Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Zoll & Außenwirtschaft 2026: Warum bisherige Prozesse scheitern – und welche 5 Trends Sie jetzt kennen müssen

Stellen Sie sich vor, Ihre Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse funktionieren technisch einwandfrei – und sind trotzdem nicht mehr ausreichend. Nicht, weil Ihre Mitarbeitenden Fehler machen. Sondern weil sich das Spielfeld schneller verändert als je zuvor. 2026 ist kein weiteres Jahr im internationalen Handel. Es ist ein Jahr, in dem sich mehrere Entwicklungslinien überlagern und gegenseitig verstärken: geopolitische Spannungen eskalieren oder verlagern sich kurzfristig, regulatorische Anforderungen werden granularer, Nachhaltigkeit bekommt einen echten Preis, und Digitalisierung wird vom Effizienzthema zur Überlebensfrage. Gleichzeitig fehlen vielerorts die Fachkräfte, um diese Komplexität noch manuell zu beherrschen. Zoll- und Außenwirtschaft stehen damit an einem Wendepunkt. Weg von isolierten Fachdisziplinen, hin zu einem strategischen Steuerungsinstrument für Risiko, Kosten und Marktzugang. Wer 2026 erfolgreich agieren will, muss Zusammenhänge verstehen, schneller lernen als bisher – und bereit sein, Prozesse, Systeme und Kompetenzen neu zu denken. Dieser Beitrag ordnet fünf zentrale Trends für 2026 praxisnah ein und zeigt, worauf sich Unternehmen im operativen Tagesgeschäft einstellen sollten. 1. Geopolitische Risiken & handelspolitische Spannungen Geopolitische Konflikte und eine zunehmend fragmentierte Weltordnung prägen weiterhin die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel. Sanktionen, Exportkontrollen, Strafzölle und kurzfristige regulatorische Eingriffe sind längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern ein dauerhafter Begleiter der Außenwirtschaft. Besonders relevant sind dabei drei Entwicklungen: Dynamisches Sanktionsumfeld: Auch nach dem 19. EU‑Sanktionspaket ist kein Ende der regulatorischen Dynamik absehbar. Vielmehr zeichnet sich ab, dass Exportkontrolle und Sanktionen künftig noch granularer, technologiebezogener und schneller angepasst werden. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass neue Verbote, Genehmigungspflichten oder Umgehungstatbestände kurzfristig eingeführt werden – häufig mit unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle. Zunehmende handelspolitische Spannungen: Konflikte zwischen großen Wirtschaftsblöcken wie EU, USA und China spiegeln sich in Anti‑Dumping‑Maßnahmen, Anti‑Subventionszöllen und gezielten Handelsrestriktionen wider. Diese Maßnahmen sind oft hochspezifisch und betreffen einzelne Warengruppen, Technologien oder Ursprungsländer. Exportkontrolle im Fokus – was kommt nach dem 19. Sanktionspaket? Neben klassischen Embargos rücken verstärkt technologie‑ und wissensbasierte Beschränkungen in den Mittelpunkt. Dual‑Use‑Güter, Halbleiter, Software, Fertigungs-Know-how und Dienstleistungen stehen zunehmend unter exportkontrollrechtlicher Beobachtung. 2026 wird Exportkontrolle damit noch stärker zur Querschnittsfunktion zwischen Technik, Vertrieb, Recht und Zoll. Praxisfolgen für Unternehmen: Gefragt sind belastbare Screening-Prozesse, klare Entscheidungswege und ein kontinuierliches Monitoring. Gleichzeitig wird deutlich: Die fachlichen Anforderungen ändern sich schneller, als klassische Schulungszyklen sie abbilden können. Unternehmen profitieren daher von kontinuierlicher Weiterbildung, die regulatorische Neuerungen zeitnah aufgreift und direkt in die operative Praxis übersetzt. Wer frühzeitig erkennt, wo sich neue Risiken aufbauen, kann Lieferketten anpassen, alternative Märkte erschließen und Genehmigungsprozesse vorausschauend planen – statt nur auf die nächste Verordnung zu reagieren. 2. Automatisierung & Digitalisierung der Außenwirtschaft Parallel zu geopolitischen Risiken schreitet die Digitalisierung der Zoll‑ und Außenwirtschaftsprozesse spürbar voran. Ein zentraler Treiber ist dabei die europäische Zollreform, mit der die EU ihre Zollverfahren grundlegend modernisieren will. Im Kern soll die Reform auf stärker digitalisierte, datenbasierte und harmonisierte Zollprozesse abzielen. Konzepte wie ein zentraler europäischer Datenhub, erweiterte Vorabinformationen und risikoorientierte Kontrollen könnten schrittweise verändern, wie Unternehmen mit Zollbehörden interagieren. Was das für die Praxis bedeutet steht aber aktuell noch in den Sternen, wird sich aber 2026 herauskristallisieren und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Alles zum Thema Zollreform steht von uns auf YouTube kostenfrei zur Verfügung. Klar ist, dass für Unternehmen damit integrierte End‑to‑End‑Prozesse in den Fokus rücken: Stammdatenpflege, Tarifierung, Ursprungsermittlung, Präferenzkalkulation, Exportkontrolle und Sanktionsscreening wachsen technisch zusammen. Häufig geschieht das über spezialisierte Zoll‑ und Trade‑Compliance‑Software, die direkt an ERP‑Systeme angebunden ist. Gleichzeitig nimmt der Druck zu, manuelle Tätigkeiten zu reduzieren: regelbasierte oder KI‑gestützte Warentarifierung automatisierte Dokumentenerstellung digitale Genehmigungs‑ und Prüfworkflows Künstliche Intelligenz und Datenanalytik werden verstärkt eingesetzt, etwa zur Erkennung von Auffälligkeiten, zur Plausibilitätsprüfung von Warennummern oder zur Identifikation potenziell sanktionsrelevanter Transaktionen. Wichtig: Automatisierung ersetzt keine Verantwortung. Unternehmen müssen jederzeit erklären können, warum ein System zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist und wer dafür verantwortlich ist. Damit wächst auch der Qualifikationsbedarf der beteiligten Mitarbeitenden, denn digitale Prozesse entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn Fachkräfte sie verstehen, überwachen und weiterentwickeln können. Digitale Schulungslösungen sind hier von essentiellem Wert, denn sie ermöglichen es, Wissen flexibel, aktuell und rollenbezogen bereitzustellen, ein entscheidender Vorteil in einer zunehmend datengetriebenen Zoll- und Außenwirtschaft. 3. Nachhaltigkeit & Lieferketten: ESG trifft Außenwirtschaft Nachhaltigkeit wirkt 2026 mit voller Kraft in Zoll‑ und Außenwirtschaftsentscheidungen hinein. Besonders sichtbar wird das durch den Übergang des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine entscheidende Phase – flankiert von kommenden Vorgaben aus der neuen Ökodesign‑Verordnung und der reformierten EU‑Verpackungsverordnung, die schrittweise ab 2026 greifen. Ab 2026 geht CBAM über reine Meldepflichten hinaus: Für bestimmte CO₂‑intensive Waren müssen Unternehmen Emissionszertifikate erwerben und bezahlen. Damit werden CO₂‑Kosten systematisch Teil der Import‑ und Zollkostenrechnung, was Preisgestaltung, Kalkulation und Lieferantenauswahl direkt beeinflusst. Zoll‑, Einkaufs‑, Finanz‑ und Nachhaltigkeitsabteilungen müssen enger zusammenarbeiten, um Emissionsdaten, Warenwerte und Abgaben konsistent abzubilden und in ERP‑ sowie Zollsystemen sauber zu verankern. Parallel dazu führt die neue EU‑Ökodesign‑Rahmenverordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schrittweise erweiterte Anforderungen an Produktgestaltung, Energie‑ und Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit ein. Ab 2026 werden erste Produktgruppen mit konkreten Ökodesign‑Anforderungen und digitalen Produktpässen erfasst, was sich direkt auf Produktentwicklung, Materialwahl und die zollrelevante Produktdokumentation (Technikunterlagen, Konformitätserklärungen, Kennzeichnung) auswirkt. Außenwirtschafts‑ und Zollabteilungen müssen verstehen, welche Produktgruppen betroffen sind und welche Nachweise beim Import bereitgehalten werden müssen, um Verzögerungen, Nachfragen der Behörden oder Zurückweisungen an der Grenze zu vermeiden. Denn zollrelevante Informationen wie die EORI-Nummer und der TARIC-Code werden zu Pflichtangaben im digitalen Produktpass! Hinzu kommen die Reform der EU‑Verpackungsvorschriften (künftige Verpackungs‑ und Verpackungsabfall‑Verordnung) mit neuen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrwegquoten und teilweise spezifische Kennzeichnungspflichten. Für Importeure bedeutet das: Verpackungen werden nicht nur kostenrelevant, sondern auch zulassungs‑ und kennzeichnungskritisch; unkonforme Verpackungen können zu Abmahn‑ und Sanktionsrisiken führen oder im Extremfall den Vertrieb bestimmter Waren behindern. Gleichzeitig müssen Daten zu Verpackungsarten und -mengen genauer erfasst werden, was Schnittstellen zwischen Zoll, Logistik, Umweltmanagement und ggf. nationalen Meldesystemen erfordert, da es sonst zu Verzögerungen im Importprozess kommen kann. Wer sich zu diesen Entwicklungen vertiefend informieren möchte, findet im Zoll to Date-Format einen ausführlichen Beitrag der ESG-relevanten Neuerungen für Zoll und Außenwirtschaft. Dort werden u. a. der EU Green Deal, die Ökodesign-Verordnung, die Verpackungs- und Verpackungsabfall-Verordnung (PPWR) sowie deren Auswirkungen auf Zollprozesse praxisnah aufgegriffen. Darüber hinaus verändern produktbezogene Umweltanforderungen, Grenzausgleichsmechanismen und Transparenzpflichten zunehmend Beschaffungs‑ und Absatzentscheidungen. Lieferkettenregelungen verpflichten Unternehmen, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu adressieren – und dies mit wachsenden Dokumentations‑ und Berichtspflichten. In der Praxis steigt damit der Druck, Lieferketten nicht nur preis‑, sondern auch risiko‑ und emissionsbasiert zu steuern und ESG‑Kriterien vertraglich bis in vorgelagerte Stufen abzusichern. Im Außenwirtschaftsalltag bedeutet das konkret: engere Zusammenarbeit von Einkauf, Zoll, Compliance, Nachhaltigkeit und Produktmanagement, um CBAM‑, Ökodesign‑ und Verpackungsvorgaben konsistent umzusetzen, strukturierte Lieferantenbewertungen, belastbare Emissions‑ und Produktdaten (z.B. zu Materialien, Energieeinsatz, Verpackungen) sowie klare Anforderungen an Datenqualität und Nachweise, vertragliche Verpflichtungen für vorgelagerte Lieferkettenstufen, etwa zur Bereitstellung von Emissionsdaten, Konformitäts‑ und Recyclinginformationen oder zur Einhaltung bestimmter Umwelt‑ und Sozialstandards. Auch der Zollbereich ist direkt betroffen, etwa durch zusätzliche Produktanforderungen, Kennzeichnungspflichten, digitale Produktpässe oder Importbeschränkungen für Waren, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen. Klassische Zollarbeit und ESG‑Themen wachsen damit 2026 spürbar zusammen: Ohne valide Nachhaltigkeits‑ und Produktdaten lassen sich viele zoll‑ und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten künftig nicht mehr vollständig erfüllen. Chancenperspektive: Wer CBAM, Ökodesign‑Vorgaben und Verpackungsrecht frühzeitig in seine Prozesse integriert, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern schafft Transparenz und Kostenkontrolle im internationalen Handel – etwa durch bewusste Material‑, Lieferanten‑ und Verpackungsentscheidungen. Gerade weil sich Vorgaben, Berechnungsmethoden und Berichtspflichten laufend weiterentwickeln, gewinnt kontinuierliche Weiterbildung an Bedeutung: Sie hilft, relevantes Wissen aktuell zu halten und neue Anforderungen schnell in bestehende Prozesse zu integrieren, ohne den operativen Betrieb auszubremsen. 4. Wachsende Komplexität – und der Faktor Mensch Die Kombination aus geopolitischen Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeitsanforderungen und neuen Rechtsregimen führt zu einer spürbaren Zunahme der Komplexität. Neue Vorschriften kommen hinzu, bestehende werden laufend angepasst, und die Wechselwirkungen zwischen Zoll‑, Exportkontroll‑, Steuer‑, Umwelt‑ und Sanktionsrecht nehmen zu. Gleichzeitig verschärft sich ein strukturelles Problem: der Fachkräftemangel in Zoll und Außenwirtschaft. Qualifizierte Zoll‑ und Exportkontrollspezialisten sind schwer zu finden, während die Anforderungen an das vorhandene Personal kontinuierlich steigen. Für die Praxis heißt das: Reine Einzelbetrachtungen oder Wissensinseln reichen nicht mehr aus. Gefragt sind integrierte Compliance‑Ansätze, und systematische Verankerung von Wissen im Unternehmen. Die Antwort darauf liegt in: klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten schlanken, aber belastbaren Prozessen gezielter Qualifizierung und kontinuierlicher Weiterbildung mit Hilfe eines Schulungssystems, anstelle von vereinzelten Schulungsmaßnahmen Schulungen, Dokumentation und regelmäßige Risikoanalysen sind 2026 keine Kür mehr. Sie sichern nicht nur Compliance, sondern helfen auch, Wissen trotz Personalwechseln im Unternehmen zu halten und nachhaltig zu sichern. 5. Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026 Zum Jahreswechsel sind mehrere konkrete Änderungen in Kraft getreten, die die genannten Trends zusätzlich verstärken. Besonders relevant sind die Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN 2026) und des nationalen Warenverzeichnisses. Neue, geänderte oder gestrichene Warennummern wirken sich direkt auf Zollanmeldungen, Statistiken und interne Stammdaten aus. Hinzu kommen punktuelle Änderungen bei handelspolitischen Maßnahmen, etwa: neue oder angepasste Anti‑Dumping‑ und Anti‑Subventionszölle spezifische Regelungen für Energie‑, Umwelt‑ oder Hochtechnologieprodukte Aktualisierungen im Sanktions‑ und Exportkontrollumfeld Der Jahreswechsel ist damit ein sinnvoller Anlass, Tarifierungen zu überprüfen, Prozesse zu aktualisieren und Umschlüsselungen sauber zu dokumentieren. Fazit: 2026 erfordert strategischen Weitblick 2026 verlangt von Zoll‑ und Außenwirtschaftsverantwortlichen mehr als reines Fachwissen. Gefragt sind strategischer Blick, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Bereitschaft, Organisation, Systeme und Prozesse weiterzuentwickeln. Wer die fünf zentralen Trendthemen – geopolitische Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, steigende Komplexität und Rechtsänderungen – aktiv adressiert, kann Risiken reduzieren, Planungssicherheit gewinnen und Chancen im internationalen Geschäft gezielter nutzen. Genau hier setzt Zoll to Date an: Statt punktueller Schulungen oder verspäteter Jahresrückblicke erhalten Sie das ganze Jahr über laufende, praxisnahe Updates zu allen relevanten Neuerungen in Zoll und Außenwirtschaft, immer dann, wenn sich Vorschriften, Sanktionen, EU‑Reformen oder Auslegungen ändern. Zoll to Date ist als kontinuierliche, digitale Schulungslösung konzipiert und bietet: revisionssichere Teilnahmedokumentation als belastbaren Nachweis für Audits, Prüfungen und interne Kontrollen monatliche Aktualisierungen zu Zollrecht, Exportkontrolle, Sanktionen, EU‑Zollreform und handelspolitischen Maßnahmen fachliche Einordnung durch spezialisierte Referent:innen statt allgemeiner Überblicksinhalte digitale, asynchrone Verfügbarkeit, sodass Inhalte jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind Nicht nur informiert bleiben, sondern dauerhaft handlungsfähig – auch in einem Jahr wie 2026, in dem sich Regeln, Risiken und Anforderungen schneller ändern als klassische Schulungsmodelle Schritt halten können. Kostenfrei testen
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🎄 Ho Ho Hol die Fakten: Wenn der Zoll den Weihnachtszauber neu sortiert

Na, schon gehört? Wir sind mitten im Dezember, die Plätzchenvorräte schmelzen dahin, die Adventskranzkerzen kämpfen tapfer um ihre Einsatzzeiten – und während wir uns fragen, wie dieses Jahr so rasant an uns vorbeigezogen ist, hat die EU-Kommission still und heimlich einen echten Kracher gezündet. Während draußen der Weihnachtsmarktduft durch die Straßen zieht, hat sich im Hintergrund nämlich etwas getan, das Importeure, Händler und Logistiker mindestens so elektrisiert wie ein überlasteter Lichterketten-Stecker: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur wurde zum 1.11.2025 gestrichen. Damit trat zum 1. November 2025 eine wichtige Änderung, für Weihnachtsprodukte, bei den Zolltarifnummern in Kraft. Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur (KN), die bisher die Einreihung von Weihnachtsartikeln wie Dekorationen und Adventsartikeln klar geregelt hat, wurde gestrichen und dadurch ist die Definition, welche Produkte als Weihnachtsartikel unter die Position 9505 fallen, weniger stark eingeschränkt.  Hinweis: Dieser Blog Post ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich bleibt immer der offizielle EU-Text. 🎁 Was hat sich konkret geändert? Bis Oktober 2025 existierte im Kapitel 95 („Spielwaren, Unterhaltungsartikel, Sportgeräte“) eine zusätzliche Anmerkung, die sehr eng definierte, welche Waren der Position 9505 „Weihnachtsartikel“ zugerechnet werden durften. Viele Produkte mit offensichtlichem Weihnachtsbezug wurden dadurch auf andere Kapitel verteilt – je nach Material, Form oder Verwendungszweck. Diese besondere Anmerkung wurde am 1. November 2025 aufgehoben bzw. stark entschärft. Damit richtet sich die Einreihung nun wieder vor allem nach: dem Wortlaut der Position 9505, den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN, den Erläuterungen zum HS/KN. Was das praktisch bedeutet? Dass viele Dekoartikel mit klar weihnachtlichem Motiv endlich dort landen können, wo sie thematisch längst hingehören: unter 9505 10. Nicht mehr umständlich über Materialkapitel wie 39, 70, 73, 94 oder 44 verteilt – sondern sinnvoll gruppiert als das, was sie sind: Weihnachtsartikel. 🎄 Welche Warennummern stehen im Zentrum der Änderung? Besonders betroffen sind die Unterpositionen: Code  Beschreibung  9505 10 10  Weihnachtsartikel aus Glas, ohne elektrische Beleuchtung  9505 10 90  Weihnachtsartikel aus anderen Stoffen als Glas, ohne elektrische Beleuchtung   Viele Waren, die zuvor als Glasware, Kunststoffprodukt oder Metallartikel eingereiht wurden, können nun einheitlicher und einfacher unter diesen beiden Codes geführt werden. 🎅 Typische Waren, die seit der Änderung besser unter 9505 10 passen 9505 10 10 – Weihnachtsartikel aus Glas (nicht elektrisch) Glas-Christbaumkugeln Glasengel, Glocken, Sterne Glasornamente mit klar erkennbarem Weihnachtsmotiv 9505 10 90 – Weihnachtsartikel aus anderen Materialien (nicht elektrisch) Adventskränze und Girlanden aus Holz, Kunststoff oder Metall Nicht-elektrische Christbaumspitzen, Figuren und Sterne (die nicht aus Glas sind) Dekofiguren wie Krippenfiguren, Rentiere, Weihnachtsmänner, Schneemänner Weihnachtliche Kerzenhalter ohne elektrisches Element Tisch-, Fenster- und Türdekorationen mit Weihnachtsmotiven Ausgeschlossen bleiben u. a.: Christbaumständer (je nach Material z.B. Kapitel 73, 94) Kerzen (Kapitel 34) Elektrische Lichterketten (Kapitel 94 oder 85) Natürliche Weihnachtsbäume (Kapitel 06) ✨ Welche Auswirkungen hat das? Vorteile Kurzfristig ergeben sich für viele Unternehmen eher Chancen als Risiken, weil mehr Artikel als „Weihnachtsware“ unter Kapitel 95 (insbesondere 9505) eingeordnet werden können und dort häufig niedrigere oder zumindest klare Zollsätze gelten. Die oft mühsame Frage, ob ein Artikel „genug“ Weihnachtsbezug aufweist, verliert deutlich an Sprengkraft. Hier ein Überblick:  Vereinfachte und erweiterte Einreihung: Unternehmen können mehr Produkte als Weihnachtsartikel deklarieren und profitieren von europaweit einheitlichen Regeln. Potenziell günstigere Zollabgaben: Die Einreihung unter die Warennummer für Weihnachtsartikel kann für einige Produkte zu niedrigeren Zollsätzen führen. Weniger Prüfungsaufwand: Die Zollbehörden müssen weniger streng definieren, ob ein Artikel exakt zur Weihnachtsdekoration gehört → weniger Nachforderungen und Streitfälle Handlungssicherheit: Export und Import von saisonaler Deko werden planbarer und transparenter.​ Nachteile In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Artikel bisher in einer Position mit sehr niedrigem oder Nullzoll eingereiht war und nun – weil er eindeutig als Weihnachtsware gilt – in eine Position mit etwas höherem Satz rutscht; außerdem müssen Stammdaten (Warennummern, Kalkulationen, IT-Systeme) angepasst werden, was einmalige Umstellungskosten verursacht. Fazit: Eine kleine Änderung mit großer Wirkung – und ein bisschen Weihnachtsmagie Die Anpassung der KN zum 1.11.2025 ist ein "stilles" Geschenk an all jene, die Jahr für Jahr komplexe Weihnachtssortimente importieren, verwalten oder verkaufen. Was früher in der Tarifierung ein unübersichtliches Nebeneinander aus Materialkapiteln war, fügt sich heute deutlich harmonischer zusammen. Weihnachtsartikel können endlich dort eingeordnet werden, wo sie hingehören – und das macht die Arbeit nicht nur korrekter, sondern auch logischer. So betrachtet passt diese Änderung erstaunlich gut in die Weihnachtszeit: Ein kompliziertes Geflecht wurde gelöst, Strukturen wurden klarer, und vieles wurde ein Stück einfacher. Ganz im Sinne der Festtage: ein wenig Ruhe, ein wenig Ordnung – und ein wenig Erleichterung. Damit nicht nur Ihre Weihnachtsartikel klar eingereiht sind, sondern auch Ihr Zollwissen glänzt, sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Testzugang zur Pasani Academy und erleben Sie, wie einfach korrekte Tarifierung wirklich sein kann. Kurse kostenlos testen
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EU-Zollreform: Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten

Die EU-Zollreform steht vor der Tür – und sie ist weit mehr als ein kleines Update: Sie markiert den größten Umbruch im europäischen Zollrecht seit Jahrzehnten. Mit der geplanten Reform verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Zollverfahren zu digitalisieren, Prozesse EU-weit zu vereinheitlichen, die Effizienz zu steigern und zugleich die Kontrolle über Lieferketten sowie den Kampf gegen illegale Aktivitäten deutlich zu verbessern. Noch ist vieles in der Abstimmung – doch erste konkrete Vorschläge liegen vor. Für Unternehmen ist daher jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und die eigene Zollstrategie, sowie die eigenen Prozesse zukunftssicher aufzustellen. Die Ziele der EU-Zollreform auf einen Blick 🎯  Die Europäische Kommission verfolgt mit der Reform ambitionierte Ziele: Digitalisierung & Automatisierung: Zollanmeldungen sollen vollständig entfallen und durch die digitale Bereitstellung von Daten ersetzt werden. Harmonisierung: Ein EU-weiter EU Customs Data Hub als einheitliche IT-Plattform.  Effizienz & Transparenz: Schnellere Abfertigung, reduzierte Bürokratie, klare Verantwortlichkeiten. Stärkere Kontrolle & Compliance: Bessere Überwachung von Lieferketten und effizientere Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Geplante zentrale Neuerungen Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen einstellen: Einheitliche digitale Plattform für Zollanmeldungen (EU Customs Data Hub) Zentrale Zollabwicklung: Anmeldung unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollprozesse Neue Verantwortungsrollen: „Einführer“, „Ausführer“ und im E-Commerce der „fiktive Einführer“ Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze: Kleinsendungen sind künftig zollpflichtig Stärkere Einbindung von Online-Plattformen in zollrechtliche Melde- und Haftungspflichten Höhere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit Zollrechtliche Sonderregelungen für zertifizierte E-Commerce-Akteure Zeitplan & Übergangsfristen 🕓  ACHTUNG: Wer glaubt, sich jetzt noch nicht mit der Reform beschäftigen zu müssen IRRT! Die Weichenstellung für das neue Zollrecht passiert JETZT! Relevante Verordnungen sollen bereits dieses Jahr verabschiedet werden. Die Gestaltung der Durchführungsvorschriften sollte von den Akteuren eng begleitet werden. Die Reform hat Auswirkungen auf eine Vielzahl innerbetrieblicher Prozesse, deren Anpassung Jahre im Voraus geplant und vorbereitet werden muss! Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt in mehreren Stufen – mit dem Ziel, Unternehmen, Behörden und IT-Systemen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der derzeit vorgesehene Zeitplan reicht bis ins Jahr 2038 und ist wie folgt gestaffelt: Ab 2028: Geplante Einführung EU Customs Data Hub (Europaweite Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel Ab 2032: Freiwillige Nutzung für alle Unternehmen möglich Ab 2038: Verpflichtende Nutzung für alle Mitgliedsstaaten & Unternehmen Die schrittweise Einführung erlaubt es Unternehmen, sich vorausschauend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – und dabei von digitalen Möglichkeiten, Effizienzgewinnen und reduzierter Bürokratie zu profitieren. Wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen echten Vorteil. Herausforderungen für Unternehmen Die Reform bringt nicht nur Vorteile, sondern auch konkreten Handlungsbedarf: Anpassung von IT-Systemen, ERP-Schnittstellen und Zollsoftware Neustrukturierung interner Prozesse & Verantwortlichkeiten Erweiterung der Compliance- & Dokumentationspflichten Schulung von Mitarbeitenden zu neuen Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und digitalen Abläufen Überprüfung bestehender Lieferketten & Partner auf zollrechtliche Konformität Was Unternehmen jetzt tun sollten Auch wenn viele Details noch verhandelt werden: Vorbereitung zahlt sich aus. Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Zollreform jetzt bereits genau! Wo gibt es jetzt schon Schwachstellen und Handlungsbedarf? Entwickeln Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept, dass sicherstellt, dass Sie kontinuierlich Wissen aufbauen und im Unternehmen vermitteln Beobachten Sie aktiv den Gesetzgebungsprozess und die Veröffentlichungen der EU-Kommission oder seien Sie Abonnent unserer Zoll-to-Date Reihe und erhalten Sie alle Updates als interaktive Schulungseinheiten und in Ihrer Sprache Fazit Die EU-Zollreform soll mehr Digitalisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bringen – aber auch neue Anforderungen an Unternehmen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann seine Prozesse anpassen, Risiken vermeiden und Chancen nutzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu legen – bevor neue Regeln zur Pflicht werden. Bonus: Fachwissen als Video – Unsere EU-Zollreform-Reihe auf YouTube 🎥  Für alle, die lieber hören und sehen als lesen: Unsere YouTube-Reihe zur EU-Zollreform beleuchtet die aktuellsten Themen kompakt und praxisnah – von der zentralen Plattform bis zum E-Commerce. Alle abspielen 📌 Für unsere Flatrate- und Zoll-to-Date-Kund*innen ist die gesamte Reihe bereits exklusiv als interaktive Lerninhalte verfügbar. Noch kein Pasani Kunde? Teste unser Schulungskonzept 14 Tage kostenlos: Unverbindlich testen
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Zoll to Date – Schluss mit veralteten Jahresupdates!

Wie aktuell ist das eigene Wissen wirklich? Wie oft haben Sie schon eine Jahresupdate Schulung besucht und festgestellt: "80 % davon hätte ich mir sparen können – und die wirklich wichtigen Infos kamen viel zu spät?" Genau das gehört der Vergangenheit an. Mit Zoll to Date bringen wir Zollschulungen auf ein neues Level – aktuell, flexibel und individuell. Gesetze ändern sich ständig, genauso wie neue Regelungen, sie warten nicht bis zum Jahresende - deswegen tun wir das auch nicht! 🚫 Warum reicht die klassische Jahresupdate Schulung nicht mehr? Zu spät: Änderungen treten oft mitten im Jahr in Kraft – das Update am Jahresende ist dann längst überholt. Zu breit: Viele Inhalte sind nicht relevant für den eigenen Arbeitsbereich. Zu unflexibel: Feste Termine passen selten in den oft hektischen Berufsalltag. Preis-Leistung: Ein Experte der einmal im Jahr referiert ist nicht mehr zeitgemäß und kostet dazu das ganze Team eine Menge Geld und Zeit ✅ Was Zoll to Date anders macht? Zoll to Date liefert genau das, was im Alltag zählt – und das regelmäßig, digital und flexibel. Statt einmal im Jahr gibt’s monatlich relevante Updates zu allen wichtigen Themen rund um Zoll und Außenwirtschaft. Monatliche Updates: Immer auf dem neuesten Stand. Heute noch durchstarten und up to date sein. Flexibler Zugriff: Jederzeit und überall abrufbar – per Laptop, Tablet oder Smartphone. Relevante Inhalte: Nur das, was wirklich gebraucht wird – kein überflüssiger Ballast. Fachlich fundiert: Jeder Beitrag stammt von spezialisierten Zoll-Expert:innen. Austausch inklusive: Fragen stellen, mitdenken, in Q&A-Sessions Antworten erhalten. 🌍 Für wen ist Zoll to Date gedacht? Unternehmen mit Zoll-, Export- oder Compliance-Abteilungen Fachkräfte, die jährlich up-to-date bleiben müssen Verantwortliche für Weiterbildung & Zertifizierung Alle, die sicher und effizient im internationalen Geschäft agieren wollen https://www.youtube.com/watch?v=hRfKHC-o1NA&t=5s 🧭 Fazit: Zollwissen und verstehen mal wieder neu gedacht! Zoll to Date ersetzt die veraltete Jahresupdate Schulung durch ein dynamisches und digitales System, das mitdenkt, sich anpasst und wirklich weiterhilft. Weniger Aufwand, mehr Relevanz – und das jeden Monat. Schulungen die nicht nur Pflichten erfüllen, sondern echten Mehrwert stiften. Interaktiv, flexibel, topaktuell und auf höchstem fachlichem Niveau – perfekt für alle, die 2025 nicht nur informiert, sondern voraus sein wollen. Neugier geweckt? Mehr erfahren und durchstarten
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Neu 2022: Neue Pflichtangaben in der Ausfuhranmeldung

Zukünftig ist in jeder Ausfuhranmeldung der „Beförderer“ mit seiner EORI-Nummer (oder alternativ TCUI-Nummer für im Drittland ansässige Spediteure) anzugeben. In Deutschland wird diese Änderung mit dem AES-Release 3.0 eingeführt, das im Rahmen einer weichen Migration bis spätestens April 2023 zu implementieren ist. Dies dürfte für viele Exporteure eine massive Herausforderung darstellen. Meines Erachtens ist der einzig praktikable Lösungsansatz, die Ausfuhranmeldung und die ASumA (die summarische Ausgangsanzeige) voneinander zu trennen und die ASumA separat abzugeben. Zur Abgabe der ASumA ist der Beförderer vor dem tatsächlichen Ausgang der Ware verpflichtet. Da bisher alle ASumA-Daten bereits bei der Erstellung des ABD vorlagen, konnten die ASumA-Informationen gemeinsam mit dem ABD durch den Ausführer übertragen werden, was meines Wissens nach in Deutschland fast ausschließlich passiert und eine separate ASumA weitestgehend obsolet macht. Die nun erforderliche Trennung von ABD und ASumA dürfte zu einem untragbaren Aufwand auf Seiten der Spediteure und Logistikunternehmen führen und zu Verzögerungen bei der Ausfuhr führen.
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Es heißt wieder „und Action“!

Ich bin gerade in Berlin, um gemeinsam mit den Experten der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin neue eLearnings zum Energie- und Stromsteuerrecht zu erstellen. Den Anfang machte Reinhart Rüsken, der für Sie die aktuelle Rechtsprechung aus 2021 analysiert hat, um Ihnen Stolpersteine aufzuzeigen, die es in der betrieblichen Praxis zu vermeiden gilt. Als Nächstes zeichnen wir noch ein Online-Training zum Stromsteuerrecht mit Leonard von Rummel auf. Freuen Sie sich also in Kürze über diese neuen Kurse!
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UPDATE: Änderungen des HS-Systems zum 01.01.2022

Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Änderungen der kombinierten Nomenklatur (KN) bekannt gegeben, die die 351 Änderungen des HS-Systems abbildet. Den Link finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2021.385.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2021%3A385%3ATOC
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UPDATE: BAFA Merkblatt zum Art. 5 der neuen Dual-Use-Verordnung

Die BAFA hat das kürzlich erschienene Merkblatt zum Art. 5 der die Ausfuhr von Gütern regelt, die sich zur digitalen Überwachung eignen, nun auch in Englisch veröffentlicht. Die Links zu beiden Versionen finden Sie hier: Merkblatt Englisch: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20211022_merkblatt_art-5_englisch.html Merkblatt Deutsch: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_eu-dual-use-vo_artikel-5.html PS: In Kürze wird unser Update-Kurs zur neuen Dual-Use-Verordnung als eLearning online verfügbar sein. In diesem werden Ihnen Laura Louca und Florian Wolf der Kanzlei BLOMSTEIN einen Überblick über die Neuregelungen geben. Natürlich spielt dabei auch der Art. 5 eine maßgebliche Rolle. Seien Sie also gespannt!
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