Aktuelles aus der Zoll- und Außenwirtschaft
Unsere Kurse im Überblick
16. November 2024 ·
2 Min. Lesezeit
EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung des Inkrafttretens auf 2026 zeichnet sich ab.
Die geplante EU-Entwaldungsverordnung, die den Import von Produkten verhindern soll, die zur Entwaldung beitragen, soll auf 2026 verschoben werden. Diese Verschiebung, die viele Akteure der betroffenen Branchen betrifft, bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich intensiver mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Das Ziel der Entwaldungsverordnung ist klar: Die EU möchte sicherstellen, dass importierte Waren wie Soja, Palmöl, Kaffee, Holz, Kautschuk, Kakao, Rindfleisch und weitere Erzeugnisse, die aus diesen Rohstoffen hergestellt wurden, nicht aus Gebieten stammen, die durch Entwaldung zerstört wurden. Diese strengeren Anforderungen sollen der weltweiten Zerstörung von Wäldern entgegenwirken und die negativen Folgen für Klima, Biodiversität und lokale Gemeinschaften abmildern. Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung bereits im Januar 2025 in Kraft treten sollte. Doch aufgrund komplexer Diskussionen und zahlreicher Forderungen nach Anpassungen hat das Parlament der Europäischen Union der Verschiebung nun zugestimmt. Nun muss der Ministerrat der Europäischen Union die Entscheidung bestätigen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann.
Diese Entscheidung schafft mehr Zeit für die betroffenen Unternehmen und Handelspartner, um notwendige Maßnahmen zu implementieren und die Lieferketten auf die neuen Anforderungen abzustimmen. Auch wenn dies für viele Unternehmen eine Erleichterung darstellen mag, bleibt die Notwendigkeit zur Umstellung bestehen. Besonders für Unternehmen, die in der Lebensmittel- oder Rohstoffbranche tätig sind, ist es ratsam, die kommenden Monate intensiv zur Vorbereitung zu nutzen. Die Verzögerung auf 2026 sollte nicht als Signal zum Abwarten verstanden werden, sondern als Chance, nachhaltige Prozesse zu etablieren.
Neben der zeitlichen Verschiebung gab es auch weitere Diskussionen hinsichtlich der Details der Verordnung. Es zeichnet sich eine Tendenz zu einer moderaten Aufweichung ab, insbesondere was die Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit und Dokumentationspflichten betrifft. Dennoch bleiben die Kernziele der Verordnung bestehen – den Schutz der weltweiten Wälder zu stärken und zu einer nachhaltigeren Produktion beizutragen.
Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Transparenz in ihren Lieferketten sicherzustellen und frühzeitig auf die Anforderungen der Verordnung zu reagieren. Schulungen, Workshops und die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten werden wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Umsetzung sein. Nutzen Sie die Zeit bis 2026, um sich strategisch optimal aufzustellen und damit langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Sie möchten alle Hintergründe zur EU-Entwaldungsverordnung erfahren und hinsichtlich möglicher Änderungen auf dem Laufenden bleiben? Mit unserem Zoll-Jahres-Update verpassen Sie keine relevanten Themen zu Zoll, Außenwirtschaft und Exportkontrolle.
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13. November 2024 ·
3 Min. Lesezeit
ATLAS-Update: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) startet am 23. November 2024
Die deutsche Zollverwaltung hat mit der ATLAS-Info 0673/24 vom 12.11.2024 entscheidende Neuerungen angekündigt: Die Einführung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) steht bevor. Ab dem 23. November 2024 wird das Verfahren mit der Version ATLAS 10.1.2 in Deutschland eingeführt. Unternehmen sollten sich auf die neuen Prozesse vorbereiten, um ihre Exportabwicklungen weiterhin effizient zu gestalten.
Was ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)?
Mit CCE wird es möglich, Exportprozesse innerhalb der EU zentral, unter Verwendung eines elektronischen Datenaustauschs zwischen den Zollverwaltungen abzuwickeln. Das bedeutet, dass Ausfuhranmeldungen bei einer zentralen Ausfuhrzollstelle erfolgen können, selbst wenn die Gestellungszollstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt.
Das Verfahren basiert auf einer eng vernetzten, elektronischen Kommunikation zwischen den beteiligten Zollbehörden. Dadurch können Prozesse vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Nutzung der CCE setzt folgende Punkte voraus:
Technische Voraussetzungen: Der Mitgliedstaat, in dem die Gestellungszollstelle liegt, muss Nachrichten mit Deutschland austauschen können. Unternehmen können diese Informationen über zukünftige ATLAS-Infos einsehen.
Aktualisierung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen für die Zentrale Zollabwicklung (CCL) müssen mit den beteiligten Staaten abgestimmt werden.
Für Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt das bisherige Verfahren unter Nutzung einer Bewilligung CCL bestehen.
Wie wird die CCE in Deutschland umgesetzt?
Die Umsetzung der CCE in Deutschland zeichnet sich durch einen hohen Grad an Automatisierung aus. Die wichtigsten Abläufe im Überblick:
Wartezeiten:
Die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen richtet sich nach den bereits etablierten Wartezeiten des Verfahrens SDE.
Nach Ablauf der Wartezeiten werden die Daten automatisiert an die zuständige Gestellungszollstelle übermittelt.
Automatisierte Freigabe:
Teilt die Gestellungszollstelle mit, dass keine Kontrollen erforderlich sind, erfolgt die Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle automatisch.
Prüfungen und Kontrollen:
Sollten Prüfungen oder Kontrollen erforderlich sein, wird der automatisierte Ablauf vorübergehend unterbrochen. Dies kann den Prozess verzögern.
Änderungen bei Dokumentenanforderungen
Ein wesentlicher Punkt im neuen Verfahren betrifft die Vorlage von Dokumenten:
Die Gestellungszollstelle fordert erforderliche Dokumente über die Ausfuhrzollstelle an.
Unternehmen sind jedoch verantwortlich, diese Dokumente der Gestellungszollstelle eigenständig vorzulegen.
Die Art der Kontrollen wird über festgelegte Codes differenziert, was eine präzise Zuordnung erleichtert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Effizienz in den Abläufen.
Rückwirkende Ausfuhranmeldungen: Einführung verschoben
Die Möglichkeit, rückwirkende oder nachträgliche Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer Bewilligung CCL vorzunehmen, wird erst am 22. Februar 2025 mit ATLAS 10.1.2, Wartungsfenster 05, verfügbar sein. Diese Verzögerung wurde in der aktuellen ATLAS-Info kommuniziert.
Sobald diese Funktion aktiviert wird, können Unternehmen nachträglich Ausfuhrvorgänge anmelden, z. B. aus einem Notfallverfahren. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Einführung der CCE bringt zahlreiche Vorteile, erfordert aber auch eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen:
Prüfung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen sollten hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Schulung der Mitarbeiter: Alle relevanten Abteilungen sollten über die Neuerungen informiert und entsprechend geschult werden.
IT-Anpassungen: Die Systeme sollten rechtzeitig an die Anforderungen der neuen ATLAS-Version angepasst werden.
Fazit
Die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Modernisierung der Zollprozesse dar. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, können von den Vorteilen einer effizienteren und automatisierten Zollabwicklung profitieren.
Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie unseren künftigen Beiträge zu diesem Thema und passen Sie Ihre Abläufe entsprechend an, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
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11. April 2024 ·
2 Min. Lesezeit
300.000 € Zoll und Steuerstrafverfahren: Die teuerste Pause aller Zeiten! 🫢
Und das alles wegen einer Reparatursendung aus der Schweiz …
Ich schwöre, diese Geschichte hat sich genau so zugetragen:
Vor einiger Zeit rief mich ein Follower an, der eine Kfz-Werkstatt in Süddeutschland betreibt und sich auf die Restaurierung von Oldtimern spezialisiert hat. Ein Kunde aus der Schweiz hatte angefragt, ob er seinen Oldtimer restaurieren könne. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fragte er mich nach dem Ablauf in solch einem Fall. 🚗
Ich erklärte ihm das Verfahren der aktiven Veredelung und empfahl ihm, an der Deutsch-Schweizer Grenze einen Zollagenten zu finden, der bei der Zollanmeldung und der späteren Wiederausfuhr behilflich sein könnte. Er fand das zu kompliziert und entschied sich, dem Kunden abzuraten, und das Fahrzeug in der Schweiz restaurieren zu lassen.
Einige Wochen später rief er mich erneut an und berichtet mir, dass sein Kunde auf die Idee kam, ihm das Fahrzeug auf der deutschen Seite zu übergeben, um den Zoll zu umgehen. Leider ließ er sich darauf ein und der Plan wurde tatsächlich umgesetzt. 🤦🏼♂️
Der Schweizer fuhr also selbst mit dem Oldtimer über die Grenze, und auf der deutschen Seite wartete der Restaurator mit einem Anhänger, auf den das Fahrzeug geladen wurde. So weit, so schlecht. Auf dem Weg zur Werkstatt musste der Kollege eine Toilettenpause einlegen, und ausgerechnet an dem Rastplatz traf er auf eine mobile Zollkontrolleinheit. Die Zöllner sahen ein Auto mit Schweizer Kennzeichen auf einem Anhänger mit deutschen Kennzeichen und führten eine Zollkontrolle durch. Der Schwindel flog auf.
Es handelte sich um „vorschriftswidriges Verbringen“, also Einfuhrschmuggel. Die Beamten setzten Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 300.000 € fest, die sofort bezahlt werden mussten. Der Kollege wollte nicht verraten, um welches Fahrzeug es sich handelte, aber bei einem Zollsatz von 10 % für Kfz und 19 % Einfuhrumsatzsteuer käme man auf einen Wert von etwa 1 Mio. Euro. 💰
Da die Summe nicht bar bezahlt werden konnte, wurde das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt. Der Schweizer Eigentümer zahlte laut Werkstattbesitzer die Summe, um sein Auto zurückzubekommen. Nun stehen beide vor einem Steuerstrafverfahren, da Zölle Steuern sind und das kein Kavaliersdelikt ist.
Zwei Strafanzeigen reicher und 300.000 € ärmer, wurde das Fahrzeug nicht restauriert, und die Geschichte endet so. 🔚
Der Werkstattbesitzer fragte mich, ob ich ihm jetzt noch helfen könne. Ich empfahl ihm einen guten Anwalt für Steuerstrafrecht. Mehr konnte ich leider nicht tun.
Doch für Sie kann ich etwas tun, um solche Schwierigkeiten zu vermeiden. Mit unseren kompakten, interaktiven E-Learnings können Sie schnell und unkompliziert das notwendige Fachwissen für eine korrekte Zollabwicklung und mehr erwerben. 🧑🏼💻
Haben Sie auch eine „kuriose“ Erfahrung mit dem Zoll gemacht? Teilen Sie sie mit mir!
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1. Februar 2024 ·
3 Min. Lesezeit
Informelles Lernen im Zollbereich – eine Chance für Ihr Unternehmen❗️
Wussten Sie, dass über 70 % unserer Lernprozesse außerhalb der organisierten Weiterbildung stattfinden? Genau, im täglichen Arbeitsumfeld, in der Freizeit, im Dialog mit Kollegen und Freunden. Diese informellen Lernprozesse sind oft unbeabsichtigt und spontan, aber dennoch äußerst wertvoll. In unserem neuesten Newsletter möchten wir die Bedeutung des informellen Lernens im Zollbereich hervorheben und Ihnen zeigen, wie Sie es in Ihrem Unternehmen gezielt fördern können.
⏺️ Darum ist informelles Lernen im Zollbereich so wichtig:
Informelles Lernen, wie wir es im Zollbereich erleben, bezieht sich auf die natürliche Aneignung von Fachwissen während der täglichen Arbeit. Es geschieht ohne vorher definierte Lernziele oder Lernzielkontrollen. Wir alle kennen diese Situationen, in denen ein Kollege uns bei der Bewältigung einer neuen Aufgabe unterstützt oder uns Informationen zu rechtlichen Änderungen gibt. Doch gerade im Zollbereich ist es entscheidend, das informelle Lernen zu steuern.
⏺️ Die Risiken des ungesteuerten informellen Lernens:
Unkontrolliertes informelles Lernen kann im Zollbereich zu Risiken führen. Die Weitergabe von Halbwissen kann zu Fehlinterpretationen und falschen Handlungen führen. Die berühmten Aussagen "Das haben wir schon immer so gemacht" oder "Ich habe das vom Kollegen xy übernommen" sind im Zollrecht heikel. Achtung: Unwissentlich können Sie sich in eine rechtliche Grauzone begeben, oder sind möglicherweise schon darüber hinaus.
✅ Unsere Lösung:
Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen von den Vorteilen des informellen Lernens profitiert, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren. Deshalb haben wir Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen und wichtigen Updates entwickelt. Diese Tutorials bieten Ihnen nicht nur grundlegende Informationen zu aktuellen Themen, sondern auch eine klare Struktur, um Ihr Wissen gezielt zu vertiefen, wenn es erforderlich ist.
✅ Ein Beispiel:
Unser Management-Tutorial zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Selbst wenn Sie aktuell nicht betroffen sind, erhalten Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Sie werden in die Lage versetzt, die Relevanz für Ihr Unternehmen einzuschätzen. Erst wenn der relevante Sachverhalt bevorsteht, vertiefen Sie Ihr Wissen und führen bei Bedarf einen "DeepDive" durch. Diese Art des informellen Lernens, die in der Lernpsychologie als "Deliberatives Lernen" bekannt ist, ermöglicht es Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Zollbereichs zu reagieren.
👆🏼Fakt ist: Informelles Lernen im Zollbereich ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Unser Anspruch ist es, Sie und Ihr Team optimal auf die Herausforderungen im Zollbereich zu unterstützen. Daher etablieren wir die Management-Tutorials als festen Bestandteil in unser Kursprogramm❗️
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Wenn Sie mehr über diese Methode des informellen Lernens und unsere Management-Tutorials erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich über den unten stehenden Link zu registrieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können von diesem innovativen Ansatz im Bereich des Zollrechts profitieren.
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8. Dezember 2023 ·
2 Min. Lesezeit
Warum Schulung und Weiterbildung im Zollbereich so wichtig ist❗️
"Lebenslanges Lernen" - ein Modebegriff unserer Zeit. Auch wenn uns allen klar ist, dass das völlig zutreffend ist, ist es doch eine Floskel, die am Ende wenig Beachtung findet. Oft hören wir Sätze wie: "Wir würden gerne alle schulen, aber unser Budget reicht nur für wenige."
In einem kürzlichen Beitrag habe ich Zoll mit dem Zahnarzt verglichen. Regelmäßige Schulungen sind wie Zahnvorsorge - günstiger und weniger schmerzhaft als die Folgen von Vernachlässigung.
Viele vergessen, dass Zölle Steuern sind, besonders im internationalen Kontext. Fehler in der Zollabwicklung können steuerliche Konsequenzen haben, sogar Gefängnisstrafen wegen Steuerhinterziehung. ⚖️
Die meisten Unternehmen sind sorgfältig bei Steuern, aber Zollprozesse werden oft vernachlässigt. Dies birgt Risiken für Mitarbeitende und Führungskräfte. Jedoch werden vor allem zollrechtliche Fehler im Kontext mit rechtlichen Änderungen von der Behörde besonders kritisch wahrgenommen. So sind nicht nur Basis-Schulungen, sondern auch Update-Schulungen entscheidend, um Fehler zu vermeiden, denn:
✅ Nur wer das nötige Zollwissen hat, kann fehlerfrei handeln.
✅ Zollabwicklung ist ein Wettbewerbsfaktor; Fehler bedeuten wirtschaftliche, strafrechtliche und persönliche Risiken und Konsequenzen.
✅ Geht trotzdem etwas schief, und ist dies auf fehlendes Fachwissen zurückzuführen, kann dies vonseiten der Behörden zum "Super-Gau" führen. Der Nachweis von geeigneten Maßnahmen jedoch kann dies abfedern.
✅ Vertraue auf qualifizierte Schulungen auf Basis von echtem Expertenwissen anstatt auf gefährliches Halbwissen aus dem Internet.
Als Arbeitgebende und Führungskräfte machen Sie sich Gedanken über kosteneffiziente Maßnahmen, die den laufenden Betrieb nicht stören durch Abwesenheit der Mitarbeitenden und die individuell an den jeweiligen Wissensstand angepasst sind. Genau das bieten Ihnen moderne Remote-Konzepte: effektiv, effizient, ortsunabhängig und flexibel.
Um bei dem Vergleich mit dem Gesundheitswesen zu bleiben: Vorsorgen ist IMMER besser als heilen!
Auch im Bereich des Zoll- und Steuerrechts. 👍🏼
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3. November 2023 ·
3 Min. Lesezeit
Einkäufer aufgepasst: Erfolgreich und kostenoptimiert importieren
Der Import von Waren birgt zahlreiche Herausforderungen, insbesondere in zollrechtlicher Hinsicht. Um beim Einkauf nicht nur den besten Lieferanten auszuwählen, sondern auch rechtliche und finanzielle Stolperfallen zu vermeiden, ist fundiertes Wissen rund um Zollabgaben und deren Berechnung essenziell.
Zollabgaben können je nach Produkt, Ursprungsland und spezifischen Regelungen wie Freihandelsabkommen oder Anti-Dumping-Maßnahmen stark variieren. Daher ist es entscheidend, die Grundlagen zu kennen und wichtige Aspekte bei Importgeschäften frühzeitig zu berücksichtigen.
Die Zolltarifnummer: Ihre Grundlage für verlässliche Kalkulationen
Die Zolltarifnummer ermöglicht es Ihnen, präzise zu ermitteln, welche Einfuhrabgaben und Zölle auf Ihre Waren entfallen. Sie bildet das Fundament jeder Zollberechnung und sorgt für Klarheit bei der Kalkulation der Importkosten.
Der Zollwert: Mehr als nur der Rechnungsbetrag
Der sogenannte Zollwert ist die Berechnungsgrundlage für die Zollabgaben. Er geht weit über den bloßen Rechnungsbetrag hinaus und umfasst zusätzliche Kosten, die in der Importkette anfallen können, wie Transportkosten oder Versicherungen. Ein präzises Verständnis des Zollwerts hilft, unliebsame Überraschungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden.
Total-Landed-Costs: Der Schlüssel zu fundierten Entscheidungen
Bereits im Ausschreibungsprozess sollten die Total-Landed-Costs – also die Gesamtkosten, die von der Produktion bis zur Lieferung ins Lager anfallen – ermittelt werden. So lassen sich die Angebote verschiedener Lieferanten nicht nur preislich, sondern auch in Bezug auf die damit verbundenen Abgaben und Risiken vergleichen. Zollabgaben stellen eine wichtige Komponente der Total-Landed-Costs dar und müssen bei der Ermittlung unbedingt einbezogen werden.
Lieferbedingung DDP: Warum Vorsicht geboten ist
Die Lieferbedingung DDP (Delivered Duty Paid) birgt erhebliche Risiken. Sie bedeutet, dass der Lieferant nicht nur die Transportkosten und die Organisation der Beförderung übernimmt, sondern auch für die Zollabwicklung sowie die Entrichtung der Einfuhrabgaben verantwortlich ist. Gerade bei Lieferanten außerhalb der EU können dabei erhebliche Probleme entstehen: Viele Lieferanten sind mit den zoll- und steuerrechtlichen Verpflichtungen überfordert, sodass die Ware beim Zoll hängenbleibt.
Aus diesem Grund untersagen einige Unternehmen aus Compliance-Gründen die Nutzung der Lieferbedingung DDP. Um Schwierigkeiten in der Zollabwicklung zu vermeiden, sollte diese Lieferbedingung sorgfältig geprüft und in den meisten Fällen tatsächlich vermieden werden.
Weiterbildung für Einkäufer: Zoll-Know-how als Wettbewerbsvorteil
Um Fehler in der Zollabwicklung zu vermeiden und die richtigen Entscheidungen bei Importgeschäften zu treffen, ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. Genau hier setzt unser speziell entwickeltes Online-Training „Zoll für Einkäufer“an.
Das Training bietet:
Detaillierte Einblicke in die wichtigsten zollrechtlichen Grundlagen.
Praktische Tipps, um Zollabgaben zu optimieren und Stolperfallen zu umgehen.
Fallbeispiele aus der Praxis, um die gelernten Inhalte direkt anzuwenden.
Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, souverän mit Lieferanten zu verhandeln, Kosten zu optimieren und rechtliche Risiken zu minimieren.
Jetzt anmelden und Zollfallen vermeiden
Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Wissen auf ein neues Level zu heben und Ihre Importgeschäfte erfolgreich zu gestalten. Melden Sie sich jetzt zu unserem Kurs „Zoll für Einkäufer“ an.
➡️ Hier geht’s zur Anmeldung
Erleichtern Sie Ihre Zollprozesse – für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den richtigen Lieferanten!
#Zoll#Pasani#WeilZollErfahrungIst#Import#Waren#Zollabgaben
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3. Juni 2023 ·
1 Min. Lesezeit
Die EU beschließt die größte Reform des Zollrechts seit 1968!
Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission, für viele sehr überraschend, die größte Reform des Zollrechts seit der Gründung der Zollunion im Jahre 1968 veröffentlicht!
Wie angekündigt, haben unsere Experten Anne Goullon, Stefan Krinner und Dominik Peter eine intensive Analyse der Reformvorschläge durchgeführt. Die Ergebnisse haben wir Euch in vier kurzen Videobeiträgen zusammengefasst, die sich mit den unterschiedlichen Bereichen der Reform beschäftigen.
Also, viel Spaß bei den Videos! Ich freue mich schon auf Euer Feedback und den fachlichen Austausch!
Hierfür ist nur eine kostenlose Registrierung auf unserer Lernplattform erforderlich.
https://pasani-academy.knowledgeworker.rocks/?action=registration&voucher=pasani_LI_Zollrechtsreform&design=pasani-academy
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2. April 2023 ·
1 Min. Lesezeit
WEBINAR: DDP richtig abwickeln
Achtung - begrenzte Plätze - First Come - First Serve!
Liebe Zollexpertinnen und -experten,wie in unserem Live-Interview „DDP – eine Lieferbedingung mit Tücken!“ angekündigt, stehen uns die beiden Experten Matthias Kern und Jan Olaf Leisner weiterhin zur Verfügung, bei der korrekten Abwicklung dieser zoll- und steuerrechtlich komplexen Lieferbedingung zu unterstützen. Im Rahmen eines 90-minütigen Webinars stehen Ihnen die Referenten für Ihre Fragen an drei Terminen zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link können Sie sich zu Ihrem Wunschtermin anmelden.https://pasani-academy.de/zoll-kurse/logistik-webinar-ddp-sendungen/
Aber warten Sie nicht zu lange, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!!
Ich freue mich über Ihre Teilnahme!
Ihr Patrick Nieveler
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10. August 2022 ·
2 Min. Lesezeit
Vorteile der vereinfachten Zollanmeldung
Ein Mitglied meines Netzwerkes hat mich gebeten zu erläutern, welche Vorteile die vereinfachte Zollanmeldung mit sich bringt. Dieser Frage möchte ich, so gut es in einem kurzen Post wie diesem möglich ist, heute eingehen. ✅
Eine Standard-Zollanmeldung muss sämtliche Daten und Informationen enthalten, die für die Überführung in das jeweilige Zollverfahren erforderlich sind. Zudem müssen auch sämtliche Unterlagen zum Zeitpunkt der Gestellung der Waren vorgelegt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich um zwei Arten von Informationen und Unterlagen:
1️⃣ Die Beschaffenheit der Ware betreffend —> Stichwort: Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr
2️⃣ für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich —> Stichwort: Abgabenerhebung
Die vereinfachte Zollanmeldung teilt nun die Zollanmeldung so zu sagen in genau diese beiden Abschnitte auf.
In der Erstanmeldung, die mit der Gestellung der Ware abgegeben wird, sind die Angaben erforderlich, die sich auf die Ware beziehen. Dokumente, die ebenfalls mit den Eigenschaften der Ware zu tun haben (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis) oder die für eine Zollkontrolle erforderlich sind, sind ebenfalls bereits zu diesem Zeitpunkt vorzulegen.
Angaben und Unterlagen, die sich jedoch auf die Erhebung der Einfuhrabgaben beziehen, wie z. B. die Handelsrechnung, der Präferenznachweis usw. können zu einem späteren Zeitpunkt (i. d. R. 10 Tage), in der sog. ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) nachgereicht werden. Sofern diese Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Einfuhr also regelmäßig nicht vorliegen, können Verzögerungen in der Zollabwicklung durch die Nutzung dieser Vereinfachung vermieden werden.
Sofern Sie eine Vielzahl von Einfuhren vornehmen, kann die EGZ auch zusammenfassend, beispielsweise für alle innerhalb eines Kalendermonats getätigten Einfuhren abgegeben werden. Dadurch können noch längere Fristen genutzt werden und zu einer einzigen Zahlung aller Einfuhrabgaben eines Monats zusammengefasst werden. Dies optimiert innerbetriebliche Prozesse und reduziert Aufwände.
Nutzen Sie die vereinfachte Zollanmeldung bereits? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!
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8. August 2022 ·
4 Min. Lesezeit
ICS2 – Datenanforderungen 2023
Liebe Zollgemeinde,
da mich nach meinem Post zum ICS2 hier auf LinkedIn sehr viele Fragen im Nachgang erreicht haben, möchte ich diesen Newsletter noch einmal dem ICS2 widmen und Ihnen noch einige Hintergrundinformationen hierzu liefern.
In diesem Beitrag möchte ich vor allem erörtern, wie sich die ICS2-Initiative sowohl auf die Logistikunternehmen, als auch auf Importeure auswirkt, welche Fristen für die Implementierung zu beachten sind und welche Daten/Informationen zukünftig bereitgestellt werden müssen. Vor allem möchte ich jedoch die Fragen, die mir gestellt wurden, noch einmal konkret beantworten:
Welchen Zweck verfolgt die EU-Kommission mit der ICS2-Initiative?
ICS2 wurde entwickelt, um den europäischen Binnenmarkt und dessen Bürger zuverlässiger vor Bedrohungen zu schützen, und den „rechtmäßigen Handel“ gleichzeitig zu erleichtern.
Bei ICS2 handelt es sich bekanntermaßen um ein neues IT-System, dessen Funktionsweise wesentlich darauf aufbaut, sicherheitsrelevante Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu analysieren, um die Zollbehörden in die Lage zu versetzen, zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle zu intervenieren. Die moderne Architektur soll darüber hinaus dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden zu erleichtern.
Die Einführung von ICS2 wird in drei Phasen vollzogen. Auf welche Änderungen müssen wir uns einstellen? Welche Fristen sind dabei zu beachten?
Jede Phase von ICS2 betrifft grundsätzlich unterschiedliche Wirtschaftsakteure und Verkehrsträger, wobei die erste Phase bereits am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Wirtschaftsakteure müssen ihre Waren je nach Art der von ihnen erbrachten Dienstleistungen bei ICS2 anmelden.
Die erste Phase betrifft Express- und Postdienste im Luftverkehr (vor Beladung) und trat am 15.03.2021 in Kraft.
Die zweite Phase betrifft die gesamte Luftfracht sowie Express- und Postdienste (vollständig) und tritt am 01.03.2023 in Kraft.
Phase 3 wird am 01.03.2024 in Kraft treten und dann auch den Seeweg sowie Straße und Schiene betreffen.
An vielen Unternehmen, vor allem an Importeuren ist diese Phase quasi lautlos vorbeigegangen. Woran liegt das?
Dies dürfte im Wesentlichen folgende Gründe haben:
Zum einen wurden mit der ersten Phase ausschließlich Maßnahmen umgesetzt, die den Zeitraum vor Beladung betreffen. Kontrollen oder sonstige Maßnahmen werden damit grundsätzlich noch im Drittland umgesetzt. Der Importeur wird davon im Regelfall nichts mitbekommen.
Weiter sind von Phase 1 ja zunächst die Express- und Postdienste betroffen – also aus Sicht des Importeurs externe Dienstleister, die die Anmeldung übernehmen.
Da auch keine Schnittstellen zu nationalen Systemen wie beispielsweise zum IT-Verfahren ATLAS existieren (z. B. keine Anmeldung als Vorpapier), gibt es auch hier keine Berührungspunkte.
Gerade die beiden Informationen EORI-Nummer des Empfängers und HS-Code liegen dem Beförderer in der Regel nicht vor. Wie kann in der Praxis sichergestellt werden, dass die Informationen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen, damit keine Verzögerungen in der Lieferkette entstehen?
Tatsächlich hat sich an den geforderten Datenelementen selbst nicht viel geändert. Neu sind allerdings die zeitliche Abfolge und die diesbezüglichen Anforderungen. Bestimmte Daten müssen mit ICS2 schließlich bereits vor der Beladung vorliegen und in entsprechenden Anmeldungen übermittelt werden. Genau daher kommt die zusätzliche Komplexität.
Eine reibungslose und verzögerungsfreie Abwicklung wird damit, mehr denn je, leistungsfähige Prozesse erfordern. Für manche Unternehmen könnte der Schlüssel dabei auch im sogenannten „multiple filing“ liegen. Unterschiedliche Beteiligte in der Lieferkette können dabei die Anmeldung vervollständigen, müssen allerdings natürlich nahtlos untereinander referenzieren.
Grundsätzlich gilt natürlich: Die EORI-Nummer kann im Regelfall nur vom Empfänger bereitgestellt werden. Der 6-stellige HS-Code sollte aber regelmäßig auch bereits vom Exporteur bereitgestellt werden können. Er kennt die technischen Spezifikationen der Ware schließlich am besten.
Wer ist rechtlich betrachtet für die Korrektheit der Daten verantwortlich?
Verantwortlich ist zunächst derjenige, der die Anmeldung abgibt - aber tatsächlich auch jeder andere, der Informationen zugeliefert hat.
Welche Maßnahmen sollten unsere Leser ergreifen, um die Einführung von ICS2 reibungslos über die Bühne zu bekommen?
Zunächst ist es erforderlich, das nötige Knowhow über ICS2 aufzubauen, und die relevanten Anforderungen und Neuerungen vollständig zu verstehen. Weiter sollten IT-Systeme und Prozesse hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Hier wird es auch wesentlich darauf ankommen, die Schnittstellen zu den relevanten weiteren Beteiligten in der Lieferkette zu überprüfen und bei Bedarf den zusätzlichen Informationsaustausch einzurichten.
Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie sich bereits auf die ICS2-Einführung vorbereitet? Wie gehen Sie mit den Herausforderungen um? Ich freue mich auf Ihre Kommentare und den konstruktiven Austausch mit Ihnen!
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