Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.

300.000 € Zoll und Steuerstrafverfahren: Die teuerste Pause aller Zeiten! 🫢

Und das alles wegen einer Reparatursendung aus der Schweiz … Ich schwöre, diese Geschichte hat sich genau so zugetragen: Vor einiger Zeit rief mich ein Follower an, der eine Kfz-Werkstatt in Süddeutschland betreibt und sich auf die Restaurierung von Oldtimern spezialisiert hat. Ein Kunde aus der Schweiz hatte angefragt, ob er seinen Oldtimer restaurieren könne. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fragte er mich nach dem Ablauf in solch einem Fall. 🚗 Ich erklärte ihm das Verfahren der aktiven Veredelung und empfahl ihm, an der Deutsch-Schweizer Grenze einen Zollagenten zu finden, der bei der Zollanmeldung und der späteren Wiederausfuhr behilflich sein könnte. Er fand das zu kompliziert und entschied sich, dem Kunden abzuraten, und das Fahrzeug in der Schweiz restaurieren zu lassen. Einige Wochen später rief er mich erneut an und berichtet mir, dass sein Kunde auf die Idee kam, ihm das Fahrzeug auf der deutschen Seite zu übergeben, um den Zoll zu umgehen. Leider ließ er sich darauf ein und der Plan wurde tatsächlich umgesetzt. 🤦🏼‍♂️ Der Schweizer fuhr also selbst mit dem Oldtimer über die Grenze, und auf der deutschen Seite wartete der Restaurator mit einem Anhänger, auf den das Fahrzeug geladen wurde. So weit, so schlecht. Auf dem Weg zur Werkstatt musste der Kollege eine Toilettenpause einlegen, und ausgerechnet an dem Rastplatz traf er auf eine mobile Zollkontrolleinheit. Die Zöllner sahen ein Auto mit Schweizer Kennzeichen auf einem Anhänger mit deutschen Kennzeichen und führten eine Zollkontrolle durch. Der Schwindel flog auf. Es handelte sich um „vorschriftswidriges Verbringen“, also Einfuhrschmuggel. Die Beamten setzten Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 300.000 € fest, die sofort bezahlt werden mussten. Der Kollege wollte nicht verraten, um welches Fahrzeug es sich handelte, aber bei einem Zollsatz von 10 % für Kfz und 19 % Einfuhrumsatzsteuer käme man auf einen Wert von etwa 1 Mio. Euro. 💰 Da die Summe nicht bar bezahlt werden konnte, wurde das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt. Der Schweizer Eigentümer zahlte laut Werkstattbesitzer die Summe, um sein Auto zurückzubekommen. Nun stehen beide vor einem Steuerstrafverfahren, da Zölle Steuern sind und das kein Kavaliersdelikt ist. Zwei Strafanzeigen reicher und 300.000 € ärmer, wurde das Fahrzeug nicht restauriert, und die Geschichte endet so. 🔚 Der Werkstattbesitzer fragte mich, ob ich ihm jetzt noch helfen könne. Ich empfahl ihm einen guten Anwalt für Steuerstrafrecht. Mehr konnte ich leider nicht tun. Doch für Sie kann ich etwas tun, um solche Schwierigkeiten zu vermeiden. Mit unseren kompakten, interaktiven E-Learnings können Sie schnell und unkompliziert das notwendige Fachwissen für eine korrekte Zollabwicklung und mehr erwerben. 🧑🏼‍💻 Haben Sie auch eine „kuriose“ Erfahrung mit dem Zoll gemacht? Teilen Sie sie mit mir!
Weiterlesen

Informelles Lernen im Zollbereich – eine Chance für Ihr Unternehmen❗️

Wussten Sie, dass über 70 % unserer Lernprozesse außerhalb der organisierten Weiterbildung stattfinden? Genau, im täglichen Arbeitsumfeld, in der Freizeit, im Dialog mit Kollegen und Freunden. Diese informellen Lernprozesse sind oft unbeabsichtigt und spontan, aber dennoch äußerst wertvoll. In unserem neuesten Newsletter möchten wir die Bedeutung des informellen Lernens im Zollbereich hervorheben und Ihnen zeigen, wie Sie es in Ihrem Unternehmen gezielt fördern können. ⏺️ Darum ist informelles Lernen im Zollbereich so wichtig: Informelles Lernen, wie wir es im Zollbereich erleben, bezieht sich auf die natürliche Aneignung von Fachwissen während der täglichen Arbeit. Es geschieht ohne vorher definierte Lernziele oder Lernzielkontrollen. Wir alle kennen diese Situationen, in denen ein Kollege uns bei der Bewältigung einer neuen Aufgabe unterstützt oder uns Informationen zu rechtlichen Änderungen gibt. Doch gerade im Zollbereich ist es entscheidend, das informelle Lernen zu steuern. ⏺️ Die Risiken des ungesteuerten informellen Lernens: Unkontrolliertes informelles Lernen kann im Zollbereich zu Risiken führen. Die Weitergabe von Halbwissen kann zu Fehlinterpretationen und falschen Handlungen führen. Die berühmten Aussagen "Das haben wir schon immer so gemacht" oder "Ich habe das vom Kollegen xy übernommen" sind im Zollrecht heikel. Achtung: Unwissentlich können Sie sich in eine rechtliche Grauzone begeben, oder sind möglicherweise schon darüber hinaus. ✅ Unsere Lösung: Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen von den Vorteilen des informellen Lernens profitiert, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren. Deshalb haben wir Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen und wichtigen Updates entwickelt. Diese Tutorials bieten Ihnen nicht nur grundlegende Informationen zu aktuellen Themen, sondern auch eine klare Struktur, um Ihr Wissen gezielt zu vertiefen, wenn es erforderlich ist. ✅ Ein Beispiel: Unser Management-Tutorial zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Selbst wenn Sie aktuell nicht betroffen sind, erhalten Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Sie werden in die Lage versetzt, die Relevanz für Ihr Unternehmen einzuschätzen. Erst wenn der relevante Sachverhalt bevorsteht, vertiefen Sie Ihr Wissen und führen bei Bedarf einen "DeepDive" durch. Diese Art des informellen Lernens, die in der Lernpsychologie als "Deliberatives Lernen" bekannt ist, ermöglicht es Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Zollbereichs zu reagieren. 👆🏼Fakt ist: Informelles Lernen im Zollbereich ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Unser Anspruch ist es, Sie und Ihr Team optimal auf die Herausforderungen im Zollbereich zu unterstützen. Daher etablieren wir die Management-Tutorials als festen Bestandteil in unser Kursprogramm❗️ Mehr erfahren? Registrieren Sie sich! 📩 Wenn Sie mehr über diese Methode des informellen Lernens und unsere Management-Tutorials erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich über den unten stehenden Link zu registrieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können von diesem innovativen Ansatz im Bereich des Zollrechts profitieren. Hier registrieren
Weiterlesen

Warum Schulung und Weiterbildung im Zollbereich so wichtig ist❗️

"Lebenslanges Lernen" - ein Modebegriff unserer Zeit. Auch wenn uns allen klar ist, dass das völlig zutreffend ist, ist es doch eine Floskel, die am Ende wenig Beachtung findet. Oft hören wir Sätze wie: "Wir würden gerne alle schulen, aber unser Budget reicht nur für wenige." In einem kürzlichen Beitrag habe ich Zoll mit dem Zahnarzt verglichen. Regelmäßige Schulungen sind wie Zahnvorsorge - günstiger und weniger schmerzhaft als die Folgen von Vernachlässigung. Viele vergessen, dass Zölle Steuern sind, besonders im internationalen Kontext. Fehler in der Zollabwicklung können steuerliche Konsequenzen haben, sogar Gefängnisstrafen wegen Steuerhinterziehung. ⚖️ Die meisten Unternehmen sind sorgfältig bei Steuern, aber Zollprozesse werden oft vernachlässigt. Dies birgt Risiken für Mitarbeitende und Führungskräfte. Jedoch werden vor allem zollrechtliche Fehler im Kontext mit rechtlichen Änderungen von der Behörde besonders kritisch wahrgenommen. So sind nicht nur Basis-Schulungen, sondern auch Update-Schulungen entscheidend, um Fehler zu vermeiden, denn: ✅ Nur wer das nötige Zollwissen hat, kann fehlerfrei handeln. ✅ Zollabwicklung ist ein Wettbewerbsfaktor; Fehler bedeuten wirtschaftliche, strafrechtliche und persönliche Risiken und Konsequenzen. ✅ Geht trotzdem etwas schief, und ist dies auf fehlendes Fachwissen zurückzuführen, kann dies vonseiten der Behörden zum "Super-Gau" führen. Der Nachweis von geeigneten Maßnahmen jedoch kann dies abfedern. ✅ Vertraue auf qualifizierte Schulungen auf Basis von echtem Expertenwissen anstatt auf gefährliches Halbwissen aus dem Internet. Als Arbeitgebende und Führungskräfte machen Sie sich Gedanken über kosteneffiziente Maßnahmen, die den laufenden Betrieb nicht stören durch Abwesenheit der Mitarbeitenden und die individuell an den jeweiligen Wissensstand angepasst sind. Genau das bieten Ihnen moderne Remote-Konzepte: effektiv, effizient, ortsunabhängig und flexibel. Um bei dem Vergleich mit dem Gesundheitswesen zu bleiben: Vorsorgen ist IMMER besser als heilen! Auch im Bereich des Zoll- und Steuerrechts. 👍🏼 Ihr Feedback ist uns wichtig! Wir freuen uns über Kommentare. Für mehr informativen Content, abonnieren Sie gerne unseren YouTube-Kanal.
Weiterlesen

Die EU beschließt die größte Reform des Zollrechts seit 1968!

Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission, für viele sehr überraschend, die größte Reform des Zollrechts seit der Gründung der Zollunion im Jahre 1968 veröffentlicht! Wie angekündigt, haben unsere Experten Anne Goullon, Stefan Krinner und Dominik Peter eine intensive Analyse der Reformvorschläge durchgeführt. Die Ergebnisse haben wir Euch in vier kurzen Videobeiträgen zusammengefasst, die sich mit den unterschiedlichen Bereichen der Reform beschäftigen. Also, viel Spaß bei den Videos! Ich freue mich schon auf Euer Feedback und den fachlichen Austausch! Hierfür ist nur eine kostenlose Registrierung auf unserer Lernplattform erforderlich. https://pasani-academy.knowledgeworker.rocks/?action=registration&voucher=pasani_LI_Zollrechtsreform&design=pasani-academy
Weiterlesen

WEBINAR: DDP richtig abwickeln

Achtung - begrenzte Plätze - First Come - First Serve! Liebe Zollexpertinnen und -experten,wie in unserem Live-Interview „DDP – eine Lieferbedingung mit Tücken!“ angekündigt, stehen uns die beiden Experten Matthias Kern und Jan Olaf Leisner weiterhin zur Verfügung, bei der korrekten Abwicklung dieser zoll- und steuerrechtlich komplexen Lieferbedingung zu unterstützen. Im Rahmen eines 90-minütigen Webinars stehen Ihnen die Referenten für Ihre Fragen an drei Terminen zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link können Sie sich zu Ihrem Wunschtermin anmelden.https://www.pasani-academy.de/zoll-kurse/logistik-webinar-ddp-sendungen/ Aber warten Sie nicht zu lange, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!! Ich freue mich über Ihre Teilnahme! Ihr Patrick Nieveler
Weiterlesen

Vorteile der vereinfachten Zollanmeldung

Ein Mitglied meines Netzwerkes hat mich gebeten zu erläutern, welche Vorteile die vereinfachte Zollanmeldung mit sich bringt. Dieser Frage möchte ich, so gut es in einem kurzen Post wie diesem möglich ist, heute eingehen. ✅ Eine Standard-Zollanmeldung muss sämtliche Daten und Informationen enthalten, die für die Überführung in das jeweilige Zollverfahren erforderlich sind. Zudem müssen auch sämtliche Unterlagen zum Zeitpunkt der Gestellung der Waren vorgelegt werden. Im Wesentlichen handelt es sich um zwei Arten von Informationen und Unterlagen: 1️⃣ Die Beschaffenheit der Ware betreffend —> Stichwort: Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr 2️⃣ für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich —> Stichwort: Abgabenerhebung Die vereinfachte Zollanmeldung teilt nun die Zollanmeldung so zu sagen in genau diese beiden Abschnitte auf. In der Erstanmeldung, die mit der Gestellung der Ware abgegeben wird, sind die Angaben erforderlich, die sich auf die Ware beziehen. Dokumente, die ebenfalls mit den Eigenschaften der Ware zu tun haben (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis) oder die für eine Zollkontrolle erforderlich sind, sind ebenfalls bereits zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Angaben und Unterlagen, die sich jedoch auf die Erhebung der Einfuhrabgaben beziehen, wie z. B. die Handelsrechnung, der Präferenznachweis usw. können zu einem späteren Zeitpunkt (i. d. R. 10 Tage), in der sog. ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) nachgereicht werden. Sofern diese Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Einfuhr also regelmäßig nicht vorliegen, können Verzögerungen in der Zollabwicklung durch die Nutzung dieser Vereinfachung vermieden werden. Sofern Sie eine Vielzahl von Einfuhren vornehmen, kann die EGZ auch zusammenfassend, beispielsweise für alle innerhalb eines Kalendermonats getätigten Einfuhren abgegeben werden. Dadurch können noch längere Fristen genutzt werden und zu einer einzigen Zahlung aller Einfuhrabgaben eines Monats zusammengefasst werden. Dies optimiert innerbetriebliche Prozesse und reduziert Aufwände. Nutzen Sie die vereinfachte Zollanmeldung bereits? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!
Weiterlesen

ICS2 – Datenanforderungen 2023

Liebe Zollgemeinde, da mich nach meinem Post zum ICS2 hier auf LinkedIn sehr viele Fragen im Nachgang erreicht haben, möchte ich diesen Newsletter noch einmal dem ICS2 widmen und Ihnen noch einige Hintergrundinformationen hierzu liefern. In diesem Beitrag möchte ich vor allem erörtern, wie sich die ICS2-Initiative sowohl auf die Logistikunternehmen, als auch auf Importeure auswirkt, welche Fristen für die Implementierung zu beachten sind und welche Daten/Informationen zukünftig bereitgestellt werden müssen. Vor allem möchte ich jedoch die Fragen, die mir gestellt wurden, noch einmal konkret beantworten: Welchen Zweck verfolgt die EU-Kommission mit der ICS2-Initiative? ICS2 wurde entwickelt, um den europäischen Binnenmarkt und dessen Bürger zuverlässiger vor Bedrohungen zu schützen, und den „rechtmäßigen Handel“ gleichzeitig zu erleichtern. Bei ICS2 handelt es sich bekanntermaßen um ein neues IT-System, dessen Funktionsweise wesentlich darauf aufbaut, sicherheitsrelevante Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu analysieren, um die Zollbehörden in die Lage zu versetzen, zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle zu intervenieren. Die moderne Architektur soll darüber hinaus dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden zu erleichtern. Die Einführung von ICS2 wird in drei Phasen vollzogen. Auf welche Änderungen müssen wir uns einstellen? Welche Fristen sind dabei zu beachten? Jede Phase von ICS2 betrifft grundsätzlich unterschiedliche Wirtschaftsakteure und Verkehrsträger, wobei die erste Phase bereits am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Wirtschaftsakteure müssen ihre Waren je nach Art der von ihnen erbrachten Dienstleistungen bei ICS2 anmelden. Die erste Phase betrifft Express- und Postdienste im Luftverkehr (vor Beladung) und trat am 15.03.2021 in Kraft. Die zweite Phase betrifft die gesamte Luftfracht sowie Express- und Postdienste (vollständig) und tritt am 01.03.2023 in Kraft. Phase 3 wird am 01.03.2024 in Kraft treten und dann auch den Seeweg sowie Straße und Schiene betreffen. An vielen Unternehmen, vor allem an Importeuren ist diese Phase quasi lautlos vorbeigegangen. Woran liegt das? Dies dürfte im Wesentlichen folgende Gründe haben: Zum einen wurden mit der ersten Phase ausschließlich Maßnahmen umgesetzt, die den Zeitraum vor Beladung betreffen. Kontrollen oder sonstige Maßnahmen werden damit grundsätzlich noch im Drittland umgesetzt. Der Importeur wird davon im Regelfall nichts mitbekommen. Weiter sind von Phase 1 ja zunächst die Express- und Postdienste betroffen – also aus Sicht des Importeurs externe Dienstleister, die die Anmeldung übernehmen. Da auch keine Schnittstellen zu nationalen Systemen wie beispielsweise zum IT-Verfahren ATLAS existieren (z. B. keine Anmeldung als Vorpapier), gibt es auch hier keine Berührungspunkte. Gerade die beiden Informationen EORI-Nummer des Empfängers und HS-Code liegen dem Beförderer in der Regel nicht vor. Wie kann in der Praxis sichergestellt werden, dass die Informationen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen, damit keine Verzögerungen in der Lieferkette entstehen? Tatsächlich hat sich an den geforderten Datenelementen selbst nicht viel geändert. Neu sind allerdings die zeitliche Abfolge und die diesbezüglichen Anforderungen. Bestimmte Daten müssen mit ICS2 schließlich bereits vor der Beladung vorliegen und in entsprechenden Anmeldungen übermittelt werden. Genau daher kommt die zusätzliche Komplexität. Eine reibungslose und verzögerungsfreie Abwicklung wird damit, mehr denn je, leistungsfähige Prozesse erfordern. Für manche Unternehmen könnte der Schlüssel dabei auch im sogenannten „multiple filing“ liegen. Unterschiedliche Beteiligte in der Lieferkette können dabei die Anmeldung vervollständigen, müssen allerdings natürlich nahtlos untereinander referenzieren. Grundsätzlich gilt natürlich: Die EORI-Nummer kann im Regelfall nur vom Empfänger bereitgestellt werden. Der 6-stellige HS-Code sollte aber regelmäßig auch bereits vom Exporteur bereitgestellt werden können. Er kennt die technischen Spezifikationen der Ware schließlich am besten. Wer ist rechtlich betrachtet für die Korrektheit der Daten verantwortlich? Verantwortlich ist zunächst derjenige, der die Anmeldung abgibt - aber tatsächlich auch jeder andere, der Informationen zugeliefert hat. Welche Maßnahmen sollten unsere Leser ergreifen, um die Einführung von ICS2 reibungslos über die Bühne zu bekommen? Zunächst ist es erforderlich, das nötige Knowhow über ICS2 aufzubauen, und die relevanten Anforderungen und Neuerungen vollständig zu verstehen. Weiter sollten IT-Systeme und Prozesse hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Hier wird es auch wesentlich darauf ankommen, die Schnittstellen zu den relevanten weiteren Beteiligten in der Lieferkette zu überprüfen und bei Bedarf den zusätzlichen Informationsaustausch einzurichten. Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie sich bereits auf die ICS2-Einführung vorbereitet? Wie gehen Sie mit den Herausforderungen um? Ich freue mich auf Ihre Kommentare und den konstruktiven Austausch mit Ihnen!
Weiterlesen

Update Russland-Sanktionen

Die EU-Kommission hat eine Aktualisierung Ihrer FAQs hinsichtlich der Sanktionen gegenüber Russland vorgenommen. Das Dokument wurde am 13.07.2022 veröffentlicht. Den Link zu dem Dokument finden Sie wie immer hier. Die Kommission weist darauf hin, dass dieses Dokument keinen Rechtsakt darstellt. Es ist als Arbeitshilfe gedacht, um nationale Behörden und Wirtschaftsbeteiligte der EU dabei zu unterstützen, die Verordnungen richtig anzuwenden. Die neuen Fragen, die in das Dokument aufgenommen wurden, finden Sie ganz am Ende. Wie sind Ihre Erfahrungen im Umgang mit den nationalen Behörden? Gibt es in Ihrem Bereich abweichende Vorgehensweisen zu den FAQ der Kommission? Ich freue mich über Ihre Kommentare! Link: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/faqs-sanctions-russia-consolidated_en.pdf
Weiterlesen

Warum fordern Luftfrachtunternehmen zusätzliche Daten für Import-Sendungen an?✈️

In diesem Post möchte ich Ihnen nähere Informationen zu den neuen Anforderungen von Luftfrachtspeditionen und Express-Kurierdiensten hinsichtlich der Übermittlung des 6-stelligen HS-Codes und der EORI-Nummer des Empfängers geben. Hintergrund der Anforderung ist das von der EU geschaffene Import Control System 2 (ICS2) welches in verschiedenen Teilschritten in Kraft tritt. Bereits heute muss für jede Import-Sendung, die für die EU bestimmt ist, eine Entry Summary Declaration (ENS) abgegeben werden. In Deutschland ist diese auch unter dem Begriff ESumA (summarische Eingangsanmeldung) bekannt. Ab 01. März 2023 ist für Luftfrachtsendungen der erweiterte ICS2-Datenkranz für die ENS/ESumA zu verwenden, der nun auch den 6-stelligen HS-Code und die EORI-Nummer des Empfängers beinhaltet. Teilweise fordern daher die Beförderer bereits jetzt die Unternehmen zur Vorlage dieser Daten auf. Wer muss die Daten liefern Die ENS/ ESumA muss vom Beförderer abgegeben werden, also vom Luftfahrtunternehmen/ Luftfrachtspediteur. Dieser ist jedoch hinsichtlich bestimmter Informationen auf die Daten des Absenders bzw. des Empfängers angewiesen. Während der 6-stellige HS-Code in der Regel auch vom Absender bereitgestellt werden könnte, kann die EORI-Nummer des Empfängers natürlich nur von diesem selbst übermittelt werden. Ich halte die Anforderung der EORI in der ENS/ ESumA für problematisch. Viele Importeure geben Ihre EORI nicht an die Spediteure heraus, da mit dieser Information eine Einfuhrzollanmeldung abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine Vertretungsvollmacht erteilt wurde. Dies hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Problemen für alle Beteiligte geführt. Hier ist meines Erachtens die Zollverwaltung gefordert, die Erteilung einer Vertretungsvollmacht elektronisch abzubilden, um Missbrauch besser zu vermeiden. Fordert die Verwaltung bestimmte sensible Daten eines Wirtschaftsbeteiligten an, trägt Sie auch die Verantwortung, dass damit kein Missbrauch geschehen kann.
Weiterlesen

Warum die korrekte Beendigung des Ausfuhrverfahrens so wichtig ist?!

In der aktuellen Atlas-Info 0352/22 (Link s. unten) weist die Zollverwaltung darauf hin, dass eine Vielzahl an Ausfuhrzollanmeldungen storniert werden, da das als Follow-Up bezeichnete Nachforschungsverfahren vom Ausführer/Anmelder oder dessen Vertreter nicht genutzt wird. Für den Anmelder/Ausführer kann dies in vielerlei Hinsicht zu negativen Konsequenzen führen. So dient der sog. Ausgangsvermerk eines ordnungsgemäß beendeten Ausfuhrverfahrens als umsatzsteuerrechtlicher Nachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Fehlt dieser Nachweis, entsteht die Umsatzsteuer für diese Lieferung. Läuft alles glatt, wird an der Ausgangszollstelle die Ausfuhranmeldung elektronisch erledigt und der Anmelder erhält automatisch den elektronischen Ausgangsvermerk. Erfolg diese elektronische Beendigung nicht, wird das Follow-Up-Verfahren eingeleitet. In meinem Newsletter vom 23. Februar gehe ich intensiv auf das Follow-Up-Verfahren ein. Den Link zu dem Newsletter finden Sie hier: https://lnkd.in/ei2FDA9E Wie stellen Sie sicher, dass die Erledigung des Ausfuhrverfahrens nachträglich erfolgt. Wie hoch ist die Quote der nicht automatisiert erledigten Vorgänge? Link zur Atlas-Info 0352/22: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2022/info_0352_22.pdf?__blob=publicationFile&v=3]
Weiterlesen