Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft


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Zollreform: Revolution oder Reförmchen – droht die EU am Status Quo zu scheitern?

Seit Jahrzehnten sprechen Politiker von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Vereinfachungen für die Wirtschaft. Doch wenn es konkret wird, verheddert sich Europa oft in Kompromissen. Genau dieses Muster droht nun bei der Zollreform: Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zum UZK die größte Reform seit 1968 durchsetzen, doch der Rat bremst und könnte das Projekt auf ein bloßes „Reförmchen“ reduzieren, wenn man dem neuesten Vorschlag (Stand 27.06.2025) in Betracht zieht. Vor allem beim Thema Abschaffung der klassischen Zollanmeldungen gehen die Meinungen auseinander. Während die Kommission ein automatisiertes, digital gestütztes System etablieren will, bleibt der Rat bei einem eher konservativen Ansatz und ersetzt die Zollanmeldung lediglich durch die Begriffe „Mitteilung“ und „Informationsbereitstellung“. Was die Kommission plant: Zoll ohne Anhalten Vereinfacht ausgedrückt möchte die Kommission (KOM) einen Zollabwicklungsprozess im Hintergrund etablieren, der auf eine Gestellung und zeitpunktbezogene Zollanmeldung verzichtet. Wenn alle Daten vorhanden sind und es kein Kontrollbedürfnis gibt, kann die Ware automatisiert überlassen werden und der physische Warenfluss wird nicht unterbrochen. Also zusammengefasst: Wegfall der klassischen Zollanmeldung Etablierung eines digitalen Hintergrundprozesses über den EU Customs Data Hub Automatisierte Überlassung von Waren, sobald alle Daten vorhanden sind und kein Kontrollbedarf besteht Das würde demnach bedeuten, dass der physische Warenfluss nicht mehr unterbrochen werden würde und die Zollabwicklung im Hintergrund laufen könnte – modern, unsichtbar, effizient. Für Wirtschaftsbeteiligte würde das bedeuten: schnellere Abläufe, weniger Unterbrechungen, weniger Bürokratie. Natürlich kommt es auf viele Details an, die noch fehlen, aber der Ansatz klingt zumindest so, als könne er wirklich etwas zum positiven verändern.  Das Bild aus der Praxis: Was wir vom Mobilfunk lernen können Der Vorschlag der Kommission klingt ambitioniert – aber was bedeutet er konkret für den Alltag von Unternehmen? Um das zu verdeutlichen, hilft ein Vergleich mit einer Situation, die wir alle kennen und bei der Abläufe längst reibungslos im Hintergrund laufen: Dem Mobilfunk-Roaming. Wenn wir mit dem Auto nach Italien fahren, wechselt unser Handy von einer Funkzelle in die nächste. Wir müssen nichts tun, nirgendwo anhalten, keine Daten erneut eingeben. Die Funkzelle prüft automatisch, zu welchem Netzbetreiber wir gehören, welche Leistungen unser Tarif umfasst und ob unsere Rechnungen bezahlt sind. Ergebnis: Wir bleiben nahtlos verbunden und müssen unsere Reise zu keinem Zeitpunkt unterbrechen, um Mobilfunkempfang zu erhalten. Genauso versteht die Kommission die Zollreform. Beim „Wechsel der Funkzelle“ – sprich: beim Passieren einer Zollstelle – wird nur überprüft, ob die notwendigen Daten im EU Customs Data Hub vorliegen. Falls ja, kann die Ware passieren, ohne dass der Prozess gestoppt wird. Nur wenn Informationen fehlen, ist ein Zwischenstopp erforderlich. Die Ratsposition: Neuer Name, altes Verfahren Der Rat möchte da deutlich vorsichtiger vorgehen. Er möchte weiterhin, dass an den "Kontrollpunkten" der Zollstellen ein definierter Datensatz in Form einer Mitteilung zu den heute bereits bekannten Gestellungszeitpunkten bereitgestellt wird, auch wenn der Begriff Gestellung eine andere Definition enthält. Das entspricht dem bisherigen Status Quo der Zollanmeldungen, nur dass der Begriff "Zollanmeldung" ersetzt wird durch den Begriff "Mitteilung".  Neue Begriffe, aber die Prozesse würden gleich bleiben. Das wäre so, als müssten wir bei jedem Funkzellenwechsel anhalten, unsere persönlichen Daten, die Mobilfunknummer und unseren Provider auf ein Formular schreiben – und erst erst dann erhalten wir wieder Handyempfang und die Reise kann weitergehen. Ein umständlicher Status Quo, den viele als nicht mehr zeitgemäß empfinden. Zollreform: Mut zur echten Revolution oder Rückfall ins Alte? Die Frage ist also: Schafft Europa mit der Zollreform einen Durchbruch, der den Handel wirklich erleichtert? Oder bleibt alles beim Alten – nur mit neuem Vokabular? Gerade in Zeiten von Blockchain, KI und Echtzeitdatenmanagement wirkt es widersprüchlich, weiter an Papierlogiken und Zwischenstopps festzuhalten. Der Blick nach vorn Jetzt kommt es auf die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an. Dort entscheidet sich, ob die Zollreform tatsächlich den Namen verdient – oder ob sie in alten Strukturen steckenbleibt. Für die Wirtschaft ist klar: Nur ein digitales, automatisiertes Verfahren bringt echte Entlastung und weniger Bürokratie. Deshalb ist es entscheidend, dass Wirtschaftsverbände und Unternehmen die Entwicklungen eng begleiten und ihre Position einbringen. Wer hier frühzeitig informiert ist, kann in der Debatte mitreden und seine Interessen wirksam vertreten. Genau dafür bieten wir unsere YouTube-Reihe zur Zollreform an, in der wir die wichtigsten Aspekte anschaulich aufbereiten. https://www.youtube.com/playlist?list=PLTs8mLV_CbdG_rXjZHaa-lnBczIfay60B Zudem halten wir dich mit unserem Zoll to Date Format kontinuierlich über alle Fortschritte und Änderungen auf dem Laufenden. Denn die „größte Reform des Zollrechts seit 1968“ darf nicht zur bloßen Mogelpackung verkommen – und wer vorbereitet ist, kann die Chancen aktiv nutzen.
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Die LKL PASANI Academy gewinnt renommierten eLearning-Award!

Das eLearning-Journal des Instituts für betriebliche Bildung (IFBB) verleiht dem Schulungskonzept der LKL Pasani Academy den eLearning-Award 2025 in der Kategorie „Compliance-Trainings“. DAS FAZIT DER JURY: „Das Projekt der Pasani Academy setzt neue Maßstäbe in der betrieblichen Bildung durch den Einsatz moderner Technologien und didaktischer Innovationen!“ Entscheidende Faktoren für die Auszeichnung waren insbesondere folgende Punkte, die die Zollschulungen von LKL Pasani einzigartig machen und somit einen Standard im gesamten Bereich der Compliance-Schulungen setzen: Modularer Aufbau:Die Auswahlmöglichkeit aus einer Vielzahl kurzer Einheiten (Learning-„Nuggets“) ermöglicht die Erstellung einer individuellen Struktur, die unternehmensspezifische Anforderungen gezielt berücksichtigt. Micro-Learning und Flexibilität:Kurze Module können flexibel und individuell in den Arbeitsalltag integriert werden. Durch die abwechslungsreiche Gestaltung aus kurzen Videosequenzen, die um interaktive Elemente ergänzt werden, werden komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich und praxisorientiert aufbereitet. Ein automatisierter Update-Service hält die Schulungen stets aktuell und gewährleistet, dass rechtliche Änderungen umgehend eingepflegt werden. Von Experten präsentiert:Fachreferenten mit langjähriger Erfahrung vermitteln komplexe Inhalte verständlich und praxisorientiert. Dies führt zu einem nachhaltigen Lernerfolg. MultilingualDie Schulungen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Dies ermöglicht es globalen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden weltweit ohne Sprachbarrieren zu schulen und dabei eine einheitlich hohe Qualität zu gewährleisten. Eingangstest („Pre-Test-Funktion):Durch gezielte Wissensüberprüfungen vor dem eigentlichen Trainingsbeginn wird die Schulungszeit erheblich verkürzt, da bereits vorhandenes Wissen der einzelnen Teilnehmenden berücksichtigt wird. Die Innovationskraft des Projekts, darunter die modulare Struktur und die internationale Skalierbarkeit, macht es übertragbar auf verschiedene Bereiche – etwa Compliance Fortbildung. Eine Auszeichnung in der Kategorie „Web Based Training“ mit dem Schwerpunkt „Compliance“ beim eLearning AWARD 2025 ist daher die verdiente Anerkennung für das Projekt „Weiterbildung im Zollrecht“ der Pasani Academy eLearning-Journal Was sagt die LKL Pasani Academy zur Verleihung des Awards? Jan Olaf Leisner, Geschäftsführer, Fachanwalt für Steuerrecht:Zollrecht ist Steuerrecht. Das bringt erhebliche Compliance-Anforderungen für Unternehmen im internationalen Handel mit sich. Der Erhalt dieser Auszeichnung zeigt einmal mehr, wie das Schulungssystem der LKL Pasani Academy zu einem wichtigen Baustein in der innerbetrieblichen Tax-Compliance werden kann. Zudem wird das Management von Haftungsrisiken befreit, weil sichergestellt wird, dass die Unternehmensleitung ihrer Ausbildungsverpflichtung effektiv nachkommt. Patrick Nieveler – Gründer, Geschäftsführer:Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung. Dieser Award honoriert unseren unermüdlichen Einsatz, für die zollrechtliche Fortbildung wissenschaftliche, lernpsychologische und lerndidaktische Erkenntnisse zu adaptieren und dadurch ein Lernerlebnis zu schaffen, welches klassischen Präsenzseminaren und Webinaren bei weitem überlegen ist. Hier der Link zum Beitrag des eLearning-Journals
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EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung des Inkrafttretens auf 2026 zeichnet sich ab.

Die geplante EU-Entwaldungsverordnung, die den Import von Produkten verhindern soll, die zur Entwaldung beitragen, soll auf 2026 verschoben werden. Diese Verschiebung, die viele Akteure der betroffenen Branchen betrifft, bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich intensiver mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Das Ziel der Entwaldungsverordnung ist klar: Die EU möchte sicherstellen, dass importierte Waren wie Soja, Palmöl, Kaffee, Holz, Kautschuk, Kakao, Rindfleisch und weitere Erzeugnisse, die aus diesen Rohstoffen hergestellt wurden, nicht aus Gebieten stammen, die durch Entwaldung zerstört wurden. Diese strengeren Anforderungen sollen der weltweiten Zerstörung von Wäldern entgegenwirken und die negativen Folgen für Klima, Biodiversität und lokale Gemeinschaften abmildern. Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung bereits im Januar 2025 in Kraft treten sollte. Doch aufgrund komplexer Diskussionen und zahlreicher Forderungen nach Anpassungen hat das Parlament der Europäischen Union der Verschiebung nun zugestimmt. Nun muss der Ministerrat der Europäischen Union die Entscheidung bestätigen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann.  Diese Entscheidung schafft mehr Zeit für die betroffenen Unternehmen und Handelspartner, um notwendige Maßnahmen zu implementieren und die Lieferketten auf die neuen Anforderungen abzustimmen. Auch wenn dies für viele Unternehmen eine Erleichterung darstellen mag, bleibt die Notwendigkeit zur Umstellung bestehen. Besonders für Unternehmen, die in der Lebensmittel- oder Rohstoffbranche tätig sind, ist es ratsam, die kommenden Monate intensiv zur Vorbereitung zu nutzen. Die Verzögerung auf 2026 sollte nicht als Signal zum Abwarten verstanden werden, sondern als Chance, nachhaltige Prozesse zu etablieren. Neben der zeitlichen Verschiebung gab es auch weitere Diskussionen hinsichtlich der Details der Verordnung. Es zeichnet sich eine Tendenz zu einer moderaten Aufweichung ab, insbesondere was die Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit und Dokumentationspflichten betrifft. Dennoch bleiben die Kernziele der Verordnung bestehen – den Schutz der weltweiten Wälder zu stärken und zu einer nachhaltigeren Produktion beizutragen. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Transparenz in ihren Lieferketten sicherzustellen und frühzeitig auf die Anforderungen der Verordnung zu reagieren. Schulungen, Workshops und die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten werden wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Umsetzung sein. Nutzen Sie die Zeit bis 2026, um sich strategisch optimal aufzustellen und damit langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Sie möchten alle Hintergründe zur EU-Entwaldungsverordnung erfahren und hinsichtlich möglicher Änderungen auf dem Laufenden bleiben? Mit unserem Zoll-Jahres-Update verpassen Sie keine relevanten Themen zu Zoll, Außenwirtschaft und Exportkontrolle. 
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ATLAS-Update: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) startet am 23. November 2024

Die deutsche Zollverwaltung hat mit der ATLAS-Info 0673/24 vom 12.11.2024 entscheidende Neuerungen angekündigt: Die Einführung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) steht bevor. Ab dem 23. November 2024 wird das Verfahren mit der Version ATLAS 10.1.2 in Deutschland eingeführt. Unternehmen sollten sich auf die neuen Prozesse vorbereiten, um ihre Exportabwicklungen weiterhin effizient zu gestalten. Was ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)? Mit CCE wird es möglich,  Exportprozesse innerhalb der EU zentral, unter Verwendung eines elektronischen Datenaustauschs zwischen den Zollverwaltungen abzuwickeln. Das bedeutet, dass Ausfuhranmeldungen bei einer zentralen Ausfuhrzollstelle erfolgen können, selbst wenn die Gestellungszollstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt. Das Verfahren basiert auf einer eng vernetzten, elektronischen Kommunikation zwischen den beteiligten Zollbehörden. Dadurch können Prozesse vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Voraussetzungen für die Teilnahme Die Nutzung der CCE setzt folgende Punkte voraus: Technische Voraussetzungen: Der Mitgliedstaat, in dem die Gestellungszollstelle liegt, muss Nachrichten mit Deutschland austauschen können. Unternehmen können diese Informationen über zukünftige ATLAS-Infos einsehen. Aktualisierung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen für die Zentrale Zollabwicklung (CCL) müssen mit den beteiligten Staaten abgestimmt werden. Für Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt das bisherige Verfahren unter Nutzung einer Bewilligung CCL bestehen. Wie wird die CCE in Deutschland umgesetzt? Die Umsetzung der CCE in Deutschland zeichnet sich durch einen hohen Grad an Automatisierung aus. Die wichtigsten Abläufe im Überblick: Wartezeiten: Die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen richtet sich nach den bereits etablierten Wartezeiten des Verfahrens SDE. Nach Ablauf der Wartezeiten werden die Daten automatisiert an die zuständige Gestellungszollstelle übermittelt. Automatisierte Freigabe: Teilt die Gestellungszollstelle mit, dass keine Kontrollen erforderlich sind, erfolgt die Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle automatisch. Prüfungen und Kontrollen: Sollten Prüfungen oder Kontrollen erforderlich sein, wird der automatisierte Ablauf vorübergehend unterbrochen. Dies kann den Prozess verzögern. Änderungen bei Dokumentenanforderungen Ein wesentlicher Punkt im neuen Verfahren betrifft die Vorlage von Dokumenten: Die Gestellungszollstelle fordert erforderliche Dokumente über die Ausfuhrzollstelle an. Unternehmen sind jedoch verantwortlich, diese Dokumente der Gestellungszollstelle eigenständig vorzulegen. Die Art der Kontrollen wird über festgelegte Codes differenziert, was eine präzise Zuordnung erleichtert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Effizienz in den Abläufen. Rückwirkende Ausfuhranmeldungen: Einführung verschoben Die Möglichkeit, rückwirkende oder nachträgliche Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer Bewilligung CCL vorzunehmen, wird erst am 22. Februar 2025 mit ATLAS 10.1.2, Wartungsfenster 05, verfügbar sein. Diese Verzögerung wurde in der aktuellen ATLAS-Info kommuniziert. Sobald diese Funktion aktiviert wird, können Unternehmen nachträglich Ausfuhrvorgänge anmelden, z. B. aus einem Notfallverfahren. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Was Unternehmen jetzt tun sollten Die Einführung der CCE bringt zahlreiche Vorteile, erfordert aber auch eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen: Prüfung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen sollten hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Schulung der Mitarbeiter: Alle relevanten Abteilungen sollten über die Neuerungen informiert und entsprechend geschult werden. IT-Anpassungen: Die Systeme sollten rechtzeitig an die Anforderungen der neuen ATLAS-Version angepasst werden. Fazit Die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Modernisierung der Zollprozesse dar. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, können von den Vorteilen einer effizienteren und automatisierten Zollabwicklung profitieren. Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie unseren künftigen Beiträge zu diesem Thema und passen Sie Ihre Abläufe entsprechend an, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
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300.000 € Zoll und Steuerstrafverfahren: Die teuerste Pause aller Zeiten! 🫢

Und das alles wegen einer Reparatursendung aus der Schweiz … Ich schwöre, diese Geschichte hat sich genau so zugetragen: Vor einiger Zeit rief mich ein Follower an, der eine Kfz-Werkstatt in Süddeutschland betreibt und sich auf die Restaurierung von Oldtimern spezialisiert hat. Ein Kunde aus der Schweiz hatte angefragt, ob er seinen Oldtimer restaurieren könne. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fragte er mich nach dem Ablauf in solch einem Fall. 🚗 Ich erklärte ihm das Verfahren der aktiven Veredelung und empfahl ihm, an der Deutsch-Schweizer Grenze einen Zollagenten zu finden, der bei der Zollanmeldung und der späteren Wiederausfuhr behilflich sein könnte. Er fand das zu kompliziert und entschied sich, dem Kunden abzuraten, und das Fahrzeug in der Schweiz restaurieren zu lassen. Einige Wochen später rief er mich erneut an und berichtet mir, dass sein Kunde auf die Idee kam, ihm das Fahrzeug auf der deutschen Seite zu übergeben, um den Zoll zu umgehen. Leider ließ er sich darauf ein und der Plan wurde tatsächlich umgesetzt. 🤦🏼‍♂️ Der Schweizer fuhr also selbst mit dem Oldtimer über die Grenze, und auf der deutschen Seite wartete der Restaurator mit einem Anhänger, auf den das Fahrzeug geladen wurde. So weit, so schlecht. Auf dem Weg zur Werkstatt musste der Kollege eine Toilettenpause einlegen, und ausgerechnet an dem Rastplatz traf er auf eine mobile Zollkontrolleinheit. Die Zöllner sahen ein Auto mit Schweizer Kennzeichen auf einem Anhänger mit deutschen Kennzeichen und führten eine Zollkontrolle durch. Der Schwindel flog auf. Es handelte sich um „vorschriftswidriges Verbringen“, also Einfuhrschmuggel. Die Beamten setzten Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 300.000 € fest, die sofort bezahlt werden mussten. Der Kollege wollte nicht verraten, um welches Fahrzeug es sich handelte, aber bei einem Zollsatz von 10 % für Kfz und 19 % Einfuhrumsatzsteuer käme man auf einen Wert von etwa 1 Mio. Euro. 💰 Da die Summe nicht bar bezahlt werden konnte, wurde das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt. Der Schweizer Eigentümer zahlte laut Werkstattbesitzer die Summe, um sein Auto zurückzubekommen. Nun stehen beide vor einem Steuerstrafverfahren, da Zölle Steuern sind und das kein Kavaliersdelikt ist. Zwei Strafanzeigen reicher und 300.000 € ärmer, wurde das Fahrzeug nicht restauriert, und die Geschichte endet so. 🔚 Der Werkstattbesitzer fragte mich, ob ich ihm jetzt noch helfen könne. Ich empfahl ihm einen guten Anwalt für Steuerstrafrecht. Mehr konnte ich leider nicht tun. Doch für Sie kann ich etwas tun, um solche Schwierigkeiten zu vermeiden. Mit unseren kompakten, interaktiven E-Learnings können Sie schnell und unkompliziert das notwendige Fachwissen für eine korrekte Zollabwicklung und mehr erwerben. 🧑🏼‍💻 Haben Sie auch eine „kuriose“ Erfahrung mit dem Zoll gemacht? Teilen Sie sie mit mir!
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Informelles Lernen im Zollbereich – eine Chance für Ihr Unternehmen❗️

Wussten Sie, dass über 70 % unserer Lernprozesse außerhalb der organisierten Weiterbildung stattfinden? Genau, im täglichen Arbeitsumfeld, in der Freizeit, im Dialog mit Kollegen und Freunden. Diese informellen Lernprozesse sind oft unbeabsichtigt und spontan, aber dennoch äußerst wertvoll. In unserem neuesten Newsletter möchten wir die Bedeutung des informellen Lernens im Zollbereich hervorheben und Ihnen zeigen, wie Sie es in Ihrem Unternehmen gezielt fördern können. ⏺️ Darum ist informelles Lernen im Zollbereich so wichtig: Informelles Lernen, wie wir es im Zollbereich erleben, bezieht sich auf die natürliche Aneignung von Fachwissen während der täglichen Arbeit. Es geschieht ohne vorher definierte Lernziele oder Lernzielkontrollen. Wir alle kennen diese Situationen, in denen ein Kollege uns bei der Bewältigung einer neuen Aufgabe unterstützt oder uns Informationen zu rechtlichen Änderungen gibt. Doch gerade im Zollbereich ist es entscheidend, das informelle Lernen zu steuern. ⏺️ Die Risiken des ungesteuerten informellen Lernens: Unkontrolliertes informelles Lernen kann im Zollbereich zu Risiken führen. Die Weitergabe von Halbwissen kann zu Fehlinterpretationen und falschen Handlungen führen. Die berühmten Aussagen "Das haben wir schon immer so gemacht" oder "Ich habe das vom Kollegen xy übernommen" sind im Zollrecht heikel. Achtung: Unwissentlich können Sie sich in eine rechtliche Grauzone begeben, oder sind möglicherweise schon darüber hinaus. ✅ Unsere Lösung: Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen von den Vorteilen des informellen Lernens profitiert, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren. Deshalb haben wir Management-Tutorials zu zollrechtlichen Änderungen und wichtigen Updates entwickelt. Diese Tutorials bieten Ihnen nicht nur grundlegende Informationen zu aktuellen Themen, sondern auch eine klare Struktur, um Ihr Wissen gezielt zu vertiefen, wenn es erforderlich ist. ✅ Ein Beispiel: Unser Management-Tutorial zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Selbst wenn Sie aktuell nicht betroffen sind, erhalten Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Sie werden in die Lage versetzt, die Relevanz für Ihr Unternehmen einzuschätzen. Erst wenn der relevante Sachverhalt bevorsteht, vertiefen Sie Ihr Wissen und führen bei Bedarf einen "DeepDive" durch. Diese Art des informellen Lernens, die in der Lernpsychologie als "Deliberatives Lernen" bekannt ist, ermöglicht es Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Zollbereichs zu reagieren. 👆🏼Fakt ist: Informelles Lernen im Zollbereich ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Unser Anspruch ist es, Sie und Ihr Team optimal auf die Herausforderungen im Zollbereich zu unterstützen. Daher etablieren wir die Management-Tutorials als festen Bestandteil in unser Kursprogramm❗️ Mehr erfahren? Registrieren Sie sich! 📩 Wenn Sie mehr über diese Methode des informellen Lernens und unsere Management-Tutorials erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich über den unten stehenden Link zu registrieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können von diesem innovativen Ansatz im Bereich des Zollrechts profitieren. Hier registrieren
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Warum Schulung und Weiterbildung im Zollbereich so wichtig ist❗️

"Lebenslanges Lernen" - ein Modebegriff unserer Zeit. Auch wenn uns allen klar ist, dass das völlig zutreffend ist, ist es doch eine Floskel, die am Ende wenig Beachtung findet. Oft hören wir Sätze wie: "Wir würden gerne alle schulen, aber unser Budget reicht nur für wenige." In einem kürzlichen Beitrag habe ich Zoll mit dem Zahnarzt verglichen. Regelmäßige Schulungen sind wie Zahnvorsorge - günstiger und weniger schmerzhaft als die Folgen von Vernachlässigung. Viele vergessen, dass Zölle Steuern sind, besonders im internationalen Kontext. Fehler in der Zollabwicklung können steuerliche Konsequenzen haben, sogar Gefängnisstrafen wegen Steuerhinterziehung. ⚖️ Die meisten Unternehmen sind sorgfältig bei Steuern, aber Zollprozesse werden oft vernachlässigt. Dies birgt Risiken für Mitarbeitende und Führungskräfte. Jedoch werden vor allem zollrechtliche Fehler im Kontext mit rechtlichen Änderungen von der Behörde besonders kritisch wahrgenommen. So sind nicht nur Basis-Schulungen, sondern auch Update-Schulungen entscheidend, um Fehler zu vermeiden, denn: ✅ Nur wer das nötige Zollwissen hat, kann fehlerfrei handeln. ✅ Zollabwicklung ist ein Wettbewerbsfaktor; Fehler bedeuten wirtschaftliche, strafrechtliche und persönliche Risiken und Konsequenzen. ✅ Geht trotzdem etwas schief, und ist dies auf fehlendes Fachwissen zurückzuführen, kann dies vonseiten der Behörden zum "Super-Gau" führen. Der Nachweis von geeigneten Maßnahmen jedoch kann dies abfedern. ✅ Vertraue auf qualifizierte Schulungen auf Basis von echtem Expertenwissen anstatt auf gefährliches Halbwissen aus dem Internet. Als Arbeitgebende und Führungskräfte machen Sie sich Gedanken über kosteneffiziente Maßnahmen, die den laufenden Betrieb nicht stören durch Abwesenheit der Mitarbeitenden und die individuell an den jeweiligen Wissensstand angepasst sind. Genau das bieten Ihnen moderne Remote-Konzepte: effektiv, effizient, ortsunabhängig und flexibel. Um bei dem Vergleich mit dem Gesundheitswesen zu bleiben: Vorsorgen ist IMMER besser als heilen! Auch im Bereich des Zoll- und Steuerrechts. 👍🏼 Ihr Feedback ist uns wichtig! Wir freuen uns über Kommentare. Für mehr informativen Content, abonnieren Sie gerne unseren YouTube-Kanal.
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Die EU beschließt die größte Reform des Zollrechts seit 1968!

Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission, für viele sehr überraschend, die größte Reform des Zollrechts seit der Gründung der Zollunion im Jahre 1968 veröffentlicht! Wie angekündigt, haben unsere Experten Anne Goullon, Stefan Krinner und Dominik Peter eine intensive Analyse der Reformvorschläge durchgeführt. Die Ergebnisse haben wir Euch in vier kurzen Videobeiträgen zusammengefasst, die sich mit den unterschiedlichen Bereichen der Reform beschäftigen. Also, viel Spaß bei den Videos! Ich freue mich schon auf Euer Feedback und den fachlichen Austausch! Hierfür ist nur eine kostenlose Registrierung auf unserer Lernplattform erforderlich. https://pasani-academy.knowledgeworker.rocks/?action=registration&voucher=pasani_LI_Zollrechtsreform&design=pasani-academy
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WEBINAR: DDP richtig abwickeln

Achtung - begrenzte Plätze - First Come - First Serve! Liebe Zollexpertinnen und -experten,wie in unserem Live-Interview „DDP – eine Lieferbedingung mit Tücken!“ angekündigt, stehen uns die beiden Experten Matthias Kern und Jan Olaf Leisner weiterhin zur Verfügung, bei der korrekten Abwicklung dieser zoll- und steuerrechtlich komplexen Lieferbedingung zu unterstützen. Im Rahmen eines 90-minütigen Webinars stehen Ihnen die Referenten für Ihre Fragen an drei Terminen zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link können Sie sich zu Ihrem Wunschtermin anmelden.https://www.pasani-academy.de/zoll-kurse/logistik-webinar-ddp-sendungen/ Aber warten Sie nicht zu lange, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!! Ich freue mich über Ihre Teilnahme! Ihr Patrick Nieveler
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Vorteile der vereinfachten Zollanmeldung

Ein Mitglied meines Netzwerkes hat mich gebeten zu erläutern, welche Vorteile die vereinfachte Zollanmeldung mit sich bringt. Dieser Frage möchte ich, so gut es in einem kurzen Post wie diesem möglich ist, heute eingehen. ✅ Eine Standard-Zollanmeldung muss sämtliche Daten und Informationen enthalten, die für die Überführung in das jeweilige Zollverfahren erforderlich sind. Zudem müssen auch sämtliche Unterlagen zum Zeitpunkt der Gestellung der Waren vorgelegt werden. Im Wesentlichen handelt es sich um zwei Arten von Informationen und Unterlagen: 1️⃣ Die Beschaffenheit der Ware betreffend —> Stichwort: Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr 2️⃣ für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich —> Stichwort: Abgabenerhebung Die vereinfachte Zollanmeldung teilt nun die Zollanmeldung so zu sagen in genau diese beiden Abschnitte auf. In der Erstanmeldung, die mit der Gestellung der Ware abgegeben wird, sind die Angaben erforderlich, die sich auf die Ware beziehen. Dokumente, die ebenfalls mit den Eigenschaften der Ware zu tun haben (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis) oder die für eine Zollkontrolle erforderlich sind, sind ebenfalls bereits zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Angaben und Unterlagen, die sich jedoch auf die Erhebung der Einfuhrabgaben beziehen, wie z. B. die Handelsrechnung, der Präferenznachweis usw. können zu einem späteren Zeitpunkt (i. d. R. 10 Tage), in der sog. ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) nachgereicht werden. Sofern diese Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Einfuhr also regelmäßig nicht vorliegen, können Verzögerungen in der Zollabwicklung durch die Nutzung dieser Vereinfachung vermieden werden. Sofern Sie eine Vielzahl von Einfuhren vornehmen, kann die EGZ auch zusammenfassend, beispielsweise für alle innerhalb eines Kalendermonats getätigten Einfuhren abgegeben werden. Dadurch können noch längere Fristen genutzt werden und zu einer einzigen Zahlung aller Einfuhrabgaben eines Monats zusammengefasst werden. Dies optimiert innerbetriebliche Prozesse und reduziert Aufwände. Nutzen Sie die vereinfachte Zollanmeldung bereits? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!
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