Zugelassener Ausführer

Ehemalige Bezeichnung im UZK für eine zulassungsbedürftige Vereinfachung im Ausfuhrverfahren. Derzeit werden bestehende Bewilligungen in Deutschland schrittweise auf die vereinfachte Zollanmeldung umgestellt, wodurch das Prinzip des zugelassenen Ausführers nicht mehr nötig ist, da es denselben Zweck, etwa die automatisierte Überlassung und die Gestellungsbefreiung erfüllt.



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