Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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General Agreement on Tariffs and Trade

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, engl. General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), das am 30. Oktober 1947 unterzeichnet wurde, war eine internationale Vereinbarung mit dem Ziel des schrittweisen Abbaus von Handelshemmnissen. Es legte den Grundstein für die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995, in die es heute integriert ist. Das GATT diente als Rahmenwerk für den internationalen Handel und legte Regeln und Prinzipien fest, um den freien Handel zu fördern und diskriminierende Handelspraktiken zu bekämpfen. Es verpflichtete die Mitgliedsländer zur Senkung von Zöllen, zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Behandlung aller Mitglieder auf einer nicht-diskriminierenden Basis. Das GATT führte zu mehreren Verhandlungsrunden, in denen die Mitgliedstaaten Tarifverhandlungen führten und sich auf bestimmte Handelsregelungen einigten. Das GATT war ein wichtiger Meilenstein für die Förderung des internationalen Handels und die Schaffung eines offenen und regelbasierten Handelssystems. Durch seine Integration in die WTO hat es seine Bedeutung als Regelwerk für den internationalen Handel beibehalten und dient als Grundlage für die Durchführung von Handelsverhandlungen und die Lösung von Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern.
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General system of preferences

Das Allgemeine Präferenzsystem, kurz APS (engl. GSP, General system of preferences) ist ein Handelssystem, das von vielen Industrieländern, darunter auch die Europäische Union (EU), eingerichtet wurde, um den Entwicklungsländern wirtschaftliche Vorteile zu bieten und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewähren die Industrieländer einseitige Zollpräferenzen für bestimmte Produkte, die aus den Entwicklungsländern stammen. Das bedeutet, dass diese Produkte beim Export in die Industrieländer niedrigeren oder sogar keinen Zollsätzen unterliegen und somit auf den Märkten der Industrieländer wettbewerbsfähiger werden. Dadurch soll der Handel zwischen den Entwicklungsländernund den Industrieländern gefördert werden, was wiederum zur wirtschaftlichen Entwicklung der ärmeren Länder beitragen kann. Die Länderliste, die für das Allgemeine Präferenzsystem gilt und auf zoll.de abrufbar ist, enthält eine Aufstellung der begünstigten Entwicklungsländer und die Produkte, die von den Zollpräferenzen profitieren können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht statisch ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem, welche Länder und Produkte in das APS einbezogen werden oder nicht. Die Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems kann für Entwicklungsländer von großer Bedeutung sein, da es ihnen ermöglicht, ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Märkten der Industrieländer anzubieten und somit ihre Exporte zu steigern, was wiederum zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
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Gesonderte Anmeldung

Der Begriff gesonderte Anmeldung beschreibt eine spezielle Form der Anmeldung von Waren bei den Zollbehörden. Eine gesonderte Anmeldung ist erforderlich, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die eine getrennte Behandlung der Waren erfordern. Typische Situationen, die eine gesonderte Anmeldung erfordern, können sein: Trennung von Waren: Wenn unterschiedliche Warenarten oder -mengen innerhalb einer Sendung vorhanden sind und diese getrennt behandelt werden müssen, ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Zum Beispiel, wenn eine Ladung sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Waren enthält, müssen diese getrennt deklariert werden. Besondere Kontrollanforderungen: In einigen Fällen können bestimmte Waren einer erhöhten Kontrolle unterliegen, beispielsweise aufgrund von Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltbedenken. In solchen Fällen kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein, um zusätzliche Informationen oder Genehmigungen einzureichen. Spezielle Abgaben oder Maßnahmen: Wenn bestimmte Waren besondere zollrechtliche Regelungen erfüllen müssen, wie beispielsweise die Beantragung von Präferenzzöllen oder die Erfüllung spezifischer Bedingungen für bestimmte Handelsabkommen, kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein. Eine gesonderte Anmeldung erfolgt in der Regel zusammen mit der üblichen Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung und kann elektronisch oder auf Papier erfolgen, abhängig von den zollrechtlichen Vorschriften des betreffenden Landes.
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GSP

Das Allgemeine Präferenzsystem, kurz APS (engl. GSP, General system of preferences) ist ein Handelssystem, das von vielen Industrieländern, darunter auch die Europäische Union (EU), eingerichtet wurde, um den Entwicklungsländern wirtschaftliche Vorteile zu bieten und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewähren die Industrieländer einseitige Zollpräferenzen für bestimmte Produkte, die aus den Entwicklungsländern stammen. Das bedeutet, dass diese Produkte beim Export in die Industrieländer niedrigeren oder sogar keinen Zollsätzen unterliegen und somit auf den Märkten der Industrieländer wettbewerbsfähiger werden. Dadurch soll der Handel zwischen den Entwicklungsländernund den Industrieländern gefördert werden, was wiederum zur wirtschaftlichen Entwicklung der ärmeren Länder beitragen kann. Die Länderliste, die für das Allgemeine Präferenzsystem gilt und auf zoll.de abrufbar ist, enthält eine Aufstellung der begünstigten Entwicklungsländer und die Produkte, die von den Zollpräferenzen profitieren können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht statisch ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem, welche Länder und Produkte in das APS einbezogen werden oder nicht. Die Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems kann für Entwicklungsländer von großer Bedeutung sein, da es ihnen ermöglicht, ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Märkten der Industrieländer anzubieten und somit ihre Exporte zu steigern, was wiederum zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
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Handelspräferenzen

Handelspräferenzen beziehen sich auf die Vorzugsbehandlung oder Vorteile, die einem bestimmten Land, einer Gruppe von Ländern oder Produkten gewährt werden, um den Handel zu fördern. Diese Präferenzen können bilaterale oder multilaterale Handelsabkommen umfassen. Ein Beispiel für Handelspräferenzen sind die Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen. Diese Abkommen zielen darauf ab, Zölle und andere Handelsbeschränkungen zwischen den beteiligten Ländern abzubauen oder ganz zu beseitigen. Durch die Vergünstigung des Handels können Unternehmen kostengünstiger importieren oder exportieren, was den Handelsaustausch erleichtert und das Wirtschaftswachstum fördert. Ein weiteres Beispiel sind Präferenzen für Entwicklungsländer im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Industrieländer gewähren einseitige Handelspräferenzen, indem sie bestimmte Produkte aus Entwicklungsländern mit niedrigeren oder sogar keinen Zollsätzen behandeln. Dies soll die Exporte aus Entwicklungsländern ankurbeln und ihre wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Andere Formen von Handelspräferenzen können auch in bilateralen Handelsabkommen zwischen Ländern vereinbart werden, um beispielsweise den Zugang zu bestimmten Märkten oder Sektoren zu erleichtern. Es ist wichtig anzumerken, dass Handelspräferenzen in der Regel spezifische Regelungen und Bedingungen enthalten, die erfüllt werden müssen, um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen. Dazu können Bestimmungen über Ursprungsnachweise, kumulative Regelungen und Bedingungen für die Behandlung von Dienstleistungen gehören. Eine genaue Kenntnis und Einhaltung der Präferenzregeln ist entscheidend, um die Vorteile des Handelspräferenzsystems zu nutzen.
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International Import Certificates

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates. Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter. Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist. Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt. Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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MAR

MAR (market access regulation) steht für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) mit den Ländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP-Staaten). Diese Abkommen wurden zwischen der Europäischen Union (EU) und den AKP-Staaten als Nachfolger der bisherigen Handelspräferenzen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) entwickelt. Das Ziel des MAR ist es, eine verbesserte Handelsbeziehung zwischen der EU und den AKP-Staaten aufzubauen und zu fördern. Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel zu liberalisieren, den Marktzugang zu erleichtern und die wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten zu unterstützen. Das MAR beinhaltet Bestimmungen über den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissensowie Maßnahmen zur Förderung des regionalen Handels und zur Integration der AKP-Staaten in die globale Wirtschaft. Es berücksichtigt auch entwicklungspolitische Aspekte, einschließlich der Förderung nachhaltiger Entwicklung, der Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Unterstützung von Investitionen und Dienstleistungen. Durch das MAR sollen Handelsbarrieren abgebaut und der Handel zwischen der EU und den AKP-Staaten erleichtert werden, wodurch die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert werden. Es ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Integration zwischen den beteiligten Ländern.
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Market Access Regulation

MAR (market access regulation) steht für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) mit den Ländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP-Staaten). Diese Abkommen wurden zwischen der Europäischen Union (EU) und den AKP-Staaten als Nachfolger der bisherigen Handelspräferenzen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) entwickelt. Das Ziel des MAR ist es, eine verbesserte Handelsbeziehung zwischen der EU und den AKP-Staaten aufzubauen und zu fördern. Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel zu liberalisieren, den Marktzugang zu erleichtern und die wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten zu unterstützen. Das MAR beinhaltet Bestimmungen über den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissensowie Maßnahmen zur Förderung des regionalen Handels und zur Integration der AKP-Staaten in die globale Wirtschaft. Es berücksichtigt auch entwicklungspolitische Aspekte, einschließlich der Förderung nachhaltiger Entwicklung, der Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Unterstützung von Investitionen und Dienstleistungen. Durch das MAR sollen Handelsbarrieren abgebaut und der Handel zwischen der EU und den AKP-Staaten erleichtert werden, wodurch die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert werden. Es ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Integration zwischen den beteiligten Ländern.
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Mechanismus zur CO2-Grenzausgleichsabgabe

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, oder "Mechanismus zur CO2-Grenzausgleichsabgabe". Es handelt sich dabei um ein politisches Instrument der Europäischen Union (EU), das im Rahmen des European Green Deal vorgeschlagen wurde. Der CBAM zielt darauf ab, sicherzustellen, dass importierte Waren aus Drittländern den gleichen Klimaschutzstandards unterliegen wie in der EU hergestellte Waren.  Der CBAM soll verhindern, dass EU-Industrien durch einen hohen CO2-Preis im Inland im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden. Er würde eine Abgabe auf importierte Waren erheben, um den CO2-Fußabdruck dieser Waren zu berücksichtigen. Der Mechanismus soll auch Anreize schaffen, dass Hersteller in Drittländern ihre Produktion klimafreundlicher gestalten und so den globalen Klimaschutz vorantreiben.
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NAFTA

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) war ein Präferenzabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko, das von 1994 bis 2020 bestand. Das Abkommen hatte zum Ziel, den Handel zwischen diesen Ländern zu erleichtern, indem Zölle und andere Handelshemmnisse reduziert oder beseitigt wurden. Durch NAFTA wurden viele Waren und Dienstleistungen zollfrei zwischen den Mitgliedsländern gehandelt. Das Abkommen enthielt auch Regelungen in Bereichen wie Investitionsschutz, geistiges Eigentum und Umweltschutz. Jedoch wurde NAFTA durch das Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) ersetzt, das am 1. Juli 2020 in Kraft trat. Das USMCA enthält ähnliche Bestimmungen wie NAFTA, jedoch wurden einige Veränderungen und Aktualisierungen vorgenommen, um den Handel und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern weiter zu fördern.
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