Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Alternativnachweis
Alternativnachweis bezeichnet eine Möglichkeit, um den Ursprung von Waren nachzuweisen und damit von bestimmten zollrechtlichen Vergünstigungen oder Handelsabkommen zu profitieren.
Bei der Einfuhr von Waren können in einigen Fällen bestimmte Zollpräferenzen oder -begünstigungen gewährt werden, wenn die Waren aus einem bestimmten Land stammen. Um den Ursprung der Waren nachzuweisen, wird normalerweise ein Präferenznachweis verlangt, der bestätigt, dass die Waren in dem betreffenden Land hergestellt oder bearbeitet wurden.
Ein Alternativnachweis kommt dann ins Spiel, wenn der direkte Nachweis des Ursprungs der Waren nicht möglich oder schwierig ist. In solchen Fällen können bestimmte alternative Kriterien oder Nachweise verwendet werden, um den Ursprung der Waren zu bestätigen. Diese Alternativnachweise können beispielsweise auf bestimmte Faktoren wie den Wertschöpfungsanteil, den Anteil von Materialien aus bestimmten Ursprungsländern oder die Durchführung bestimmter Verarbeitungsschritte basieren.
Die genauen Anforderungen für Alternativnachweise können je nach zollrechtlichen Bestimmungen und Handelsabkommen variieren. Es ist wichtig, dass Abnehmer und Exporteure die spezifischen Anforderungen und Prozesse in Bezug auf Alternativnachweise im Rahmen des internationalen Handels verstehen und entsprechend handeln, um die zollrechtlichen Vorschriften einzuhalten und von möglichen Handelsvorteilen zu profitieren.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Amtliche Endverbleibserklärung
Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates.
Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter.
Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist.
Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt.
Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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30. September 2023 ·
2 Min. Lesezeit
Anmelder
Gemäß Artikel 5 Nummer 15 des Unionszollkodex (UZK) wird der Begriff Anmelder definiert. Der Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung oder andere damit verbundene Anmeldungen oder Mitteilungen bei den Zollbehörden abgibt. Ebenfalls als Anmelder gilt die Person, in deren Namen diese Anmeldung oder Mitteilung abgegeben wird.
Das bedeutet, der Anmelder ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Abgabe der erforderlichen Dokumente und Informationen im Zusammenhang mit den verschiedenen Zollverfahren. Der Anmelder kann entweder der Eigentümer der Waren sein oder auch eine bevollmächtigte Person, die in Vertretung des Eigentümers handelt.
Die verschiedenen Arten von Anmeldungen, die der Anmelder abgeben kann, umfassen unter anderem:
1. Zollanmeldung: Für den Einfuhrvorgang oder Ausfuhrvorgang wird eine Zollanmeldung abgegeben, in der die Waren und deren Eigenschaften sowie der Warenwert und die Handelsbedingungen angegeben werden.
2. Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung: Wenn Waren vorübergehend im Zollgebiet der Union gelagert werden sollen, wird eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgegeben.
3. Summarische Eingangsanmeldung: Bei der Einfuhr von Waren wird eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben, um die Waren vorläufig in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.
4. Summarische Ausgangsanmeldung: Bei der Ausfuhr von Waren wird eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben, um die Waren für die Ausfuhr zu registrieren.
5. Wiederausfuhranmeldung: Wenn Waren nach vorheriger Einfuhr wieder ausgeführt werden sollen, wird eine Wiederausfuhranmeldung abgegeben.
6. Wiederausfuhrmitteilung: Wenn Waren nach vorheriger Einfuhr nicht ausgeführt, sondern im Zollgebiet der Union belassen werden, wird eine Wiederausfuhrmitteilung abgegeben.
Die Rolle des Anmelders ist von großer Bedeutung, da die Richtigkeit der Zollanmeldung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für einen reibungslosen und rechtskonformen Ablauf des Zollverfahrens unerlässlich ist.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Anmeldung
Anmeldung bezeichnet den Prozess der Einreichung von notwendigen Dokumenten und Informationen bei den Zollbehörden, um den Import oder Export von Waren formal zu deklarieren.
Die Anmeldung dient dazu, den Zollbehörden alle relevanten Angaben über die eingeführten oder ausgeführten Waren sowie über den Handelspartner zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Informationen über die Art der Waren, ihre Menge und den Wert, das Ursprungsland und den Empfänger oder Absender der Waren.
Die Anmeldung kann elektronisch oder auf Papier erfolgen, abhängig von den jeweiligen zollrechtlichen Vorschriften und dem verwendeten Zollsystem. Die Zollbehörden prüfen die Angaben in der Anmeldung, um die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften sowie die korrekte Erfassung und Versteuerung der Waren sicherzustellen.
Die Anmeldung ist ein wichtiger Schritt im Zollverfahren, da sie die Grundlage für die Berechnung von Einfuhrzöllen, Steuern und anderen Abgaben bildet. Eine ordnungsgemäße und genaue Anmeldung ist daher von großer Bedeutung, um Verzögerungen, Strafen oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Siehe auch: Einfuhranmeldung, Ausfuhranmeldung
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Anmeldung zur Ausfuhr (Zollrecht)
Die Ausfuhranmeldung im Zollwesen ist eine spezifische Zollanmeldung, die im Ausfuhrverfahren für den Export von Waren erforderlich ist. Diese Pflicht zur Abgabe der Ausfuhranmeldung gilt für alle Ausfuhren, unabhängig vom gewählten Beförderungsweg, sei es Straßen-, Luft-, See-, Post- oder Bahnverkehr.
Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt ausschließlich in elektronischer Form gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK). In Deutschland wird die elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-Ausfuhrsystem abgegeben. ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem und ist das elektronische Zollabfertigungssystem der deutschen Zollverwaltung.
Bei der Ausfuhranmeldung müssen verschiedene Informationen über die auszuführenden Waren angegeben werden, darunter Angaben zu Art und Menge der Güter, ihrem Wert, dem Bestimmungsort, dem Endverwender und anderen relevanten Details. Die elektronische Ausfuhranmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, die Ausfuhren zu überwachen, die notwendigen Exportkontrollen durchzuführen und die Waren ordnungsgemäß zu erfassen.
Die elektronische Form der Ausfuhranmeldung erleichtert den Verwaltungsprozess, beschleunigt die Zollabfertigung und trägt zur Effizienz und Transparenz im Ausfuhrverfahren bei. Sie ermöglicht auch eine verbesserte Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen den Beteiligten des Exportprozesses, einschließlich der Wirtschaftsbeteiligten, Spediteure und der Zollbehörden.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Anmeldung zur Einfuhr
Einfuhranmeldung beschreibt den formalen Prozess der Deklarierung der eingeführten Waren bei den Zollbehörden eines Landes.
Die Einfuhranmeldung muss von der Person oder dem Unternehmen, das die Waren importiert, bei den Zollbehörden eingereicht werden. Sie enthält detaillierte Informationen über die importierten Waren, wie beispielsweise die Art, Menge, Wert, Ursprung und Verwendungszweck der Waren.
Die Einfuhranmeldung dient dazu, den Zollbehörden eine genaue Erfassung und Kontrolle der eingeführten Waren zu ermöglichen. Sie ist auch die Grundlage für die Berechnung von Einfuhrzöllen, Steuern und anderen Abgaben, die möglicherweise auf die eingeführten Waren erhoben werden.
Die Einfuhranmeldung kann je nach Land und zollrechtlichen Vorschriften entweder elektronisch über ein Zollsystem oder auf Papierformularen eingereicht werden. Sie muss in der Regel vor oder unmittelbar nach der Ankunft der Waren im Zielland erfolgen.
Eine korrekte und vollständige Einfuhranmeldung ist von großer Bedeutung, um Verzögerungen, Strafen oder sonstige rechtliche Konsequenzen bei der Einfuhr von Waren zu vermeiden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Einfuhranmeldung in dem betreffenden Land zu verstehen und einzuhalten.
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30. September 2023 ·
2 Min. Lesezeit
Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ist ein zollrechtlicher Vorgang, bei dem eine Person die Zollbehörden darüber informiert, dass sich bestimmte Waren vorübergehend im Zollgebiet der Unionbefinden und vorübergehend von den üblichen Zollrechtlichen Bestimmungen befreit sind. Diese Anmeldung muss gemäß den vorgeschriebenen Regelungen und Verfahren durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Waren korrekt und legal in die vorübergehende Verwahrung überführt werden.
Gemäß Art. 5 Nr. 11 des Unionszollkodex (UZK) ist die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrungeine der zollrechtlichen Anmeldungen, die in bestimmten Situationen erforderlich ist. Die vorübergehende Verwahrung wird in Fällen angewendet, in denen Waren vorübergehend in das Zollgebiet der Unioneingeführt werden, aber nicht endgültig in den Wirtschaftskreislauf gelangen sollen. Dies kann zum Beispiel für Waren gelten, die zu Reparaturzwecken, für Messen oder Ausstellungen, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke oder für andere temporäre Verwendungszwecke vorübergehend ins Land gebracht werden.
Durch die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung informiert der Anmelder die Zollbehörden über die Art und Menge der betreffenden Waren sowie den Zweck und die Dauer der vorübergehenden Verwendung. Diese Anmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, die Waren zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß wieder aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, sobald der vorübergehende Verwendungszweck erfüllt ist. Die vorübergehende Verwahrung ermöglicht es, bestimmte Waren ohne Einfuhrabgaben und Zollformalitäten vorübergehend ins Zollgebiet der Unioneinzuführen, was den Handel und andere temporäre Aktivitäten erleichtert, ohne die volle Zollbehandlung zu durchlaufen.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Anmeldung, gesondert
Der Begriff gesonderte Anmeldung beschreibt eine spezielle Form der Anmeldung von Waren bei den Zollbehörden. Eine gesonderte Anmeldung ist erforderlich, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die eine getrennte Behandlung der Waren erfordern.
Typische Situationen, die eine gesonderte Anmeldung erfordern, können sein:
Trennung von Waren: Wenn unterschiedliche Warenarten oder -mengen innerhalb einer Sendung vorhanden sind und diese getrennt behandelt werden müssen, ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Zum Beispiel, wenn eine Ladung sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Waren enthält, müssen diese getrennt deklariert werden.
Besondere Kontrollanforderungen: In einigen Fällen können bestimmte Waren einer erhöhten Kontrolle unterliegen, beispielsweise aufgrund von Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltbedenken. In solchen Fällen kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein, um zusätzliche Informationen oder Genehmigungen einzureichen.
Spezielle Abgaben oder Maßnahmen: Wenn bestimmte Waren besondere zollrechtliche Regelungen erfüllen müssen, wie beispielsweise die Beantragung von Präferenzzöllen oder die Erfüllung spezifischer Bedingungen für bestimmte Handelsabkommen, kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein.
Eine gesonderte Anmeldung erfolgt in der Regel zusammen mit der üblichen Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung und kann elektronisch oder auf Papier erfolgen, abhängig von den zollrechtlichen Vorschriften des betreffenden Landes.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Anmeldung, summarisch
Eine summarische Anmeldung ist eine zollrechtliche Erklärung, die unmittelbar nach der Gestellung von Waren abgegeben wird. Sie enthält wichtige Informationen über die Waren, die in den zollrechtlichen Prozess eingeführt werden. Die summarische Anmeldung umfasst in der Regel Angaben wie die Art der Waren, deren Menge, den Ursprung und den Bestimmungsort. Sie dient dazu, den Zollbehörden frühzeitig Informationen über die eingeführten Waren zu liefern und die Abfertigung zu erleichtern. Die genauen Anforderungen und Verfahrensabläufe können je nach den jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften variieren.
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30. September 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Annahme der Zollanmeldung
Die Annahme der Zollanmeldung bezieht sich auf die Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine eingereichte Zollanmeldung. Im Rahmen eines normalen Verfahrens erfolgt diese Annahme, wenn die Zollbehörde die Standard- Zollanmeldung und die erforderlichen Unterlagen geprüft und akzeptiert hat. Der Zeitpunkt der Annahme ist von entscheidender Bedeutung für die Anwendung der Zollvorschriften, die für das angemeldete Zollverfahren gelten, sowie für alle anderen Formalitäten im Zusammenhang mit Einfuhr oder Ausfuhr. Zudem ist er ausschlaggebend für die Entstehung der Zollschuld.
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