Die Welt des Zolls ist im ständigen Wandel und wir wissen, wie schwer es ist, neben dem Tagesgeschäft jede ATLAS-Info und jede neue Dienstvorschrift zu lesen.
Deshalb starten wir heute ein neues Kapitel mit unserem Format „Zoll to Date: Kurz notiert“.
Während unser etabliertes Premium-Format Zoll to Date jeden Monat tief in ein Fokusthema eintaucht (inkl. interaktiven Übungen und Zertifikat), bietet euch „Kurz notiert“ ab sofort einen kompakten Monatsrückblick. Wir fassen die wichtigsten News des letzten Monats zusammen und ordnen sie für die Praxis ein. Kurz, knackig und direkt anwendbar.
Hier die Highlights für Februar 2026
1. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026: Fokus auf IT-Ausfälle
Pünktlich zum Jahresstart wurde das Merkblatt zu Zollanmeldungen aktualisiert. Da die Zollverwaltung keine direkte Änderungsübersicht liefert, haben wir das für Sie übernommen.
Besonders wichtig: Der Abschnitt zum Versand (NCTS Phase 5) wurde umfassend überarbeitet.
Betriebskontinuitätsverfahren: Wenn die IT (oder die der Behörde) streikt, greift das frühere Notfallverfahren. Wer auf einen kontinuierlichen Warenfluss angewiesen ist, muss die neuen Details in diesem Abschnitt kennen, um Stillstände zu vermeiden.
CERTEX & Lizenzen: Die Hinweise zu CERTEX-Dokumenten gewinnen durch den „Green Deal“ massiv an Bedeutung. Auch bei Einfuhren auf Lizenzkontingente gibt es Neuerungen, die Sie prüfen solltet.
Oft werden wir gefragt: „Muss ich als Unternehmen die Dienstvorschriften des Zolls überhaupt kennen?“ Unsere Antwort: Unbedingt. Zwar binden diese Vorschriften primär die Zollbeamten, aber sie verraten Ihnen exakt, wie der Beamte bei einer Prüfung entscheiden wird. Die überarbeitete Z5101 enthält einige spannende Klarstellungen:
Preisnachlässe durch Dritte: Wenn z. B. ein Online-Marktplatz einen Rabatt gewährt (nicht der Verkäufer selbst), mindert dies den Zollwert nicht.
ETS-Gebühren vs. CBAM: Emissionshandelsgebühren für Kraftstoffe gehören zu den Beförderungskosten und sind damit zollwertrelevant. Wichtig: Verwechseln Sie das nicht mit CBAM-Gebühren, diese sind nicht zollwertrelevant.
DDP-Lieferungen: Damit bei DDP-Lieferungen die Einfuhrabgaben vom Rechnungspreis abziehen dürft, müssen nun drei Voraussetzungen (u. a. Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland und korrekter Ausweis der Mehrwertsteuer) zwingend erfüllt sein.
Finden Sie hier das Dokument Analyse der Änderungen der Dienstvorschrift Zollwertrecht (Z 51 01) als PDF zum Download.
Große Änderungen werfen ihre Schatten voraus: Die bisherige Zoll-Freigrenze für Sendungen bis 150 € soll fallen.
Ab Juli 2026: Einführung eines Pauschalzolls von 3 € pro Sendung als Übergangsregelung.
Ab November 2026: Geplante Einführung einer zusätzlichen eCommerce-Handling-Fee (Aufwandspauschale). Unternehmen im B2C-Bereich sollten ihre Kalkulationen schon jetzt kritisch prüfen.
4. IT & Verfahren: IAA-Plus und das 42er-Verfahren
Auch technisch gibt es wichtige Stichtage:
42er-Verfahren: Achtung bei der Datenqualität! Künftig findet ein automatisierter Abgleich der Adressdaten statt. Postfachadressen führen hier künftig zu Fehlern beim Datenabgleich stellen Sie sicher, dass Ihre Stammdaten (Straße/Hausnummer) korrekt hinterlegt sind.
IAA-Plus: Ab dem 17. März 2026 ändert sich der Zugangsweg. Die Anmeldung erfolgt dann nur noch über das zentrale Zollportal mittels Elster- oder eIDAS-Zertifikat.
Für die Einfuhr CBAM-pflichtiger Waren gibt es nun endlich die lang erwarteten Unterlagencodes. Ob Y128 für die CBAM-Kontonummer oder Y137 für die De-minimis-Ausnahme – ohne diese Codierungen wird eure Zollanmeldung ab sofort nicht mehr korrekt funktionieren.
▶️ Weiterführende Links zu den wichtigsten Atlas-Infos:
6. CSRD & CSDDD: Spürbare Entlastung bei Nachhaltigkeitspflichten
Zum Abschluss eine gute Nachricht für den Mittelstand: Das EU-Parlament hat den „Nachhaltigkeits-Omnibus“ bestätigt. Die Schwellenwerte für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurden deutlich angehoben (auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz). Der unmittelbare Umsetzungsdruck sinkt damit für viele Unternehmen spürbar, und die ersten Berichtspflichten greifen erst ab 2030.
„Zoll to Date: Kurz notiert“ – Überall, wo es Wissen gibt
Ihnen hat der Überblick geholfen? Dieses Format steht in verschiedenen Kanälen zur Verfügung:
💻 Im Pasani LMS: Unsere Kunden erhalten die Neuigkeiten etwas vorab und im gewohnten Kursaufbau im LMS zur Verfügung gestellt.
🎙️ Als Podcast: Hören Sie den Monatsrückblick bequem im Auto oder beim Sport (hier verfügbar).
📩 Als Newsletter: Die Kompaktversion direkt in Ihr Postfach – ideal zum schnellen Scannen (monatliche News direkt ins Postfach erhalten).
🎓 Lust auf den Deep Dive? In unserem Premium-Format Zoll to Date gehen wir jeden Monat einem Schwerpunktthema auf den Grund – interaktiv, praxisnah und inklusive Teilnahmezertifikat als Wissensnachweis.
Stellen Sie sich vor, Ihre Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse funktionieren technisch einwandfrei – und sind trotzdem nicht mehr ausreichend. Nicht, weil Ihre Mitarbeitenden Fehler machen. Sondern weil sich das Spielfeld schneller verändert als je zuvor.
2026 ist kein weiteres Jahr im internationalen Handel. Es ist ein Jahr, in dem sich mehrere Entwicklungslinien überlagern und gegenseitig verstärken: geopolitische Spannungen eskalieren oder verlagern sich kurzfristig, regulatorische Anforderungen werden granularer, Nachhaltigkeit bekommt einen echten Preis, und Digitalisierung wird vom Effizienzthema zur Überlebensfrage. Gleichzeitig fehlen vielerorts die Fachkräfte, um diese Komplexität noch manuell zu beherrschen.
Zoll- und Außenwirtschaft stehen damit an einem Wendepunkt. Weg von isolierten Fachdisziplinen, hin zu einem strategischen Steuerungsinstrument für Risiko, Kosten und Marktzugang. Wer 2026 erfolgreich agieren will, muss Zusammenhänge verstehen, schneller lernen als bisher – und bereit sein, Prozesse, Systeme und Kompetenzen neu zu denken.
Dieser Beitrag ordnet fünf zentrale Trends für 2026 praxisnah ein und zeigt, worauf sich Unternehmen im operativen Tagesgeschäft einstellen sollten.
1. Geopolitische Risiken & handelspolitische Spannungen
Geopolitische Konflikte und eine zunehmend fragmentierte Weltordnung prägen weiterhin die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel. Sanktionen, Exportkontrollen, Strafzölle und kurzfristige regulatorische Eingriffe sind längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern ein dauerhafter Begleiter der Außenwirtschaft.
Besonders relevant sind dabei drei Entwicklungen:
Dynamisches Sanktionsumfeld: Auch nach dem 19. EU‑Sanktionspaket ist kein Ende der regulatorischen Dynamik absehbar. Vielmehr zeichnet sich ab, dass Exportkontrolle und Sanktionen künftig noch granularer, technologiebezogener und schneller angepasst werden. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass neue Verbote, Genehmigungspflichten oder Umgehungstatbestände kurzfristig eingeführt werden – häufig mit unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle.
Zunehmende handelspolitische Spannungen: Konflikte zwischen großen Wirtschaftsblöcken wie EU, USA und China spiegeln sich in Anti‑Dumping‑Maßnahmen, Anti‑Subventionszöllen und gezielten Handelsrestriktionen wider. Diese Maßnahmen sind oft hochspezifisch und betreffen einzelne Warengruppen, Technologien oder Ursprungsländer.
Exportkontrolle im Fokus – was kommt nach dem 19. Sanktionspaket? Neben klassischen Embargos rücken verstärkt technologie‑ und wissensbasierte Beschränkungen in den Mittelpunkt. Dual‑Use‑Güter, Halbleiter, Software, Fertigungs-Know-how und Dienstleistungen stehen zunehmend unter exportkontrollrechtlicher Beobachtung. 2026 wird Exportkontrolle damit noch stärker zur Querschnittsfunktion zwischen Technik, Vertrieb, Recht und Zoll.
Praxisfolgen für Unternehmen: Gefragt sind belastbare Screening-Prozesse, klare Entscheidungswege und ein kontinuierliches Monitoring. Gleichzeitig wird deutlich: Die fachlichen Anforderungen ändern sich schneller, als klassische Schulungszyklen sie abbilden können. Unternehmen profitieren daher von kontinuierlicher Weiterbildung, die regulatorische Neuerungen zeitnah aufgreift und direkt in die operative Praxis übersetzt.
Wer frühzeitig erkennt, wo sich neue Risiken aufbauen, kann Lieferketten anpassen, alternative Märkte erschließen und Genehmigungsprozesse vorausschauend planen – statt nur auf die nächste Verordnung zu reagieren.
2. Automatisierung & Digitalisierung der Außenwirtschaft
Parallel zu geopolitischen Risiken schreitet die Digitalisierung der Zoll‑ und Außenwirtschaftsprozesse spürbar voran. Ein zentraler Treiber ist dabei die europäische Zollreform, mit der die EU ihre Zollverfahren grundlegend modernisieren will.
Im Kern soll die Reform auf stärker digitalisierte, datenbasierte und harmonisierte Zollprozesse abzielen. Konzepte wie ein zentraler europäischer Datenhub, erweiterte Vorabinformationen und risikoorientierte Kontrollen könnten schrittweise verändern, wie Unternehmen mit Zollbehörden interagieren. Was das für die Praxis bedeutet steht aber aktuell noch in den Sternen, wird sich aber 2026 herauskristallisieren und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Alles zum Thema Zollreform steht von uns auf YouTube kostenfrei zur Verfügung.
Klar ist, dass für Unternehmen damit integrierte End‑to‑End‑Prozesse in den Fokus rücken: Stammdatenpflege, Tarifierung, Ursprungsermittlung, Präferenzkalkulation, Exportkontrolle und Sanktionsscreening wachsen technisch zusammen. Häufig geschieht das über spezialisierte Zoll‑ und Trade‑Compliance‑Software, die direkt an ERP‑Systeme angebunden ist.
Gleichzeitig nimmt der Druck zu, manuelle Tätigkeiten zu reduzieren:
regelbasierte oder KI‑gestützte Warentarifierung
automatisierte Dokumentenerstellung
digitale Genehmigungs‑ und Prüfworkflows
Künstliche Intelligenz und Datenanalytik werden verstärkt eingesetzt, etwa zur Erkennung von Auffälligkeiten, zur Plausibilitätsprüfung von Warennummern oder zur Identifikation potenziell sanktionsrelevanter Transaktionen.
Wichtig: Automatisierung ersetzt keine Verantwortung. Unternehmen müssen jederzeit erklären können, warum ein System zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist und wer dafür verantwortlich ist. Damit wächst auch der Qualifikationsbedarf der beteiligten Mitarbeitenden, denn digitale Prozesse entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn Fachkräfte sie verstehen, überwachen und weiterentwickeln können. Digitale Schulungslösungen sind hier von essentiellem Wert, denn sie ermöglichen es, Wissen flexibel, aktuell und rollenbezogen bereitzustellen, ein entscheidender Vorteil in einer zunehmend datengetriebenen Zoll- und Außenwirtschaft.
3. Nachhaltigkeit & Lieferketten: ESG trifft Außenwirtschaft
Nachhaltigkeit wirkt 2026 mit voller Kraft in Zoll‑ und Außenwirtschaftsentscheidungen hinein. Besonders sichtbar wird das durch den Übergang des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine entscheidende Phase – flankiert von kommenden Vorgaben aus der neuen Ökodesign‑Verordnung und der reformierten EU‑Verpackungsverordnung, die schrittweise ab 2026 greifen.
Ab 2026 geht CBAM über reine Meldepflichten hinaus: Für bestimmte CO₂‑intensive Waren müssen Unternehmen Emissionszertifikate erwerben und bezahlen. Damit werden CO₂‑Kosten systematisch Teil der Import‑ und Zollkostenrechnung, was Preisgestaltung, Kalkulation und Lieferantenauswahl direkt beeinflusst. Zoll‑, Einkaufs‑, Finanz‑ und Nachhaltigkeitsabteilungen müssen enger zusammenarbeiten, um Emissionsdaten, Warenwerte und Abgaben konsistent abzubilden und in ERP‑ sowie Zollsystemen sauber zu verankern.
Parallel dazu führt die neue EU‑Ökodesign‑Rahmenverordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schrittweise erweiterte Anforderungen an Produktgestaltung, Energie‑ und Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit ein. Ab 2026 werden erste Produktgruppen mit konkreten Ökodesign‑Anforderungen und digitalen Produktpässen erfasst, was sich direkt auf Produktentwicklung, Materialwahl und die zollrelevante Produktdokumentation (Technikunterlagen, Konformitätserklärungen, Kennzeichnung) auswirkt. Außenwirtschafts‑ und Zollabteilungen müssen verstehen, welche Produktgruppen betroffen sind und welche Nachweise beim Import bereitgehalten werden müssen, um Verzögerungen, Nachfragen der Behörden oder Zurückweisungen an der Grenze zu vermeiden. Denn zollrelevante Informationen wie die EORI-Nummer und der TARIC-Code werden zu Pflichtangaben im digitalen Produktpass!
Hinzu kommen die Reform der EU‑Verpackungsvorschriften (künftige Verpackungs‑ und Verpackungsabfall‑Verordnung) mit neuen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrwegquoten und teilweise spezifische Kennzeichnungspflichten. Für Importeure bedeutet das: Verpackungen werden nicht nur kostenrelevant, sondern auch zulassungs‑ und kennzeichnungskritisch; unkonforme Verpackungen können zu Abmahn‑ und Sanktionsrisiken führen oder im Extremfall den Vertrieb bestimmter Waren behindern. Gleichzeitig müssen Daten zu Verpackungsarten und -mengen genauer erfasst werden, was Schnittstellen zwischen Zoll, Logistik, Umweltmanagement und ggf. nationalen Meldesystemen erfordert, da es sonst zu Verzögerungen im Importprozess kommen kann.
Wer sich zu diesen Entwicklungen vertiefend informieren möchte, findet im Zoll to Date-Format einen ausführlichen Beitrag der ESG-relevanten Neuerungen für Zoll und Außenwirtschaft. Dort werden u. a. der EU Green Deal, die Ökodesign-Verordnung, die Verpackungs- und Verpackungsabfall-Verordnung (PPWR) sowie deren Auswirkungen auf Zollprozesse praxisnah aufgegriffen.
Darüber hinaus verändern produktbezogene Umweltanforderungen, Grenzausgleichsmechanismen und Transparenzpflichten zunehmend Beschaffungs‑ und Absatzentscheidungen. Lieferkettenregelungen verpflichten Unternehmen, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu adressieren – und dies mit wachsenden Dokumentations‑ und Berichtspflichten. In der Praxis steigt damit der Druck, Lieferketten nicht nur preis‑, sondern auch risiko‑ und emissionsbasiert zu steuern und ESG‑Kriterien vertraglich bis in vorgelagerte Stufen abzusichern.
Im Außenwirtschaftsalltag bedeutet das konkret:
engere Zusammenarbeit von Einkauf, Zoll, Compliance, Nachhaltigkeit und Produktmanagement, um CBAM‑, Ökodesign‑ und Verpackungsvorgaben konsistent umzusetzen,
strukturierte Lieferantenbewertungen, belastbare Emissions‑ und Produktdaten (z.B. zu Materialien, Energieeinsatz, Verpackungen) sowie klare Anforderungen an Datenqualität und Nachweise,
vertragliche Verpflichtungen für vorgelagerte Lieferkettenstufen, etwa zur Bereitstellung von Emissionsdaten, Konformitäts‑ und Recyclinginformationen oder zur Einhaltung bestimmter Umwelt‑ und Sozialstandards.
Auch der Zollbereich ist direkt betroffen, etwa durch zusätzliche Produktanforderungen, Kennzeichnungspflichten, digitale Produktpässe oder Importbeschränkungen für Waren, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen. Klassische Zollarbeit und ESG‑Themen wachsen damit 2026 spürbar zusammen: Ohne valide Nachhaltigkeits‑ und Produktdaten lassen sich viele zoll‑ und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten künftig nicht mehr vollständig erfüllen.
Chancenperspektive: Wer CBAM, Ökodesign‑Vorgaben und Verpackungsrecht frühzeitig in seine Prozesse integriert, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern schafft Transparenz und Kostenkontrolle im internationalen Handel – etwa durch bewusste Material‑, Lieferanten‑ und Verpackungsentscheidungen. Gerade weil sich Vorgaben, Berechnungsmethoden und Berichtspflichten laufend weiterentwickeln, gewinnt kontinuierliche Weiterbildung an Bedeutung: Sie hilft, relevantes Wissen aktuell zu halten und neue Anforderungen schnell in bestehende Prozesse zu integrieren, ohne den operativen Betrieb auszubremsen.
4. Wachsende Komplexität – und der Faktor Mensch
Die Kombination aus geopolitischen Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeitsanforderungen und neuen Rechtsregimen führt zu einer spürbaren Zunahme der Komplexität. Neue Vorschriften kommen hinzu, bestehende werden laufend angepasst, und die Wechselwirkungen zwischen Zoll‑, Exportkontroll‑, Steuer‑, Umwelt‑ und Sanktionsrecht nehmen zu.
Gleichzeitig verschärft sich ein strukturelles Problem: der Fachkräftemangel in Zoll und Außenwirtschaft. Qualifizierte Zoll‑ und Exportkontrollspezialisten sind schwer zu finden, während die Anforderungen an das vorhandene Personal kontinuierlich steigen.
Für die Praxis heißt das: Reine Einzelbetrachtungen oder Wissensinseln reichen nicht mehr aus. Gefragt sind integrierte Compliance‑Ansätze, und systematische Verankerung von Wissen im Unternehmen.
Die Antwort darauf liegt in:
klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten
schlanken, aber belastbaren Prozessen
gezielter Qualifizierung und kontinuierlicher Weiterbildung mit Hilfe eines Schulungssystems, anstelle von vereinzelten Schulungsmaßnahmen
Schulungen, Dokumentation und regelmäßige Risikoanalysen sind 2026 keine Kür mehr. Sie sichern nicht nur Compliance, sondern helfen auch, Wissen trotz Personalwechseln im Unternehmen zu halten und nachhaltig zu sichern.
5. Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel sind mehrere konkrete Änderungen in Kraft getreten, die die genannten Trends zusätzlich verstärken. Besonders relevant sind die Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN 2026) und des nationalen Warenverzeichnisses. Neue, geänderte oder gestrichene Warennummern wirken sich direkt auf Zollanmeldungen, Statistiken und interne Stammdaten aus.
Hinzu kommen punktuelle Änderungen bei handelspolitischen Maßnahmen, etwa:
neue oder angepasste Anti‑Dumping‑ und Anti‑Subventionszölle
spezifische Regelungen für Energie‑, Umwelt‑ oder Hochtechnologieprodukte
Aktualisierungen im Sanktions‑ und Exportkontrollumfeld
Der Jahreswechsel ist damit ein sinnvoller Anlass, Tarifierungen zu überprüfen, Prozesse zu aktualisieren und Umschlüsselungen sauber zu dokumentieren.
Fazit: 2026 erfordert strategischen Weitblick
2026 verlangt von Zoll‑ und Außenwirtschaftsverantwortlichen mehr als reines Fachwissen. Gefragt sind strategischer Blick, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Bereitschaft, Organisation, Systeme und Prozesse weiterzuentwickeln.
Wer die fünf zentralen Trendthemen – geopolitische Risiken, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, steigende Komplexität und Rechtsänderungen – aktiv adressiert, kann Risiken reduzieren, Planungssicherheit gewinnen und Chancen im internationalen Geschäft gezielter nutzen.
Genau hier setzt Zoll to Date an: Statt punktueller Schulungen oder verspäteter Jahresrückblicke erhalten Sie das ganze Jahr über laufende, praxisnahe Updates zu allen relevanten Neuerungen in Zoll und Außenwirtschaft, immer dann, wenn sich Vorschriften, Sanktionen, EU‑Reformen oder Auslegungen ändern.
Zoll to Date ist als kontinuierliche, digitale Schulungslösung konzipiert und bietet:
revisionssichere Teilnahmedokumentation als belastbaren Nachweis für Audits, Prüfungen und interne Kontrollen
monatliche Aktualisierungen zu Zollrecht, Exportkontrolle, Sanktionen, EU‑Zollreform und handelspolitischen Maßnahmen
fachliche Einordnung durch spezialisierte Referent:innen statt allgemeiner Überblicksinhalte
digitale, asynchrone Verfügbarkeit, sodass Inhalte jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind
Nicht nur informiert bleiben, sondern dauerhaft handlungsfähig – auch in einem Jahr wie 2026, in dem sich Regeln, Risiken und Anforderungen schneller ändern als klassische Schulungsmodelle Schritt halten können.
Kostenfrei testen
Jedes Jahr am 26. Januar feiert die Weltzollorganisation den International Customs Day (oder auf Deutsch, den Weltzolltag). Doch warum eigentlich an diesem Datum? Der Tag erinnert an die Eröffnungssitzung des Brüsseler Zollrats am 26. Januar 1953 – jenes Gremiums, das wir heute als Weltzollorganisation (WZO oder WCO) kennen. Seit über 70 Jahren steht dieses Datum symbolisch für die internationale Zusammenarbeit und die Standardisierung des globalen Handels.
Dieses Jahr steht der Tag unter dem Motto: „Customs protecting society through vigilance and commitment“
(Der Zoll schützt die Gesellschaft durch Wachsamkeit und Engagement)
Das Motto erinnert uns daran, dass der Zoll weit mehr ist als nur eine Behörde zur Abgabenerhebung. Er ist das Rückgrat sicherer Lieferketten und ein entscheidender Schutzschild für unsere Gesellschaft.
Heute wichtiger denn je
Dieses Jahr zeigt uns die Realität der Außenwirtschaft deutlicher denn je, warum Wachsamkeit (Vigilance) weit über die reine Prüfung von Dokumenten hinausgeht.
Noch vor wenigen Tagen hielt die Welt den Atem an, als neue US-Zollaufschläge von 10% (mit einer Drohung auf 25% im Juni) für europäische Partner im Raum standen. Die Nachricht, dass diese Pläne nach einer vorläufigen Einigung rund um die Arktis-Sicherheit und Grönland zurückgenommen wurden, sorgt für eine massive Entlastung in der Exportwirtschaft.
Doch „Wachsamkeit“ bedeutet auch zu erkennen: In einer Welt, in der Handelshemmnisse als politisches Druckmittel eingesetzt und kurzfristig wieder zurückgezogen werden können, ist eine stabile, wissensbasierte Compliance-Struktur im Unternehmen der einzige dauerhafte Schutz.
Engagement für neue Wege: Indien im Fokus
Während das Motto Engagement (Commitment) den Schutz der Gesellschaft betont, zeigt die EU-Handelspolitik dieses Engagement aktuell durch die Diversifizierung ihrer Partnerschaften. Während das Mercosur-Abkommen durch die Überprüfung durch den EuGH derzeit kritisch zu bewerten bleibt, steht morgen, am 27. Januar 2026, ein historischer Meilenstein bevor: Die Unterzeichnung des EU-Indien-Freihandelsabkommens.
Dieses „Mega-Abkommen“ verspricht den Abbau von 31 Handelshemmnissen und Zollsatzsenkungen auf bis zu null Prozent für Schlüsselbranchen wie Maschinenbau und Chemie.
Wachsamkeit und Engagement erfordern aktuelles Wissen
In einer Welt, die von geopolitischen Spannungen, komplexen Sanktionen und dem rasanten Wachstum des E-Commerce geprägt ist, wird die Rolle des Zolls immer anspruchsvoller. Wachsamkeit bedeutet heute nicht nur, physische Waren zu prüfen, sondern vor allem, Datenströme zu verstehen und Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen.
Für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr bedeutet „Engagement“, Verantwortung für die eigenen Prozesse zu übernehmen. Nur wer die aktuellen Regelungen beherrscht, kann:
Lieferketten vor illegalen Einflüssen schützen.
Verzögerungen an den Grenzen vermeiden.
Sicherstellen, dass alle Sicherheits- und Konformitätsstandards eingehalten werden.
Wer die beschriebenen Entwicklungen im Blick behalten möchte, findet im kostenfreien Newsletter „Zoll to Date – kurz notiert“ regelmäßig kompakte Einordnungen zu aktuellen Zollthemen, neuen Regelungen und relevanten Entwicklungen im Außenwirtschaftsrecht.
Fazit: Wissen ist Ihr Navigationssystem
Der Weltzolltag 2026 erinnert uns daran, dass wir uns in einem hocheffizienten, aber fragilen System bewegen. Die Fähigkeit, auf Nachrichten wie die Androhung von Zusatzzöllen oder neue Abkommen wie mit Indien sofort fachlich fundiert zu reagieren, macht den Unterschied zwischen Erfolg und Compliance-Risiken aus.
Wer dauerhaft sicher navigieren will, profitiert von kontinuierlicher Weiterbildung: Mit Pasani lassen sich aktuelle Zoll- und Außenwirtschaftsthemen flexibel aufbauen, vertiefen und auf dem neuesten Stand halten.
Kostenfrei testen
Na, schon gehört? Wir sind mitten im Dezember, die Plätzchenvorräte schmelzen dahin, die Adventskranzkerzen kämpfen tapfer um ihre Einsatzzeiten – und während wir uns fragen, wie dieses Jahr so rasant an uns vorbeigezogen ist, hat die EU-Kommission still und heimlich einen echten Kracher gezündet.
Während draußen der Weihnachtsmarktduft durch die Straßen zieht, hat sich im Hintergrund nämlich etwas getan, das Importeure, Händler und Logistiker mindestens so elektrisiert wie ein überlasteter Lichterketten-Stecker: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur wurde zum 1.11.2025 gestrichen.
Damit trat zum 1. November 2025 eine wichtige Änderung, für Weihnachtsprodukte, bei den Zolltarifnummern in Kraft. Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur (KN), die bisher die Einreihung von Weihnachtsartikeln wie Dekorationen und Adventsartikeln klar geregelt hat, wurde gestrichen und dadurch ist die Definition, welche Produkte als Weihnachtsartikel unter die Position 9505 fallen, weniger stark eingeschränkt.
Hinweis: Dieser Blog Post ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich bleibt immer der offizielle EU-Text.
🎁 Was hat sich konkret geändert?
Bis Oktober 2025 existierte im Kapitel 95 („Spielwaren, Unterhaltungsartikel, Sportgeräte“) eine zusätzliche Anmerkung, die sehr eng definierte, welche Waren der Position 9505 „Weihnachtsartikel“ zugerechnet werden durften. Viele Produkte mit offensichtlichem Weihnachtsbezug wurden dadurch auf andere Kapitel verteilt – je nach Material, Form oder Verwendungszweck.
Diese besondere Anmerkung wurde am 1. November 2025 aufgehoben bzw. stark entschärft.
Damit richtet sich die Einreihung nun wieder vor allem nach:
dem Wortlaut der Position 9505,
den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN,
den Erläuterungen zum HS/KN.
Was das praktisch bedeutet? Dass viele Dekoartikel mit klar weihnachtlichem Motiv endlich dort landen können, wo sie thematisch längst hingehören: unter 9505 10. Nicht mehr umständlich über Materialkapitel wie 39, 70, 73, 94 oder 44 verteilt – sondern sinnvoll gruppiert als das, was sie sind: Weihnachtsartikel.
🎄 Welche Warennummern stehen im Zentrum der Änderung?
Besonders betroffen sind die Unterpositionen:
Code Beschreibung 9505 10 10 Weihnachtsartikel aus Glas, ohne elektrische Beleuchtung 9505 10 90 Weihnachtsartikel aus anderen Stoffen als Glas, ohne elektrische Beleuchtung
Viele Waren, die zuvor als Glasware, Kunststoffprodukt oder Metallartikel eingereiht wurden, können nun einheitlicher und einfacher unter diesen beiden Codes geführt werden.
🎅 Typische Waren, die seit der Änderung besser unter 9505 10 passen
9505 10 10 – Weihnachtsartikel aus Glas (nicht elektrisch)
Glas-Christbaumkugeln
Glasengel, Glocken, Sterne
Glasornamente mit klar erkennbarem Weihnachtsmotiv
9505 10 90 – Weihnachtsartikel aus anderen Materialien (nicht elektrisch)
Adventskränze und Girlanden aus Holz, Kunststoff oder Metall
Nicht-elektrische Christbaumspitzen, Figuren und Sterne (die nicht aus Glas sind)
Dekofiguren wie Krippenfiguren, Rentiere, Weihnachtsmänner, Schneemänner
Weihnachtliche Kerzenhalter ohne elektrisches Element
Tisch-, Fenster- und Türdekorationen mit Weihnachtsmotiven
Ausgeschlossen bleiben u. a.:
Christbaumständer (je nach Material z.B. Kapitel 73, 94)
Kerzen (Kapitel 34)
Elektrische Lichterketten (Kapitel 94 oder 85)
Natürliche Weihnachtsbäume (Kapitel 06)
✨ Welche Auswirkungen hat das?
Vorteile
Kurzfristig ergeben sich für viele Unternehmen eher Chancen als Risiken, weil mehr Artikel als „Weihnachtsware“ unter Kapitel 95 (insbesondere 9505) eingeordnet werden können und dort häufig niedrigere oder zumindest klare Zollsätze gelten. Die oft mühsame Frage, ob ein Artikel „genug“ Weihnachtsbezug aufweist, verliert deutlich an Sprengkraft. Hier ein Überblick:
Vereinfachte und erweiterte Einreihung: Unternehmen können mehr Produkte als Weihnachtsartikel deklarieren und profitieren von europaweit einheitlichen Regeln.
Potenziell günstigere Zollabgaben: Die Einreihung unter die Warennummer für Weihnachtsartikel kann für einige Produkte zu niedrigeren Zollsätzen führen.
Weniger Prüfungsaufwand: Die Zollbehörden müssen weniger streng definieren, ob ein Artikel exakt zur Weihnachtsdekoration gehört → weniger Nachforderungen und Streitfälle
Handlungssicherheit: Export und Import von saisonaler Deko werden planbarer und transparenter.
Nachteile
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Artikel bisher in einer Position mit sehr niedrigem oder Nullzoll eingereiht war und nun – weil er eindeutig als Weihnachtsware gilt – in eine Position mit etwas höherem Satz rutscht; außerdem müssen Stammdaten (Warennummern, Kalkulationen, IT-Systeme) angepasst werden, was einmalige Umstellungskosten verursacht.
Fazit: Eine kleine Änderung mit großer Wirkung – und ein bisschen Weihnachtsmagie
Die Anpassung der KN zum 1.11.2025 ist ein "stilles" Geschenk an all jene, die Jahr für Jahr komplexe Weihnachtssortimente importieren, verwalten oder verkaufen. Was früher in der Tarifierung ein unübersichtliches Nebeneinander aus Materialkapiteln war, fügt sich heute deutlich harmonischer zusammen. Weihnachtsartikel können endlich dort eingeordnet werden, wo sie hingehören – und das macht die Arbeit nicht nur korrekter, sondern auch logischer.
So betrachtet passt diese Änderung erstaunlich gut in die Weihnachtszeit: Ein kompliziertes Geflecht wurde gelöst, Strukturen wurden klarer, und vieles wurde ein Stück einfacher.
Ganz im Sinne der Festtage: ein wenig Ruhe, ein wenig Ordnung – und ein wenig Erleichterung.
Damit nicht nur Ihre Weihnachtsartikel klar eingereiht sind, sondern auch Ihr Zollwissen glänzt, sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Testzugang zur Pasani Academy und erleben Sie, wie einfach korrekte Tarifierung wirklich sein kann.
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