AzG
Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein Verfahren, das im Rahmen des deutschen ExportkontrollrechtsAnwendung findet. Sie dient dazu, Klarheit darüber zu erhalten, ob bestimmte Waren unter die Bestimmungen der EG-Dual-use-Verordnung und/oder der Ausfuhrliste fallen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der AzGliegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die AzG wird in Fällen beantragt, in denen der Ausführer oder die anmeldende Person an der Ausfuhrzollstelle oder Ausgangszollstelle verpflichtet ist, Nachweise zur Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Ausfuhr vorzulegen, insbesondere gemäß § 14 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Es ist wichtig zu betonen, dass die Auskunft zur Güterliste keine Genehmigung im eigentlichen Sinne ist. Sie bezieht sich nicht auf ein spezifisches Ausfuhrvorhaben und berücksichtigt keine embargo- oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten. Vielmehr zielt die AzG darauf ab, festzustellen, ob die betreffenden Waren von den Exportkontrollvorschriften erfasst werden oder nicht. Dies bietet den Beteiligten eine rechtliche Einschätzung im Vorfeld einer geplanten Ausfuhr und unterstützt die Einhaltung der geltenden Regelungen.Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
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