Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.
Jedes Jahr am 26. Januar feiert die Weltzollorganisation den International Customs Day (oder auf Deutsch, den Weltzolltag). Doch warum eigentlich an diesem Datum? Der Tag erinnert an die Eröffnungssitzung des Brüsseler Zollrats am 26. Januar 1953 – jenes Gremiums, das wir heute als Weltzollorganisation (WZO oder WCO) kennen. Seit über 70 Jahren steht dieses Datum symbolisch für die internationale Zusammenarbeit und die Standardisierung des globalen Handels.
Dieses Jahr steht der Tag unter dem Motto: „Customs protecting society through vigilance and commitment“
(Der Zoll schützt die Gesellschaft durch Wachsamkeit und Engagement)
Das Motto erinnert uns daran, dass der Zoll weit mehr ist als nur eine Behörde zur Abgabenerhebung. Er ist das Rückgrat sicherer Lieferketten und ein entscheidender Schutzschild für unsere Gesellschaft.
Heute wichtiger denn je
Dieses Jahr zeigt uns die Realität der Außenwirtschaft deutlicher denn je, warum Wachsamkeit (Vigilance) weit über die reine Prüfung von Dokumenten hinausgeht.
Noch vor wenigen Tagen hielt die Welt den Atem an, als neue US-Zollaufschläge von 10% (mit einer Drohung auf 25% im Juni) für europäische Partner im Raum standen. Die Nachricht, dass diese Pläne nach einer vorläufigen Einigung rund um die Arktis-Sicherheit und Grönland zurückgenommen wurden, sorgt für eine massive Entlastung in der Exportwirtschaft.
Doch „Wachsamkeit“ bedeutet auch zu erkennen: In einer Welt, in der Handelshemmnisse als politisches Druckmittel eingesetzt und kurzfristig wieder zurückgezogen werden können, ist eine stabile, wissensbasierte Compliance-Struktur im Unternehmen der einzige dauerhafte Schutz.
Engagement für neue Wege: Indien im Fokus
Während das Motto Engagement (Commitment) den Schutz der Gesellschaft betont, zeigt die EU-Handelspolitik dieses Engagement aktuell durch die Diversifizierung ihrer Partnerschaften. Während das Mercosur-Abkommen durch die Überprüfung durch den EuGH derzeit kritisch zu bewerten bleibt, steht morgen, am 27. Januar 2026, ein historischer Meilenstein bevor: Die Unterzeichnung des EU-Indien-Freihandelsabkommens.
Dieses „Mega-Abkommen“ verspricht den Abbau von 31 Handelshemmnissen und Zollsatzsenkungen auf bis zu null Prozent für Schlüsselbranchen wie Maschinenbau und Chemie.
Wachsamkeit und Engagement erfordern aktuelles Wissen
In einer Welt, die von geopolitischen Spannungen, komplexen Sanktionen und dem rasanten Wachstum des E-Commerce geprägt ist, wird die Rolle des Zolls immer anspruchsvoller. Wachsamkeit bedeutet heute nicht nur, physische Waren zu prüfen, sondern vor allem, Datenströme zu verstehen und Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen.
Für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr bedeutet „Engagement“, Verantwortung für die eigenen Prozesse zu übernehmen. Nur wer die aktuellen Regelungen beherrscht, kann:
Lieferketten vor illegalen Einflüssen schützen.
Verzögerungen an den Grenzen vermeiden.
Sicherstellen, dass alle Sicherheits- und Konformitätsstandards eingehalten werden.
Wer die beschriebenen Entwicklungen im Blick behalten möchte, findet im kostenfreien Newsletter „Zoll to Date – kurz notiert“ regelmäßig kompakte Einordnungen zu aktuellen Zollthemen, neuen Regelungen und relevanten Entwicklungen im Außenwirtschaftsrecht.
Fazit: Wissen ist Ihr Navigationssystem
Der Weltzolltag 2026 erinnert uns daran, dass wir uns in einem hocheffizienten, aber fragilen System bewegen. Die Fähigkeit, auf Nachrichten wie die Androhung von Zusatzzöllen oder neue Abkommen wie mit Indien sofort fachlich fundiert zu reagieren, macht den Unterschied zwischen Erfolg und Compliance-Risiken aus.
Wer dauerhaft sicher navigieren will, profitiert von kontinuierlicher Weiterbildung: Mit Pasani lassen sich aktuelle Zoll- und Außenwirtschaftsthemen flexibel aufbauen, vertiefen und auf dem neuesten Stand halten.
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Stellen Sie sich vor, Ihre Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse funktionieren technisch einwandfrei – und sind trotzdem nicht mehr ausreichend. Nicht, weil Ihre Mitarbeitenden Fehler machen. Sondern weil sich das Spielfeld schneller verändert als je zuvor.
2026 ist kein weiteres Jahr im internationalen Handel. Es ist ein Jahr, in dem sich mehrere Entwicklungslinien überlagern und gegenseitig verstärken: geopolitische Spannungen eskalieren oder verlagern sich kurzfristig, regulatorische Anforderungen werden granularer, Nachhaltigkeit bekommt einen echten Preis, und Digitalisierung wird vom Effizienzthema zur Überlebensfrage. Gleichzeitig fehlen vielerorts die Fachkräfte, um diese Komplexität noch manuell zu beherrschen.
Zoll- und Außenwirtschaft stehen damit an einem Wendepunkt. Weg von isolierten Fachdisziplinen, hin zu einem strategischen Steuerungsinstrument für Risiko, Kosten und Marktzugang. Wer 2026 erfolgreich agieren will, muss Zusammenhänge verstehen, schneller lernen als bisher – und bereit sein, Prozesse, Systeme und Kompetenzen neu zu denken.
Dieser Beitrag ordnet fünf zentrale Trends für 2026 praxisnah ein und zeigt, worauf sich Unternehmen im operativen Tagesgeschäft einstellen sollten.
1. Geopolitische Risiken & handelspolitische Spannungen
Geopolitische Konflikte und eine zunehmend fragmentierte Weltordnung prägen weiterhin die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel. Sanktionen, Exportkontrollen, Strafzölle und kurzfristige regulatorische Eingriffe sind längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern ein dauerhafter Begleiter der Außenwirtschaft.
Besonders relevant sind dabei drei Entwicklungen:
Dynamisches Sanktionsumfeld: Auch nach dem 19. EU‑Sanktionspaket ist kein Ende der regulatorischen Dynamik absehbar. Vielmehr zeichnet sich ab, dass Exportkontrolle und Sanktionen künftig noch granularer, technologiebezogener und schneller angepasst werden. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass neue Verbote, Genehmigungspflichten oder Umgehungstatbestände kurzfristig eingeführt werden – häufig mit unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle.
Zunehmende handelspolitische Spannungen: Konflikte zwischen großen Wirtschaftsblöcken wie EU, USA und China spiegeln sich in Anti‑Dumping‑Maßnahmen, Anti‑Subventionszöllen und gezielten Handelsrestriktionen wider. Diese Maßnahmen sind oft hochspezifisch und betreffen einzelne Warengruppen, Technologien oder Ursprungsländer.
Exportkontrolle im Fokus – was kommt nach dem 19. Sanktionspaket? Neben klassischen Embargos rücken verstärkt technologie‑ und wissensbasierte Beschränkungen in den Mittelpunkt. Dual‑Use‑Güter, Halbleiter, Software, Fertigungs-Know-how und Dienstleistungen stehen zunehmend unter exportkontrollrechtlicher Beobachtung. 2026 wird Exportkontrolle damit noch stärker zur Querschnittsfunktion zwischen Technik, Vertrieb, Recht und Zoll.
Praxisfolgen für Unternehmen: Gefragt sind belastbare Screening-Prozesse, klare Entscheidungswege und ein kontinuierliches Monitoring. Gleichzeitig wird deutlich: Die fachlichen Anforderungen ändern sich schneller, als klassische Schulungszyklen sie abbilden können. Unternehmen profitieren daher von kontinuierlicher Weiterbildung, die regulatorische Neuerungen zeitnah aufgreift und direkt in die operative Praxis übersetzt.
Wer frühzeitig erkennt, wo sich neue Risiken aufbauen, kann Lieferketten anpassen, alternative Märkte erschließen und Genehmigungsprozesse vorausschauend planen – statt nur auf die nächste Verordnung zu reagieren.
2. Automatisierung & Digitalisierung der Außenwirtschaft
Parallel zu geopolitischen Risiken schreitet die Digitalisierung der Zoll‑ und Außenwirtschaftsprozesse spürbar voran. Ein zentraler Treiber ist dabei die europäische Zollreform, mit der die EU ihre Zollverfahren grundlegend modernisieren will.
Im Kern soll die Reform auf stärker digitalisierte, datenbasierte und harmonisierte Zollprozesse abzielen. Konzepte wie ein zentraler europäischer Datenhub, erweiterte Vorabinformationen und risikoorientierte Kontrollen könnten schrittweise verändern, wie Unternehmen mit Zollbehörden interagieren. Was das für die Praxis bedeutet steht aber aktuell noch in den Sternen, wird sich aber 2026 herauskristallisieren und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Alles zum Thema Zollreform steht von uns auf YouTube kostenfrei zur Verfügung.
Klar ist, dass für Unternehmen damit integrierte End‑to‑End‑Prozesse in den Fokus rücken: Stammdatenpflege, Tarifierung, Ursprungsermittlung, Präferenzkalkulation, Exportkontrolle und Sanktionsscreening wachsen technisch zusammen. Häufig geschieht das über spezialisierte Zoll‑ und Trade‑Compliance‑Software, die direkt an ERP‑Systeme angebunden ist.
Gleichzeitig nimmt der Druck zu, manuelle Tätigkeiten zu reduzieren:
regelbasierte oder KI‑gestützte Warentarifierung
automatisierte Dokumentenerstellung
digitale Genehmigungs‑ und Prüfworkflows
Künstliche Intelligenz und Datenanalytik werden verstärkt eingesetzt, etwa zur Erkennung von Auffälligkeiten, zur Plausibilitätsprüfung von Warennummern oder zur Identifikation potenziell sanktionsrelevanter Transaktionen.
Wichtig: Automatisierung ersetzt keine Verantwortung. Unternehmen müssen jederzeit erklären können, warum ein System zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist und wer dafür verantwortlich ist. Damit wächst auch der Qualifikationsbedarf der beteiligten Mitarbeitenden, denn digitale Prozesse entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn Fachkräfte sie verstehen, überwachen und weiterentwickeln können. Digitale Schulungslösungen sind hier von essentiellem Wert, denn sie ermöglichen es, Wissen flexibel, aktuell und rollenbezogen bereitzustellen, ein entscheidender Vorteil in einer zunehmend datengetriebenen Zoll- und Außenwirtschaft.
3. Nachhaltigkeit & Lieferketten: ESG trifft Außenwirtschaft
Nachhaltigkeit wirkt 2026 mit voller Kraft in Zoll‑ und Außenwirtschaftsentscheidungen hinein. Besonders sichtbar wird das durch den Übergang des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine entscheidende Phase – flankiert von kommenden Vorgaben aus der neuen Ökodesign‑Verordnung und der reformierten EU‑Verpackungsverordnung, die schrittweise ab 2026 greifen.
Ab 2026 geht CBAM über reine Meldepflichten hinaus: Für bestimmte CO₂‑intensive Waren müssen Unternehmen Emissionszertifikate erwerben und bezahlen. Damit werden CO₂‑Kosten systematisch Teil der Import‑ und Zollkostenrechnung, was Preisgestaltung, Kalkulation und Lieferantenauswahl direkt beeinflusst. Zoll‑, Einkaufs‑, Finanz‑ und Nachhaltigkeitsabteilungen müssen enger zusammenarbeiten, um Emissionsdaten, Warenwerte und Abgaben konsistent abzubilden und in ERP‑ sowie Zollsystemen sauber zu verankern.
Parallel dazu führt die neue EU‑Ökodesign‑Rahmenverordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schrittweise erweiterte Anforderungen an Produktgestaltung, Energie‑ und Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit ein. Ab 2026 werden erste Produktgruppen mit konkreten Ökodesign‑Anforderungen und digitalen Produktpässen erfasst, was sich direkt auf Produktentwicklung, Materialwahl und die zollrelevante Produktdokumentation (Technikunterlagen, Konformitätserklärungen, Kennzeichnung) auswirkt. Außenwirtschafts‑ und Zollabteilungen müssen verstehen, welche Produktgruppen betroffen sind und welche Nachweise beim Import bereitgehalten werden müssen, um Verzögerungen, Nachfragen der Behörden oder Zurückweisungen an der Grenze zu vermeiden. Denn zollrelevante Informationen wie die EORI-Nummer und der TARIC-Code werden zu Pflichtangaben im digitalen Produktpass!
Hinzu kommen die Reform der EU‑Verpackungsvorschriften (künftige Verpackungs‑ und Verpackungsabfall‑Verordnung) mit neuen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrwegquoten und teilweise spezifische Kennzeichnungspflichten. Für Importeure bedeutet das: Verpackungen werden nicht nur kostenrelevant, sondern auch zulassungs‑ und kennzeichnungskritisch; unkonforme Verpackungen können zu Abmahn‑ und Sanktionsrisiken führen oder im Extremfall den Vertrieb bestimmter Waren behindern. Gleichzeitig müssen Daten zu Verpackungsarten und -mengen genauer erfasst werden, was Schnittstellen zwischen Zoll, Logistik, Umweltmanagement und ggf. nationalen Meldesystemen erfordert, da es sonst zu Verzögerungen im Importprozess kommen kann.
Wer sich zu diesen Entwicklungen vertiefend informieren möchte, findet im Zoll to Date-Format einen ausführlichen Beitrag der ESG-relevanten Neuerungen für Zoll und Außenwirtschaft. Dort werden u. a. der EU Green Deal, die Ökodesign-Verordnung, die Verpackungs- und Verpackungsabfall-Verordnung (PPWR) sowie deren Auswirkungen auf Zollprozesse praxisnah aufgegriffen.
Darüber hinaus verändern produktbezogene Umweltanforderungen, Grenzausgleichsmechanismen und Transparenzpflichten zunehmend Beschaffungs‑ und Absatzentscheidungen. Lieferkettenregelungen verpflichten Unternehmen, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu adressieren – und dies mit wachsenden Dokumentations‑ und Berichtspflichten. In der Praxis steigt damit der Druck, Lieferketten nicht nur preis‑, sondern auch risiko‑ und emissionsbasiert zu steuern und ESG‑Kriterien vertraglich bis in vorgelagerte Stufen abzusichern.
Im Außenwirtschaftsalltag bedeutet das konkret:
engere Zusammenarbeit von Einkauf, Zoll, Compliance, Nachhaltigkeit und Produktmanagement, um CBAM‑, Ökodesign‑ und Verpackungsvorgaben konsistent umzusetzen,
strukturierte Lieferantenbewertungen, belastbare Emissions‑ und Produktdaten (z.B. zu Materialien, Energieeinsatz, Verpackungen) sowie klare Anforderungen an Datenqualität und Nachweise,
vertragliche Verpflichtungen für vorgelagerte Lieferkettenstufen, etwa zur Bereitstellung von Emissionsdaten, Konformitäts‑ und Recyclinginformationen oder zur Einhaltung bestimmter Umwelt‑ und Sozialstandards.
Auch der Zollbereich ist direkt betroffen, etwa durch zusätzliche Produktanforderungen, Kennzeichnungspflichten, digitale Produktpässe oder Importbeschränkungen für Waren, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen. Klassische Zollarbeit und ESG‑Themen wachsen damit 2026 spürbar zusammen: Ohne valide Nachhaltigkeits‑ und Produktdaten lassen sich viele zoll‑ und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten künftig nicht mehr vollständig erfüllen.
Chancenperspektive: Wer CBAM, Ökodesign‑Vorgaben und Verpackungsrecht frühzeitig in seine Prozesse integriert, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern schafft Transparenz und Kostenkontrolle im internationalen Handel – etwa durch bewusste Material‑, Lieferanten‑ und Verpackungsentscheidungen. Gerade weil sich Vorgaben, Berechnungsmethoden und Berichtspflichten laufend weiterentwickeln, gewinnt kontinuierliche Weiterbildung an Bedeutung: Sie hilft, relevantes Wissen aktuell zu halten und neue Anforderungen schnell in bestehende Prozesse zu integrieren, ohne den operativen Betrieb auszubremsen.
4. Wachsende Komplexität – und der Faktor Mensch
Die Kombination aus geopolitischen Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeitsanforderungen und neuen Rechtsregimen führt zu einer spürbaren Zunahme der Komplexität. Neue Vorschriften kommen hinzu, bestehende werden laufend angepasst, und die Wechselwirkungen zwischen Zoll‑, Exportkontroll‑, Steuer‑, Umwelt‑ und Sanktionsrecht nehmen zu.
Gleichzeitig verschärft sich ein strukturelles Problem: der Fachkräftemangel in Zoll und Außenwirtschaft. Qualifizierte Zoll‑ und Exportkontrollspezialisten sind schwer zu finden, während die Anforderungen an das vorhandene Personal kontinuierlich steigen.
Für die Praxis heißt das: Reine Einzelbetrachtungen oder Wissensinseln reichen nicht mehr aus. Gefragt sind integrierte Compliance‑Ansätze, und systematische Verankerung von Wissen im Unternehmen.
Die Antwort darauf liegt in:
klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten
schlanken, aber belastbaren Prozessen
gezielter Qualifizierung und kontinuierlicher Weiterbildung mit Hilfe eines Schulungssystems, anstelle von vereinzelten Schulungsmaßnahmen
Schulungen, Dokumentation und regelmäßige Risikoanalysen sind 2026 keine Kür mehr. Sie sichern nicht nur Compliance, sondern helfen auch, Wissen trotz Personalwechseln im Unternehmen zu halten und nachhaltig zu sichern.
5. Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel sind mehrere konkrete Änderungen in Kraft getreten, die die genannten Trends zusätzlich verstärken. Besonders relevant sind die Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN 2026) und des nationalen Warenverzeichnisses. Neue, geänderte oder gestrichene Warennummern wirken sich direkt auf Zollanmeldungen, Statistiken und interne Stammdaten aus.
Hinzu kommen punktuelle Änderungen bei handelspolitischen Maßnahmen, etwa:
neue oder angepasste Anti‑Dumping‑ und Anti‑Subventionszölle
spezifische Regelungen für Energie‑, Umwelt‑ oder Hochtechnologieprodukte
Aktualisierungen im Sanktions‑ und Exportkontrollumfeld
Der Jahreswechsel ist damit ein sinnvoller Anlass, Tarifierungen zu überprüfen, Prozesse zu aktualisieren und Umschlüsselungen sauber zu dokumentieren.
Fazit: 2026 erfordert strategischen Weitblick
2026 verlangt von Zoll‑ und Außenwirtschaftsverantwortlichen mehr als reines Fachwissen. Gefragt sind strategischer Blick, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Bereitschaft, Organisation, Systeme und Prozesse weiterzuentwickeln.
Wer die fünf zentralen Trendthemen – geopolitische Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, steigende Komplexität und Rechtsänderungen – aktiv adressiert, kann Risiken reduzieren, Planungssicherheit gewinnen und Chancen im internationalen Geschäft gezielter nutzen.
Genau hier setzt Zoll to Date an: Statt punktueller Schulungen oder verspäteter Jahresrückblicke erhalten Sie das ganze Jahr über laufende, praxisnahe Updates zu allen relevanten Neuerungen in Zoll und Außenwirtschaft, immer dann, wenn sich Vorschriften, Sanktionen, EU‑Reformen oder Auslegungen ändern.
Zoll to Date ist als kontinuierliche, digitale Schulungslösung konzipiert und bietet:
revisionssichere Teilnahmedokumentation als belastbaren Nachweis für Audits, Prüfungen und interne Kontrollen
monatliche Aktualisierungen zu Zollrecht, Exportkontrolle, Sanktionen, EU‑Zollreform und handelspolitischen Maßnahmen
fachliche Einordnung durch spezialisierte Referent:innen statt allgemeiner Überblicksinhalte
digitale, asynchrone Verfügbarkeit, sodass Inhalte jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind
Nicht nur informiert bleiben, sondern dauerhaft handlungsfähig – auch in einem Jahr wie 2026, in dem sich Regeln, Risiken und Anforderungen schneller ändern als klassische Schulungsmodelle Schritt halten können.
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Na, schon gehört? Wir sind mitten im Dezember, die Plätzchenvorräte schmelzen dahin, die Adventskranzkerzen kämpfen tapfer um ihre Einsatzzeiten – und während wir uns fragen, wie dieses Jahr so rasant an uns vorbeigezogen ist, hat die EU-Kommission still und heimlich einen echten Kracher gezündet.
Während draußen der Weihnachtsmarktduft durch die Straßen zieht, hat sich im Hintergrund nämlich etwas getan, das Importeure, Händler und Logistiker mindestens so elektrisiert wie ein überlasteter Lichterketten-Stecker: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur wurde zum 1.11.2025 gestrichen.
Damit trat zum 1. November 2025 eine wichtige Änderung, für Weihnachtsprodukte, bei den Zolltarifnummern in Kraft. Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur (KN), die bisher die Einreihung von Weihnachtsartikeln wie Dekorationen und Adventsartikeln klar geregelt hat, wurde gestrichen und dadurch ist die Definition, welche Produkte als Weihnachtsartikel unter die Position 9505 fallen, weniger stark eingeschränkt.
Hinweis: Dieser Blog Post ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich bleibt immer der offizielle EU-Text.
🎁 Was hat sich konkret geändert?
Bis Oktober 2025 existierte im Kapitel 95 („Spielwaren, Unterhaltungsartikel, Sportgeräte“) eine zusätzliche Anmerkung, die sehr eng definierte, welche Waren der Position 9505 „Weihnachtsartikel“ zugerechnet werden durften. Viele Produkte mit offensichtlichem Weihnachtsbezug wurden dadurch auf andere Kapitel verteilt – je nach Material, Form oder Verwendungszweck.
Diese besondere Anmerkung wurde am 1. November 2025 aufgehoben bzw. stark entschärft.
Damit richtet sich die Einreihung nun wieder vor allem nach:
dem Wortlaut der Position 9505,
den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN,
den Erläuterungen zum HS/KN.
Was das praktisch bedeutet? Dass viele Dekoartikel mit klar weihnachtlichem Motiv endlich dort landen können, wo sie thematisch längst hingehören: unter 9505 10. Nicht mehr umständlich über Materialkapitel wie 39, 70, 73, 94 oder 44 verteilt – sondern sinnvoll gruppiert als das, was sie sind: Weihnachtsartikel.
🎄 Welche Warennummern stehen im Zentrum der Änderung?
Besonders betroffen sind die Unterpositionen:
Code Beschreibung 9505 10 10 Weihnachtsartikel aus Glas, ohne elektrische Beleuchtung 9505 10 90 Weihnachtsartikel aus anderen Stoffen als Glas, ohne elektrische Beleuchtung
Viele Waren, die zuvor als Glasware, Kunststoffprodukt oder Metallartikel eingereiht wurden, können nun einheitlicher und einfacher unter diesen beiden Codes geführt werden.
🎅 Typische Waren, die seit der Änderung besser unter 9505 10 passen
9505 10 10 – Weihnachtsartikel aus Glas (nicht elektrisch)
Glas-Christbaumkugeln
Glasengel, Glocken, Sterne
Glasornamente mit klar erkennbarem Weihnachtsmotiv
9505 10 90 – Weihnachtsartikel aus anderen Materialien (nicht elektrisch)
Adventskränze und Girlanden aus Holz, Kunststoff oder Metall
Nicht-elektrische Christbaumspitzen, Figuren und Sterne (die nicht aus Glas sind)
Dekofiguren wie Krippenfiguren, Rentiere, Weihnachtsmänner, Schneemänner
Weihnachtliche Kerzenhalter ohne elektrisches Element
Tisch-, Fenster- und Türdekorationen mit Weihnachtsmotiven
Ausgeschlossen bleiben u. a.:
Christbaumständer (je nach Material z.B. Kapitel 73, 94)
Kerzen (Kapitel 34)
Elektrische Lichterketten (Kapitel 94 oder 85)
Natürliche Weihnachtsbäume (Kapitel 06)
✨ Welche Auswirkungen hat das?
Vorteile
Kurzfristig ergeben sich für viele Unternehmen eher Chancen als Risiken, weil mehr Artikel als „Weihnachtsware“ unter Kapitel 95 (insbesondere 9505) eingeordnet werden können und dort häufig niedrigere oder zumindest klare Zollsätze gelten. Die oft mühsame Frage, ob ein Artikel „genug“ Weihnachtsbezug aufweist, verliert deutlich an Sprengkraft. Hier ein Überblick:
Vereinfachte und erweiterte Einreihung: Unternehmen können mehr Produkte als Weihnachtsartikel deklarieren und profitieren von europaweit einheitlichen Regeln.
Potenziell günstigere Zollabgaben: Die Einreihung unter die Warennummer für Weihnachtsartikel kann für einige Produkte zu niedrigeren Zollsätzen führen.
Weniger Prüfungsaufwand: Die Zollbehörden müssen weniger streng definieren, ob ein Artikel exakt zur Weihnachtsdekoration gehört → weniger Nachforderungen und Streitfälle
Handlungssicherheit: Export und Import von saisonaler Deko werden planbarer und transparenter.
Nachteile
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Artikel bisher in einer Position mit sehr niedrigem oder Nullzoll eingereiht war und nun – weil er eindeutig als Weihnachtsware gilt – in eine Position mit etwas höherem Satz rutscht; außerdem müssen Stammdaten (Warennummern, Kalkulationen, IT-Systeme) angepasst werden, was einmalige Umstellungskosten verursacht.
Fazit: Eine kleine Änderung mit großer Wirkung – und ein bisschen Weihnachtsmagie
Die Anpassung der KN zum 1.11.2025 ist ein "stilles" Geschenk an all jene, die Jahr für Jahr komplexe Weihnachtssortimente importieren, verwalten oder verkaufen. Was früher in der Tarifierung ein unübersichtliches Nebeneinander aus Materialkapiteln war, fügt sich heute deutlich harmonischer zusammen. Weihnachtsartikel können endlich dort eingeordnet werden, wo sie hingehören – und das macht die Arbeit nicht nur korrekter, sondern auch logischer.
So betrachtet passt diese Änderung erstaunlich gut in die Weihnachtszeit: Ein kompliziertes Geflecht wurde gelöst, Strukturen wurden klarer, und vieles wurde ein Stück einfacher.
Ganz im Sinne der Festtage: ein wenig Ruhe, ein wenig Ordnung – und ein wenig Erleichterung.
Damit nicht nur Ihre Weihnachtsartikel klar eingereiht sind, sondern auch Ihr Zollwissen glänzt, sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Testzugang zur Pasani Academy und erleben Sie, wie einfach korrekte Tarifierung wirklich sein kann.
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In einer globalisierten Wirtschaft zählt jeder Effizienzvorteil. Unternehmen, die Waren importieren, bearbeiten und anschließend wieder exportieren, können mit der aktiven Veredelung ein wirkungsvolles Zollinstrument nutzen, um Kosten zu sparen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Was ist die aktive Veredelung?
Die aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren der Europäischen Union, das Unternehmen ermöglicht, Nicht-Unionswaren frei von Einfuhrabgaben und handelspolitischen Maßnahmen in das Zollgebiet der EU einzuführen, um diese dort zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern. Auch die Zerstörung der Einfuhrware oder Verwendung als Produktionshilfsmittel sind mögliche Veredelungsvorgänge.
Nach Abschluss des Veredelungsprozesses können die daraus entstandenen Erzeugnisse ohne Erhebung von Einfuhrabgaben wieder ausgeführt werden. Sofern eingeführte Waren oder Veredelungserzeugnisse in den freien Verkehr überführt werden, findet eine nachgelagerte Entrichtung der Einfuhrabgaben statt.
Dieses Verfahren ermöglicht somit eine abgabenfreie Wertschöpfung innerhalb der EU – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für exportorientierte Unternehmen, die ihre Produktions- und Lieferketten effizient gestalten möchten.
Wie funktioniert das Verfahren?
Damit ein Unternehmen die aktive Veredelung in Anspruch nehmen kann, ist eine Bewilligung durch die Zollbehörde erforderlich. Diese kann förmlich oder vereinfacht beantragt werden.
Wichtige Voraussetzungen:
Das Unternehmen ist im Zollgebiet der EU ansässig
Es gilt als zuverlässig in Zollangelegenheiten
Eine Sicherheit für mögliche Zollschulden wird hinterlegt (und nach Abschluss zurückerstattet)
Die ordnungsgemäße Buchführung und Administration muss gewährleistet sein
Förmlicher und vereinfachter Bewilligungsantrag
Ein Zollmitarbeiter, der Vorschriften nicht nur kennt, sondern wirklich versteht, spart täglich wertvolle Je nach Komplexität unterscheidet der Zoll zwei Wege:
Förmlicher Antrag
Der förmliche Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Formular 0281 („Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die aktive Veredelung“)
Der Fragebogen zu zollrechtliche Bewilligungen (Teile I–III und V; entfällt wenn bereits eine AEO-Bewilligung vorliegt)
Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 30 Tage.
Vereinfachter Antrag
Für einmalige oder klar abgegrenzte Vorgänge kann die Bewilligung auch direkt im Rahmen der Zollanmeldung, beispielsweise über das ATLAS-System, beantragt werden.
Nur möglich, wenn:
keine Ersatzwaren verwendet werden,
keine zentrale Zollabwicklung erfolgt,
das Verfahren ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird
keine rückwirkende Bewilligung beantragt wird.
Welche Vorteile bietet das Verfahren?
Kurzfristig mag es effizient wirken, Weiterbildung zu vermeiden. Doch die Rechnung kommt später – in Die Vorteile liegen auf der Hand:
Liquiditätsschonung: Keine Einfuhrabgaben bei Import und Verarbeitung
Kostenreduktion: Geringere Produktions- und Exportkosten
Flexibilität: Gilt für viele Warenarten – von Rohstoffen über Ersatzteile bis hin zu Maschinenkomponenten
Stärkung der EU-Wertschöpfung: Unternehmen können komplexe Bearbeitungsschritte in der EU ausführen, ohne Zollkosten zu tragen
Damit wird die aktive Veredelung zu einem zentralen Instrument der internationalen Arbeitsteilung und der strategischen Produktionsplanung.
Praxisbeispiel: Oldtimer-Restauration als anschauliches Bild
Ein greifbares Beispiel bietet die Restauration klassischer Oldtimer. Viele Werkstätten importieren Ersatzteile, Karosseriekomponenten oder Motorenteile aus Nicht-EU-Ländern, um sie in der EU zu überarbeiten – etwa durch Aufarbeitung, Lackierung, Beschichtung oder Modernisierung. Gleiches gilt nicht nur für die Teile selber, sondern auch, wenn ich beispielsweise ein Auto aus der Schweiz in Deutschland restaurieren lassen möchte.
Im Rahmen der aktiven Veredelung kann das Auto oder können die Teile zollfrei (einfuhrabgabenfrei) eingeführt werden, solange sie im Anschluss wiederausgeführt werden. So lassen sich Restaurations- oder Aufbereitungsprojekte legal und kosteneffizient realisieren, ohne dass sofort Abgaben anfallen.
https://youtu.be/3UQE96Re58A?si=qdxxlP4_HBwxybYF
Das gibt es zu beachten
Die aktive Veredelung bietet enorme Chancen, erfordert aber auch präzise Planung und rechtssichere Umsetzung. Unsere Tipps:
den Bewilligungsantrag rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitung stellen,
Fristen und Nachweispflichten exakt einhalten,
interne Abläufe wie entstehende Veredelungsprodukte und ggf. Nebenveredelungserzeugnisse dokumentieren und digital erfassen, um eine korrekte Abrechnung des Verfahrens sicherzustellen,
bei der Wiederausfuhr der Veredelungserzeugnisse Präferenzregelungen mit Draw-Back-Verbot berücksichtigen.
Mehr dazu, sowie alle Inhalte und Verfahren rund um die aktive Veredelung werden in unseren Kursen ausführlich und praxisnah vermittelt – von den rechtlichen Grundlagen bis zur erfolgreichen Umsetzung im Unternehmensalltag.
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Fazit: Zollvorteile strategisch nutzen mit Hilfe der aktiven Veredelung
Die aktive Veredelung ist weit mehr als ein zollrechtliches Nischeninstrument. Sie ist ein strategisches Werkzeug, um internationale Lieferketten zu optimieren, Kosten zu reduzieren und die Produktion in der EU wirtschaftlich attraktiver zu machen. Ob in der Industrie, Produktion oder Spezialfertigung – wer die aktive Veredelung versteht und richtig anwendet, sichert sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Die aktive Veredelung zeigt exemplarisch, wie durchdachte Zollverfahren Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile verschaffen können. Gleichzeitig wird deutlich, wie komplex und detailreich das Zollrecht ist. Gerade deshalb sind fundierte Zollschulungen so wichtig: Verfahren und Abläufe im Zollwesen verändern sich kontinuierlich – und nur, wer seine Gestaltungsspielräume erkennt und richtig nutzt, kann Zollprozesse sicher, effizient und strategisch vorteilhaft gestalten.
Seit Jahrzehnten sprechen Politiker von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Vereinfachungen für die Wirtschaft. Doch wenn es konkret wird, verheddert sich Europa oft in Kompromissen. Genau dieses Muster droht nun bei der Zollreform: Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zum UZK die größte Reform seit 1968 durchsetzen, doch der Rat bremst und könnte das Projekt auf ein bloßes „Reförmchen“ reduzieren, wenn man dem neuesten Vorschlag (Stand 27.06.2025) in Betracht zieht.
Vor allem beim Thema Abschaffung der klassischen Zollanmeldungen gehen die Meinungen auseinander. Während die Kommission ein automatisiertes, digital gestütztes System etablieren will, bleibt der Rat bei einem eher konservativen Ansatz und ersetzt die Zollanmeldung lediglich durch die Begriffe „Mitteilung“ und „Informationsbereitstellung“.
Was die Kommission plant: Zoll ohne Anhalten
Vereinfacht ausgedrückt möchte die Kommission (KOM) einen Zollabwicklungsprozess im Hintergrund etablieren, der auf eine Gestellung und zeitpunktbezogene Zollanmeldung verzichtet. Wenn alle Daten vorhanden sind und es kein Kontrollbedürfnis gibt, kann die Ware automatisiert überlassen werden und der physische Warenfluss wird nicht unterbrochen.
Also zusammengefasst:
Wegfall der klassischen Zollanmeldung
Etablierung eines digitalen Hintergrundprozesses über den EU Customs Data Hub
Automatisierte Überlassung von Waren, sobald alle Daten vorhanden sind und kein Kontrollbedarf besteht
Das würde demnach bedeuten, dass der physische Warenfluss nicht mehr unterbrochen werden würde und die Zollabwicklung im Hintergrund laufen könnte – modern, unsichtbar, effizient. Für Wirtschaftsbeteiligte würde das bedeuten: schnellere Abläufe, weniger Unterbrechungen, weniger Bürokratie. Natürlich kommt es auf viele Details an, die noch fehlen, aber der Ansatz klingt zumindest so, als könne er wirklich etwas zum positiven verändern.
Das Bild aus der Praxis: Was wir vom Mobilfunk lernen können
Der Vorschlag der Kommission klingt ambitioniert – aber was bedeutet er konkret für den Alltag von Unternehmen? Um das zu verdeutlichen, hilft ein Vergleich mit einer Situation, die wir alle kennen und bei der Abläufe längst reibungslos im Hintergrund laufen: Dem Mobilfunk-Roaming.
Wenn wir mit dem Auto nach Italien fahren, wechselt unser Handy von einer Funkzelle in die nächste. Wir müssen nichts tun, nirgendwo anhalten, keine Daten erneut eingeben. Die Funkzelle prüft automatisch, zu welchem Netzbetreiber wir gehören, welche Leistungen unser Tarif umfasst und ob unsere Rechnungen bezahlt sind. Ergebnis: Wir bleiben nahtlos verbunden und müssen unsere Reise zu keinem Zeitpunkt unterbrechen, um Mobilfunkempfang zu erhalten.
Genauso versteht die Kommission die Zollreform. Beim „Wechsel der Funkzelle“ – sprich: beim Passieren einer Zollstelle – wird nur überprüft, ob die notwendigen Daten im EU Customs Data Hub vorliegen. Falls ja, kann die Ware passieren, ohne dass der Prozess gestoppt wird. Nur wenn Informationen fehlen, ist ein Zwischenstopp erforderlich.
Die Ratsposition: Neuer Name, altes Verfahren
Der Rat möchte da deutlich vorsichtiger vorgehen. Er möchte weiterhin, dass an den "Kontrollpunkten" der Zollstellen ein definierter Datensatz in Form einer Mitteilung zu den heute bereits bekannten Gestellungszeitpunkten bereitgestellt wird, auch wenn der Begriff Gestellung eine andere Definition enthält. Das entspricht dem bisherigen Status Quo der Zollanmeldungen, nur dass der Begriff "Zollanmeldung" ersetzt wird durch den Begriff "Mitteilung". Neue Begriffe, aber die Prozesse würden gleich bleiben.
Das wäre so, als müssten wir bei jedem Funkzellenwechsel anhalten, unsere persönlichen Daten, die Mobilfunknummer und unseren Provider auf ein Formular schreiben – und erst erst dann erhalten wir wieder Handyempfang und die Reise kann weitergehen. Ein umständlicher Status Quo, den viele als nicht mehr zeitgemäß empfinden.
Zollreform: Mut zur echten Revolution oder Rückfall ins Alte?
Die Frage ist also:
Schafft Europa mit der Zollreform einen Durchbruch, der den Handel wirklich erleichtert?
Oder bleibt alles beim Alten – nur mit neuem Vokabular?
Gerade in Zeiten von Blockchain, KI und Echtzeitdatenmanagement wirkt es widersprüchlich, weiter an Papierlogiken und Zwischenstopps festzuhalten.
Der Blick nach vorn
Jetzt kommt es auf die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an. Dort entscheidet sich, ob die Zollreform tatsächlich den Namen verdient – oder ob sie in alten Strukturen steckenbleibt.
Für die Wirtschaft ist klar: Nur ein digitales, automatisiertes Verfahren bringt echte Entlastung und weniger Bürokratie. Deshalb ist es entscheidend, dass Wirtschaftsverbände und Unternehmen die Entwicklungen eng begleiten und ihre Position einbringen.
Wer hier frühzeitig informiert ist, kann in der Debatte mitreden und seine Interessen wirksam vertreten. Genau dafür bieten wir unsere YouTube-Reihe zur Zollreform an, in der wir die wichtigsten Aspekte anschaulich aufbereiten.
https://www.youtube.com/playlist?list=PLTs8mLV_CbdG_rXjZHaa-lnBczIfay60B
Zudem halten wir dich mit unserem Zoll to Date Format kontinuierlich über alle Fortschritte und Änderungen auf dem Laufenden.
Denn die „größte Reform des Zollrechts seit 1968“ darf nicht zur bloßen Mogelpackung verkommen – und wer vorbereitet ist, kann die Chancen aktiv nutzen.
Globalisierung, volatile Lieferketten, geopolitische Risiken: Wer im internationalen Handel erfolgreich sein will, muss schnell, präzise und vor allem compliant arbeiten. Doch vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass regelmäßige Zollschulungen Pflicht sind – strategisch klug und finanziell alternativlos. Der Unionszollkodex (UZK) lässt keine Grauzonen zu: Ohne nachweisbare Fachkenntnis drohen Bußgelder, der Verlust zollrechtlicher Vereinfachungen wie AEO-Status – und Reputationsschäden, die teuer werden können.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen 7 zwingende Gründe, warum Sie jetzt in regelmäßige Zollschulungen investieren sollten – für Rechtssicherheit, Effizienz und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
1️⃣ Wissen ist Pflicht: Ohne Fachwissen keine Sonderrechte
Der UZK (Art. 15, 39 d) und die EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 verpflichten Unternehmen, nur sachkundiges Personal für Zollprozesse einzusetzen. Das bedeutet: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht – keine freiwillige Kür. Ohne nachweisbare Expertise gibt es keine Vereinfachungen, keinen AEO-Status und keine zollrechtlichen Privilegien. Wer spart, riskiert Kontrollen, Nachzahlungen und empfindliche Strafen.
2️⃣ Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung
Ein Formfehler, eine falsche Ursprungsangabe oder eine verpasste Frist – und schon schnellen Kosten in die Höhe. Gerade im internationalen Warenverkehr kann ein kleiner Fehler hohe Bußgelder, Verzögerungen oder sogar strafrechtliche Folgen haben.
Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt – und schützen das Unternehmen.
3️⃣ Sicherstellung der Compliance
Zollvorschriften, Sanktionen und Embargos ändern sich laufend. Wer denkt, einmal geschult zu sein reicht aus, irrt. Compliance ist ein dynamischer Prozess – nur regelmäßige Zollschulungen stellen sicher, dass Ihre Teams immer auf dem neuesten Stand sind und Risiken früh erkennen.
4️⃣ Bewilligungen & Vereinfachungen absichern
Zollrechtliche Vereinfachungen sind hart erarbeitete Privilegien. Sie beruhen auf Vertrauen – und Vertrauen basiert auf Qualifikation. Wenn Unternehmen keine aktuellen Nachweise erbringen können, droht der Entzug.
Die Folgen: Verzögerte Lieferketten, erheblicher Anstieg der Kosten, höherer Personalaufwand, mehr Bürokratie und im schlimmsten Fall der Verlust wichtiger Marktanteile.
5️⃣ Schutz vor Reputationsschäden
Schwarze Listen, Kontrollen, schlechte Presse: Verstöße gegen Zollvorschriften bleiben nicht im Verborgenen. Gerade in sensiblen Märkten wie Hightech, Pharma oder Automotive sind Vertrauen und Zuverlässigkeit entscheidend. Eine Zollpanne kann jahrelang mühsam aufgebaute Kundenbeziehungen zerstören und den Marktzugang gefährden.
6️⃣ Einsparpotenziale clever nutzen
Zollverfahren clever nutzen bedeutet: weniger externe Dienstleister, weniger Abgaben, weniger manuelle Bearbeitung. Wer seine Teams regelmäßig schult, spart bares Geld. Beispiele: Präferenzabkommen korrekt anwenden, Zolllager oder aktive Veredelung optimal einsetzen – all das erfordert Know-how, das up-to-date ist.
7️⃣ Mehr Effizienz – mehr Sicherheit
Gut geschulte Mitarbeitende arbeiten schneller, machen weniger Fehler und sparen wertvolle Zeit. Das zahlt sich aus: Lieferketten laufen reibungsloser, Zollbehörden vertrauen Ihnen – und Ihr Unternehmen bleibt im Wettbewerb vorn.
Fazit: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht & Ihre Versicherung für die Zukunft
Ob gesetzliche Vorgabe, Schutz vor Bußgeldern oder Effizienz-Booster: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht und gleichzeitig Ihr wirksamstes Werkzeug, um Risiken zu minimieren, Vertrauen aufzubauen und Kosten zu sparen. Wer in Wissen investiert, schläft ruhiger – und hat bei Partnern, Kunden und Behörden ein starkes Standing.
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Die EU-Zollreform steht vor der Tür – und sie ist weit mehr als ein kleines Update: Sie markiert den größten Umbruch im europäischen Zollrecht seit Jahrzehnten. Mit der geplanten Reform verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Zollverfahren zu digitalisieren, Prozesse EU-weit zu vereinheitlichen, die Effizienz zu steigern und zugleich die Kontrolle über Lieferketten sowie den Kampf gegen illegale Aktivitäten deutlich zu verbessern.
Noch ist vieles in der Abstimmung – doch erste konkrete Vorschläge liegen vor. Für Unternehmen ist daher jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und die eigene Zollstrategie, sowie die eigenen Prozesse zukunftssicher aufzustellen.
Die Ziele der EU-Zollreform auf einen Blick 🎯
Die Europäische Kommission verfolgt mit der Reform ambitionierte Ziele:
Digitalisierung & Automatisierung: Zollanmeldungen sollen vollständig entfallen und durch die digitale Bereitstellung von Daten ersetzt werden.
Harmonisierung: Ein EU-weiter EU Customs Data Hub als einheitliche IT-Plattform.
Effizienz & Transparenz: Schnellere Abfertigung, reduzierte Bürokratie, klare Verantwortlichkeiten.
Stärkere Kontrolle & Compliance: Bessere Überwachung von Lieferketten und effizientere Bekämpfung illegaler Aktivitäten.
Geplante zentrale Neuerungen
Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen einstellen:
Einheitliche digitale Plattform für Zollanmeldungen (EU Customs Data Hub)
Zentrale Zollabwicklung: Anmeldung unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr
Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollprozesse
Neue Verantwortungsrollen: „Einführer“, „Ausführer“ und im E-Commerce der „fiktive Einführer“
Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze: Kleinsendungen sind künftig zollpflichtig
Stärkere Einbindung von Online-Plattformen in zollrechtliche Melde- und Haftungspflichten
Höhere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit
Zollrechtliche Sonderregelungen für zertifizierte E-Commerce-Akteure
Zeitplan & Übergangsfristen 🕓
ACHTUNG: Wer glaubt, sich jetzt noch nicht mit der Reform beschäftigen zu müssen IRRT! Die Weichenstellung für das neue Zollrecht passiert JETZT! Relevante Verordnungen sollen bereits dieses Jahr verabschiedet werden. Die Gestaltung der Durchführungsvorschriften sollte von den Akteuren eng begleitet werden. Die Reform hat Auswirkungen auf eine Vielzahl innerbetrieblicher Prozesse, deren Anpassung Jahre im Voraus geplant und vorbereitet werden muss!
Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt in mehreren Stufen – mit dem Ziel, Unternehmen, Behörden und IT-Systemen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der derzeit vorgesehene Zeitplan reicht bis ins Jahr 2038 und ist wie folgt gestaffelt:
Ab 2028: Geplante Einführung EU Customs Data Hub (Europaweite Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel
Ab 2032: Freiwillige Nutzung für alle Unternehmen möglich
Ab 2038: Verpflichtende Nutzung für alle Mitgliedsstaaten & Unternehmen
Die schrittweise Einführung erlaubt es Unternehmen, sich vorausschauend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – und dabei von digitalen Möglichkeiten, Effizienzgewinnen und reduzierter Bürokratie zu profitieren. Wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen echten Vorteil.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Reform bringt nicht nur Vorteile, sondern auch konkreten Handlungsbedarf:
Anpassung von IT-Systemen, ERP-Schnittstellen und Zollsoftware
Neustrukturierung interner Prozesse & Verantwortlichkeiten
Erweiterung der Compliance- & Dokumentationspflichten
Schulung von Mitarbeitenden zu neuen Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und digitalen Abläufen
Überprüfung bestehender Lieferketten & Partner auf zollrechtliche Konformität
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn viele Details noch verhandelt werden: Vorbereitung zahlt sich aus.
Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Zollreform jetzt bereits genau! Wo gibt es jetzt schon Schwachstellen und Handlungsbedarf?
Entwickeln Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept, dass sicherstellt, dass Sie kontinuierlich Wissen aufbauen und im Unternehmen vermitteln
Beobachten Sie aktiv den Gesetzgebungsprozess und die Veröffentlichungen der EU-Kommission oder seien Sie Abonnent unserer Zoll-to-Date Reihe und erhalten Sie alle Updates als interaktive Schulungseinheiten und in Ihrer Sprache
Fazit
Die EU-Zollreform soll mehr Digitalisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bringen – aber auch neue Anforderungen an Unternehmen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann seine Prozesse anpassen, Risiken vermeiden und Chancen nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu legen – bevor neue Regeln zur Pflicht werden.
Bonus: Fachwissen als Video – Unsere EU-Zollreform-Reihe auf YouTube 🎥
Für alle, die lieber hören und sehen als lesen: Unsere YouTube-Reihe zur EU-Zollreform beleuchtet die aktuellsten Themen kompakt und praxisnah – von der zentralen Plattform bis zum E-Commerce.
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