🎄 Ho Ho Hol die Fakten: Wenn der Zoll den Weihnachtszauber neu sortiert

Carolin Becker
Zoll

Na, schon gehört? Wir sind mitten im Dezember, die Plätzchenvorräte schmelzen dahin, die Adventskranzkerzen kämpfen tapfer um ihre Einsatzzeiten – und während wir uns fragen, wie dieses Jahr so rasant an uns vorbeigezogen ist, hat die EU-Kommission still und heimlich einen echten Kracher gezündet.

Während draußen der Weihnachtsmarktduft durch die Straßen zieht, hat sich im Hintergrund nämlich etwas getan, das Importeure, Händler und Logistiker mindestens so elektrisiert wie ein überlasteter Lichterketten-Stecker: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur wurde zum 1.11.2025 gestrichen.

Damit trat zum 1. November 2025 eine wichtige Änderung, für Weihnachtsprodukte, bei den Zolltarifnummern in Kraft. Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur (KN), die bisher die Einreihung von Weihnachtsartikeln wie Dekorationen und Adventsartikeln klar geregelt hat, wurde gestrichen und dadurch ist die Definition, welche Produkte als Weihnachtsartikel unter die Position 9505 fallen, weniger stark eingeschränkt. 

Hinweis: Dieser Blog Post ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich bleibt immer der offizielle EU-Text.


🎁 Was hat sich konkret geändert?

Bis Oktober 2025 existierte im Kapitel 95 („Spielwaren, Unterhaltungsartikel, Sportgeräte“) eine zusätzliche Anmerkung, die sehr eng definierte, welche Waren der Position 9505 „Weihnachtsartikel“ zugerechnet werden durften. Viele Produkte mit offensichtlichem Weihnachtsbezug wurden dadurch auf andere Kapitel verteilt – je nach Material, Form oder Verwendungszweck.

Diese besondere Anmerkung wurde am 1. November 2025 aufgehoben bzw. stark entschärft.

Damit richtet sich die Einreihung nun wieder vor allem nach:

  • dem Wortlaut der Position 9505,
  • den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN,
  • den Erläuterungen zum HS/KN.

Was das praktisch bedeutet? Dass viele Dekoartikel mit klar weihnachtlichem Motiv endlich dort landen können, wo sie thematisch längst hingehören: unter 9505 10. Nicht mehr umständlich über Materialkapitel wie 39, 70, 73, 94 oder 44 verteilt – sondern sinnvoll gruppiert als das, was sie sind: Weihnachtsartikel.

🎄 Welche Warennummern stehen im Zentrum der Änderung?

Besonders betroffen sind die Unterpositionen:

Code  Beschreibung  
9505 10 10  Weihnachtsartikel aus Glas, ohne elektrische Beleuchtung  
9505 10 90  Weihnachtsartikel aus anderen Stoffen als Glas, ohne elektrische Beleuchtung  

Viele Waren, die zuvor als Glasware, Kunststoffprodukt oder Metallartikel eingereiht wurden, können nun einheitlicher und einfacher unter diesen beiden Codes geführt werden.


🎅 Typische Waren, die seit der Änderung besser unter 9505 10 passen

9505 10 10 – Weihnachtsartikel aus Glas (nicht elektrisch)

  • Glas-Christbaumkugeln
  • Glasengel, Glocken, Sterne
  • Glasornamente mit klar erkennbarem Weihnachtsmotiv

9505 10 90 – Weihnachtsartikel aus anderen Materialien (nicht elektrisch)

  • Adventskränze und Girlanden aus Holz, Kunststoff oder Metall
  • Nicht-elektrische Christbaumspitzen, Figuren und Sterne (die nicht aus Glas sind)
  • Dekofiguren wie Krippenfiguren, Rentiere, Weihnachtsmänner, Schneemänner
  • Weihnachtliche Kerzenhalter ohne elektrisches Element
  • Tisch-, Fenster- und Türdekorationen mit Weihnachtsmotiven

Ausgeschlossen bleiben u. a.:

  • Christbaumständer (je nach Material z.B. Kapitel 73, 94)
  • Kerzen (Kapitel 34)
  • Elektrische Lichterketten (Kapitel 94 oder 85)
  • Natürliche Weihnachtsbäume (Kapitel 06)

✨ Welche Auswirkungen hat das?

Vorteile

Kurzfristig ergeben sich für viele Unternehmen eher Chancen als Risiken, weil mehr Artikel als „Weihnachtsware“ unter Kapitel 95 (insbesondere 9505) eingeordnet werden können und dort häufig niedrigere oder zumindest klare Zollsätze gelten. Die oft mühsame Frage, ob ein Artikel „genug“ Weihnachtsbezug aufweist, verliert deutlich an Sprengkraft. Hier ein Überblick: 

  • Vereinfachte und erweiterte Einreihung: Unternehmen können mehr Produkte als Weihnachtsartikel deklarieren und profitieren von europaweit einheitlichen Regeln.
  • Potenziell günstigere Zollabgaben: Die Einreihung unter die Warennummer für Weihnachtsartikel kann für einige Produkte zu niedrigeren Zollsätzen führen.
  • Weniger Prüfungsaufwand: Die Zollbehörden müssen weniger streng definieren, ob ein Artikel exakt zur Weihnachtsdekoration gehört → weniger Nachforderungen und Streitfälle
  • Handlungssicherheit: Export und Import von saisonaler Deko werden planbarer und transparenter.​

Nachteile

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Artikel bisher in einer Position mit sehr niedrigem oder Nullzoll eingereiht war und nun – weil er eindeutig als Weihnachtsware gilt – in eine Position mit etwas höherem Satz rutscht; außerdem müssen Stammdaten (Warennummern, Kalkulationen, IT-Systeme) angepasst werden, was einmalige Umstellungskosten verursacht.


Fazit: Eine kleine Änderung mit großer Wirkung – und ein bisschen Weihnachtsmagie

Die Anpassung der KN zum 1.11.2025 ist ein „stilles“ Geschenk an all jene, die Jahr für Jahr komplexe Weihnachtssortimente importieren, verwalten oder verkaufen. Was früher in der Tarifierung ein unübersichtliches Nebeneinander aus Materialkapiteln war, fügt sich heute deutlich harmonischer zusammen. Weihnachtsartikel können endlich dort eingeordnet werden, wo sie hingehören – und das macht die Arbeit nicht nur korrekter, sondern auch logischer.

So betrachtet passt diese Änderung erstaunlich gut in die Weihnachtszeit: Ein kompliziertes Geflecht wurde gelöst, Strukturen wurden klarer, und vieles wurde ein Stück einfacher.

Ganz im Sinne der Festtage: ein wenig Ruhe, ein wenig Ordnung – und ein wenig Erleichterung.

Damit nicht nur Ihre Weihnachtsartikel klar eingereiht sind, sondern auch Ihr Zollwissen glänzt, sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Testzugang zur Pasani Academy und erleben Sie, wie einfach korrekte Tarifierung wirklich sein kann.

Kurse kostenlos testen
Inhalt des Beitrags







Das könnte Sie auch interessieren

Sie haben Fragen?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.