Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem
Das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) gewährleistet die effiziente Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Es ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Anmeldungen für die Verbringung von Waren, die Überführung in verschiedene Zollverfahren und Verwaltungsakte. Dazu gehören Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, Gestellungsmitteilungen sowie summarische Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung. Auch Zollanmeldungen für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, die Aktive Veredelung, ein Zolllagerverfahren, ein Versandverfahren oder das Ausfuhrverfahren werden elektronisch erfasst und an die zuständige Zollstelle übermittelt.
Der Vorteil des ATLAS-Verfahrens besteht darin, dass der Beteiligte die Entscheidung der Zollstelle und den entsprechenden Bescheid ebenfalls auf elektronischem Weg erhält. Dies reduziert die Notwendigkeit, physische Unterlagen wie Rechnungen oder Präferenznachweise zum Zeitpunkt der Abfertigung vorzulegen. Stattdessen werden die notwendigen Daten elektronisch übermittelt, was den Prozess beschleunigt und Bürokratiekosten verringert.
Dank ATLAS kann der grenzüberschreitende Warenverkehr effizienter und zeitsparender abgewickelt werden, was sowohl für Unternehmen als auch für Zollbehörden Vorteile bringt. Es erleichtert den Handelund trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Zollabfertigung bei.
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1. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Autorisierter Ausführer
Ein autorisierter Ausführer ist eine Bezeichnung des EU-Zollrechts und beschreibt eine Person oder ein Unternehmen, das von den Zollbehörden eines Landes als vertrauenswürdiger Exporteur anerkannt und autorisiert wurde. Diese Autorisierung ermöglicht es dem autorisierten Ausführer, Waren ohne eine separate Ausfuhranmeldung oder -genehmigung zu exportieren.
Die Anerkennung als autorisierter Ausführer basiert in der Regel auf bestimmten Kriterien wie der Einhaltung von Vorschriften, Zuverlässigkeit und der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise eine langjährige Erfahrung im Exportgeschäft, eine nachgewiesene Finanzstabilität, eine effektive interne Kontrolle über die Exportaktivitäten und die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften.
Der Status als autorisierter Ausführer bringt Vorteile mit sich, wie zum Beispiel eine beschleunigte Abfertigung am Ausfuhrort, die Möglichkeit, vereinfachte Zollformalitäten zu nutzen und eine schnellere Lieferung von Waren an Kunden im Ausland. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und mögliche Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten bei der Abwicklung von Exportgeschäften reduzieren.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Anerkennung als autorisierter Ausführer bestimmten Bedingungen und Verpflichtungen unterliegt. Dazu können regelmäßige Überprüfungen durch die Zollbehörden, die Einhaltung bestimmter Verfahren und Vorschriften sowie die Verantwortung für die korrekte Angabe von Waren im Ausfuhrverfahren gehören.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
AWZ
Die Ausschließliche Wirtschaftszone, kurz AWZ ist ein rechtlicher Begriff, der im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, kurz SRÜ Verwendung findet. Gemäß Artikel 55 des SRÜ erstreckt sich die Ausschließliche Wirtschaftszone über das Meeresgebiet, das sich jenseits des Küstenmeeres eines Staates befindet. Die AWZ kann eine Ausdehnung von bis zu 200 Seemeilen ab der Basislinie des Küstenmeeres umfassen, was oft als 200-Meilen-Zone bezeichnet wird.
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat bestimmte Hoheitsrechte zur wirtschaftlichen Nutzung der Meeresressourcen. Diese Rechte erstrecken sich auf die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Fischerei, Energiegewinnung und Bergbau. Der Küstenstaat hat auch das Recht, künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke zu errichten, um diese Ressourcen zu nutzen.
Die Einrichtung und Verwaltung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des SRÜ sowie den internationalen Rechtsprinzipien. Die Schaffung einer AWZ ermöglicht den Küstenstaaten eine nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und trägt zur Erhaltung und zum Schutz der marinen Umwelt bei. Die genauen Regelungen und Verfahren zur Einrichtung und Verwaltung der AWZkönnen je nach den spezifischen nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen variieren.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
AzG
Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein Verfahren, das im Rahmen des deutschen ExportkontrollrechtsAnwendung findet. Sie dient dazu, Klarheit darüber zu erhalten, ob bestimmte Waren unter die Bestimmungen der EG-Dual-use-Verordnung und/oder der Ausfuhrliste fallen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der AzGliegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die AzG wird in Fällen beantragt, in denen der Ausführer oder die anmeldende Person an der Ausfuhrzollstelle oder Ausgangszollstelle verpflichtet ist, Nachweise zur Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Ausfuhr vorzulegen, insbesondere gemäß § 14 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Es ist wichtig zu betonen, dass die Auskunft zur Güterliste keine Genehmigung im eigentlichen Sinne ist. Sie bezieht sich nicht auf ein spezifisches Ausfuhrvorhaben und berücksichtigt keine embargo- oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten. Vielmehr zielt die AzG darauf ab, festzustellen, ob die betreffenden Waren von den Exportkontrollvorschriften erfasst werden oder nicht. Dies bietet den Beteiligten eine rechtliche Einschätzung im Vorfeld einer geplanten Ausfuhr und unterstützt die Einhaltung der geltenden Regelungen.
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1. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Bewilligungsbedürftige Vereinfachung
Die bewilligungsbedürftige Vereinfachung ermöglicht es Ausführern, auch wenn sie die Wertobergrenze von 6.000 Euro überschreiten, eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung auszustellen.
Diese Vereinfachung bedeutet, dass Ausführer in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, den Nachweis über den Ursprung der Waren selbst zu erbringen, indem sie entsprechende Ursprungserklärungen auf der Rechnung anbringen. Normalerweise erfordert der Nachweis des Ursprungs spezielle Präferenznachweisewie das EUR.1 oder das Ursprungszeugnis. Mit dieser bewilligungsbedürftigen Vereinfachung können Ausführer jedoch auf die Verwendung dieser speziellen Nachweise verzichten und stattdessen die Ursprungserklärung direkt auf der Handelsrechnung anbringen.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
CAF
CAF steht für einen Verbund aus 15 Ländern des karibischen Raums: Antigua und Barbuda, die Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Suriname, Trinidad und Tobago. Sie sind im CARIFORUM, einer Untereinheit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten, kurz OAKPS organisiert und profitieren von Präferenzregelungen mit der Europäischen Union.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
CAM
CAM ist die Abkürzung für Central America, und es handelt sich um eine Ländergruppe, mit der Präferenzregelungen bestehen. Diese Gruppe setzt sich aus den Staaten Zentralamerikas zusammen, zu denen Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama und El Salvador gehören.
Präferenzregelungen sind spezielle Handelsabkommen oder -vereinbarungen, die zwischen den CAM-Ländern und anderen Handelspartnern, wie beispielsweise der Europäischen Union, abgeschlossen werden. Diese Abkommen gewähren den Ländern in der CAM-Gruppe besondere Handelsvorteile, wie niedrigere oder bevorzugte Zollsätze, um den Handel zu erleichtern und wirtschaftliche Beziehungen zu fördern.
Durch diese Präferenzregelungen wird der Handel zwischen den CAM-Ländern und anderen Handelspartnern gefördert und Handelshemmnisse werden reduziert, um eine bessere wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Länder in dieser Gruppe können von den Präferenzregelungen profitieren und dadurch ihre Handelsbeziehungen stärken.
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1. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
CAM
Zentralamerikanische Mehrstaatliche Abkommen (englisch: Central American Multilateral Agreement, CAM) ist ein Handelsabkommen zwischen den Ländern Zentralamerikas, nämlich Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. Das Abkommen zielt darauf ab, die wirtschaftliche Integration zu fördern und den Handel zwischen diesen Ländern zu erleichtern.
Das CAM-Abkommen sieht die Bildung einer Zollunion zwischen den Mitgliedsländern vor, wodurch Zölle und Handelshemmnisse für Waren, die innerhalb der Region gehandelt werden, abgebaut werden. Es enthält auch Bestimmungen zu Ursprungsregeln, Harmonisierung von Zollverfahren und Zusammenarbeit in Bereichen wie Zollvollstreckung und Bekämpfung des illegalen Handels.
Im Rahmen des CAM-Abkommens können Waren, die in der Zollunion hergestellt oder verarbeitet wurden, frei und ohne Zahlung von Zöllen oder anderen Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsländern zirkulieren.
Darüber hinaus enthält das Abkommen Mechanismen zur Streitbeilegung, Koordinierung von Zollvorschriften und Zusammenarbeit in Handels- und Zollangelegenheiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das CAM-Abkommen spezifisch für die Region Zentralamerika gilt und sich nicht auf andere Länder oder Regionen außerhalb von Zentralamerika erstreckt. Unternehmen, die im Handel innerhalb des CAM-Zollgebiets tätig sind, sollten sich mit den spezifischen Regeln und Verfahren vertraut machen, die im Abkommen festgelegt sind, und möglicherweise bestimmte Anforderungen erfüllen oder sich als zugelassener Exporteur registrieren lassen, um von den erleichterten Zollverfahren zu profitieren.
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17. Oktober 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Carbon Border Adjustment Mechanism
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, oder "Mechanismus zur CO2-Grenzausgleichsabgabe". Es handelt sich dabei um ein politisches Instrument der Europäischen Union (EU), das im Rahmen des European Green Deal vorgeschlagen wurde. Der CBAM zielt darauf ab, sicherzustellen, dass importierte Waren aus Drittländern den gleichen Klimaschutzstandards unterliegen wie in der EU hergestellte Waren.
Der CBAM soll verhindern, dass EU-Industrien durch einen hohen CO2-Preis im Inland im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden. Er würde eine Abgabe auf importierte Waren erheben, um den CO2-Fußabdruck dieser Waren zu berücksichtigen. Der Mechanismus soll auch Anreize schaffen, dass Hersteller in Drittländern ihre Produktion klimafreundlicher gestalten und so den globalen Klimaschutz vorantreiben.
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30. September 2023 ·
2 Min. Lesezeit
CARIFORUM
CARIFORUM steht für "Caribbean Forum of African, Caribbean and Pacific States" und ist eine regionale Kooperationsorganisation, die aus den 15 Mitgliedstaaten der Karibik (CARICOM) und der Europäischen Union (EU) besteht. CARIFORUM wurde 1992 gegründet, um die Beziehungen zwischen der Karibik und der EU zu stärken und zu fördern.
Der Gründungszweck von CARIFORUM war die Umsetzung des Lomé-Abkommens, das ursprünglich 1975 zwischen den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschlossen wurde. Das Lomé-Abkommen legte den Rahmen für die Entwicklungszusammenarbeit, den Handel und politische Dialoge zwischen den beiden Regionen fest.
Im Jahr 2000 wurde das Lomé-Abkommen durch das Cotonou-Abkommen abgelöst, das die Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten weiterentwickelte. Das Cotonou-Abkommen legt den Schwerpunkt auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung, Armutsbekämpfung und regionaler Integration.
CARIFORUM und die EU haben ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) geschlossen, das 2008 in Kraft getreten ist. Das EPA zielt darauf ab, die Handelsbeziehungen zu verbessern, den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der karibischen Länder zu stärken. Es beinhaltet Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels, den Schutz von geistigem Eigentum und die Förderung von Investitionen.
Ziel von CARIFORUM ist es, die Entwicklung der Karibikstaaten zu fördern, soziale und wirtschaftliche Integration zu unterstützen, den Handel zu erleichtern und die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Umwelt und Sicherheit zu intensivieren. Es dient auch als Plattform für politische Dialoge zwischen den Mitgliedstaaten und der EU.
CARIFORUM unterhält auch Beziehungen zu anderen regionalen und internationalen Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, Organisationen der Karibikgemeinschaft (CARICOM) und regionalen Entwicklungsbanken.
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