Auslandswerte

Als Auslandswerte gelten Immobilien und Grundstücke, die sich im Ausland (also außerhalb des eigenen Landes) befinden und zum Vermögen gehören. Ebenfalls dazu zählen Forderungen, die in € Euro ausgewiesen sind und von Personen oder Personengesellschaften gehalten werden, die nicht im Inland ansässig sind.

Des Weiteren fallen hierunter jegliche Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere, die in Währungen anders als dem Euro ausgestellt sind. Der Begriff Auslandswerte umfasst somit eine Vielfalt an Vermögensgegenständen und finanziellen Ansprüchen, die außerhalb des eigenen Landes angesiedelt sind. ➡️ Mehr über die rechtliche Einordnung und steuerliche Behandlung von Auslandswerten erfahren Sie in unseren Kursen – jetzt kostenfrei testen.



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