Zoll-News Februar 2026: Kompakter Rückblick

Image Zoll-Update 2026: Das neue Merkblatt & die Dienstvorschrift Zollwert im Check
Carolin Becker
Zoll

Die Welt des Zolls ist im ständigen Wandel und wir wissen, wie schwer es ist, neben dem Tagesgeschäft jede ATLAS-Info und jede neue Dienstvorschrift zu lesen.

Deshalb starten wir heute ein neues Kapitel mit unserem Format Zoll to Date: Kurz notiert“.

Während unser etabliertes Premium-Format Zoll to Date jeden Monat tief in ein Fokusthema eintaucht (inkl. interaktiven Übungen und Zertifikat), bietet euch „Kurz notiert“ ab sofort einen kompakten Monatsrückblick. Wir fassen die wichtigsten News des letzten Monats zusammen und ordnen sie für die Praxis ein. Kurz, knackig und direkt anwendbar.


Hier die Highlights für Februar 2026

1. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026: Fokus auf IT-Ausfälle

Pünktlich zum Jahresstart wurde das Merkblatt zu Zollanmeldungen aktualisiert. Da die Zollverwaltung keine direkte Änderungsübersicht liefert, haben wir das für Sie übernommen.

Besonders wichtig: Der Abschnitt zum Versand (NCTS Phase 5) wurde umfassend überarbeitet.

  • Betriebskontinuitätsverfahren: Wenn die IT (oder die der Behörde) streikt, greift das frühere Notfallverfahren. Wer auf einen kontinuierlichen Warenfluss angewiesen ist, muss die neuen Details in diesem Abschnitt kennen, um Stillstände zu vermeiden.
  • CERTEX & Lizenzen: Die Hinweise zu CERTEX-Dokumenten gewinnen durch den „Green Deal“ massiv an Bedeutung. Auch bei Einfuhren auf Lizenzkontingente gibt es Neuerungen, die Sie prüfen solltet.

▶️ Link zum Download des aktuellen Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen.


2. Neue Dienstvorschrift Zollwert (Z5101)

Oft werden wir gefragt: „Muss ich als Unternehmen die Dienstvorschriften des Zolls überhaupt kennen?“ Unsere Antwort: Unbedingt. Zwar binden diese Vorschriften primär die Zollbeamten, aber sie verraten Ihnen exakt, wie der Beamte bei einer Prüfung entscheiden wird. Die überarbeitete Z5101 enthält einige spannende Klarstellungen:

  • Preisnachlässe durch Dritte: Wenn z. B. ein Online-Marktplatz einen Rabatt gewährt (nicht der Verkäufer selbst), mindert dies den Zollwert nicht.
  • ETS-Gebühren vs. CBAM: Emissionshandelsgebühren für Kraftstoffe gehören zu den Beförderungskosten und sind damit zollwertrelevant. Wichtig: Verwechseln Sie das nicht mit CBAM-Gebühren, diese sind nicht zollwertrelevant.
  • DDP-Lieferungen: Damit bei DDP-Lieferungen die Einfuhrabgaben vom Rechnungspreis abziehen dürft, müssen nun drei Voraussetzungen (u. a. Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland und korrekter Ausweis der Mehrwertsteuer) zwingend erfüllt sein.

Finden Sie hier das Dokument Analyse der Änderungen der Dienstvorschrift Zollwertrecht (Z 51 01) als PDF zum Download.

▶️ Weiterführender Link zum Zollwert-Kompendium


3. eCommerce: Das Ende der 150-Euro-Freigrenze

Große Änderungen werfen ihre Schatten voraus: Die bisherige Zoll-Freigrenze für Sendungen bis 150 € soll fallen.

  • Ab Juli 2026: Einführung eines Pauschalzolls von 3 € pro Sendung als Übergangsregelung.
  • Ab November 2026: Geplante Einführung einer zusätzlichen eCommerce-Handling-Fee (Aufwandspauschale). Unternehmen im B2C-Bereich sollten ihre Kalkulationen schon jetzt kritisch prüfen.

▶️ Quelle: Pressemitteilung der EU-KOM vom 12.12.2025


4. IT & Verfahren: IAA-Plus und das 42er-Verfahren

Auch technisch gibt es wichtige Stichtage:

  • 42er-Verfahren: Achtung bei der Datenqualität! Künftig findet ein automatisierter Abgleich der Adressdaten statt. Postfachadressen führen hier künftig zu Fehlern beim Datenabgleich stellen Sie sicher, dass Ihre Stammdaten (Straße/Hausnummer) korrekt hinterlegt sind.
  • IAA-Plus: Ab dem 17. März 2026 ändert sich der Zugangsweg. Die Anmeldung erfolgt dann nur noch über das zentrale Zollportal mittels Elster- oder eIDAS-Zertifikat.

▶️ Die betreffende Atlas-Info haben wir Ihnen hier verlinkt.


5. CBAM: Neue TARIC-Codes sind da

Für die Einfuhr CBAM-pflichtiger Waren gibt es nun endlich die lang erwarteten Unterlagencodes. Ob Y128 für die CBAM-Kontonummer oder Y137 für die De-minimis-Ausnahme – ohne diese Codierungen wird eure Zollanmeldung ab sofort nicht mehr korrekt funktionieren.

▶️ Weiterführende Links zu den wichtigsten Atlas-Infos:


6. CSRD & CSDDD: Spürbare Entlastung bei Nachhaltigkeitspflichten

Zum Abschluss eine gute Nachricht für den Mittelstand: Das EU-Parlament hat den „Nachhaltigkeits-Omnibus“ bestätigt. Die Schwellenwerte für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurden deutlich angehoben (auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz). Der unmittelbare Umsetzungsdruck sinkt damit für viele Unternehmen spürbar, und die ersten Berichtspflichten greifen erst ab 2030.

▶️ Quelle: Europäisches Parlament


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