Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.
Seit Jahrzehnten sprechen Politiker von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Vereinfachungen für die Wirtschaft. Doch wenn es konkret wird, verheddert sich Europa oft in Kompromissen. Genau dieses Muster droht nun bei der Zollreform: Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zum UZK die größte Reform seit 1968 durchsetzen, doch der Rat bremst und könnte das Projekt auf ein bloßes „Reförmchen“ reduzieren, wenn man dem neuesten Vorschlag (Stand 27.06.2025) in Betracht zieht.
Vor allem beim Thema Abschaffung der klassischen Zollanmeldungen gehen die Meinungen auseinander. Während die Kommission ein automatisiertes, digital gestütztes System etablieren will, bleibt der Rat bei einem eher konservativen Ansatz und ersetzt die Zollanmeldung lediglich durch die Begriffe „Mitteilung“ und „Informationsbereitstellung“.
Was die Kommission plant: Zoll ohne Anhalten
Vereinfacht ausgedrückt möchte die Kommission (KOM) einen Zollabwicklungsprozess im Hintergrund etablieren, der auf eine Gestellung und zeitpunktbezogene Zollanmeldung verzichtet. Wenn alle Daten vorhanden sind und es kein Kontrollbedürfnis gibt, kann die Ware automatisiert überlassen werden und der physische Warenfluss wird nicht unterbrochen.
Also zusammengefasst:
Wegfall der klassischen Zollanmeldung
Etablierung eines digitalen Hintergrundprozesses über den EU Customs Data Hub
Automatisierte Überlassung von Waren, sobald alle Daten vorhanden sind und kein Kontrollbedarf besteht
Das würde demnach bedeuten, dass der physische Warenfluss nicht mehr unterbrochen werden würde und die Zollabwicklung im Hintergrund laufen könnte – modern, unsichtbar, effizient. Für Wirtschaftsbeteiligte würde das bedeuten: schnellere Abläufe, weniger Unterbrechungen, weniger Bürokratie. Natürlich kommt es auf viele Details an, die noch fehlen, aber der Ansatz klingt zumindest so, als könne er wirklich etwas zum positiven verändern.
Das Bild aus der Praxis: Was wir vom Mobilfunk lernen können
Der Vorschlag der Kommission klingt ambitioniert – aber was bedeutet er konkret für den Alltag von Unternehmen? Um das zu verdeutlichen, hilft ein Vergleich mit einer Situation, die wir alle kennen und bei der Abläufe längst reibungslos im Hintergrund laufen: Dem Mobilfunk-Roaming.
Wenn wir mit dem Auto nach Italien fahren, wechselt unser Handy von einer Funkzelle in die nächste. Wir müssen nichts tun, nirgendwo anhalten, keine Daten erneut eingeben. Die Funkzelle prüft automatisch, zu welchem Netzbetreiber wir gehören, welche Leistungen unser Tarif umfasst und ob unsere Rechnungen bezahlt sind. Ergebnis: Wir bleiben nahtlos verbunden und müssen unsere Reise zu keinem Zeitpunkt unterbrechen, um Mobilfunkempfang zu erhalten.
Genauso versteht die Kommission die Zollreform. Beim „Wechsel der Funkzelle“ – sprich: beim Passieren einer Zollstelle – wird nur überprüft, ob die notwendigen Daten im EU Customs Data Hub vorliegen. Falls ja, kann die Ware passieren, ohne dass der Prozess gestoppt wird. Nur wenn Informationen fehlen, ist ein Zwischenstopp erforderlich.
Die Ratsposition: Neuer Name, altes Verfahren
Der Rat möchte da deutlich vorsichtiger vorgehen. Er möchte weiterhin, dass an den "Kontrollpunkten" der Zollstellen ein definierter Datensatz in Form einer Mitteilung zu den heute bereits bekannten Gestellungszeitpunkten bereitgestellt wird, auch wenn der Begriff Gestellung eine andere Definition enthält. Das entspricht dem bisherigen Status Quo der Zollanmeldungen, nur dass der Begriff "Zollanmeldung" ersetzt wird durch den Begriff "Mitteilung". Neue Begriffe, aber die Prozesse würden gleich bleiben.
Das wäre so, als müssten wir bei jedem Funkzellenwechsel anhalten, unsere persönlichen Daten, die Mobilfunknummer und unseren Provider auf ein Formular schreiben – und erst erst dann erhalten wir wieder Handyempfang und die Reise kann weitergehen. Ein umständlicher Status Quo, den viele als nicht mehr zeitgemäß empfinden.
Zollreform: Mut zur echten Revolution oder Rückfall ins Alte?
Die Frage ist also:
Schafft Europa mit der Zollreform einen Durchbruch, der den Handel wirklich erleichtert?
Oder bleibt alles beim Alten – nur mit neuem Vokabular?
Gerade in Zeiten von Blockchain, KI und Echtzeitdatenmanagement wirkt es widersprüchlich, weiter an Papierlogiken und Zwischenstopps festzuhalten.
Der Blick nach vorn
Jetzt kommt es auf die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an. Dort entscheidet sich, ob die Zollreform tatsächlich den Namen verdient – oder ob sie in alten Strukturen steckenbleibt.
Für die Wirtschaft ist klar: Nur ein digitales, automatisiertes Verfahren bringt echte Entlastung und weniger Bürokratie. Deshalb ist es entscheidend, dass Wirtschaftsverbände und Unternehmen die Entwicklungen eng begleiten und ihre Position einbringen.
Wer hier frühzeitig informiert ist, kann in der Debatte mitreden und seine Interessen wirksam vertreten. Genau dafür bieten wir unsere YouTube-Reihe zur Zollreform an, in der wir die wichtigsten Aspekte anschaulich aufbereiten.
https://www.youtube.com/playlist?list=PLTs8mLV_CbdG_rXjZHaa-lnBczIfay60B
Zudem halten wir dich mit unserem Zoll to Date Format kontinuierlich über alle Fortschritte und Änderungen auf dem Laufenden.
Denn die „größte Reform des Zollrechts seit 1968“ darf nicht zur bloßen Mogelpackung verkommen – und wer vorbereitet ist, kann die Chancen aktiv nutzen.
Der unsichtbare Kostenfaktor: Keine Zeit für Weiterbildung
Der Satz „Wir haben keine Zeit für Schulungen“ fällt in vielen Unternehmen regelmäßig. Verständlich, wenn man den ohnehin vollen Kalender betrachtet. Doch genau hier liegt das Problem: Wer Weiterbildung aus Zeitgründen aufschiebt, verschiebt auch die Chance auf effizientere Prozesse – und verliert langfristig doppelt.
Beispiel: Mitarbeiter, die Zoll- oder Exportprozesse nicht wirklich verstehen, schlagen täglich Vorschriften nach. Das kostet Minuten, die sich über Monate hinweg zu Tagen summieren.
Warum klassische Seminare heute nicht mehr passen
Präsenzschulungen und Blockseminare sind in vielen Köpfen noch der Standard. Doch sie passen oft nicht mehr in die Realität moderner Arbeitswelten:
Arbeitsausfälle durch mehrtägige Seminare verursachen Rückstau.
Überfrachtete Inhalte überfordern statt zu helfen.
Hoher Vor- und Nachbereitungsaufwand erzeugt zusätzlichen Stress.
Das Ergebnis: Weiterbildung fühlt sich wie eine zusätzliche Bürde an.
Die Lösung: Weiterbildung, die sich in den Alltag integriert
Statt „noch etwas obendrauf“ zu sein, kann Weiterbildung zur Entlastung werden – wenn sie smart gedacht wird.
Microlearning-Einheiten: Kleine Lerneinheiten lassen sich flexibel einbauen, auch zwischen Terminen.
Individuelle Lernpfade: Mitarbeiter lernen nur das, was sie für ihre Rolle brauchen – kein Gießkannenprinzip.
Direkte Anwendbarkeit: Neues Wissen fließt sofort in die Praxis ein und macht Prozesse schneller.
Digitale Flexibilität: Lernen, wann und wo es passt – statt fixe Zeitblöcke zu erzwingen.
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Praxisnutzen: Vom Nachschlagen zum Verstehen
Ein Zollmitarbeiter, der Vorschriften nicht nur kennt, sondern wirklich versteht, spart täglich wertvolle Zeit. Keine ständigen Rückfragen, kein ewiges Blättern in Handbüchern, weniger Fehler. Das führt zu:
reibungsfreieren Abläufen
spürbar weniger Stress
mehr Zeit für das Wesentliche
So wird Lernen nicht zur Belastung, sondern zum Effizienz-Booster.
Die eigentliche Frage: Was kostet es, nicht zu lernen?
Kurzfristig mag es effizient wirken, Weiterbildung zu vermeiden. Doch die Rechnung kommt später – in Form von:
höheren Fehlerquoten,
verlorener Arbeitszeit durch Suchen & Nachschlagen,
sinkender Mitarbeitermotivation.
Gerade im hochdynamischen Zoll- und Außenwirtschaftsumfeld ist Stillstand teuer. Weiterbildung ist hier keine Kür, sondern Überlebensstrategie.
Der nächste Schritt: Weiterbildung, die mit dem Alltag funktioniert
Unternehmen, die die Zeichen der Zeit erkennen, wissen: Es geht nicht um „ob“ Weiterbildung sinnvoll ist – sondern um „wie“ sie umgesetzt wird. Der Schlüssel liegt darin, Lernformate zu wählen, die den Arbeitsalltag entlasten statt belasten.
Genau hier setzen unsere digitalen Zollschulungen an. Sie sind darauf ausgelegt, Wissen so zu vermitteln, dass es:
aktuell und praxisnah bleibt,
in kurzen Einheiten direkt in den Alltag passt,
und genau auf die jeweilige Position zugeschnitten ist.
Mit „Zoll to Date“ haben wir dafür ein Format geschaffen, das speziell die Aktualität von Zollthemen sichert – kompakt, flexibel und verständlich. So können Mitarbeitende auch bei hoher Arbeitslast jederzeit auf dem neuesten Stand bleiben, ohne zusätzliche Zeitfenster blocken zu müssen.
Das ist kein „weiteres Seminar“, sondern ein Schritt in Richtung einer Lernkultur, die Zeit spart und Sicherheit gibt.
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Fazit: Work smarter, not harder – auch beim Lernen
Moderne Weiterbildung ist kein Zeitfresser, sondern ein Zeitgewinner. Sie integriert sich in den Alltag, reduziert Stress und schafft langfristig mehr Handlungssicherheit. Unternehmen, die auf smarte Lernkonzepte setzen, stärken nicht nur ihre Effizienz, sondern auch die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter.
Die Pasani Academy wurde erneut für ihre Innovationskraft im digitalen Lernen ausgezeichnet: Wir haben das Comenius EduMedia Siegel 2025 im Bereich Interaktives Lernsystem für internationales Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erhalten.
Diese renommierte Auszeichnung wird von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien e. V. (GPI) vergeben und honoriert seit 30 Jahren herausragende digitale Bildungsmedien in Europa.
Damit reiht sich ein weiterer bedeutender Preis in unsere Trophäensammlung ein. Denn bereits Anfang des Jahres wurden wir mit dem eLearning Award 2025 geehrt. Zwei hochkarätige Auszeichnungen in nur wenigen Monaten – das ist für uns nicht nur eine große Ehre, sondern auch eine Bestätigung unserer Mission: digitale Weiterbildung auf höchstem Niveau.
Zweimal ausgezeichnet – ein doppelter Beweis für Qualität und Innovation
Schon die Auszeichnung mit dem eLearning Award war für uns ein riesiger Erfolg. Doch nun direkt auch das Comenius EduMedia Siegel zu gewinnen, macht uns besonders stolz. Verliehen wird das Siegel von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien e.V., einer Institution, die seit über 25 Jahren Maßstäbe in der Bewertung digitaler Bildungsmedien setzt.
Die Jury prüft jedes Einreichungsprojekt sorgfältig nach didaktischer Qualität, Nutzerfreundlichkeit, technischer Umsetzung und Innovationskraft. Dass wir in all diesen Punkten überzeugen konnten, ist für uns Ansporn und Auszeichnung zugleich.
Warum das Comenius EduMedia Siegel ein Meilenstein ist
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht – für viele ein trockenes und komplexes Thema. Doch genau hier setzen wir an: Mit unseren interaktiven Lernsystemen machen wir komplexe Inhalte greifbar, praxisnah und verständlich.
Das Comenius EduMedia Siegel zeigt, dass wir mit unserem Ansatz einen Nerv treffen. Wir kombinieren:
Moderne Didaktik, die Lernen aktiv und spannend gestaltet
Digitale Innovation, die ein flexibles Lernen jederzeit und überall ermöglicht
Praxisorientierte Inhalte, die sofort im Berufsalltag anwendbar sind
Pädagogische Qualität trifft auf fachliche Exzellenz
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist ein Themenfeld voller Details, Paragrafen und internationaler Vorschriften – für viele Lernende eine Herausforderung. Genau hier setzen wir an:
Unsere pädagogisch durchdachten Lernsysteme sorgen dafür, dass auch komplexe Inhalte nachhaltig verstanden werden.
Unsere Experten aus der Praxis garantieren, dass alles fachlich korrekt, aktuell und anwendungsbezogen ist.
Durch Interaktivität und Praxisbeispiele wird Wissen sofort greifbar – und direkt im Arbeitsalltag einsetzbar.
Das Ergebnis: Lernende, die nicht nur Prüfungen bestehen, sondern in ihrem Beruf wirklich souverän agieren können.
Warum Unternehmen und Fachkräfte uns vertrauen
Ob Startup, global agierendes Unternehmen oder Einzelperson – unsere Teilnehmenden wählen Pasani, weil sie wissen, dass sie bei uns:
stets aktuelles Fachwissen von Experten erhalten,
praxisgerechte Methoden anwenden können,
und einen verlässlichen Partner an ihrer Seite haben, der kontinuierliche Weiterbildung auf höchstem Niveau garantiert.
Fazit: Kompetenz, Qualität und Vertrauen
Das Jahr 2025 markiert einen Meilenstein für die Pasani Academy: Mit dem Gewinn des eLearning Awards und des Comenius EduMedia Siegels haben wir zwei der wichtigsten Preise der Branche erhalten.
Für unsere Kund:innen bedeutet das:
Maximale Qualität in der Weiterbildung
Fachliche Sicherheit in allen Fragen des Zolls
Und die Gewissheit, mit uns den bestmöglichen Bildungspartner zu wählen
👉 Unsere Mission bleibt klar: Wissen vermitteln und Schulungen neu zu definieren.
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Globalisierung, volatile Lieferketten, geopolitische Risiken: Wer im internationalen Handel erfolgreich sein will, muss schnell, präzise und vor allem compliant arbeiten. Doch vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass regelmäßige Zollschulungen Pflicht sind – strategisch klug und finanziell alternativlos. Der Unionszollkodex (UZK) lässt keine Grauzonen zu: Ohne nachweisbare Fachkenntnis drohen Bußgelder, der Verlust zollrechtlicher Vereinfachungen wie AEO-Status – und Reputationsschäden, die teuer werden können.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen 7 zwingende Gründe, warum Sie jetzt in regelmäßige Zollschulungen investieren sollten – für Rechtssicherheit, Effizienz und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
1️⃣ Wissen ist Pflicht: Ohne Fachwissen keine Sonderrechte
Der UZK (Art. 15, 39 d) und die EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 verpflichten Unternehmen, nur sachkundiges Personal für Zollprozesse einzusetzen. Das bedeutet: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht – keine freiwillige Kür. Ohne nachweisbare Expertise gibt es keine Vereinfachungen, keinen AEO-Status und keine zollrechtlichen Privilegien. Wer spart, riskiert Kontrollen, Nachzahlungen und empfindliche Strafen.
2️⃣ Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung
Ein Formfehler, eine falsche Ursprungsangabe oder eine verpasste Frist – und schon schnellen Kosten in die Höhe. Gerade im internationalen Warenverkehr kann ein kleiner Fehler hohe Bußgelder, Verzögerungen oder sogar strafrechtliche Folgen haben.
Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt – und schützen das Unternehmen.
3️⃣ Sicherstellung der Compliance
Zollvorschriften, Sanktionen und Embargos ändern sich laufend. Wer denkt, einmal geschult zu sein reicht aus, irrt. Compliance ist ein dynamischer Prozess – nur regelmäßige Zollschulungen stellen sicher, dass Ihre Teams immer auf dem neuesten Stand sind und Risiken früh erkennen.
4️⃣ Bewilligungen & Vereinfachungen absichern
Zollrechtliche Vereinfachungen sind hart erarbeitete Privilegien. Sie beruhen auf Vertrauen – und Vertrauen basiert auf Qualifikation. Wenn Unternehmen keine aktuellen Nachweise erbringen können, droht der Entzug.
Die Folgen: Verzögerte Lieferketten, erheblicher Anstieg der Kosten, höherer Personalaufwand, mehr Bürokratie und im schlimmsten Fall der Verlust wichtiger Marktanteile.
5️⃣ Schutz vor Reputationsschäden
Schwarze Listen, Kontrollen, schlechte Presse: Verstöße gegen Zollvorschriften bleiben nicht im Verborgenen. Gerade in sensiblen Märkten wie Hightech, Pharma oder Automotive sind Vertrauen und Zuverlässigkeit entscheidend. Eine Zollpanne kann jahrelang mühsam aufgebaute Kundenbeziehungen zerstören und den Marktzugang gefährden.
6️⃣ Einsparpotenziale clever nutzen
Zollverfahren clever nutzen bedeutet: weniger externe Dienstleister, weniger Abgaben, weniger manuelle Bearbeitung. Wer seine Teams regelmäßig schult, spart bares Geld. Beispiele: Präferenzabkommen korrekt anwenden, Zolllager oder aktive Veredelung optimal einsetzen – all das erfordert Know-how, das up-to-date ist.
7️⃣ Mehr Effizienz – mehr Sicherheit
Gut geschulte Mitarbeitende arbeiten schneller, machen weniger Fehler und sparen wertvolle Zeit. Das zahlt sich aus: Lieferketten laufen reibungsloser, Zollbehörden vertrauen Ihnen – und Ihr Unternehmen bleibt im Wettbewerb vorn.
Fazit: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht & Ihre Versicherung für die Zukunft
Ob gesetzliche Vorgabe, Schutz vor Bußgeldern oder Effizienz-Booster: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht und gleichzeitig Ihr wirksamstes Werkzeug, um Risiken zu minimieren, Vertrauen aufzubauen und Kosten zu sparen. Wer in Wissen investiert, schläft ruhiger – und hat bei Partnern, Kunden und Behörden ein starkes Standing.
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Die EU-Zollreform steht vor der Tür – und sie ist weit mehr als ein kleines Update: Sie markiert den größten Umbruch im europäischen Zollrecht seit Jahrzehnten. Mit der geplanten Reform verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Zollverfahren zu digitalisieren, Prozesse EU-weit zu vereinheitlichen, die Effizienz zu steigern und zugleich die Kontrolle über Lieferketten sowie den Kampf gegen illegale Aktivitäten deutlich zu verbessern.
Noch ist vieles in der Abstimmung – doch erste konkrete Vorschläge liegen vor. Für Unternehmen ist daher jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und die eigene Zollstrategie, sowie die eigenen Prozesse zukunftssicher aufzustellen.
Die Ziele der EU-Zollreform auf einen Blick 🎯
Die Europäische Kommission verfolgt mit der Reform ambitionierte Ziele:
Digitalisierung & Automatisierung: Zollanmeldungen sollen vollständig entfallen und durch die digitale Bereitstellung von Daten ersetzt werden.
Harmonisierung: Ein EU-weiter EU Customs Data Hub als einheitliche IT-Plattform.
Effizienz & Transparenz: Schnellere Abfertigung, reduzierte Bürokratie, klare Verantwortlichkeiten.
Stärkere Kontrolle & Compliance: Bessere Überwachung von Lieferketten und effizientere Bekämpfung illegaler Aktivitäten.
Geplante zentrale Neuerungen
Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen einstellen:
Einheitliche digitale Plattform für Zollanmeldungen (EU Customs Data Hub)
Zentrale Zollabwicklung: Anmeldung unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr
Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollprozesse
Neue Verantwortungsrollen: „Einführer“, „Ausführer“ und im E-Commerce der „fiktive Einführer“
Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze: Kleinsendungen sind künftig zollpflichtig
Stärkere Einbindung von Online-Plattformen in zollrechtliche Melde- und Haftungspflichten
Höhere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit
Zollrechtliche Sonderregelungen für zertifizierte E-Commerce-Akteure
Zeitplan & Übergangsfristen 🕓
ACHTUNG: Wer glaubt, sich jetzt noch nicht mit der Reform beschäftigen zu müssen IRRT! Die Weichenstellung für das neue Zollrecht passiert JETZT! Relevante Verordnungen sollen bereits dieses Jahr verabschiedet werden. Die Gestaltung der Durchführungsvorschriften sollte von den Akteuren eng begleitet werden. Die Reform hat Auswirkungen auf eine Vielzahl innerbetrieblicher Prozesse, deren Anpassung Jahre im Voraus geplant und vorbereitet werden muss!
Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt in mehreren Stufen – mit dem Ziel, Unternehmen, Behörden und IT-Systemen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der derzeit vorgesehene Zeitplan reicht bis ins Jahr 2038 und ist wie folgt gestaffelt:
Ab 2028: Geplante Einführung EU Customs Data Hub (Europaweite Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel
Ab 2032: Freiwillige Nutzung für alle Unternehmen möglich
Ab 2038: Verpflichtende Nutzung für alle Mitgliedsstaaten & Unternehmen
Die schrittweise Einführung erlaubt es Unternehmen, sich vorausschauend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – und dabei von digitalen Möglichkeiten, Effizienzgewinnen und reduzierter Bürokratie zu profitieren. Wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen echten Vorteil.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Reform bringt nicht nur Vorteile, sondern auch konkreten Handlungsbedarf:
Anpassung von IT-Systemen, ERP-Schnittstellen und Zollsoftware
Neustrukturierung interner Prozesse & Verantwortlichkeiten
Erweiterung der Compliance- & Dokumentationspflichten
Schulung von Mitarbeitenden zu neuen Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und digitalen Abläufen
Überprüfung bestehender Lieferketten & Partner auf zollrechtliche Konformität
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn viele Details noch verhandelt werden: Vorbereitung zahlt sich aus.
Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Zollreform jetzt bereits genau! Wo gibt es jetzt schon Schwachstellen und Handlungsbedarf?
Entwickeln Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept, dass sicherstellt, dass Sie kontinuierlich Wissen aufbauen und im Unternehmen vermitteln
Beobachten Sie aktiv den Gesetzgebungsprozess und die Veröffentlichungen der EU-Kommission oder seien Sie Abonnent unserer Zoll-to-Date Reihe und erhalten Sie alle Updates als interaktive Schulungseinheiten und in Ihrer Sprache
Fazit
Die EU-Zollreform soll mehr Digitalisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bringen – aber auch neue Anforderungen an Unternehmen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann seine Prozesse anpassen, Risiken vermeiden und Chancen nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu legen – bevor neue Regeln zur Pflicht werden.
Bonus: Fachwissen als Video – Unsere EU-Zollreform-Reihe auf YouTube 🎥
Für alle, die lieber hören und sehen als lesen: Unsere YouTube-Reihe zur EU-Zollreform beleuchtet die aktuellsten Themen kompakt und praxisnah – von der zentralen Plattform bis zum E-Commerce.
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Wie aktuell ist das eigene Wissen wirklich?
Die Anforderungen an Unternehmen im Zoll- und Exportkontrollbereich steigen stetig. Gesetzesänderungen, komplexe IT-Systeme, zunehmende Haftungsrisiken und wachsende Dokumentationspflichten machen den Alltag nicht einfacher. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, braucht vor allem zwei Dinge: fundiertes Zollwissen und strukturierte, optimierte Zollprozesse.
Und genau hier schließt sich ein Kreis: Denn Weiterbildung ist essenziell, aber Wissen allein reicht nicht, gerade wenn bereits bestehende Prozesse fehlerhaft oder intransparent sind.
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Im Fokus stehen u. a.:
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Zuständigkeiten & interne Kontrollsysteme
Ein- und Ausfuhrprozesse, Tarifierung, Zollwert & Präferenzen
Dienstleister-Management & Dokumentation
Digitalisierungspotenziale & Automatisierung
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Wann lohnt sich der Health Check besonders?
Nach internen Schulungsreihen zur Umsetzungsprüfung
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Vor Zoll- oder AEO-Prüfungen
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Wie oft haben Sie schon eine Jahresupdate Schulung besucht und festgestellt: "80 % davon hätte ich mir sparen können – und die wirklich wichtigen Infos kamen viel zu spät?" Genau das gehört der Vergangenheit an. Mit Zoll to Date bringen wir Zollschulungen auf ein neues Level – aktuell, flexibel und individuell.
Gesetze ändern sich ständig, genauso wie neue Regelungen, sie warten nicht bis zum Jahresende - deswegen tun wir das auch nicht!
🚫 Warum reicht die klassische Jahresupdate Schulung nicht mehr?
Zu spät: Änderungen treten oft mitten im Jahr in Kraft – das Update am Jahresende ist dann längst überholt.
Zu breit: Viele Inhalte sind nicht relevant für den eigenen Arbeitsbereich.
Zu unflexibel: Feste Termine passen selten in den oft hektischen Berufsalltag.
Preis-Leistung: Ein Experte der einmal im Jahr referiert ist nicht mehr zeitgemäß und kostet dazu das ganze Team eine Menge Geld und Zeit
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Neugier geweckt?
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Das eLearning-Journal des Instituts für betriebliche Bildung (IFBB) verleiht dem Schulungskonzept der LKL Pasani Academy den eLearning-Award 2025 in der Kategorie „Compliance-Trainings“.
DAS FAZIT DER JURY: „Das Projekt der Pasani Academy setzt neue Maßstäbe in der betrieblichen Bildung durch den Einsatz moderner Technologien und didaktischer Innovationen!“
Entscheidende Faktoren für die Auszeichnung waren insbesondere folgende Punkte, die die Zollschulungen von LKL Pasani einzigartig machen und somit einen Standard im gesamten Bereich der Compliance-Schulungen setzen:
Modularer Aufbau:Die Auswahlmöglichkeit aus einer Vielzahl kurzer Einheiten (Learning-„Nuggets“) ermöglicht die Erstellung einer individuellen Struktur, die unternehmensspezifische Anforderungen gezielt berücksichtigt.
Micro-Learning und Flexibilität:Kurze Module können flexibel und individuell in den Arbeitsalltag integriert werden. Durch die abwechslungsreiche Gestaltung aus kurzen Videosequenzen, die um interaktive Elemente ergänzt werden, werden komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich und praxisorientiert aufbereitet. Ein automatisierter Update-Service hält die Schulungen stets aktuell und gewährleistet, dass rechtliche Änderungen umgehend eingepflegt werden.
Von Experten präsentiert:Fachreferenten mit langjähriger Erfahrung vermitteln komplexe Inhalte verständlich und praxisorientiert. Dies führt zu einem nachhaltigen Lernerfolg.
MultilingualDie Schulungen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Dies ermöglicht es globalen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden weltweit ohne Sprachbarrieren zu schulen und dabei eine einheitlich hohe Qualität zu gewährleisten.
Eingangstest („Pre-Test-Funktion):Durch gezielte Wissensüberprüfungen vor dem eigentlichen Trainingsbeginn wird die Schulungszeit erheblich verkürzt, da bereits vorhandenes Wissen der einzelnen Teilnehmenden berücksichtigt wird.
Die Innovationskraft des Projekts, darunter die modulare Struktur und die internationale Skalierbarkeit, macht es übertragbar auf verschiedene Bereiche – etwa Compliance Fortbildung. Eine Auszeichnung in der Kategorie „Web Based Training“ mit dem Schwerpunkt „Compliance“ beim eLearning AWARD 2025 ist daher die verdiente Anerkennung für das Projekt „Weiterbildung im Zollrecht“ der Pasani Academy
eLearning-Journal
Was sagt die LKL Pasani Academy zur Verleihung des Awards?
Jan Olaf Leisner, Geschäftsführer, Fachanwalt für Steuerrecht:Zollrecht ist Steuerrecht. Das bringt erhebliche Compliance-Anforderungen für Unternehmen im internationalen Handel mit sich. Der Erhalt dieser Auszeichnung zeigt einmal mehr, wie das Schulungssystem der LKL Pasani Academy zu einem wichtigen Baustein in der innerbetrieblichen Tax-Compliance werden kann. Zudem wird das Management von Haftungsrisiken befreit, weil sichergestellt wird, dass die Unternehmensleitung ihrer Ausbildungsverpflichtung effektiv nachkommt.
Patrick Nieveler – Gründer, Geschäftsführer:Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung. Dieser Award honoriert unseren unermüdlichen Einsatz, für die zollrechtliche Fortbildung wissenschaftliche, lernpsychologische und lerndidaktische Erkenntnisse zu adaptieren und dadurch ein Lernerlebnis zu schaffen, welches klassischen Präsenzseminaren und Webinaren bei weitem überlegen ist.
Hier der Link zum Beitrag des eLearning-Journals
Die geplante EU-Entwaldungsverordnung, die den Import von Produkten verhindern soll, die zur Entwaldung beitragen, soll auf 2026 verschoben werden. Diese Verschiebung, die viele Akteure der betroffenen Branchen betrifft, bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich intensiver mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Das Ziel der Entwaldungsverordnung ist klar: Die EU möchte sicherstellen, dass importierte Waren wie Soja, Palmöl, Kaffee, Holz, Kautschuk, Kakao, Rindfleisch und weitere Erzeugnisse, die aus diesen Rohstoffen hergestellt wurden, nicht aus Gebieten stammen, die durch Entwaldung zerstört wurden. Diese strengeren Anforderungen sollen der weltweiten Zerstörung von Wäldern entgegenwirken und die negativen Folgen für Klima, Biodiversität und lokale Gemeinschaften abmildern. Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung bereits im Januar 2025 in Kraft treten sollte. Doch aufgrund komplexer Diskussionen und zahlreicher Forderungen nach Anpassungen hat das Parlament der Europäischen Union der Verschiebung nun zugestimmt. Nun muss der Ministerrat der Europäischen Union die Entscheidung bestätigen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann.
Diese Entscheidung schafft mehr Zeit für die betroffenen Unternehmen und Handelspartner, um notwendige Maßnahmen zu implementieren und die Lieferketten auf die neuen Anforderungen abzustimmen. Auch wenn dies für viele Unternehmen eine Erleichterung darstellen mag, bleibt die Notwendigkeit zur Umstellung bestehen. Besonders für Unternehmen, die in der Lebensmittel- oder Rohstoffbranche tätig sind, ist es ratsam, die kommenden Monate intensiv zur Vorbereitung zu nutzen. Die Verzögerung auf 2026 sollte nicht als Signal zum Abwarten verstanden werden, sondern als Chance, nachhaltige Prozesse zu etablieren.
Neben der zeitlichen Verschiebung gab es auch weitere Diskussionen hinsichtlich der Details der Verordnung. Es zeichnet sich eine Tendenz zu einer moderaten Aufweichung ab, insbesondere was die Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit und Dokumentationspflichten betrifft. Dennoch bleiben die Kernziele der Verordnung bestehen – den Schutz der weltweiten Wälder zu stärken und zu einer nachhaltigeren Produktion beizutragen.
Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Transparenz in ihren Lieferketten sicherzustellen und frühzeitig auf die Anforderungen der Verordnung zu reagieren. Schulungen, Workshops und die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten werden wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Umsetzung sein. Nutzen Sie die Zeit bis 2026, um sich strategisch optimal aufzustellen und damit langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Sie möchten alle Hintergründe zur EU-Entwaldungsverordnung erfahren und hinsichtlich möglicher Änderungen auf dem Laufenden bleiben? Mit unserem Zoll-Jahres-Update verpassen Sie keine relevanten Themen zu Zoll, Außenwirtschaft und Exportkontrolle.
Die deutsche Zollverwaltung hat mit der ATLAS-Info 0673/24 vom 12.11.2024 entscheidende Neuerungen angekündigt: Die Einführung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) steht bevor. Ab dem 23. November 2024 wird das Verfahren mit der Version ATLAS 10.1.2 in Deutschland eingeführt. Unternehmen sollten sich auf die neuen Prozesse vorbereiten, um ihre Exportabwicklungen weiterhin effizient zu gestalten.
Was ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)?
Mit CCE wird es möglich, Exportprozesse innerhalb der EU zentral, unter Verwendung eines elektronischen Datenaustauschs zwischen den Zollverwaltungen abzuwickeln. Das bedeutet, dass Ausfuhranmeldungen bei einer zentralen Ausfuhrzollstelle erfolgen können, selbst wenn die Gestellungszollstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt.
Das Verfahren basiert auf einer eng vernetzten, elektronischen Kommunikation zwischen den beteiligten Zollbehörden. Dadurch können Prozesse vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Nutzung der CCE setzt folgende Punkte voraus:
Technische Voraussetzungen: Der Mitgliedstaat, in dem die Gestellungszollstelle liegt, muss Nachrichten mit Deutschland austauschen können. Unternehmen können diese Informationen über zukünftige ATLAS-Infos einsehen.
Aktualisierung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen für die Zentrale Zollabwicklung (CCL) müssen mit den beteiligten Staaten abgestimmt werden.
Für Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt das bisherige Verfahren unter Nutzung einer Bewilligung CCL bestehen.
Wie wird die CCE in Deutschland umgesetzt?
Die Umsetzung der CCE in Deutschland zeichnet sich durch einen hohen Grad an Automatisierung aus. Die wichtigsten Abläufe im Überblick:
Wartezeiten:
Die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen richtet sich nach den bereits etablierten Wartezeiten des Verfahrens SDE.
Nach Ablauf der Wartezeiten werden die Daten automatisiert an die zuständige Gestellungszollstelle übermittelt.
Automatisierte Freigabe:
Teilt die Gestellungszollstelle mit, dass keine Kontrollen erforderlich sind, erfolgt die Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle automatisch.
Prüfungen und Kontrollen:
Sollten Prüfungen oder Kontrollen erforderlich sein, wird der automatisierte Ablauf vorübergehend unterbrochen. Dies kann den Prozess verzögern.
Änderungen bei Dokumentenanforderungen
Ein wesentlicher Punkt im neuen Verfahren betrifft die Vorlage von Dokumenten:
Die Gestellungszollstelle fordert erforderliche Dokumente über die Ausfuhrzollstelle an.
Unternehmen sind jedoch verantwortlich, diese Dokumente der Gestellungszollstelle eigenständig vorzulegen.
Die Art der Kontrollen wird über festgelegte Codes differenziert, was eine präzise Zuordnung erleichtert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Effizienz in den Abläufen.
Rückwirkende Ausfuhranmeldungen: Einführung verschoben
Die Möglichkeit, rückwirkende oder nachträgliche Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer Bewilligung CCL vorzunehmen, wird erst am 22. Februar 2025 mit ATLAS 10.1.2, Wartungsfenster 05, verfügbar sein. Diese Verzögerung wurde in der aktuellen ATLAS-Info kommuniziert.
Sobald diese Funktion aktiviert wird, können Unternehmen nachträglich Ausfuhrvorgänge anmelden, z. B. aus einem Notfallverfahren. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Einführung der CCE bringt zahlreiche Vorteile, erfordert aber auch eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen:
Prüfung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen sollten hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Schulung der Mitarbeiter: Alle relevanten Abteilungen sollten über die Neuerungen informiert und entsprechend geschult werden.
IT-Anpassungen: Die Systeme sollten rechtzeitig an die Anforderungen der neuen ATLAS-Version angepasst werden.
Fazit
Die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Modernisierung der Zollprozesse dar. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, können von den Vorteilen einer effizienteren und automatisierten Zollabwicklung profitieren.
Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie unseren künftigen Beiträge zu diesem Thema und passen Sie Ihre Abläufe entsprechend an, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
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