprüfen, die Waren auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sämtliche Zollrechtlichen Vorschriften und Verfahrensvorgaben eingehalten werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Ausgangszollstelle können die Ausfuhrwaren das Zollgebiet der Union verlassen und ihren Bestimmungsort erreichen. Die Ausgangszollstelle spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der rechtmäßigen Ausfuhrvon Waren aus dem Zollgebiet der Union und gewährleistet eine effiziente Abwicklung der Ausfuhrvorgänge an den Grenzen. Ihre Tätigkeiten tragen dazu bei, den internationalen Warenverkehr zu regulieren und einen geordneten und gesetzeskonformen Ablauf der Ausfuhrprozesse sicherzustellen. ➡️ Mehr über die Aufgaben und Abläufe an der Ausgangszollstelle erfahren Sie in unseren Kursen - jetzt kostenfrei testen.
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Autorisierter Ausführer

Ein autorisierter Ausführer ist eine Bezeichnung des EU-Zollrechts und beschreibt eine Person oder ein Unternehmen, das von den Zollbehörden eines Landes als vertrauenswürdiger Exporteur anerkannt und autorisiert wurde. Diese Autorisierung ermöglicht es dem autorisierten Ausführer, Waren ohne eine separate Ausfuhranmeldung oder -genehmigung zu exportieren. Die Anerkennung als autorisierter Ausführer basiert in der Regel auf bestimmten Kriterien wie der Einhaltung von Vorschriften, Zuverlässigkeit und der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise eine langjährige Erfahrung im Exportgeschäft, eine nachgewiesene Finanzstabilität, eine effektive interne Kontrolle über die Exportaktivitäten und die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften. Der Status als autorisierter Ausführer bringt Vorteile mit sich, wie zum Beispiel eine beschleunigte Abfertigung am Ausfuhrort, die Möglichkeit, vereinfachte Zollformalitäten zu nutzen und eine schnellere Lieferung von Waren an Kunden im Ausland. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und mögliche Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten bei der Abwicklung von Exportgeschäften reduzieren. Es ist wichtig anzumerken, dass die Anerkennung als autorisierter Ausführer bestimmten Bedingungen und Verpflichtungen unterliegt. Dazu können regelmäßige Überprüfungen durch die Zollbehörden, die Einhaltung bestimmter Verfahren und Vorschriften sowie die Verantwortung für die korrekte Angabe von Waren im Ausfuhrverfahren gehören.   Mehr zu diesem und weiteren Themen gibt es in unseren Kursen. Hier kostenfrei testen
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AzG

Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein Verfahren, das im Rahmen des deutschen ExportkontrollrechtsAnwendung findet. Sie dient dazu, Klarheit darüber zu erhalten, ob bestimmte Waren unter die Bestimmungen der EG-Dual-use-Verordnung und/oder der Ausfuhrliste fallen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der AzGliegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die AzG wird in Fällen beantragt, in denen der Ausführer oder die anmeldende Person an der Ausfuhrzollstelle oder Ausgangszollstelle verpflichtet ist, Nachweise zur Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Ausfuhr vorzulegen, insbesondere gemäß § 14 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Es ist wichtig zu betonen, dass die Auskunft zur Güterliste keine Genehmigung im eigentlichen Sinne ist. Sie bezieht sich nicht auf ein spezifisches Ausfuhrvorhaben und berücksichtigt keine embargo- oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten. Vielmehr zielt die AzG darauf ab, festzustellen, ob die betreffenden Waren von den Exportkontrollvorschriften erfasst werden oder nicht. Dies bietet den Beteiligten eine rechtliche Einschätzung im Vorfeld einer geplanten Ausfuhr und unterstützt die Einhaltung der geltenden Regelungen. ➡️ Mehr zu den Anforderungen und Abläufen der AzG im Rahmen der Exportkontrolle erfahren Sie in unseren Kursen - jetzt kostenfrei testen.
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Bewilligungsbedürftige Vereinfachung

Die bewilligungsbedürftige Vereinfachung ermöglicht es Ausführern, auch wenn sie die Wertobergrenze von 6.000 Euro überschreiten, eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung auszustellen. Diese Vereinfachung bedeutet, dass Ausführer in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, den Nachweis über den Ursprung der Waren selbst zu erbringen, indem sie entsprechende Ursprungserklärungen auf der Rechnung anbringen. Normalerweise erfordert der Nachweis des Ursprungs spezielle Präferenznachweisewie das EUR.1 oder das Ursprungszeugnis. Mit dieser bewilligungsbedürftigen Vereinfachung können Ausführer jedoch auf die Verwendung dieser speziellen Nachweise verzichten und stattdessen die Ursprungserklärung direkt auf der Handelsrechnung anbringen. Mehr zu diesem und weiteren Themen gibt es in unseren Kursen. Hier kostenfrei testen
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Ermächtigter Ausführer

Ein ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurde, eigenverantwortlich den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen selbständig Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten wie Rechnungen anbringen kann, ohne dass die Zollbehörden eine separate Prüfung des Ursprungs vornehmen. Der Status als ermächtigter Ausführer kann verschiedene Vorteile bieten, darunter schnellere Zollabfertigung, vereinfachte Handelsprozesse und Kosteneinsparungen. Um als ermächtigter Ausführer anerkannt zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehört in der Regel das Erfüllen von Ursprungsregeln und Nachweisverpflichtungen, eine gute Buchführung und enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen den Status als ermächtigter Ausführer mit Sorgfalt nutzen und alle Anforderungen und Bestimmungen der Zollbehörden erfüllen. Missbrauch oder Nicht-Einhaltung der Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Mehr zu diesem und weiteren Themen gibt es in unseren Kursen. Hier kostenfrei testen
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Genehmigter Ausführer

Ein genehmigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden genehmigt wurde, Ursprungserklärungen abzugeben und damit den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Im Gegensatz zu einem ermächtigten Ausführer werden die Ursprungserklärungen des genehmigten Ausführers von den Zollbehörden überprüft und genehmigt, bevor die Waren exportiert werden. Der Status als genehmigter Ausführer kann Unternehmen Vorteile bieten, wie eine schnellere Zollabfertigung und vereinfachte Handelsprozesse. Unternehmen, die als genehmigter Ausführer anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Ursprungsregeln, eine gute Buchführung und die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die den Status als genehmigter Ausführer erhalten haben, die Bestimmungen und Anforderungen der Zollbehörden weiterhin einhalten und den Ursprung der Waren korrekt deklarieren. Eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Mehr zu diesem und weiteren Themen gibt es in unseren Kursen. Hier kostenfrei testen
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Registrierter Ausführer

Ein registrierter Ausführer ist ein Unternehmen, das sich bei den zuständigen Behörden registriert hat, um bestimmte vereinfachte Zollverfahren nutzen zu können. Durch die Registrierung als Ausführer werden Unternehmen befähigt, Waren ohne vorherige Genehmigung der Zollbehörden zu exportieren und bestimmte Zollformalitäten selbst durchzuführen. Der Status als registrierter Ausführer kann Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, wie eine schnellere und effizientere Zollabwicklung, niedrigere Kosten und eine erhöhte Flexibilität in den Handelsaktivitäten. Die Registrierung als Ausführer kann je nach Land und Region unterschiedliche Anforderungen haben. In der Regel müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und sich bei den entsprechenden Behörden registrieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen den Status als registrierter Ausführer korrekt nutzen und alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen einhalten. Missbrauch oder Nichteinhaltung der Regeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und das Ansehen des Unternehmens schädigen. Mehr zu diesem und weiteren Themen gibt es in unseren Kursen. Hier kostenfrei testen
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