AGG

Die Allgemeine Genehmigung, kurz AGG (oder Allgemeingenehmigung) ist eine spezielle Form der Ausfuhrgenehmigung oder Verbringungsgenehmigung im Bereich der Exportkontrolle. Im Gegensatz zu individuellen Genehmigungen, bei denen der Ausführer oder Verbringer eine explizite Genehmigung für jede einzelne Export- oder Verbringungstransaktion beantragen muss, werden die Allgemeinen Genehmigungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch entfällt der Antragsprozess für jede einzelne Transaktion, und Unternehmen können von einer generellen Erlaubnis für bestimmte Geschäfte profitieren.

Die Allgemeinen Genehmigungen dienen dazu, bestimmte Arten von Ausfuhren oder Verbringungen zu erleichtern, die den Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung entsprechen. Sobald ein Exporteur oder Verbringer die festgelegten Kriterien erfüllt, gilt die Genehmigung automatisch, ohne dass eine separate Beantragung erforderlich ist. Dies kann den Exportprozess erheblich beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Es gibt zwei Arten von Allgemeinen Genehmigungen: solche, die auf Unionsebene erlassen werden und im Rahmen der EG-Dual-use-Verordnung gelten, sowie nationale Allgemeingenehmigungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden. Derzeit existieren sechs Allgemeine Genehmigungen auf Unionsebene (EU001 bis EU006) und neun nationale Allgemeingenehmigungen in Deutschland.

Diese Genehmigungen haben eine wichtige Funktion in der Exportkontrolle, da sie dennoch klare Regelungen und Kontrollen gewährleisten, während sie gleichzeitig den Handel erleichtern und den Anforderungen von Unternehmen an eine effiziente Abwicklung von Ausfuhrgeschäften entgegenkommen. Unternehmen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung erfüllen und die gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle einhalten. Das BAFA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmenergreifen.



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