Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.

Jahresabschluss 2021

Ich möchte mich heute herzlich bei Ihnen für den konstruktiven Austausch, Ihre Kommentare und Anregungen im Jahr 2021 bedanken! Mit Ihrem Feedback haben Sie entscheidend zum Erfolg und der Weiterentwicklung der PASANI Customs Academy beigetragen. Dafür danke ich Ihnen sehr. Rückblickend auf das Jahr 2021 sind wir stolz, einige wegweisende Meilensteine erreicht zu haben. Wir haben unser Kursangebot erweitert und auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst. Darüber hinaus freue ich mich außerordentlich über die Kooperation mit der Kanzlei BLOMSTEIN. Das Team um Roland M. Stein stellt Ihnen seine Kompetenz im Bereich Verbrauchsteuern und auch Exportkontrolle zur Verfügung und auch in 2022 werden wir Ihnen in diesen Bereichen eine ganze Reihe neuer Kurse anbieten können. Sie sehen also, dass unser neues Firmenlogo nicht die einzige Veränderung im neuen Jahr sein wird. Darüber hinaus läuft gerade die Implementierung unserer neuen Lernplattform auf Hochtouren, die Ihnen künftig die Möglichkeit bietet, unsere eLearnings auf ganz neue Art und Weise zu erleben. Seien Sie also gespannt! Für die bevorstehenden Feiertage wünsche ich Ihnen eine erholsame Zeit im Kreise Ihrer Liebsten, einen guten Rutsch, sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
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Es heißt wieder „und Action“!

Ich bin gerade in Berlin, um gemeinsam mit den Experten der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin neue eLearnings zum Energie- und Stromsteuerrecht zu erstellen. Den Anfang machte Reinhart Rüsken, der für Sie die aktuelle Rechtsprechung aus 2021 analysiert hat, um Ihnen Stolpersteine aufzuzeigen, die es in der betrieblichen Praxis zu vermeiden gilt. Als Nächstes zeichnen wir noch ein Online-Training zum Stromsteuerrecht mit Leonard von Rummel auf. Freuen Sie sich also in Kürze über diese neuen Kurse!
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UPDATE: Änderungen des HS-Systems zum 01.01.2022

Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Änderungen der kombinierten Nomenklatur (KN) bekannt gegeben, die die 351 Änderungen des HS-Systems abbildet. Den Link finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2021.385.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2021%3A385%3ATOC
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“Was hat es eigentlich mit autonomen Zollaussetzungen auf sich?”

Diese Frage wurde mir von einem Mitglied meines LinkedIn-Netzwerks gestellt. Daher gehe ich gerne auf dieses Thema ein: Sog. autonome Zollaussetzungen (AZZ) können von Einführern unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, vor allem dann, wenn eine bestimmte Ware/Technologie von in der EU ansässigen Herstellern nicht produziert wird. Sind derartige Waren mit Einfuhrzöllen belegt, kommt eine Zollaussetzung in Betracht. Eine Überprüfung der Anträge findet zweimal im Jahr, jeweils zum 01.01. und 01.07. statt. Dabei besteht eine Einspruchsfrist für in der EU ansässige Hersteller. Diese Unternehmen sollten unbedingt regelmäßig prüfen, ob für ihre Fertigerzeugnisse ein derartiger Antrag gestellt wurde und ggf. ein Einspruchsverfahren einleiten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Ein Portal der EU Kommission mittels dessen Sie nach den für Sie relevanten Zolltarifnummern suchen können, finden Sie unten. Erläuterungen zum Antragsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie habe ich Ihnen ebenfalls verlinkt. Haben Sie Ihre Produkte gefunden? Portal der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/susp/susp_consultationchapter.jsp?Lang=de&buttonId=searchBtN&pubCycle=sus+2022-01&chapters=84&Expand=true&offset=0 Antragsverfahren für autonome Zollaussetzungen (AZZ): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/zollabwicklung-autonome-zollaussetzungen-zollkontingente-verfahren.html
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Aktualisierung des harmonisierten Systems zum 01.01.2022

Zum 01.01.2022 steht die im Fünf-Jahres-Zyklus stattfindende Aktualisierung der Nomenklatur des harmonisierten Systems an. Zur Erleichterung der Umsetzung dieser Änderungen hat die WTO (World Trade Organisation) den sog. "HS-Tracker" auf Ihrer Homepage freigeschaltet, mittels dessen die Änderungen verfolgt werden können.
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UPDATE: BAFA Merkblatt zum Art. 5 der neuen Dual-Use-Verordnung

Die BAFA hat das kürzlich erschienene Merkblatt zum Art. 5 der die Ausfuhr von Gütern regelt, die sich zur digitalen Überwachung eignen, nun auch in Englisch veröffentlicht. Die Links zu beiden Versionen finden Sie hier: Merkblatt Englisch: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20211022_merkblatt_art-5_englisch.html Merkblatt Deutsch: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_eu-dual-use-vo_artikel-5.html PS: In Kürze wird unser Update-Kurs zur neuen Dual-Use-Verordnung als eLearning online verfügbar sein. In diesem werden Ihnen Laura Louca und Florian Wolf der Kanzlei BLOMSTEIN einen Überblick über die Neuregelungen geben. Natürlich spielt dabei auch der Art. 5 eine maßgebliche Rolle. Seien Sie also gespannt!
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ATLAS-Änderung

Die ATLAS-Info 0232/21 (den Link finden Sie hier.) informiert darüber, dass ab 15.01.2022 neue Codierungen für die Art des Geschäfts zur Anwendung kommen. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor und implementieren Sie die neuen Geschäftsarten in Ihrer IT. Beachten Sie auch die Hinweise zum Umstellungszeitpunkt in der Nacht vom 14.01 zum 15.01.! Diese ATLAS-Umstellung kommt frühzeitig, sodass sich Unternehmen darauf einstellen können. In der Vergangenheit sind Änderungen teils mit wenigen Tagen Vorlaufzeit seitens der Behörde kommuniziert worden. Weiterführende Informationen finden sie bei destatis.
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Umsetzung der neuen EU-Dual-Use-Verordnung in ATLAS

Das Inkrafttreten der neuen Dual-Use-Verordnung am 09.09.2021 bringt einige technische Anpassungen in ATLAS mit sich, die am 01.10.2021 umgesetzt wurden. So kommen neue Genehmigungscodierungen in ATLAS-Ausfuhr zur Anwendung. Sie ersetzen die bisherigen Codierungen. Eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung, sowie die vollständige ATLAS-Info, finden Sie hier!
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ATLAS-Info: Verlängerung der REX-Übergangsphase für bestimmte Länder

Die deutsche Zollverwaltung informiert in einer ATLAS-Teilnehmerinformation, dass aufgrund der Covid-19 Pandemie die Übergangsfrist für die Anwendung des REX-Systems für einige Länder bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Eigentlich lief die Übergangsfrist am 30.06.2020 ab. Die vollständige Teilnehmerinformation erhalten Sie hier: Quelle: zoll.de
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E-Commerce – Neuerungen in der Importabwicklung. Die Zollverwaltung informiert.

Die Zollverwaltung informiert auf Ihrer Website über die ab dem 01.07.2021 bevorstehenden Änderungen in der Zollabfertigung für Post- und Kuriersendungen. Was ändert sich? Die bisherige Wertgrenze von 22 Euro entfällt ab dem 01.07.2021. Somit muss für jede Einfuhrsendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Hierfür stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: Für Unternehmen, die bereits an ATLAS teilnehmen, wird der neue Anmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro) geschaffen. Für Privatpersonen wird die Anwendung IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen, die über das Bürger- und Geschäftskundenportal zugänglich sein wird. Den vollständigen Artikel finden Sie hier. Quelle: zoll.de
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