Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Anschreibeverfahren

Das Anschreibeverfahren ist eine vereinfachte Methode zur Abgabe einer Zollanmeldung. Dabei kann der Anmelder die Waren durch Anschreibung in seiner Buchführung anmelden. Die Zollanmeldung gilt als angenommen, sobald die Waren in der Buchführung angeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen für das Anschreibeverfahren sind in Artikel 182 des Zollkodex der Union (UZK) festgelegt, während weitere Einzelheiten in den Artikeln 233 bis 236 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union (UZK-DVO) zu finden sind.
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Anti-Folter-Verordnung

Die Anti-Folter-Verordnung bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005, die den Handel mit bestimmten Güternregelt, die zur Ausführung der Todesstrafe, Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. Diese Verordnung enthält sowohl Verbote als auch Genehmigungspflichten für den Handel mit solchen Gütern im internationalen Handelsverkehr. Nach einer Erweiterung der Verordnung umfasst sie jetzt auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte sowie technische Unterstützung. Dies bedeutet, dass der Handel mit solchen Gütern, die in der Verordnung aufgeführt sind, verboten ist oder einer vorherigen Genehmigung bedarf. Die Anti-Folter-Verordnung dient dem Ziel, den Handel mit Gütern zu verhindern, die für Menschenrechtsverletzungen oder grausame Handlungen verwendet werden könnten, und trägt somit zur Förderung von Menschenrechten und humanitären Werten bei.
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Antidumping-Grundverordnung

Die Antidumping-Grundverordnung (AD-GV) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Bestimmungen und Verfahren für den Umgang mit Dumping-Praktiken festlegt. Dumping tritt auf, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Produkte zu einem niedrigeren Preis auf dem europäischen Markt verkauft als es in seinem Heimatmarkt tut. Dadurch entsteht eine unfaire Konkurrenz für europäische Produzenten. Die Antidumping-Grundverordnung dient dazu, europäische Unternehmen vor Schäden durch Dumping-Praktiken zu schützen und einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Sie legt die Kriterien und Verfahren fest, nach denen Dumping ermittelt, Verletzungen festgestellt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Die AD-GV enthält unter anderem folgende Bestandteile: 1. Dumping-Untersuchungen: Die Verordnung legt fest, wie Dumping ermittelt und berechnet wird. Dazu werden unter anderem die Produktionskosten, Verkaufspreise und Marktsituationen der betroffenen Produkte analysiert. 2. Schädigungsuntersuchungen: Die AD-GV definiert, wie die Schädigung europäischer Unternehmen durch das Dumping ermittelt wird. Dazu werden unter anderem Preise, Gewinne und Marktanteile betrachtet. 3. Abhilfemaßnahmen: Wenn Dumping und Schädigung festgestellt wurden, kann die EU geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um den fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Dazu können beispielsweise Anti-Dumping-Zölle oder -Preise eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Antidumping-Grundverordnung ein Bestandteil des allgemeinen Handels- und Zollrechts der EU ist und in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und europäischen Gesetzen angewendet wird.
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Antidumping-Regelungen

Antidumping-Regelungen sind Maßnahmen, die von Regierungen ergriffen werden, um unfairen Handelspraktiken entgegenzuwirken, insbesondere wenn Produkte zu ungewöhnlich niedrigen Preisen auf den Markt gebracht werden. Diese Praktiken können den Wettbewerb beeinträchtigen und einheimische Unternehmen in anderen Ländern benachteiligen. Die Hauptziele der Antidumping-Regelungen sind: 1. Schutz einheimischer Unternehmen: Durch die Einführung von Antidumping-Maßnahmen soll verhindert werden, dass einheimische Unternehmen aufgrund von unfairer Konkurrenz benachteiligt werden. 2. Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs: Antidumping-Regelungen sollen dazu beitragen, einen fairen und transparenten Wettbewerb aufrechtzuerhalten, indem sie Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Dumping von Produkten identifizieren und eingreifen. Die Umsetzung von Antidumping-Maßnahmen erfolgt in der Regel in drei Schritten: 1. Untersuchung: Die zuständigen Behörden führen eine eingehende Untersuchung durch, um zu ermitteln, ob ein Dumping vorliegt und ob einheimische Unternehmen dadurch geschädigt werden. 2. Feststellung des Dumpings: Die Untersuchung ermittelt, ob ein Produkt zu einem Preis verkauft wird, der niedriger ist als der normale Wert des Produkts auf dem heimischen Markt des ausführenden Landes. 3. Einführung von Antidumping-Maßnahmen: Wenn Dumping festgestellt wird und einheimische Unternehmen nachweislich geschädigt werden, können Antidumping-Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann die Einführung von Strafzöllen, Schutzzöllen oder anderen Handelsbeschränkungen für importierte Produkte umfassen. Antidumping-Regelungen variieren von Land zu Land und werden in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) eingeführt. Die WTO enthält allgemeine Bestimmungen, die den Ländern die Anwendung von Antidumping-Maßnahmen gestatten, um ihre heimische Wirtschaft zu schützen.
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Antidumping-Zölle

Antidumping-Zölle können auf Waren erhoben werden, die Opfer von Dumpingpraktiken sind und deren Einfuhr in die Europäische Union (EU) zu einer Schädigung führt. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Antidumping-Grundverordnung wird eine Ware als gedumpt betrachtet, wenn ihr Exportpreis in die EUniedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware, die im normalen Handelsverkehr im Exportland für den Inlandsverbrauch bestimmt ist. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Antidumping-Zöllen ergibt sich aus Artikel 56 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe h des Zollkodex der Union (UZK) in Verbindung mit den Bestimmungen der Antidumping-Grundverordnung VO (EU) 2016/1036. Antidumping-Zölle sollen dazu dienen, den fairen Wettbewerb zu fördern und EU-Unternehmen vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, indem sie verhindern, dass gedumpte Waren zu Preisen unter ihrem normalen Marktwert in die EU gelangen und so die heimische Industrie beeinträchtigen.
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AO

Die Abgabenordnung, kurz AO ist das zentrale Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Verwaltung und regelt umfassend alle wesentlichen Aspekte des Steuerverfahrens. In der Abgabenordnung sind die Verfahrensregeln festgelegt, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung und Erhebung von Steuern sowie die Vollstreckung von Steuerforderungen gelten. Zudem werden darin auch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe und deren Verfahrensabläufe behandelt. Die Abgabenordnung ist ein wichtiges Instrument, um eine geregelte und transparente Durchführung der Steuerverfahren sicherzustellen. Sie dient sowohl den Steuerpflichtigen als auch den Finanzbehörden als Leitfaden für die steuerlichen Abläufe und Verfahren. Die AO schafft klare Regelungen und Zuständigkeiten für die Verwaltung und ermöglicht eine einheitliche Anwendung der Steuervorschriften. Zu den wesentlichen Inhalten der Abgabenordnung gehören unter anderem: Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen: Die Abgabenordnung regelt die Verpflichtungen der Steuerpflichtigen zur Mitwirkung und zur Abgabe von Steuererklärungen. Die Steuerfestsetzung: Die Abgabenordnung enthält Bestimmungen zur Festsetzung der Steuerbeträge durch die Finanzbehörden, einschließlich der Festsetzungsfristen und -verjährung. Die Steuererhebung: Die Abgabenordnung regelt die Möglichkeiten der Finanzbehörden, die geschuldeten Steuern einzuziehen, einschließlich der Vollstreckung von Steuerforderungen. Die außergerichtlichen Rechtsbehelfe: Die Abgabenordnung sieht Verfahren für Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Rechtsbehelfe vor, die den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, gegen fehlerhafte Steuerfestsetzungen vorzugehen.
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APS

Das Allgemeine Präferenzsystem, kurz APS (engl. GSP, General system of preferences) ist ein Handelssystem, das von vielen Industrieländern, darunter auch die Europäische Union (EU), eingerichtet wurde, um den Entwicklungsländern wirtschaftliche Vorteile zu bieten und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewähren die Industrieländer einseitige Zollpräferenzen für bestimmte Produkte, die aus den Entwicklungsländern stammen. Das bedeutet, dass diese Produkte beim Export in die Industrieländer niedrigeren oder sogar keinen Zollsätzen unterliegen und somit auf den Märkten der Industrieländer wettbewerbsfähiger werden. Dadurch soll der Handel zwischen den Entwicklungsländernund den Industrieländern gefördert werden, was wiederum zur wirtschaftlichen Entwicklung der ärmeren Länder beitragen kann. Die Länderliste, die für das Allgemeine Präferenzsystem gilt und auf zoll.de abrufbar ist, enthält eine Aufstellung der begünstigten Entwicklungsländer und die Produkte, die von den Zollpräferenzen profitieren können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht statisch ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem, welche Länder und Produkte in das APS einbezogen werden oder nicht. Die Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems kann für Entwicklungsländer von großer Bedeutung sein, da es ihnen ermöglicht, ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Märkten der Industrieländer anzubieten und somit ihre Exporte zu steigern, was wiederum zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
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APS+

Allgemeines Präferenzsystem Plus (APS+): Bestimmte Entwicklungsländer können zusätzliche Handelspräferenzen erhalten, wenn sie bestimmte soziale und umweltbezogene Kriterien erfüllen. Siehe auch: APS
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ATA-Übereinkommen

Das ATA-Übereinkommen ist ein internationales Zollübereinkommen, das die Verwendung des Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren in verschiedene Länder regelt. ATA steht für Admission Temporaire/Temporary Admission und ist ein spezielles Zolldokument, das es Unternehmen ermöglicht, bestimmte Waren vorübergehend in ein anderes Land einzuführen, ohne dabei Zollabgaben zu entrichten oder umfangreiche Zollformalitäten durchlaufen zu müssen. Das Carnet ATA ist ein einheitliches Dokument, das von den Zollbehörden der beteiligten Länder anerkannt wird. Mit diesem Carnet können Unternehmen die vorübergehende Einfuhr von Waren für verschiedene Zwecke realisieren, wie beispielsweise für Messen, Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen, berufliche Ausrüstung, und ähnliches. Dabei müssen sie keine Zollabgaben oder Sicherheiten hinterlegen, solange die Waren das Land wieder verlassen, bevor das Carnet ATA abläuft. Das ATA-Übereinkommen wurde von der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt und wird von vielen Ländern auf der ganzen Welt angewendet. Es erleichtert den internationalen Handel und fördert wirtschaftliche Aktivitäten, indem es Unternehmen Zeit und Kosten erspart, die sonst für umfangreiche Zollformalitäten und Sicherheitsleistungen aufgebracht werden müssten. Das Carnet ATAvereinfacht somit den vorübergehenden Import und Export von Waren für kommerzielle und kulturelle Zwecke und erleichtert die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Geschäftsaktivitäten.
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ATLAS

Das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) gewährleistet die effiziente Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Es ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Anmeldungen für die Verbringung von Waren, die Überführung in verschiedene Zollverfahren und Verwaltungsakte. Dazu gehören Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, Gestellungsmitteilungen sowie summarische Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung. Auch Zollanmeldungen für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, die Aktive Veredelung, ein Zolllagerverfahren, ein Versandverfahren oder das Ausfuhrverfahren werden elektronisch erfasst und an die zuständige Zollstelle übermittelt. Der Vorteil des ATLAS-Verfahrens besteht darin, dass der Beteiligte die Entscheidung der Zollstelle und den entsprechenden Bescheid ebenfalls auf elektronischem Weg erhält. Dies reduziert die Notwendigkeit, physische Unterlagen wie Rechnungen oder Präferenznachweise zum Zeitpunkt der Abfertigung vorzulegen. Stattdessen werden die notwendigen Daten elektronisch übermittelt, was den Prozess beschleunigt und Bürokratiekosten verringert. Dank ATLAS kann der grenzüberschreitende Warenverkehr effizienter und zeitsparender abgewickelt werden, was sowohl für Unternehmen als auch für Zollbehörden Vorteile bringt. Es erleichtert den Handelund trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Zollabfertigung bei.
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