Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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CBAM

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, oder "Mechanismus zur CO2-Grenzausgleichsabgabe". Es handelt sich dabei um ein politisches Instrument der Europäischen Union (EU), das im Rahmen des European Green Deal vorgeschlagen wurde. Der CBAM zielt darauf ab, sicherzustellen, dass importierte Waren aus Drittländern den gleichen Klimaschutzstandards unterliegen wie in der EU hergestellte Waren.  Der CBAM soll verhindern, dass EU-Industrien durch einen hohen CO2-Preis im Inland im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden. Er würde eine Abgabe auf importierte Waren erheben, um den CO2-Fußabdruck dieser Waren zu berücksichtigen. Der Mechanismus soll auch Anreize schaffen, dass Hersteller in Drittländern ihre Produktion klimafreundlicher gestalten und so den globalen Klimaschutz vorantreiben.
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Central American Multilateral Agreement

Zentralamerikanische Mehrstaatliche Abkommen (englisch: Central American Multilateral Agreement, CAM) ist ein Handelsabkommen zwischen den Ländern Zentralamerikas, nämlich Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. Das Abkommen zielt darauf ab, die wirtschaftliche Integration zu fördern und den Handel zwischen diesen Ländern zu erleichtern. Das CAM-Abkommen sieht die Bildung einer Zollunion zwischen den Mitgliedsländern vor, wodurch Zölle und Handelshemmnisse für Waren, die innerhalb der Region gehandelt werden, abgebaut werden. Es enthält auch Bestimmungen zu Ursprungsregeln, Harmonisierung von Zollverfahren und Zusammenarbeit in Bereichen wie Zollvollstreckung und Bekämpfung des illegalen Handels. Im Rahmen des CAM-Abkommens können Waren, die in der Zollunion hergestellt oder verarbeitet wurden, frei und ohne Zahlung von Zöllen oder anderen Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsländern zirkulieren. Darüber hinaus enthält das Abkommen Mechanismen zur Streitbeilegung, Koordinierung von Zollvorschriften und Zusammenarbeit in Handels- und Zollangelegenheiten. Es ist wichtig zu beachten, dass das CAM-Abkommen spezifisch für die Region Zentralamerika gilt und sich nicht auf andere Länder oder Regionen außerhalb von Zentralamerika erstreckt. Unternehmen, die im Handel innerhalb des CAM-Zollgebiets tätig sind, sollten sich mit den spezifischen Regeln und Verfahren vertraut machen, die im Abkommen festgelegt sind, und möglicherweise bestimmte Anforderungen erfüllen oder sich als zugelassener Exporteur registrieren lassen, um von den erleichterten Zollverfahren zu profitieren.
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CETA

CETA ist die Abkürzung für das Comprehensive Economic and Trade Agreement, welches das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada darstellt. Im Rahmen von CETA werden verschiedene Aspekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien geregelt, darunter der Abbau von Handelshemmnissen, die Förderung von Investitionen und der Schutz geistigen Eigentums. Als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU sieht CETA in der Regel Ursprungserklärungen eines registrierten Ausführers (REX) vor. Das bedeutet, dass Waren, die unter CETA von Zöllen befreit sind oder bevorzugte Zollsätze erhalten, nur dann in den Genuss dieser Vorteile kommen, wenn der Ausführer eine gültige Ursprungserklärung vorlegt und im REX-System registriert ist. Diese Maßnahme dient dazu, den Ursprung der exportierten Waren nachzuweisen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Handelserleichterungen nur für Waren aus den beteiligten Ländern gelten.
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Comprehensive Economic and Trade Agreement

CETA ist die Abkürzung für das Comprehensive Economic and Trade Agreement, welches das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada darstellt. Im Rahmen von CETA werden verschiedene Aspekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien geregelt, darunter der Abbau von Handelshemmnissen, die Förderung von Investitionen und der Schutz geistigen Eigentums. Als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU sieht CETA in der Regel Ursprungserklärungen eines registrierten Ausführers (REX) vor. Das bedeutet, dass Waren, die unter CETA von Zöllen befreit sind oder bevorzugte Zollsätze erhalten, nur dann in den Genuss dieser Vorteile kommen, wenn der Ausführer eine gültige Ursprungserklärung vorlegt und im REX-System registriert ist. Diese Maßnahme dient dazu, den Ursprung der exportierten Waren nachzuweisen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Handelserleichterungen nur für Waren aus den beteiligten Ländern gelten.
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Dumping

Bei Dumping handelt es sich um eine drastische Preisdifferenzierung von Waren auf verschiedenen Märkten. Eine Ware wird als gedumpt betrachtet, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Europäische Union niedriger ist als der vergleichbare Preis derselben Waren, die für den Verbrauch in Drittländern bestimmt sind und zu normalen Handelsbedingungen gehandelt werden (laut Artikel 1 Absatz 2 der Antidumping-Grundverordnung). In solchen Fällen können Antidumping-Zölle eingeführt werden.
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Economic Partnership Agreement

Das Economic Partnership Agreement (EPA) ist ein Abkommen über Freihandelszonen, das von der Europäischen Union (EU) in Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) gefördert wird. Das EPA hat das Ziel, den Handel zwischen der EU und den AKP-Staaten zu erleichtern und zu stärken. Durch das EPA sollen Handelshemmnisse abgebaut werden, um den AKP-Staaten einen verbesserten Marktzugang zur EU zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten gefördert werden. Das EPA wurde entwickelt, um das frühere System einseitiger Handelspräferenzen zu ersetzen, das im Rahmen des Lomé-Abkommens gewährt wurde. Ziel ist es, ein ausgewogenes und beidseitig vorteilhaftes Handelssystem zu schaffen, das im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Das EPA umfasst verschiedene Bereiche, darunter den Abbau von Zöllen, die Erleichterung des Handels,Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum und öffentliche Auftragsvergabe. Es strebt an, den Handelzu liberalisieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Diversifizierung und nachhaltige Entwicklung in den AKP-Staaten zu fördern. Die EPAs sind in der Regel regionale Abkommen, die zwischen der EU und spezifischen AKP-Regionen oder Ländergruppen verhandelt werden. Sie bieten den AKP-Staaten die Möglichkeit, ihre Wirtschaften zu diversifizieren, Investitionen anzuziehen und von einem verbesserten Marktzugang zur EU zu profitieren.
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Einfuhranmeldung

Einfuhranmeldung beschreibt den formalen Prozess der Deklarierung der eingeführten Waren bei den Zollbehörden eines Landes. Die Einfuhranmeldung muss von der Person oder dem Unternehmen, das die Waren importiert, bei den Zollbehörden eingereicht werden. Sie enthält detaillierte Informationen über die importierten Waren, wie beispielsweise die Art, Menge, Wert, Ursprung und Verwendungszweck der Waren. Die Einfuhranmeldung dient dazu, den Zollbehörden eine genaue Erfassung und Kontrolle der eingeführten Waren zu ermöglichen. Sie ist auch die Grundlage für die Berechnung von Einfuhrzöllen, Steuern und anderen Abgaben, die möglicherweise auf die eingeführten Waren erhoben werden. Die Einfuhranmeldung kann je nach Land und zollrechtlichen Vorschriften entweder elektronisch über ein Zollsystem oder auf Papierformularen eingereicht werden. Sie muss in der Regel vor oder unmittelbar nach der Ankunft der Waren im Zielland erfolgen. Eine korrekte und vollständige Einfuhranmeldung ist von großer Bedeutung, um Verzögerungen, Strafen oder sonstige rechtliche Konsequenzen bei der Einfuhr von Waren zu vermeiden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Einfuhranmeldung in dem betreffenden Land zu verstehen und einzuhalten.
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Einseitige Präferenzen

Einseitige Präferenzen sind Zollpräferenzmaßnahmen, die von der Europäischen Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen oder Gebiete erlassen wurden. Diese Maßnahmen sollen den begünstigten Ländern wirtschaftliche Vorteile verschaffen und ihre Entwicklung unterstützen. Ein Beispiel für eine solche einseitige Präferenzmaßnahme ist das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union. Das APS gewährt bestimmten Entwicklungsländern bevorzugte Handelsbedingungen, indem es ihnen den Zugang zum europäischen Markt erleichtert. Durch niedrigere oder sogar null Zollsätze für ihre Exporte in die EU können diese Länder ihre Handelsposition verbessern und ihre Wirtschaftstätigkeit fördern. Einseitige Präferenzen werden in der Regel aufgrund bestimmter Kriterien gewährt, wie beispielsweise dem Entwicklungsstatus eines Landes, seinem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, sozialen Standards oder Umweltschutzbestimmungen. Die EU entscheidet eigenständig, welche Länder oder Regionen von solchen Präferenzmaßnahmen profitieren und welche Bedingungen damit verbunden sind. Es ist wichtig anzumerken, dass einseitige Präferenzen im Gegensatz zu gegenseitigen Freihandelsabkommen einseitig von der EU gewährt werden und keine zweiseitige Verpflichtung zwischen den beteiligten Parteien voraussetzen. Die EU kann diese Maßnahmen einseitig anpassen, aussetzen oder beenden, je nach den Zielen und Interessen der EU und den betroffenen Ländern.
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Einseitige Zollpräferenzen

Für zahlreiche Entwicklungsländer gelten einseitige Zollpräferenzen, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS) gewährt werden. Das APS ist eine Handelspolitik der Europäischen Union, durch die bestimmte Entwicklungsländer begünstigt werden, indem ihnen einseitige Zollvorteile gewährt werden. Diese einseitigen Zollpräferenzen bedeuten, dass bestimmte Waren, die aus den begünstigten Entwicklungsländern in die Europäische Union eingeführt werden, niedrigere oder sogar vollständig reduzierte Zollsätze erhalten. Dadurch sollen die Handelsbedingungen für diese Länder verbessert und ihre wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Das APS hat das Ziel, den Entwicklungsländern den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern und ihre Exportezu fördern. Es ist ein Instrument der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit den begünstigten Ländern und dient der Unterstützung ihrer wirtschaftlichen Integration in den internationalen Handel. Um von den einseitigen Zollpräferenzen im APS zu profitieren, müssen die Entwicklungsländer bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen, die in den jeweiligen Handelsabkommen und Regelungen festgelegt sind. Diese Kriterien können unter anderem soziale, ökologische und verwaltungsbezogene Aspekte umfassen. Das APS ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des internationalen Handels mit Entwicklungsländernund leistet einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung in diesen Ländern.
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Endverbleibsdokument

Bei der genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist es in der Regel erforderlich, eine Endverbleibserklärung, kurz EVE vorzulegen. Es gibt verschiedene Arten von Endverbleibsdokumenten, darunter Private Endverbleibserklärungen und Amtliche Endverbleibserklärungen sowie International Import Certificates. Eine Private Endverbleibserklärung enthält Erklärungen des Empfängers oder Privater Endverwendersüber den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Der Inhalt dieser Erklärung variiert je nach Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Art der Güter. Eine Amtliche Endverbleibserklärung ist erforderlich, wenn die auszuführenden Güter an einen staatlichen Endverwender geliefert werden, auch wenn dieser nur mittelbarer Abnehmer ist. Ein International Import Certificate wird vom Empfangsstaat oder von autorisierten Stellen in diesem Staat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ein möglicher späterer Reexport gemäß diesen Vorschriften behandelt wird. International Import Certificates werden nur von bestimmten Ländern ausgestellt. Die genauen Anforderungen an Endverbleibsdokumente können je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, des Bestimmungslandes und der Art der gelisteten Güter variieren. Es ist wichtig, sich mit den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente entsprechend einzureichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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