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Präferenzursprungsregeln

Präferenzursprungsregeln sind die festgelegten Kriterien, die eine Ware erfüllen muss, um als Ursprungsware eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Region gemäß den Regeln eines Handelsabkommens oder einer regionalen Integrationsvereinbarung zu gelten. Diese Regeln variieren je nach Abkommen und können unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Art der Verarbeitung, dem Anteil lokaler Materialien oder dem Grad der Verarbeitung umfassen. Hier sind einige Beispiele für mögliche Präferenzursprungsregeln: 1. Wertschöpfungsregel: Die Ware muss einen bestimmten Anteil an Wertschöpfung im Herstellerland oder in der Herstellungsregion aufweisen. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz lokaler Arbeitskosten, Materialkosten oder technischer Verfahren berechnet werden. 2. Materialregel: Die Ware muss einen bestimmten Anteil an lokal produzierten Materialien verwenden. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass mindestens 40% des Wertes der Ware durch Materialien aus dem Ursprungsland oder der Ursprungsregion stammen müssen. 3. Verarbeitungsregel: Die Ware muss einen bestimmten Verarbeitungsschritt oder eine bestimmte Veränderung im Ursprungsland oder in der Ursprungsregion durchlaufen haben. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass eine einfache Montage oder eine signifikante Veränderung am Produkt im Ursprungsland erfolgen muss. 4. Kumulierungsregel: Die Ware kann auch dann als Ursprungsgut gelten, wenn sie in einer Partnerregion hergestellt wurde, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ermöglicht die Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Herstellungsschritten in verschiedenen Ländern oder Regionen, um den Präferenzursprung nachzuweisen.
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Präferenzzölle

Präferenzzölle beziehen sich auf niedrigere oder reduzierte Zollsätze, die auf Waren erhoben werden, die aus bestimmten Ländern oder Regionen stammen, die ein Handelsabkommen oder eine regionale Integrationsvereinbarung mit dem importierenden Land haben. Diese niedrigeren Zölle werden gewährt, um den Handel zwischen den beteiligten Parteien zu fördern und den Marktzugang zu erleichtern. Präferenzzölle gelten normalerweise für Waren, die den Ursprungsnachweis erbringen, indem sie die festgelegten Präferenzursprungsregeln erfüllen. Dies kann bedeuten, dass die Waren in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region hergestellt oder verarbeitet wurden, einen bestimmten Anteil an Wertschöpfung im Ursprungsland aufweisen oder eine spezifische Menge an lokalen Materialien verwenden. Die genauen Bedingungen und Zollsätze für präferenzielle Zolleinträge können in einem Handelsabkommen oder einer regionalen Integrationsvereinbarung festgelegt sein. Diese Vereinbarungen müssen von den beteiligten Parteien unterzeichnet und von den jeweiligen Regierungen ratifiziert werden. Vorteile von Präferenzzöllen sind unter anderem niedrigere Kosten für Importeure, da die Zollsätze reduziert werden, und eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit für die exportierenden Unternehmen, da ihre Waren preislich attraktiver werden.
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Präferenzzone

Eine Präferenzzone ist ein geografisches Gebiet oder eine Gruppe von Ländern, die ein Handelsabkommen oder eine regionale Integrationsvereinbarung unterzeichnet haben, um den Handel zwischen den beteiligten Mitgliedern zu erleichtern. Innerhalb einer Präferenzzone gelten in der Regel niedrigere oder reduzierte Zollsätze für den Handel mit Waren zwischen den Mitgliedern. Eine solche Präferenzzone kann beispielsweise eine Freihandelszone sein, in der die Handelsbarrieren wie Zölle und nichttarifäre Maßnahmen zwischen den Mitgliedsländern abgebaut oder beseitigt wurden. Aufgrund der reduzierten Handelshemmnisse können Unternehmen in der Präferenzzone von niedrigeren Kosten für den Handel mit anderen Mitgliedern profitieren und ihre Waren preislich attraktiver machen. Präferenzzonen können auch Bestimmungen enthalten, um den Präferenzursprung von Waren zu definieren und zu überprüfen. Dies ermöglicht es, dass nur Waren, die tatsächlich in den Mitgliedsländern hergestellt oder verarbeitet wurden, von den reduzierten Zollsätzen profitieren.
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Private Endverbleibserklärung

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates. Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter. Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist. Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt. Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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Registrierter Ausführer

Ein registrierter Ausführer ist ein Unternehmen, das sich bei den zuständigen Behörden registriert hat, um bestimmte vereinfachte Zollverfahren nutzen zu können. Durch die Registrierung als Ausführer werden Unternehmen befähigt, Waren ohne vorherige Genehmigung der Zollbehörden zu exportieren und bestimmte Zollformalitäten selbst durchzuführen. Der Status als registrierter Ausführer kann Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, wie eine schnellere und effizientere Zollabwicklung, niedrigere Kosten und eine erhöhte Flexibilität in den Handelsaktivitäten. Die Registrierung als Ausführer kann je nach Land und Region unterschiedliche Anforderungen haben. In der Regel müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und sich bei den entsprechenden Behörden registrieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen den Status als registrierter Ausführer korrekt nutzen und alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen einhalten. Missbrauch oder Nichteinhaltung der Regeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und das Ansehen des Unternehmens schädigen.
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REX

REX ist ein System, das schrittweise die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) umstellt. Die Registrierung im REX-System ist seit dem 01.01.2017 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich. Im Gegensatz zum Status des ermächtigten Ausführers ist die Registrierung als Ausführer im REX-System kein genehmigungspflichtiger Status, sondern eine einfache Registrierung. Das REX-Verfahren findet Anwendung in bestimmten Freihandelsabkommen (derzeit CETA) sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union.
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SADC

Die South African Development Community (SADC) ist eine Gruppe von Ländern, mit denen Präferenzregelungen bestehen. Diese Ländergruppe umfasst die Staaten Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland. Präferenzregelungen ermöglichen es den Mitgliedern der SADC, bestimmte Handelsvorteile und Zollerleichterungen bei Warenlieferungen untereinander zu genießen. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Handel und die wirtschaftliche Integration innerhalb der Region zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern zu stärken.
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South African Development Community

Die South African Development Community (SADC) ist eine Gruppe von Ländern, mit denen Präferenzregelungen bestehen. Diese Ländergruppe umfasst die Staaten Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland. Präferenzregelungen ermöglichen es den Mitgliedern der SADC, bestimmte Handelsvorteile und Zollerleichterungen bei Warenlieferungen untereinander zu genießen. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Handel und die wirtschaftliche Integration innerhalb der Region zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern zu stärken.
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Summarische Anmeldung

Eine summarische Anmeldung ist eine zollrechtliche Erklärung, die unmittelbar nach der Gestellung von Waren abgegeben wird. Sie enthält wichtige Informationen über die Waren, die in den zollrechtlichen Prozess eingeführt werden. Die summarische Anmeldung umfasst in der Regel Angaben wie die Art der Waren, deren Menge, den Ursprung und den Bestimmungsort. Sie dient dazu, den Zollbehörden frühzeitig Informationen über die eingeführten Waren zu liefern und die Abfertigung zu erleichtern. Die genauen Anforderungen und Verfahrensabläufe können je nach den jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften variieren.
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Summarische Ausgangsanmeldung

Eine summarische Ausgangsanmeldung ist eine zollrechtliche Handlung, bei der eine Person die Zollbehörden gemäß den vorgeschriebenen Verfahren und innerhalb einer bestimmten Frist darüber informiert, dass Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen. Gemäß Artikel 5 Nr. 10 des Zollkodex der Union (UZK) bezieht sich die summarische Ausgangsanmeldung auf den Ausfuhrvorgang. Sie wird gemäß Artikel 271 UZK in der Regel vom Beförderer bei der Ausgangszollstelle abgegeben, sofern keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung als Vorabanmeldung eingereicht wird. Die genauen Anforderungen und Verfahrensabläufe können je nach den nationalen und internationalen Vorschriften variieren.
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