Warum die korrekte Beendigung des Ausfuhrverfahrens so wichtig ist?!
In der aktuellen Atlas-Info 0352/22 (Link s. unten) weist die Zollverwaltung darauf hin, dass eine Vielzahl an Ausfuhrzollanmeldungen storniert werden, da das als Follow-Up bezeichnete Nachforschungsverfahren vom Ausführer/Anmelder oder dessen Vertreter nicht genutzt wird.
Für den Anmelder/Ausführer kann dies in vielerlei Hinsicht zu negativen Konsequenzen führen.
So dient der sog. Ausgangsvermerk eines ordnungsgemäß beendeten Ausfuhrverfahrens als umsatzsteuerrechtlicher Nachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Fehlt dieser Nachweis, entsteht die Umsatzsteuer für diese Lieferung.
Läuft alles glatt, wird an der Ausgangszollstelle die Ausfuhranmeldung elektronisch erledigt und der Anmelder erhält automatisch den elektronischen Ausgangsvermerk. Erfolg diese elektronische Beendigung nicht, wird das Follow-Up-Verfahren eingeleitet.
In meinem Newsletter vom 23. Februar gehe ich intensiv auf das Follow-Up-Verfahren ein. Den Link zu dem Newsletter finden Sie hier:
Wie stellen Sie sicher, dass die Erledigung des Ausfuhrverfahrens nachträglich erfolgt. Wie hoch ist die Quote der nicht automatisiert erledigten Vorgänge?
Link zur Atlas-Info 0352/22: