Warum Zollschulungen kein Luxus, sondern Pflicht sind – 7 Gründe, die überzeugen
Carolin Becker
7. Juli 2025 ·
3 Min. Lesezeit
Zoll
Globalisierung, volatile Lieferketten, geopolitische Risiken: Wer im internationalen Handel erfolgreich sein will, muss schnell, präzise und vor allem compliant arbeiten. Doch vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass regelmäßige Zollschulungen Pflicht sind – strategisch klug und finanziell alternativlos. Der Unionszollkodex (UZK) lässt keine Grauzonen zu: Ohne nachweisbare Fachkenntnis drohen Bußgelder, der Verlust zollrechtlicher Vereinfachungen wie AEO-Status – und Reputationsschäden, die teuer werden können.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen 7 zwingende Gründe, warum Sie jetzt in regelmäßige Zollschulungen investieren sollten – für Rechtssicherheit, Effizienz und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
1️⃣ Wissen ist Pflicht: Ohne Fachwissen keine Sonderrechte
Der UZK (Art. 15, 39 d) und die EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 verpflichten Unternehmen, nur sachkundiges Personal für Zollprozesse einzusetzen. Das bedeutet: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht – keine freiwillige Kür. Ohne nachweisbare Expertise gibt es keine Vereinfachungen, keinen AEO-Status und keine zollrechtlichen Privilegien. Wer spart, riskiert Kontrollen, Nachzahlungen und empfindliche Strafen.
2️⃣ Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung
Ein Formfehler, eine falsche Ursprungsangabe oder eine verpasste Frist – und schon schnellen Kosten in die Höhe. Gerade im internationalen Warenverkehr kann ein kleiner Fehler hohe Bußgelder, Verzögerungen oder sogar strafrechtliche Folgen haben.
Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt – und schützen das Unternehmen.
3️⃣ Sicherstellung der Compliance
Zollvorschriften, Sanktionen und Embargos ändern sich laufend. Wer denkt, einmal geschult zu sein reicht aus, irrt. Compliance ist ein dynamischer Prozess – nur regelmäßige Zollschulungen stellen sicher, dass Ihre Teams immer auf dem neuesten Stand sind und Risiken früh erkennen.
4️⃣ Bewilligungen & Vereinfachungen absichern
Zollrechtliche Vereinfachungen sind hart erarbeitete Privilegien. Sie beruhen auf Vertrauen – und Vertrauen basiert auf Qualifikation. Wenn Unternehmen keine aktuellen Nachweise erbringen können, droht der Entzug.
Die Folgen: Verzögerte Lieferketten, erheblicher Anstieg der Kosten, höherer Personalaufwand, mehr Bürokratie und im schlimmsten Fall der Verlust wichtiger Marktanteile.
5️⃣ Schutz vor Reputationsschäden
Schwarze Listen, Kontrollen, schlechte Presse: Verstöße gegen Zollvorschriften bleiben nicht im Verborgenen. Gerade in sensiblen Märkten wie Hightech, Pharma oder Automotive sind Vertrauen und Zuverlässigkeit entscheidend. Eine Zollpanne kann jahrelang mühsam aufgebaute Kundenbeziehungen zerstören und den Marktzugang gefährden.
6️⃣ Einsparpotenziale clever nutzen
Zollverfahren clever nutzen bedeutet: weniger externe Dienstleister, weniger Abgaben, weniger manuelle Bearbeitung. Wer seine Teams regelmäßig schult, spart bares Geld. Beispiele: Präferenzabkommen korrekt anwenden, Zolllager oder aktive Veredelung optimal einsetzen – all das erfordert Know-how, das up-to-date ist.
7️⃣ Mehr Effizienz – mehr Sicherheit
Gut geschulte Mitarbeitende arbeiten schneller, machen weniger Fehler und sparen wertvolle Zeit. Das zahlt sich aus: Lieferketten laufen reibungsloser, Zollbehörden vertrauen Ihnen – und Ihr Unternehmen bleibt im Wettbewerb vorn.
Fazit: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht & Ihre Versicherung für die Zukunft
Ob gesetzliche Vorgabe, Schutz vor Bußgeldern oder Effizienz-Booster: Regelmäßige Zollschulungen sind Pflicht und gleichzeitig Ihr wirksamstes Werkzeug, um Risiken zu minimieren, Vertrauen aufzubauen und Kosten zu sparen. Wer in Wissen investiert, schläft ruhiger – und hat bei Partnern, Kunden und Behörden ein starkes Standing.
👉 Jetzt handeln!
Stärken Sie Ihr Team mit praxisnahen, digitalen und nachhaltigen Zoll- und Außenwirtschaftsschulungen.
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite – mit individuellen Lernpfaden, erfahrenen Referent:innen und maximaler Praxistauglichkeit.
Die EU-Zollreform steht vor der Tür – und sie ist weit mehr als ein kleines Update: Sie markiert den größten Umbruch im europäischen Zollrecht seit Jahrzehnten. Mit der geplanten Reform verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Zollverfahren zu digitalisieren, Prozesse EU-weit zu vereinheitlichen, die Effizienz zu steigern und zugleich die Kontrolle über Lieferketten sowie den Kampf gegen illegale Aktivitäten deutlich zu verbessern.
Noch ist vieles in der Abstimmung – doch erste konkrete Vorschläge liegen vor. Für Unternehmen ist daher jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und die eigene Zollstrategie, sowie die eigenen Prozesse zukunftssicher aufzustellen.
🎯 Die Ziele der EU-Zollreform auf einen Blick
Die Europäische Kommission verfolgt mit der Reform ambitionierte Ziele:
Digitalisierung & Automatisierung: Zollanmeldungen sollen vollständig entfallen und durch die digitale Bereitstellung von Daten ersetzt werden.
Harmonisierung: Ein EU-weiter EU Customs Data Hub als einheitliche IT-Plattform.
Effizienz & Transparenz: Schnellere Abfertigung, reduzierte Bürokratie, klare Verantwortlichkeiten.
Stärkere Kontrolle & Compliance: Bessere Überwachung von Lieferketten und effizientere Bekämpfung illegaler Aktivitäten.
Geplante zentrale Neuerungen
Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen einstellen:
Einheitliche digitale Plattform für Zollanmeldungen (EU Customs Data Hub)
Zentrale Zollabwicklung: Anmeldung unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr
Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollprozesse
Neue Verantwortungsrollen: „Einführer“, „Ausführer“ und im E-Commerce der „fiktive Einführer“
Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze: Kleinsendungen sind künftig zollpflichtig
Stärkere Einbindung von Online-Plattformen in zollrechtliche Melde- und Haftungspflichten
Höhere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit
Zollrechtliche Sonderregelungen für zertifizierte E-Commerce-Akteure
🕓 Zeitplan & Übergangsfristen
ACHTUNG: Wer glaubt, sich jetzt noch nicht mit der Reform beschäftigen zu müssen IRRT! Die Weichenstellung für das neue Zollrecht passiert JETZT! Relevante Verordnungen sollen bereits dieses Jahr verabschiedet werden. Die Gestaltung der Durchführungsvorschriften sollte von den Akteuren eng begleitet werden. Die Reform hat Auswirkungen auf eine Vielzahl innerbetrieblicher Prozesse, deren Anpassung Jahre im Voraus geplant und vorbereitet werden muss!
Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt in mehreren Stufen – mit dem Ziel, Unternehmen, Behörden und IT-Systemen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der derzeit vorgesehene Zeitplan reicht bis ins Jahr 2038 und ist wie folgt gestaffelt:
Ab 2028: Geplante Einführung EU Customs Data Hub (Europaweite Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel
Ab 2032: Freiwillige Nutzung für alle Unternehmen möglich
Ab 2038: Verpflichtende Nutzung für alle Mitgliedsstaaten & Unternehmen
Die schrittweise Einführung erlaubt es Unternehmen, sich vorausschauend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – und dabei von digitalen Möglichkeiten, Effizienzgewinnen und reduzierter Bürokratie zu profitieren. Wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen echten Vorteil.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Reform bringt nicht nur Vorteile, sondern auch konkreten Handlungsbedarf:
Anpassung von IT-Systemen, ERP-Schnittstellen und Zollsoftware
Neustrukturierung interner Prozesse & Verantwortlichkeiten
Erweiterung der Compliance- & Dokumentationspflichten
Schulung von Mitarbeitenden zu neuen Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und digitalen Abläufen
Überprüfung bestehender Lieferketten & Partner auf zollrechtliche Konformität
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn viele Details noch verhandelt werden: Vorbereitung zahlt sich aus.
Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Zollreform jetzt bereits genau! Wo gibt es jetzt schon Schwachstellen und Handlungsbedarf?
Entwickeln Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept, dass sicherstellt, dass Sie kontinuierlich Wissen aufbauen und im Unternehmen vermitteln
Beobachten Sie aktiv den Gesetzgebungsprozess und die Veröffentlichungen der EU-Kommission oder seien Sie Abonnent unserer Zoll-to-Date Reihe und erhalten Sie alle Updates als interaktive Schulungseinheiten und in Ihrer Sprache
Fazit
Die EU-Zollreform soll mehr Digitalisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bringen – aber auch neue Anforderungen an Unternehmen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann seine Prozesse anpassen, Risiken vermeiden und Chancen nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu legen – bevor neue Regeln zur Pflicht werden.
🎥 Bonus: Fachwissen als Video – Unsere EU-Zollreform-Reihe auf YouTube
Für alle, die lieber hören und sehen als lesen: Unsere YouTube-Reihe zur EU-Zollreform beleuchtet die aktuellsten Themen kompakt und praxisnah – von der zentralen Plattform bis zum E-Commerce.
Alle abspielen
📌 Für unsere Flatrate- und Zoll-to-Date-Kund*innen ist die gesamte Reihe bereits exklusiv als interaktive Lerninhalte verfügbar. Noch kein Pasani Kunde? Teste unser Schulungskonzept 14 Tage kostenlos:
Unverbindlich testen
Liebe Zollgemeinde,
kürzlich hat die sog. „Wise Parsons Group“ ihren Bericht darüber veröffentlicht, wie die Zollunion der EU auf die nächste Stufe gebracht werden kann. Die Gruppe kommt zu dem Schluss, dass die Zollunion dringend einen strukturellen Wandel benötigt, um moderne Herausforderungen wie neue Handelsmodelle und wachsende Handelsvolumina, technologische Entwicklungen, den ökologischen Wandel, den neuen geopolitischen Kontext und Sicherheitsrisiken bewältigen zu können.
Die Gruppe plädiert für grundlegendere und weitreichendere Reformen als die in dem im September 2020 angenommenen Aktionsplan für das Zollwesen geplanten Änderungen. Sie hat die folgenden 10 Empfehlungen ausgesprochen, die bis 2030 umgesetzt werden sollen:
1. Die Europäische Kommission legt bis Ende 2022 ein Paket von Reformen, einschließlich Unionszollkodexes vor, mit dem die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen in Bezug auf Verfahren, Zuständigkeiten und Verbindlichkeiten sowie die Verwaltung der Europäischen Zollunion umgesetzt werden.
2. Einführung eines neuen Datenkonzepts, das sich darauf konzentriert, Daten von besserer Qualität auf der Grundlage kommerzieller Quellen zu erhalten und sicherzustellen, dass sie entlang der gesamten Kette gegengeprüft, besser zwischen den Verwaltgen ausgetauscht und besser für das EU-Risikomanagement genutzt werden. Klärung der Frage, welche privaten Akteure - einschließlich der Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehrs - Daten bereitstellen müssen und welche Kosten bei Nichteinhaltung entstehen. Bereitstellung einer einzigen Dateneingabestelle für Zollformalitäten und eines single Windows/Portals für Unternehmen. Zu speichernde Daten und in einem zentralen Data Warehouse ordnungsgemäß verwaltet werden.
3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für die Zusammenarbeit, einschließlich des Datenaustauschs zwischen den europäischen Zollbehörden, den Marktüberwachungsbehörden, anderen Strafverfolgungsbehörden und Steuerbehörden für ein umfassendes Risikomanagement auf EU-Ebene.
4. Es sollte eine Europäische Zollbehörde eingerichtet werden, die der Kommission und den Mitgliedstaaten Mehrwert bietet. Ihre Leitung sollte der bestehenden Kompetenzverteilung entsprechen.
5. Einführung eines systemgestützten Ansatzes, in dessen Mittelpunkt ein reformiertes System des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) steht, das in seinem Anwendungsbereich erweitert, vielschichtiger und wirksamer ist, um den Handel mit Vertrauen zu erleichtern.
6. Einführung eines neuen ABC-Modells (Authorised, Bonded or subject to greater Control), bei dem die Wirtschaftsbeteiligten den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten anstreben, um kommerziellen Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, kann der Marktzugang durch eine Kaution für einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gewährt werden, gegen die die EU-Behörden bei Falschangaben oder Regelverstößen eine erhebliche Gebühr erheben können. Kleine nichtkommerzielle Sendungen würden weiterhin die üblichen Verfahren durchlaufen, jedoch ohne Vorrang und mit einem Kontrollniveau, das ihrem "nicht vertrauenswürdigen" Status entspricht.
7. Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 EUR für den elektronischen Handel und Vereinfachung der Anwendung von Zollsätzen für Sendungen von geringem Wert.
8. Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Ökologisierung des EU-Zollwesens.
9. Angemessene Ausstattung, Qualifikation und Ausrüstung des Zolls, damit er seine Aufgaben erfüllen kann.
10. Einführung eines jährlichen Berichts über die Zolleinnahmen auf der Grundlage einer vereinbarten Methodik und eines Datenrahmens, um die Erhebung der Zolleinnahmen besser zu verwalten.
Anforderungen der Wirtschaft an eine Reform der Zollunion - meine persönlichen TOP3
Ich stimme den „Wise Persons“ insoweit zu, dass zwingend eine Reform der Zollunion erforderlich ist. Allerdings stimme ich dem 10 Punkte-Plan größtenteils nicht zu, daher möchte ich nun auf meine TOP 3 eingehen und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.
1. Keine Zoll-Union ohne IT-Union
In diesem Punkt stimme ich den Wise Persons vollumfänglich zu. Daten dürfen nur einmal erhoben werden und es darf nur eine einzige Schnittstelle zwischen der/den Zollveraltung/en und dem Wirtschaftsbeteiligten geben (single window). In einer Zollunion, die jedoch aus 27 unterschiedlichen IT-Systemen mit nationalen Ausprägungen basiert, wird dies jedoch ein frommer Wunsch bleiben. Um dieses dringend notwendige Ziel zu erreichen, muss die Zollunion eine IT-Union werden! Es muss möglich sein, dass ich als deutsches Unternehmen, mit einem IT-System, dass mit der deutschen Zollverwaltung kommuniziert, auch Zollanmeldungen in allen anderen Mitgliedstaaten abgeben kann, ohne dass ich mich an die nationalen Systeme aller Mitgliedstaaten anbinden muss. Das ist ein echtes „Single Window“.
Wenn die EU und die Mitgliedstaaten kein EU-weites IT-System implementieren möchten, darf dies nicht zu lasten der Wirtschaft gehen. Dann müssen sich eben die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten miteinander vernetzen. Derzeit wird auch bei neuen IT-Implementierungen (z.B. INF-Portal) diese Lücke auf die Wirtschaft abgewälzt, indem identische Information mehrfach bereitgestellt werden müssen. Dadurch werden „Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung“ was Sie immer noch sind -auch wenn sie inzwischen nicht mehr so bezeichnet werden, uninteressant für die Wirtschaft, da sie prozessual nicht durchführbar sind.
2. Prozessuale statt transaktionsbezogene Zollkontrollen für AEO
Für eine Reform des AEOs sehe ich keine Notwendigkeit. Hier stimme ich den Wise Parsons ganz und gar nicht zu. Die Instrumente sind im Grunde da, sie müssten nur richtig eingesetzt werden.
Ein AEO unterliegt einem jährlichen Monitoring. Hinzu kommen die üblichen Betriebsprüfungen. Das System des AEO sieht bereits heute vor, dass ein AEO von sendungsbezogenen Kontrollen weitestgehend befreit wird, da regelmäßig im Unternehmen prozessuale Kontrollen stattfinden. Ein praktisches (Negativ-) Beispiel hierzu ist die Warenbeschreibung in Zollanmeldungen. Gemäß der Verfahrensanweisung ATLAS muss diese neuerdings so genau sein, dass jeder Zöllner in der Lage ist, nicht „nur“ die richtige Zolltarifnummer aus der Warenbeschreibung abzuleiten, sondern auch noch mögliche exportkontrollrechtliche Sachverhalte, die sich daraus ergeben.
Ein AEO, der im Rahmen des jährlichen Monitorings auf Herz und Nieren geprüft wird, dessen Produktsortiment der Behörde bekannt ist, dessen innerbetriebliches Kontrollsystem, das die Einhaltung der Zollvorschriften gewährleistet, überprüft wurde und zu guter Letzt, dessen Warenkatalog in den Bewilligungen für die zollrechtlichen Vereinfachungen genau spezifiziert ist, muss nun dennoch eine Warenbeschreibung abgeben, die jeder produktfremde Zollbeamte versteht. Warum??
3. Daten nur dort erheben, wo sie notwendig sind
AEOS sollen heute bereits von reduzierten Datenanforderungen in Zollanmeldungen profitieren. Wenn man sich die Anhänge des delegated und implementing Act jedoch ansieht, findet man so gut wie keine Bereiche, in denen ein AEO weniger Daten liefern muss, als ein Nicht-AEO. Zudem zeigt sich in der Praxis, dass die individuellen Zusammenhänge eines jeden einzelnen Unternehmens sich nicht standardisieren lassen. Auf das Thema Datenschutz möchte ich aus Gründen der Komplexität in diesem Beitrag nicht eingehen. Kurz um: Jedes Unternehmen hat ein exzellentes System entwickelt, unternehmensbezogene Daten zu verwalten, zu archivieren und zu verwenden. Daher ist eine Vielzahl der Daten und Informationen im Unternehmen besser aufgehoben, als sie extrahiert an die Zollstellen in den Mitgliedstaaten zusammenhanglos zu verteilen. Durch die oben beschriebenen prozessualen Kontrollen, die ein AEO im Unternehmen erfährt, werden die Daten auch für die Behörde zugänglich und die Zusammenhänge und Vorgänge besser prüfbar, als in der einzelnen Zollanmeldung selbst.
Daher müssen auch diese Vereinfachungen für AEOs zwingend umfassend umgesetzt werden. Auch hierfür sind die Rechtsgrundlagen weitestgehend vorhanden. Es scheitert nur an der Umsetzung, vor allem an einem einheitlichen Vorgehen innerhalb der Mitgliedstaaten.
Die Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Union muss endlich auf ein neues Level gehoben werden. Ich sage endlich, weil seit 2016 durch den UZK der Rechtsrahmen hierfür weitestgehend geschaffen wurde, jedoch nicht in die Tat umgesetzt wurde. Das häufig zitierte Instrument des „Single Window“ in Verbindung mit der zentralen Zollabwicklung wurde bereits 2008 geschaffen und wird -so meine Prognose- auch im Jahr 2028, 20 Jahre nach seiner Entwicklung noch nicht anwendbar sein. Die EU muss sich den Wirtschaftszollgedanken wieder ins Gedächtnis rufen, wenn wir nicht das Schlusslicht der globalen Welt werden wollen.
Nun ist Ihre Meinung gefragt! Was sind Ihre TOP3 für eine Reform der Zollunion? Ich freue mich auf Ihre Kommentare.
Herzlichst
Ihr Patrick Nieveler
Software und Zollabwicklung?
Eine Kollegin aus meinem Netzwerk hat mir folgende Frage gestellt, auf die ich gerne eingehen möchte: „Muss etwas beachtet werden, wenn Software (vor allem ohne Hardware) ins Ausland geliefert wird“.
Diese Frage ist aus zwei Gesichtspunkten interessant:
Aus zollrechtlicher Sicht stellt Software keine Ware dar. Für den Import und Export von Software ist also keine Zollanmeldung erforderlich, sofern der Versand via Internet, Cloud, Download etc. erfolgt.
Erfolgt der Import/Export jedoch auf einer Hardware (DVD, EProm, Steuergerät, Laptop usw.), ist für die Hardware eine Zollanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass der Wert der Software dem Wert der Hardware hinzuzurechnen ist.
Aus exportkontrollrechtlicher Sicht stellt Software eine Technologie dar, deren Ausfuhr durchaus genehmigungspflichtig sein kann, sofern die Software als Dual-Use-Gut zu betrachten ist oder anderweitig von länderspezifischen Sanktionen erfasst ist. Hier ist also Vorsicht geboten!
Sie sehen also, dass das Thema Software im Kontext Zoll und Außenhandel durchaus Relevanz hat.
Waren Sie schon einmal in einer ähnlichen Situation? Gerne können Sie mir auch eine Nachricht schreiben.