Achtung – begrenzte Plätze – First Come – First Serve!
Liebe Zollexpertinnen und -experten, wie in unserem Live-Interview „DDP – eine Lieferbedingung mit Tücken!“ angekündigt, stehen uns die beiden Experten Matthias Kern und Jan Olaf Leisner weiterhin zur Verfügung, bei der korrekten Abwicklung dieser zoll- und steuerrechtlich komplexen Lieferbedingung zu unterstützen. Im Rahmen eines 90-minütigen Webinars stehen Ihnen die Referenten für Ihre Fragen an drei Terminen zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link können Sie sich zu Ihrem Wunschtermin anmelden. https://pasani-academy.de/zoll-kurse/logistik-webinar-ddp-sendungen/
Aber warten Sie nicht zu lange, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!!
Zukünftig ist in jeder Ausfuhranmeldung der „Beförderer“ mit seiner EORI-Nummer (oder alternativ TCUI-Nummer für im Drittland ansässige Spediteure) anzugeben. In Deutschland wird diese Änderung mit dem AES-Release 3.0 eingeführt, das im Rahmen einer weichen Migration bis spätestens April 2023 zu implementieren ist. Dies dürfte für viele Exporteure eine massive Herausforderung darstellen.
Meines Erachtens ist der einzig praktikable Lösungsansatz, die Ausfuhranmeldung und die ASumA (die summarische Ausgangsanzeige) voneinander zu trennen und die ASumA separat abzugeben. Zur Abgabe der ASumA ist der Beförderer vor dem tatsächlichen Ausgang der Ware verpflichtet. Da bisher alle ASumA-Daten bereits bei der Erstellung des ABD vorlagen, konnten die ASumA-Informationen gemeinsam mit dem ABD durch den Ausführer übertragen werden, was meines Wissens nach in Deutschland fast ausschließlich passiert und eine separate ASumA weitestgehend obsolet macht.
Die nun erforderliche Trennung von ABD und ASumA dürfte zu einem untragbaren Aufwand auf Seiten der Spediteure und Logistikunternehmen führen und zu Verzögerungen bei der Ausfuhr führen.
Ein Mitglied meines Netzwerkes hat mich gebeten zu erläutern, welche Vorteile die vereinfachte Zollanmeldung mit sich bringt. Dieser Frage möchte ich, so gut es in einem kurzen Post wie diesem möglich ist, heute eingehen. ✅
Eine Standard-Zollanmeldung muss sämtliche Daten und Informationen enthalten, die für die Überführung in das jeweilige Zollverfahren erforderlich sind. Zudem müssen auch sämtliche Unterlagen zum Zeitpunkt der Gestellung der Waren vorgelegt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich um zwei Arten von Informationen und Unterlagen:
1️⃣ Die Beschaffenheit der Ware betreffend —> Stichwort: Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr
2️⃣ für die Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich —> Stichwort: Abgabenerhebung
Die vereinfachte Zollanmeldung teilt nun die Zollanmeldung so zu sagen in genau diese beiden Abschnitte auf.
In der Erstanmeldung, die mit der Gestellung der Ware abgegeben wird, sind die Angaben erforderlich, die sich auf die Ware beziehen. Dokumente, die ebenfalls mit den Eigenschaften der Ware zu tun haben (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis) oder die für eine Zollkontrolle erforderlich sind, sind ebenfalls bereits zu diesem Zeitpunkt vorzulegen.
Angaben und Unterlagen, die sich jedoch auf die Erhebung der Einfuhrabgaben beziehen, wie z. B. die Handelsrechnung, der Präferenznachweis usw. können zu einem späteren Zeitpunkt (i. d. R. 10 Tage), in der sog. ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) nachgereicht werden. Sofern diese Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Einfuhr also regelmäßig nicht vorliegen, können Verzögerungen in der Zollabwicklung durch die Nutzung dieser Vereinfachung vermieden werden.
Sofern Sie eine Vielzahl von Einfuhren vornehmen, kann die EGZ auch zusammenfassend, beispielsweise für alle innerhalb eines Kalendermonats getätigten Einfuhren abgegeben werden. Dadurch können noch längere Fristen genutzt werden und zu einer einzigen Zahlung aller Einfuhrabgaben eines Monats zusammengefasst werden. Dies optimiert innerbetriebliche Prozesse und reduziert Aufwände.
Nutzen Sie die vereinfachte Zollanmeldung bereits? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!
Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission, für viele sehr überraschend, die größte Reform des Zollrechts seit der Gründung der Zollunion im Jahre 1968 veröffentlicht!
Wie angekündigt, haben unsere Experten Anne Goullon, Stefan Krinner und Dominik Peter eine intensive Analyse der Reformvorschläge durchgeführt. Die Ergebnisse haben wir Euch in vier kurzen Videobeiträgen zusammengefasst, die sich mit den unterschiedlichen Bereichen der Reform beschäftigen.
Also, viel Spaß bei den Videos! Ich freue mich schon auf Euer Feedback und den fachlichen Austausch!
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