Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Aktive Veredelung einfach erklärt: So funktioniert das Zollverfahren

In einer globalisierten Wirtschaft zählt jeder Effizienzvorteil. Unternehmen, die Waren importieren, bearbeiten und anschließend wieder exportieren, können mit der aktiven Veredelung ein wirkungsvolles Zollinstrument nutzen, um Kosten zu sparen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Was ist die aktive Veredelung? Die aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren der Europäischen Union, das Unternehmen ermöglicht, Nicht-Unionswaren frei von Einfuhrabgaben und handelspolitischen Maßnahmen in das Zollgebiet der EU einzuführen, um diese dort zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern. Auch die Zerstörung der Einfuhrware oder Verwendung als Produktionshilfsmittel sind mögliche Veredelungsvorgänge. Nach Abschluss des Veredelungsprozesses können die daraus entstandenen Erzeugnisse ohne Erhebung von Einfuhrabgaben wieder ausgeführt werden. Sofern eingeführte Waren oder Veredelungserzeugnisse in den freien Verkehr überführt werden, findet eine nachgelagerte Entrichtung der Einfuhrabgaben statt. Dieses Verfahren ermöglicht somit eine abgabenfreie Wertschöpfung innerhalb der EU  – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für exportorientierte Unternehmen, die ihre Produktions- und Lieferketten effizient gestalten möchten. Wie funktioniert das Verfahren? Damit ein Unternehmen die aktive Veredelung in Anspruch nehmen kann, ist eine Bewilligung durch die Zollbehörde erforderlich. Diese kann förmlich oder vereinfacht beantragt werden. Wichtige Voraussetzungen: Das Unternehmen ist im Zollgebiet der EU ansässig Es gilt als zuverlässig in Zollangelegenheiten Eine Sicherheit für mögliche Zollschulden wird hinterlegt (und nach Abschluss zurückerstattet) Die ordnungsgemäße Buchführung und Administration muss gewährleistet sein Förmlicher und vereinfachter Bewilligungsantrag Ein Zollmitarbeiter, der Vorschriften nicht nur kennt, sondern wirklich versteht, spart täglich wertvolle Je nach Komplexität unterscheidet der Zoll zwei Wege: Förmlicher Antrag Der förmliche Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: Formular 0281 („Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die aktive Veredelung“) Der Fragebogen zu zollrechtliche Bewilligungen (Teile I–III und V; entfällt wenn bereits eine AEO-Bewilligung vorliegt) Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 30 Tage. Vereinfachter Antrag Für einmalige oder klar abgegrenzte Vorgänge kann die Bewilligung auch direkt im Rahmen der Zollanmeldung, beispielsweise über das ATLAS-System, beantragt werden. Nur möglich, wenn: keine Ersatzwaren verwendet werden, keine zentrale Zollabwicklung erfolgt, das Verfahren ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird keine rückwirkende Bewilligung beantragt wird. Welche Vorteile bietet das Verfahren? Kurzfristig mag es effizient wirken, Weiterbildung zu vermeiden. Doch die Rechnung kommt später – in Die Vorteile liegen auf der Hand: Liquiditätsschonung: Keine Einfuhrabgaben bei Import und Verarbeitung Kostenreduktion: Geringere Produktions- und Exportkosten Flexibilität: Gilt für viele Warenarten – von Rohstoffen über Ersatzteile bis hin zu Maschinenkomponenten Stärkung der EU-Wertschöpfung: Unternehmen können komplexe Bearbeitungsschritte in der EU ausführen, ohne Zollkosten zu tragen Damit wird die aktive Veredelung zu einem zentralen Instrument der internationalen Arbeitsteilung und der strategischen Produktionsplanung. Praxisbeispiel: Oldtimer-Restauration als anschauliches Bild Ein greifbares Beispiel bietet die Restauration klassischer Oldtimer. Viele Werkstätten importieren Ersatzteile, Karosseriekomponenten oder Motorenteile aus Nicht-EU-Ländern, um sie in der EU zu überarbeiten – etwa durch Aufarbeitung, Lackierung, Beschichtung oder Modernisierung. Gleiches gilt nicht nur für die Teile selber, sondern auch, wenn ich beispielsweise ein Auto aus der Schweiz in Deutschland restaurieren lassen möchte.  Im Rahmen der aktiven Veredelung kann das Auto oder können die Teile zollfrei (einfuhrabgabenfrei) eingeführt werden, solange sie im Anschluss wiederausgeführt werden. So lassen sich Restaurations- oder Aufbereitungsprojekte legal und  kosteneffizient realisieren, ohne dass sofort Abgaben anfallen. https://youtu.be/3UQE96Re58A?si=qdxxlP4_HBwxybYF Das gibt es zu beachten Die aktive Veredelung bietet enorme Chancen, erfordert aber auch präzise Planung und rechtssichere Umsetzung. Unsere Tipps: den Bewilligungsantrag rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitung stellen, Fristen und Nachweispflichten exakt einhalten, interne Abläufe wie entstehende Veredelungsprodukte und ggf. Nebenveredelungserzeugnisse dokumentieren und digital erfassen, um eine korrekte Abrechnung des Verfahrens sicherzustellen, bei der Wiederausfuhr der Veredelungserzeugnisse Präferenzregelungen mit Draw-Back-Verbot berücksichtigen. Mehr dazu, sowie alle Inhalte und Verfahren rund um die aktive Veredelung werden in unseren Kursen ausführlich und praxisnah vermittelt – von den rechtlichen Grundlagen bis zur erfolgreichen Umsetzung im Unternehmensalltag. Kurse kostenlos testen Fazit: Zollvorteile strategisch nutzen mit Hilfe der aktiven Veredelung Die aktive Veredelung ist weit mehr als ein zollrechtliches Nischeninstrument. Sie ist ein strategisches Werkzeug, um internationale Lieferketten zu optimieren, Kosten zu reduzieren und die Produktion in der EU wirtschaftlich attraktiver zu machen. Ob in der Industrie, Produktion oder Spezialfertigung – wer die aktive Veredelung versteht und richtig anwendet, sichert sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.  Die aktive Veredelung zeigt exemplarisch, wie durchdachte Zollverfahren Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile verschaffen können. Gleichzeitig wird deutlich, wie komplex und detailreich das Zollrecht ist. Gerade deshalb sind fundierte Zollschulungen so wichtig: Verfahren und Abläufe im Zollwesen verändern sich kontinuierlich – und nur, wer seine Gestaltungsspielräume erkennt und richtig nutzt, kann Zollprozesse sicher, effizient und strategisch vorteilhaft gestalten.
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Zollreform: Revolution oder Reförmchen – droht die EU am Status Quo zu scheitern?

Seit Jahrzehnten sprechen Politiker von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Vereinfachungen für die Wirtschaft. Doch wenn es konkret wird, verheddert sich Europa oft in Kompromissen. Genau dieses Muster droht nun bei der Zollreform: Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zum UZK die größte Reform seit 1968 durchsetzen, doch der Rat bremst und könnte das Projekt auf ein bloßes „Reförmchen“ reduzieren, wenn man dem neuesten Vorschlag (Stand 27.06.2025) in Betracht zieht. Vor allem beim Thema Abschaffung der klassischen Zollanmeldungen gehen die Meinungen auseinander. Während die Kommission ein automatisiertes, digital gestütztes System etablieren will, bleibt der Rat bei einem eher konservativen Ansatz und ersetzt die Zollanmeldung lediglich durch die Begriffe „Mitteilung“ und „Informationsbereitstellung“. Was die Kommission plant: Zoll ohne Anhalten Vereinfacht ausgedrückt möchte die Kommission (KOM) einen Zollabwicklungsprozess im Hintergrund etablieren, der auf eine Gestellung und zeitpunktbezogene Zollanmeldung verzichtet. Wenn alle Daten vorhanden sind und es kein Kontrollbedürfnis gibt, kann die Ware automatisiert überlassen werden und der physische Warenfluss wird nicht unterbrochen. Also zusammengefasst: Wegfall der klassischen Zollanmeldung Etablierung eines digitalen Hintergrundprozesses über den EU Customs Data Hub Automatisierte Überlassung von Waren, sobald alle Daten vorhanden sind und kein Kontrollbedarf besteht Das würde demnach bedeuten, dass der physische Warenfluss nicht mehr unterbrochen werden würde und die Zollabwicklung im Hintergrund laufen könnte – modern, unsichtbar, effizient. Für Wirtschaftsbeteiligte würde das bedeuten: schnellere Abläufe, weniger Unterbrechungen, weniger Bürokratie. Natürlich kommt es auf viele Details an, die noch fehlen, aber der Ansatz klingt zumindest so, als könne er wirklich etwas zum positiven verändern.  Das Bild aus der Praxis: Was wir vom Mobilfunk lernen können Der Vorschlag der Kommission klingt ambitioniert – aber was bedeutet er konkret für den Alltag von Unternehmen? Um das zu verdeutlichen, hilft ein Vergleich mit einer Situation, die wir alle kennen und bei der Abläufe längst reibungslos im Hintergrund laufen: Dem Mobilfunk-Roaming. Wenn wir mit dem Auto nach Italien fahren, wechselt unser Handy von einer Funkzelle in die nächste. Wir müssen nichts tun, nirgendwo anhalten, keine Daten erneut eingeben. Die Funkzelle prüft automatisch, zu welchem Netzbetreiber wir gehören, welche Leistungen unser Tarif umfasst und ob unsere Rechnungen bezahlt sind. Ergebnis: Wir bleiben nahtlos verbunden und müssen unsere Reise zu keinem Zeitpunkt unterbrechen, um Mobilfunkempfang zu erhalten. Genauso versteht die Kommission die Zollreform. Beim „Wechsel der Funkzelle“ – sprich: beim Passieren einer Zollstelle – wird nur überprüft, ob die notwendigen Daten im EU Customs Data Hub vorliegen. Falls ja, kann die Ware passieren, ohne dass der Prozess gestoppt wird. Nur wenn Informationen fehlen, ist ein Zwischenstopp erforderlich. Die Ratsposition: Neuer Name, altes Verfahren Der Rat möchte da deutlich vorsichtiger vorgehen. Er möchte weiterhin, dass an den "Kontrollpunkten" der Zollstellen ein definierter Datensatz in Form einer Mitteilung zu den heute bereits bekannten Gestellungszeitpunkten bereitgestellt wird, auch wenn der Begriff Gestellung eine andere Definition enthält. Das entspricht dem bisherigen Status Quo der Zollanmeldungen, nur dass der Begriff "Zollanmeldung" ersetzt wird durch den Begriff "Mitteilung".  Neue Begriffe, aber die Prozesse würden gleich bleiben. Das wäre so, als müssten wir bei jedem Funkzellenwechsel anhalten, unsere persönlichen Daten, die Mobilfunknummer und unseren Provider auf ein Formular schreiben – und erst erst dann erhalten wir wieder Handyempfang und die Reise kann weitergehen. Ein umständlicher Status Quo, den viele als nicht mehr zeitgemäß empfinden. Zollreform: Mut zur echten Revolution oder Rückfall ins Alte? Die Frage ist also: Schafft Europa mit der Zollreform einen Durchbruch, der den Handel wirklich erleichtert? Oder bleibt alles beim Alten – nur mit neuem Vokabular? Gerade in Zeiten von Blockchain, KI und Echtzeitdatenmanagement wirkt es widersprüchlich, weiter an Papierlogiken und Zwischenstopps festzuhalten. Der Blick nach vorn Jetzt kommt es auf die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an. Dort entscheidet sich, ob die Zollreform tatsächlich den Namen verdient – oder ob sie in alten Strukturen steckenbleibt. Für die Wirtschaft ist klar: Nur ein digitales, automatisiertes Verfahren bringt echte Entlastung und weniger Bürokratie. Deshalb ist es entscheidend, dass Wirtschaftsverbände und Unternehmen die Entwicklungen eng begleiten und ihre Position einbringen. Wer hier frühzeitig informiert ist, kann in der Debatte mitreden und seine Interessen wirksam vertreten. Genau dafür bieten wir unsere YouTube-Reihe zur Zollreform an, in der wir die wichtigsten Aspekte anschaulich aufbereiten. https://www.youtube.com/playlist?list=PLTs8mLV_CbdG_rXjZHaa-lnBczIfay60B Zudem halten wir dich mit unserem Zoll to Date Format kontinuierlich über alle Fortschritte und Änderungen auf dem Laufenden. Denn die „größte Reform des Zollrechts seit 1968“ darf nicht zur bloßen Mogelpackung verkommen – und wer vorbereitet ist, kann die Chancen aktiv nutzen.
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Warum Zollschulungen kein Luxus, sondern Pflicht sind – 7 Gründe, die überzeugen

Globalisierung, volatile Lieferketten, geopolitische Risiken: Wer im internationalen Handel erfolgreich sein will, muss schnell, präzise und vor allem compliant arbeiten. Doch vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass regelmäßige Zollschulungen Pflicht sind – strategisch klug und finanziell alternativlos. Der Unionszollkodex (UZK) lässt keine Grauzonen zu: Ohne nachweisbare Fachkenntnis drohen Bußgelder, der Verlust zollrechtlicher Vereinfachungen wie AEO-Status – und Reputationsschäden, die teuer werden können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen 7 zwingende Gründe, warum Sie jetzt in regelmäßige Zollschulungen investieren sollten – für Rechtssicherheit, Effizienz und nachhaltigen Unternehmenserfolg. 1️⃣ Wissen ist Pflicht: Ohne Fachwissen keine Sonderrechte Der UZK (Art. 15, 39 d) und die EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 verpflichten Unternehmen, nur sachkundiges Personal für Zollprozesse einzusetzen. Das bedeutet: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht – keine freiwillige Kür. Ohne nachweisbare Expertise gibt es keine Vereinfachungen, keinen AEO-Status und keine zollrechtlichen Privilegien. Wer spart, riskiert Kontrollen, Nachzahlungen und empfindliche Strafen. 2️⃣ Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung Ein Formfehler, eine falsche Ursprungsangabe oder eine verpasste Frist – und schon schnellen Kosten in die Höhe. Gerade im internationalen Warenverkehr kann ein kleiner Fehler hohe Bußgelder, Verzögerungen oder sogar strafrechtliche Folgen haben. Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt – und schützen das Unternehmen. 3️⃣ Sicherstellung der Compliance Zollvorschriften, Sanktionen und Embargos ändern sich laufend. Wer denkt, einmal geschult zu sein reicht aus, irrt. Compliance ist ein dynamischer Prozess – nur regelmäßige Zollschulungen stellen sicher, dass Ihre Teams immer auf dem neuesten Stand sind und Risiken früh erkennen. 4️⃣ Bewilligungen & Vereinfachungen absichern Zollrechtliche Vereinfachungen sind hart erarbeitete Privilegien. Sie beruhen auf Vertrauen – und Vertrauen basiert auf Qualifikation. Wenn Unternehmen keine aktuellen Nachweise erbringen können, droht der Entzug. Die Folgen: Verzögerte Lieferketten, erheblicher Anstieg der Kosten, höherer Personalaufwand, mehr Bürokratie und im schlimmsten Fall der Verlust wichtiger Marktanteile. 5️⃣ Schutz vor Reputationsschäden Schwarze Listen, Kontrollen, schlechte Presse: Verstöße gegen Zollvorschriften bleiben nicht im Verborgenen. Gerade in sensiblen Märkten wie Hightech, Pharma oder Automotive sind Vertrauen und Zuverlässigkeit entscheidend. Eine Zollpanne kann jahrelang mühsam aufgebaute Kundenbeziehungen zerstören und den Marktzugang gefährden. 6️⃣ Einsparpotenziale clever nutzen Zollverfahren clever nutzen bedeutet: weniger externe Dienstleister, weniger Abgaben, weniger manuelle Bearbeitung. Wer seine Teams regelmäßig schult, spart bares Geld. Beispiele: Präferenzabkommen korrekt anwenden, Zolllager oder aktive Veredelung optimal einsetzen – all das erfordert Know-how, das up-to-date ist. 7️⃣ Mehr Effizienz – mehr Sicherheit Gut geschulte Mitarbeitende arbeiten schneller, machen weniger Fehler und sparen wertvolle Zeit. Das zahlt sich aus: Lieferketten laufen reibungsloser, Zollbehörden vertrauen Ihnen – und Ihr Unternehmen bleibt im Wettbewerb vorn. Fazit: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht & Ihre Versicherung für die Zukunft Ob gesetzliche Vorgabe, Schutz vor Bußgeldern oder Effizienz-Booster: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht und gleichzeitig Ihr wirksamstes Werkzeug, um Risiken zu minimieren, Vertrauen aufzubauen und Kosten zu sparen. Wer in Wissen investiert, schläft ruhiger – und hat bei Partnern, Kunden und Behörden ein starkes Standing. 👉 Jetzt handeln! Stärken Sie Ihr Team mit praxisnahen, digitalen und nachhaltigen Zoll- und Außenwirtschaftsschulungen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite – mit individuellen Lernpfaden, erfahrenen Referent:innen und maximaler Praxistauglichkeit. Unverbindlich testen
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EU-Zollreform: Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten

Die EU-Zollreform steht vor der Tür – und sie ist weit mehr als ein kleines Update: Sie markiert den größten Umbruch im europäischen Zollrecht seit Jahrzehnten. Mit der geplanten Reform verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Zollverfahren zu digitalisieren, Prozesse EU-weit zu vereinheitlichen, die Effizienz zu steigern und zugleich die Kontrolle über Lieferketten sowie den Kampf gegen illegale Aktivitäten deutlich zu verbessern. Noch ist vieles in der Abstimmung – doch erste konkrete Vorschläge liegen vor. Für Unternehmen ist daher jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und die eigene Zollstrategie, sowie die eigenen Prozesse zukunftssicher aufzustellen. Die Ziele der EU-Zollreform auf einen Blick 🎯  Die Europäische Kommission verfolgt mit der Reform ambitionierte Ziele: Digitalisierung & Automatisierung: Zollanmeldungen sollen vollständig entfallen und durch die digitale Bereitstellung von Daten ersetzt werden. Harmonisierung: Ein EU-weiter EU Customs Data Hub als einheitliche IT-Plattform.  Effizienz & Transparenz: Schnellere Abfertigung, reduzierte Bürokratie, klare Verantwortlichkeiten. Stärkere Kontrolle & Compliance: Bessere Überwachung von Lieferketten und effizientere Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Geplante zentrale Neuerungen Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen einstellen: Einheitliche digitale Plattform für Zollanmeldungen (EU Customs Data Hub) Zentrale Zollabwicklung: Anmeldung unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollprozesse Neue Verantwortungsrollen: „Einführer“, „Ausführer“ und im E-Commerce der „fiktive Einführer“ Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze: Kleinsendungen sind künftig zollpflichtig Stärkere Einbindung von Online-Plattformen in zollrechtliche Melde- und Haftungspflichten Höhere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit Zollrechtliche Sonderregelungen für zertifizierte E-Commerce-Akteure Zeitplan & Übergangsfristen 🕓  ACHTUNG: Wer glaubt, sich jetzt noch nicht mit der Reform beschäftigen zu müssen IRRT! Die Weichenstellung für das neue Zollrecht passiert JETZT! Relevante Verordnungen sollen bereits dieses Jahr verabschiedet werden. Die Gestaltung der Durchführungsvorschriften sollte von den Akteuren eng begleitet werden. Die Reform hat Auswirkungen auf eine Vielzahl innerbetrieblicher Prozesse, deren Anpassung Jahre im Voraus geplant und vorbereitet werden muss! Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt in mehreren Stufen – mit dem Ziel, Unternehmen, Behörden und IT-Systemen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der derzeit vorgesehene Zeitplan reicht bis ins Jahr 2038 und ist wie folgt gestaffelt: Ab 2028: Geplante Einführung EU Customs Data Hub (Europaweite Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel Ab 2032: Freiwillige Nutzung für alle Unternehmen möglich Ab 2038: Verpflichtende Nutzung für alle Mitgliedsstaaten & Unternehmen Die schrittweise Einführung erlaubt es Unternehmen, sich vorausschauend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – und dabei von digitalen Möglichkeiten, Effizienzgewinnen und reduzierter Bürokratie zu profitieren. Wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen echten Vorteil. Herausforderungen für Unternehmen Die Reform bringt nicht nur Vorteile, sondern auch konkreten Handlungsbedarf: Anpassung von IT-Systemen, ERP-Schnittstellen und Zollsoftware Neustrukturierung interner Prozesse & Verantwortlichkeiten Erweiterung der Compliance- & Dokumentationspflichten Schulung von Mitarbeitenden zu neuen Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und digitalen Abläufen Überprüfung bestehender Lieferketten & Partner auf zollrechtliche Konformität Was Unternehmen jetzt tun sollten Auch wenn viele Details noch verhandelt werden: Vorbereitung zahlt sich aus. Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Zollreform jetzt bereits genau! Wo gibt es jetzt schon Schwachstellen und Handlungsbedarf? Entwickeln Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept, dass sicherstellt, dass Sie kontinuierlich Wissen aufbauen und im Unternehmen vermitteln Beobachten Sie aktiv den Gesetzgebungsprozess und die Veröffentlichungen der EU-Kommission oder seien Sie Abonnent unserer Zoll-to-Date Reihe und erhalten Sie alle Updates als interaktive Schulungseinheiten und in Ihrer Sprache Fazit Die EU-Zollreform soll mehr Digitalisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bringen – aber auch neue Anforderungen an Unternehmen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann seine Prozesse anpassen, Risiken vermeiden und Chancen nutzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu legen – bevor neue Regeln zur Pflicht werden. Bonus: Fachwissen als Video – Unsere EU-Zollreform-Reihe auf YouTube 🎥  Für alle, die lieber hören und sehen als lesen: Unsere YouTube-Reihe zur EU-Zollreform beleuchtet die aktuellsten Themen kompakt und praxisnah – von der zentralen Plattform bis zum E-Commerce. Alle abspielen 📌 Für unsere Flatrate- und Zoll-to-Date-Kund*innen ist die gesamte Reihe bereits exklusiv als interaktive Lerninhalte verfügbar. Noch kein Pasani Kunde? Teste unser Schulungskonzept 14 Tage kostenlos: Unverbindlich testen
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