Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Ausfuhranmeldung (Zollrecht)

Die Ausfuhranmeldung im Zollwesen ist eine spezifische Zollanmeldung, die im Ausfuhrverfahren für den Export von Waren erforderlich ist. Diese Pflicht zur Abgabe der Ausfuhranmeldung gilt für alle Ausfuhren, unabhängig vom gewählten Beförderungsweg, sei es Straßen-, Luft-, See-, Post- oder Bahnverkehr. Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt ausschließlich in elektronischer Form gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK). In Deutschland wird die elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-Ausfuhrsystem abgegeben. ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem und ist das elektronische Zollabfertigungssystem der deutschen Zollverwaltung. Bei der Ausfuhranmeldung müssen verschiedene Informationen über die auszuführenden Waren angegeben werden, darunter Angaben zu Art und Menge der Güter, ihrem Wert, dem Bestimmungsort, dem Endverwender und anderen relevanten Details. Die elektronische Ausfuhranmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, die Ausfuhren zu überwachen, die notwendigen Exportkontrollen durchzuführen und die Waren ordnungsgemäß zu erfassen. Die elektronische Form der Ausfuhranmeldung erleichtert den Verwaltungsprozess, beschleunigt die Zollabfertigung und trägt zur Effizienz und Transparenz im Ausfuhrverfahren bei. Sie ermöglicht auch eine verbesserte Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen den Beteiligten des Exportprozesses, einschließlich der Wirtschaftsbeteiligten, Spediteure und der Zollbehörden.
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Ausfuhrbegleitdokument

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein Formular, das bei der Ausfuhr von Waren aus einem Land in ein anderes verwendet wird. Es dient als Nachweis für die rechtmäßige Ausfuhr und enthält Informationen über die exportierten Waren, den Absender, den Empfänger, den Transportweg und andere relevante Angaben. Das ABD wird in der Regel vom Exporteur oder seinem Vertreter ausgefüllt und von den zuständigen Behörden, wie zum Beispiel dem Zoll, abgestempelt. Es muss während des Transports der Waren mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Das Ausfuhrbegleitdokument hat verschiedene Zwecke. Es dient unter anderem dazu, die Einhaltung der Zollvorschriften zu überprüfen, die Ausfuhrstatistiken zu erstellen, die Umsatzsteuerbefreiung zu dokumentieren und den Ursprung der Waren nachzuweisen. Je nach Land und Art der exportierten Waren können unterschiedliche Formulare für das Ausfuhrbegleitdokument verwendet werden. Es ist wichtig, dass das ABD ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten ergänzt wird, um einen reibungslosen Exportvorgang zu gewährleisten.
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Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke

Die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ist ein Dokument, das benötigt wird, um den Nachweis über die Ausfuhr von Waren aus einem Land zu erbringen, um in den Genuss einer Rückerstattung oder Befreiung der für diese Waren gezahlten Umsatzsteuer zu kommen. Im Allgemeinen wird bei der Einfuhr von Waren in ein Land die Umsatzsteuer erhoben. Wenn diese Waren jedoch für den Export bestimmt sind und tatsächlich außerhalb des betreffenden Landes verbracht werden, können Unternehmen oder Personen, die diese Waren exportieren, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Umsatzsteuer haben. Die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ist ein Dokument, das von den Zollbehörden oder anderen zuständigen Stellen des Landes ausgestellt wird, aus dem die Waren exportiert werden. Es bestätigt, dass die exportierten Waren tatsächlich das Land verlassen haben und dass der Exporteur Anspruch auf die Rückerstattung oder Befreiung der Umsatzsteuer hat. Das genaue Verfahren zur Beantragung und Ausstellung der Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke kann je nach Land unterschiedlich sein. In der Regel sind jedoch bestimmte Informationen und Nachweise erforderlich, wie zum Beispiel der Nachweis über den Zollausgang oder der Exportnachweis der Waren.
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Ausführer (Exportkontrollrecht)

Der Ausführer im Sinne der Exportkontrolle ist die Person oder das Unternehmen, für das eine Ausfuhranmeldung abgegeben wird. Das bedeutet, dass der Ausführer der Vertragspartner desEmpfängers im Drittland ist und zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ausfuhranmeldung die Verantwortung für die Versendung der Güter aus dem Zollgebiet der Union trägt. Wenn kein spezifischer Ausfuhrvertrag existiert, wird derjenige als Ausführer angesehen, der die tatsächliche Versendung der Güteraus dem Zollgebiet der Union bestimmt. Darüber hinaus wird auch die Person oder das Unternehmen als Ausführer betrachtet, die die Entscheidungtrifft, Software oder Technologie mittels elektronischer Medien an Empfänger außerhalb der Union zu übertragen oder bereitzustellen. Insgesamt ist der Ausführer eine zentrale Figur in der Exportkontrolle, da er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Ausfuhrverfahrens trägt und sicherstellen muss, dass alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Waren mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), eingehalten werden. Als Ausführer ist man verpflichtet, eine korrekte und vollständige Ausfuhranmeldungabzugeben und die erforderlichen Exportlizenzen oder -genehmigungen einzuholen, falls diese für bestimmteGüter oder Zieldestinationen erforderlich sind. Die genaue Identifizierung des Ausführers ist daher von großer Bedeutung, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung des Exportprozesses sicherzustellen.
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Ausführer (Zollrecht)

Der Ausführer im Zollkontext ist gemäß Art. 1 Nr. 19 UZK-DelVO eine im Zollgebiet der Union ansässige Person. Dabei handelt es sich um diejenige Person, die zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung als Vertragspartner des Empfängers im Drittland gilt und befugt ist, über das Verbringen der Waren an einen Bestimmungsort außerhalb des Zollgebiets der Union zu entscheiden. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bestimmungen des Ausfuhrgeschäfts darauf hindeuten, dass eine nicht in der EU ansässige Person als Ausführer anzusehen ist. Aus überwachungstechnischen Gründen wird in solchen Fällen der im Zollgebiet der Union ansässige Vertragspartner als Ausführer betrachtet. Zusätzlich zu Unternehmen oder juristischen Personen wird auch eine Privatperson, die zur Ausfuhrbestimmte Waren befördert und diese Waren in ihrem persönlichen Gepäck mitführt, als Ausführerbetrachtet. Dies ist insbesondere bei Reisenden relevant, die Waren für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenke mit sich führen und diese beim Verlassen des Zollgebiets der Union mitnehmen. Die genaue Identifikation des Ausführers ist für die Zollabwicklung von großer Bedeutung, da der Ausführerfür die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausfuhrformalitäten verantwortlich ist und sicherstellen muss, dass alle Zollrechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen eingehalten werden.
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Ausführer, autorisiert

Ein autorisierter Ausführer ist eine Bezeichnung des EU-Zollrechts und beschreibt eine Person oder ein Unternehmen, das von den Zollbehörden eines Landes als vertrauenswürdiger Exporteur anerkannt und autorisiert wurde. Diese Autorisierung ermöglicht es dem autorisierten Ausführer, Waren ohne eine separate Ausfuhranmeldung oder -genehmigung zu exportieren. Die Anerkennung als autorisierter Ausführer basiert in der Regel auf bestimmten Kriterien wie der Einhaltung von Vorschriften, Zuverlässigkeit und der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise eine langjährige Erfahrung im Exportgeschäft, eine nachgewiesene Finanzstabilität, eine effektive interne Kontrolle über die Exportaktivitäten und die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften. Der Status als autorisierter Ausführer bringt Vorteile mit sich, wie zum Beispiel eine beschleunigte Abfertigung am Ausfuhrort, die Möglichkeit, vereinfachte Zollformalitäten zu nutzen und eine schnellere Lieferung von Waren an Kunden im Ausland. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und mögliche Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten bei der Abwicklung von Exportgeschäften reduzieren. Es ist wichtig anzumerken, dass die Anerkennung als autorisierter Ausführer bestimmten Bedingungen und Verpflichtungen unterliegt. Dazu können regelmäßige Überprüfungen durch die Zollbehörden, die Einhaltung bestimmter Verfahren und Vorschriften sowie die Verantwortung für die korrekte Angabe von Waren im Ausfuhrverfahren gehören.
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Ausführer, ermächtigt

Ein ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurde, eigenverantwortlich den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen selbständig Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten wie Rechnungen anbringen kann, ohne dass die Zollbehörden eine separate Prüfung des Ursprungs vornehmen. Der Status als ermächtigter Ausführer kann verschiedene Vorteile bieten, darunter schnellere Zollabfertigung, vereinfachte Handelsprozesse und Kosteneinsparungen. Um als ermächtigter Ausführer anerkannt zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehört in der Regel das Erfüllen von Ursprungsregeln und Nachweisverpflichtungen, eine gute Buchführung und enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen den Status als ermächtigter Ausführer mit Sorgfalt nutzen und alle Anforderungen und Bestimmungen der Zollbehörden erfüllen. Missbrauch oder Nicht-Einhaltung der Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Ausführer, genehmigt

Ein genehmigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden genehmigt wurde, Ursprungserklärungen abzugeben und damit den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Im Gegensatz zu einem ermächtigten Ausführer werden die Ursprungserklärungen des genehmigten Ausführers von den Zollbehörden überprüft und genehmigt, bevor die Waren exportiert werden. Der Status als genehmigter Ausführer kann Unternehmen Vorteile bieten, wie eine schnellere Zollabfertigung und vereinfachte Handelsprozesse. Unternehmen, die als genehmigter Ausführer anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Ursprungsregeln, eine gute Buchführung und die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die den Status als genehmigter Ausführer erhalten haben, die Bestimmungen und Anforderungen der Zollbehörden weiterhin einhalten und den Ursprung der Waren korrekt deklarieren. Eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Ausführer, registriert

Ein registrierter Ausführer ist ein Unternehmen, das sich bei den zuständigen Behörden registriert hat, um bestimmte vereinfachte Zollverfahren nutzen zu können. Durch die Registrierung als Ausführer werden Unternehmen befähigt, Waren ohne vorherige Genehmigung der Zollbehörden zu exportieren und bestimmte Zollformalitäten selbst durchzuführen. Der Status als registrierter Ausführer kann Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, wie eine schnellere und effizientere Zollabwicklung, niedrigere Kosten und eine erhöhte Flexibilität in den Handelsaktivitäten. Die Registrierung als Ausführer kann je nach Land und Region unterschiedliche Anforderungen haben. In der Regel müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und sich bei den entsprechenden Behörden registrieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen den Status als registrierter Ausführer korrekt nutzen und alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen einhalten. Missbrauch oder Nichteinhaltung der Regeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und das Ansehen des Unternehmens schädigen.
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Ausführer, zugelassen

Ehemalige Bezeichnung im UZK für eine zulassungsbedürftige Vereinfachung im Ausfuhrverfahren. Derzeit werden bestehende Bewilligungen in Deutschland schrittweise auf die vereinfachte Zollanmeldung umgestellt, wodurch das Prinzip des zugelassenen Ausführers nicht mehr nötig ist, da es denselben Zweck, etwa die automatisierte Überlassung und die Gestellungsbefreiung erfüllt.
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