Verpackungsverordnung

Kurz erklärt: Die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Verordnung (EU) 2025/40), regelt EU-weit einheitlich, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und betrifft über die Marktüberwachungsverordnung auch den Zoll.

Was die Verpackungsverordnung regelt

Die PPWR legt fest, welche Anforderungen Verpackungen in der EU erfüllen müssen, von Kennzeichnung und Konformitätsnachweisen über Stoffgrenzwerte bis zu langfristigen Recycling- und Mehrwegzielen. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt als unmittelbar wirksame Verordnung in allen Mitgliedstaaten gleich, ohne nationale Umsetzung.

Warum die Verpackungsverordnung den Zoll betrifft

Die PPWR ändert die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und nimmt Verpackungen dort in Anhang I auf. Dadurch gilt für Verpackungen dasselbe Kontrollinstrumentarium wie für andere CE-pflichtige Produkte, und dieses reicht bis an die EU-Außengrenze. Der Zoll kann Verpackungen damit im Rahmen seiner risikobasierten Kontrollen prüfen und die Überlassung einer Sendung aussetzen, wenn Konformitätsnachweise fehlen oder eine Verpackung nicht regelkonform ist.

Wer verantwortlich ist

  • Erzeuger: verantwortlich für die produktrechtliche Konformität der Verpackung, in der Regel der Markeninhaber
  • Hersteller: abfallrechtlicher Begriff, zuständig für Registrierung und Entsorgungsgebühren in jedem Mitgliedstaat
  • Importeur: muss vor der Einfuhr die Konformität des Drittlanderzeugers prüfen und Nachweise bereithalten

Zeitplan im Überblick

  • Ab 2026: Grundpflichten, unter anderem PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen
  • Ab 2030: Formatverbote, Rezyklatquoten, Recyclingfähigkeitsstufen und Mehrwegziele

Häufig gestellte Fragen zur Verpackungsverordnung (PPWR)

Was ist die Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist die EU-weite Regelung zu Verpackungen. Sie legt Anforderungen an Gestaltung, Kennzeichnung und Konformität fest und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Was hat die Verpackungsverordnung mit Zoll zu tun?

Weil die PPWR die Marktüberwachungsverordnung ändert und Verpackungen in deren Anhang I aufnimmt. Dadurch dürfen Zollbehörden Verpackungen wie andere CE-pflichtige Produkte an der Grenze kontrollieren.

Wer gilt bei der Verpackungsverordnung als Erzeuger, wer als Hersteller?

Der Erzeuger trägt die produktrechtliche Verantwortung für die Verpackung, meist der Markeninhaber. Der Hersteller ist der abfallrechtliche Begriff und muss sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem er Ware bereitstellt.

Gelten ab 2026 bereits alle Pflichten der PPWR?

Nein. Ab 2026 gelten die Grundpflichten, etwa PFAS-Grenzwerte. Formatverbote, Rezyklatquoten und Mehrwegziele greifen erst ab 2030.

Fazit

Die Verpackungsverordnung ist in erster Linie ein Produktregelwerk, wird über die Marktüberwachungsverordnung aber auch zu einem Kontrollthema an der EU-Außengrenze. Wer Rollen und Nachweise sauber zuordnet, vermeidet, dass Verpackung statt Ware zum Problem bei der Einfuhr wird.

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