Ausfuhr

Kurz erklärt: Ausfuhr bedeutet, dass Waren oder bestimmte Güter aus dem Inland in ein anderes Land gebracht werden. Rechtlich gibt es dabei zwei wichtige Blickwinkel: das Zollrecht und das Exportkontrollrecht.

Was Ausfuhr bedeutet

Im Zollrecht geht es darum, dass Waren das Zollgebiet der EU verlassen und das dafür vorgesehene Zollverfahren eingehalten wird. Im Exportkontrollrecht geht es darum, ob die Ausfuhr überhaupt erlaubt ist oder nur mit Genehmigung stattfinden darf. Beide Blickwinkel greifen bei jeder Ausfuhr ineinander, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Zollrechtliche Ansicht

Zollrechtlich ist eine Ausfuhr die Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland. Dabei steht nicht in erster Linie die Frage im Vordergrund, was die Ware ist, sondern wohin sie geht und welches Verfahren dafür einzuhalten ist.

Praktisch heißt das: Die Ware muss korrekt angemeldet werden, und die Zollformalitäten müssen erfüllt sein, damit sie rechtmäßig aus der EU herausgelangt. Kurz gesagt: Das Zollrecht regelt den Grenz- und Verfahrensweg der Ware.

Exportkontrollrechtliche Ansicht

Exportkontrollrechtlich geht es um die Frage, ob eine Ware, Technologie oder Dienstleistung überhaupt ausgeführt werden darf oder ob dafür eine Genehmigung nötig ist. Das betrifft zum Beispiel sensible Güter, Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter, also Waren, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.

Hier schaut der Staat nicht nur auf die Grenze, sondern auf das Risiko der Verwendung und des Empfängers. Kurz gesagt: Das Exportkontrollrecht fragt, ob die Sache überhaupt exportiert werden darf.

Der wichtigste Unterschied

  • Zollrecht: regelt den formellen Exportvorgang an der Grenze und im Zollverfahren
  • Exportkontrollrecht: regelt die inhaltliche Zulässigkeit der Ausfuhr, also ob eine Genehmigung erforderlich ist oder ein Verbot greift

Man kann es sich so merken: Zollrecht ist die Abwicklung, Exportkontrollrecht ist die Zulässigkeit.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen will eine Maschine in ein Land außerhalb der EU verkaufen. Zollrechtlich muss es die Ware ordnungsgemäß zur Ausfuhr anmelden und das Ausfuhrverfahren einhalten. Exportkontrollrechtlich muss es zusätzlich prüfen, ob die Maschine möglicherweise genehmigungspflichtig ist, etwa weil sie besonders sensibel ist oder in ein Embargoland geht.

Es kann also sein, dass eine Ware zollrechtlich problemlos ausgeführt werden darf, exportkontrollrechtlich aber trotzdem eine Genehmigung braucht.

Häufig gestellte Fragen zur Ausfuhr

Was bedeutet Ausfuhr?

Ausfuhr bezeichnet das Verbringen von Waren oder Gütern aus dem Inland in ein anderes Land, insbesondere aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland.

Was ist der Unterschied zwischen Zollrecht und Exportkontrollrecht bei der Ausfuhr?

Das Zollrecht regelt den formellen Ablauf an der Grenze, das Exportkontrollrecht regelt, ob die Ausfuhr überhaupt erlaubt ist oder eine Genehmigung braucht.

Kann eine Ware zollrechtlich erlaubt, aber trotzdem genehmigungspflichtig sein?

Ja. Eine Ware kann zollrechtlich problemlos ausgeführt werden dürfen und trotzdem exportkontrollrechtlich eine Genehmigung benötigen, etwa bei Dual-Use-Gütern oder Lieferungen in Embargoländer.

Wer prüft die exportkontrollrechtliche Zulässigkeit einer Ausfuhr?

In Deutschland ist dafür in erster Linie das BAFA zuständig, das die Genehmigungspflicht sensibler Güter, Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter prüft.

Fazit

Ausfuhr ist das Verbringen von Waren aus der EU heraus. Das Zollrecht regelt dabei den Ablauf, das Exportkontrollrecht die rechtliche Erlaubnis.

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