300.000 € Zoll und Steuerstrafverfahren: Die teuerste Pause aller Zeiten! 🫢

Patrick Nieveler
News

Und das alles wegen einer Reparatursendung aus der Schweiz …

Ich schwöre, diese Geschichte hat sich genau so zugetragen:

Vor einiger Zeit rief mich ein Follower an, der eine Kfz-Werkstatt in Süddeutschland betreibt und sich auf die Restaurierung von Oldtimern spezialisiert hat. Ein Kunde aus der Schweiz hatte angefragt, ob er seinen Oldtimer restaurieren könne. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fragte er mich nach dem Ablauf in solch einem Fall. 🚗

Ich erklärte ihm das Verfahren der aktiven Veredelung und empfahl ihm, an der Deutsch-Schweizer Grenze einen Zollagenten zu finden, der bei der Zollanmeldung und der späteren Wiederausfuhr behilflich sein könnte. Er fand das zu kompliziert und entschied sich, dem Kunden abzuraten, und das Fahrzeug in der Schweiz restaurieren zu lassen.

Einige Wochen später rief er mich erneut an und berichtet mir, dass sein Kunde auf die Idee kam, ihm das Fahrzeug auf der deutschen Seite zu übergeben, um den Zoll zu umgehen. Leider ließ er sich darauf ein und der Plan wurde tatsächlich umgesetzt. 🤦🏼‍♂️

Der Schweizer fuhr also selbst mit dem Oldtimer über die Grenze, und auf der deutschen Seite wartete der Restaurator mit einem Anhänger, auf den das Fahrzeug geladen wurde. So weit, so schlecht. Auf dem Weg zur Werkstatt musste der Kollege eine Toilettenpause einlegen, und ausgerechnet an dem Rastplatz traf er auf eine mobile Zollkontrolleinheit. Die Zöllner sahen ein Auto mit Schweizer Kennzeichen auf einem Anhänger mit deutschen Kennzeichen und führten eine Zollkontrolle durch. Der Schwindel flog auf.

Es handelte sich um „vorschriftswidriges Verbringen“, also Einfuhrschmuggel. Die Beamten setzten Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 300.000 € fest, die sofort bezahlt werden mussten. Der Kollege wollte nicht verraten, um welches Fahrzeug es sich handelte, aber bei einem Zollsatz von 10 % für Kfz und 19 % Einfuhrumsatzsteuer käme man auf einen Wert von etwa 1 Mio. Euro. 💰

Da die Summe nicht bar bezahlt werden konnte, wurde das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt. Der Schweizer Eigentümer zahlte laut Werkstattbesitzer die Summe, um sein Auto zurückzubekommen. Nun stehen beide vor einem Steuerstrafverfahren, da Zölle Steuern sind und das kein Kavaliersdelikt ist.

Zwei Strafanzeigen reicher und 300.000 € ärmer, wurde das Fahrzeug nicht restauriert, und die Geschichte endet so. 🔚

Der Werkstattbesitzer fragte mich, ob ich ihm jetzt noch helfen könne. Ich empfahl ihm einen guten Anwalt für Steuerstrafrecht. Mehr konnte ich leider nicht tun.

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Haben Sie auch eine „kuriose“ Erfahrung mit dem Zoll gemacht? Teilen Sie sie mit mir!

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