ATLAS-Update: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) startet am 23. November 2024

Patrick Nieveler
News

Die deutsche Zollverwaltung hat mit der ATLAS-Info 0673/24 vom 12.11.2024 entscheidende Neuerungen angekündigt: Die Einführung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) steht bevor. Ab dem 23. November 2024 wird das Verfahren mit der Version ATLAS 10.1.2 in Deutschland eingeführt. Unternehmen sollten sich auf die neuen Prozesse vorbereiten, um ihre Exportabwicklungen weiterhin effizient zu gestalten.


Was ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)?

Mit CCE wird es möglich,  Exportprozesse innerhalb der EU zentral, unter Verwendung eines elektronischen Datenaustauschs zwischen den Zollverwaltungen abzuwickeln. Das bedeutet, dass Ausfuhranmeldungen bei einer zentralen Ausfuhrzollstelle erfolgen können, selbst wenn die Gestellungszollstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt.

Das Verfahren basiert auf einer eng vernetzten, elektronischen Kommunikation zwischen den beteiligten Zollbehörden. Dadurch können Prozesse vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.


Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Nutzung der CCE setzt folgende Punkte voraus:

  • Technische Voraussetzungen: Der Mitgliedstaat, in dem die Gestellungszollstelle liegt, muss Nachrichten mit Deutschland austauschen können. Unternehmen können diese Informationen über zukünftige ATLAS-Infos einsehen.
  • Aktualisierung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen für die Zentrale Zollabwicklung (CCL) müssen mit den beteiligten Staaten abgestimmt werden.

Für Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt das bisherige Verfahren unter Nutzung einer Bewilligung CCL bestehen.


Wie wird die CCE in Deutschland umgesetzt?

Die Umsetzung der CCE in Deutschland zeichnet sich durch einen hohen Grad an Automatisierung aus. Die wichtigsten Abläufe im Überblick:

  1. Wartezeiten:
    • Die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen richtet sich nach den bereits etablierten Wartezeiten des Verfahrens SDE.
    • Nach Ablauf der Wartezeiten werden die Daten automatisiert an die zuständige Gestellungszollstelle übermittelt.
  2. Automatisierte Freigabe:
    • Teilt die Gestellungszollstelle mit, dass keine Kontrollen erforderlich sind, erfolgt die Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle automatisch.
  3. Prüfungen und Kontrollen:
    • Sollten Prüfungen oder Kontrollen erforderlich sein, wird der automatisierte Ablauf vorübergehend unterbrochen. Dies kann den Prozess verzögern.

Änderungen bei Dokumentenanforderungen

Ein wesentlicher Punkt im neuen Verfahren betrifft die Vorlage von Dokumenten:

  • Die Gestellungszollstelle fordert erforderliche Dokumente über die Ausfuhrzollstelle an.
  • Unternehmen sind jedoch verantwortlich, diese Dokumente der Gestellungszollstelle eigenständig vorzulegen.

Die Art der Kontrollen wird über festgelegte Codes differenziert, was eine präzise Zuordnung erleichtert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Effizienz in den Abläufen.


Rückwirkende Ausfuhranmeldungen: Einführung verschoben

Die Möglichkeit, rückwirkende oder nachträgliche Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer Bewilligung CCL vorzunehmen, wird erst am 22. Februar 2025 mit ATLAS 10.1.2, Wartungsfenster 05, verfügbar sein. Diese Verzögerung wurde in der aktuellen ATLAS-Info kommuniziert.

Sobald diese Funktion aktiviert wird, können Unternehmen nachträglich Ausfuhrvorgänge anmelden, z. B. aus einem Notfallverfahren. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.


Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Einführung der CCE bringt zahlreiche Vorteile, erfordert aber auch eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Prüfung der Bewilligungen: Bestehende Bewilligungen sollten hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
  2. Schulung der Mitarbeiter: Alle relevanten Abteilungen sollten über die Neuerungen informiert und entsprechend geschult werden.
  3. IT-Anpassungen: Die Systeme sollten rechtzeitig an die Anforderungen der neuen ATLAS-Version angepasst werden.

Fazit

Die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Modernisierung der Zollprozesse dar. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, können von den Vorteilen einer effizienteren und automatisierten Zollabwicklung profitieren.

Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie unseren künftigen Beiträge zu diesem Thema und passen Sie Ihre Abläufe entsprechend an, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

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